Svenni
28.02.2006, 19:54 |
Ist das zulässig? KFZ-Zulassung nur mit Einzugsermächtigung! Thread gesperrt |
-->In Brandenburg ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass ab April alle KFZ-Zulassungen nur noch mit Bank-Einzugsermächtigung möglich sind! Damit will man den angeblich hohen KFZ-Steuerschulden der Bürger entgegentreten.
Ist so etwas wirklich zulässig? Kann mich das Straßenverkehrsamt wirklich dazu zwingen, denen Zugriff auf MEIN Konto zu geben? Wird immer perverser diese Abzocke und Kontrolle in unserem Absurdistan.....
Gruß
Svenni
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- Elli -
28.02.2006, 20:24
@ Svenni
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Re: in NRW schon seit 1.1. |
-->Zulässig????
Gesetz! Punkt.
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fridolin
28.02.2006, 20:29
@ - Elli -
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Zulässig, aber eher sinnlos |
-->Aus Sicht des Empfängers allerdings eher sinnlos (vom reduzierten Verwaltungsaufwand durch Automatisierung mal abgesehen).
Eine gebuchte Überweisung ist definitiv beim Empfänger eingegangen und kann nicht mehr zurückgerufen werden.
Eine angeforderte Lastschrift braucht nicht gedeckt zu sein. Außerdem kann sie innerhalb von 6 Wochen nach Ausführung ohne Angabe von Gründen zurückgerufen werden.
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nasowas
28.02.2006, 20:34
@ - Elli -
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Wie läuft so etwas eigentlich bei Rücknahme der Einzugsermächtigung, |
-->ich meine nach dem man die Karre angemeldet hat?
z.B. wegen Kontoauflösung o.ä.
- Wird dann in NRW und Brandenburg das Auto zwangsabgemeldet? [img][/img]
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Svenni
28.02.2006, 20:52
@ nasowas
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Re: Klasse.... |
-->>ich meine nach dem man die Karre angemeldet hat?
>z.B. wegen Kontoauflösung o.ä.
>- Wird dann in NRW und Brandenburg das Auto zwangsabgemeldet?
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ufi
28.02.2006, 21:14
@ Svenni
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Das macht dann |
-->die Bank automatisch.
-> Die Bankerlobby soll leben hoch!
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MC Muffin
28.02.2006, 21:28
@ fridolin
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Re: Zulässig, aber eher sinnlos |
-->>Aus Sicht des Empfängers allerdings eher sinnlos (vom reduzierten Verwaltungsaufwand durch Automatisierung mal abgesehen).
>Eine gebuchte Überweisung ist definitiv beim Empfänger eingegangen und kann nicht mehr zurückgerufen werden.
>Eine angeforderte Lastschrift braucht nicht gedeckt zu sein. Außerdem kann sie innerhalb von 6 Wochen nach Ausführung ohne Angabe von Gründen zurückgerufen werden.
Das ist korrekt, ich kann es auch nicht verstehen warum jemand unbedingtüberweisen will. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es meistens ( nicht immer ) Leute sind, die auch so nicht mit Geld umkönnen. Ein Bekannter von mir, erzählte mir, das er seit 2 Jahren jeden Monat seine Miete überweist und natürlich bei seiner Art ständig in Eile und Hasst ist, das er das auch nicht vergisst ( Ihm kann man beim laufen die Schuhe besohlen ). Ein paar andere Kumpels und ich mussten darauf herzhaft lachen. [img][/img]
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Aiwass7
01.03.2006, 07:03
@ Svenni
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Einfach ein Dreher bei Angabe der Kto.Nr! |
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Hi Svenni...
in Hessen auch seit letztem Jahr...
Mach ganz einfach eine falsche Zahl in die Ktonr. Angabe.
Dann kommt eine ganz normale Rechnung nach 3 Wochen...*lol*.
LG
Aiwass
>In Brandenburg ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass ab April alle KFZ-Zulassungen nur noch mit Bank-Einzugsermächtigung möglich sind! Damit will man den angeblich hohen KFZ-Steuerschulden der Bürger entgegentreten.
>Ist so etwas wirklich zulässig? Kann mich das Straßenverkehrsamt wirklich dazu zwingen, denen Zugriff auf MEIN Konto zu geben? Wird immer perverser diese Abzocke und Kontrolle in unserem Absurdistan.....
>Gruß
>Svenni
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Svenni
01.03.2006, 07:20
@ MC Muffin
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Re: @ MC Muffin - Vorurteil |
-->>Das ist korrekt, ich kann es auch nicht verstehen warum jemand unbedingtüberweisen will. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es meistens ( nicht immer ) Leute sind, die auch so nicht mit Geld umkönnen.
[b]Hi MC Muffin, das ist doch ein blödes Vorurteil. Es geht doch nicht darum, ob, wie, wann, warum, etc. Einzugsermächtigungen sinnvoll sind oder nicht. Hier wird mir ZWANGSWEISE der Zugriff auf mein Konto abgerungen! Ich jedenfalls gebe nicht gern eine Einzugsermächtigung, tut mir leid; und das auch aus dem Grunde, dass ich öfters für 6-8 Wochen im Ausland weile und dort kein Zugriff auf meine Bank habe. [img][/img]
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fridolin
01.03.2006, 07:54
@ Svenni
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Weiteres Vorurteil |
-->Hi MC Muffin, das ist doch ein blödes Vorurteil. Es geht doch nicht darum, ob, wie, wann, warum, etc. Einzugsermächtigungen sinnvoll sind oder nicht. Hier wird mir ZWANGSWEISE der Zugriff auf mein Konto abgerungen! Ich jedenfalls gebe nicht gern eine Einzugsermächtigung, tut mir leid; und das auch aus dem Grunde, dass ich öfters für 6-8 Wochen im Ausland weile und dort kein Zugriff auf meine Bank habe.
<font color=#0000FF>Auch ein Vorurteil hinsichtlich der Sicherheit. Kommt eine Lastschriftanforderung (egal von wem), prüft die einlösende Bank nicht, ob eine Einzugsermächtigung überhaupt vorliegt. Sie kann es auch gar nicht. Stattdessen wird ausgeführt, sofern Deckung vorhanden. Im Grunde genommen kann daher jeder so eine Lastschrift veranlassen. Die Buchung ist freilich mangels expliziter Zustimmung des Kontoinhabers"schwebend unwirksam", d.h. er kann zurückbuchen lassen oder (bei Verstreichen der 6-Wochen-Frist) dies gerichtlich zurückfordern.
Staatliche Behörden haben im übrigen - völlig unabhängig von einer erteilten Einzugsermächtigung oder nicht - noch viel weitergehende Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Beispielsweise Kontopfändungen und dergleichen, für die definitiv keine Ermächtigung des Kontoinhabers notwendig ist. Bei der Kfz-Steuer auch zwangsweise Stillegung des Kfz. In einigen Bundesländern ist man sogar dazu übergegangen, bei Nichtbezahlung von Steuerschulden Kraftfahrzeuge mit einer Radklammer"festzusetzen" (geht allerdings nur, wenn im öffentlichen Verkehrsraum geparkt).
Eine bloße Einzugsermächtigung ist dagegen eher harmloser Natur.
Gruß
</font>
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LenzHannover
01.03.2006, 10:37
@ Svenni
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Diese Schwein... system ist verfassungswidrig ohne Ende |
-->Wir müssen überall Vorkasse leisten usw.
Unsere Stadtverwaltung erklärt mir immer, was meine Pflichten sind und wo ich Rechte abgegeben habe !
Die Schuldner dürfen Gerichtsvollzieher folgenlos fast zum Seppen halten und werden -obwohl kriminell- noch kostenlos beraten.
Neben dem Sozialversicherungswasserkopf, steht bei mir die Justiz auf der Skala der unbeliebten Läden ganz weit oben. Da ist das Finanzamt richtig nett.
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bernor
01.03.2006, 12:37
@ - Elli -
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Re: in NRW schon seit 1.1. |
-->Hi,
die Länder-Verordnungen über die „Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung“ der Kfz-Steuer basieren auf einer entsprechenden Ermächtigung durch Bundesgesetz (Änderung des § 13 KfzSteuergesetz) von 2002.
In NRW: Von der Verpflichtung zur Abgabe der Einzugsermächtigung gibt es nur wenige Ausnahmen: unbefristete Steuerbefreiung, Wohnsitz im Ausland, Unmöglichkeit einer Kontoeröffnung im Inland (aus welchen Gründen auch immer; muß ggf. durch örtliche Sparkasse - die eine Kontoeröffnung im allgemeinen nicht verweigern kann - bescheinigt werden).
Zudem müssen vor der Zulassung auch eventuelle alte KfzSt-Rückstände (soweit über 25 €) getilgt werden; für diesen Zweck verfügen die Zulassungsstellen auch über eine laufend aktualisierte Datei aller säumigen KfzSt-Schuldner (allerdings ohne Höhe der Beträge).
Ab 2007 schließlich ist in allen „Problemfällen“-Fällen (Rückstände / keine Einzugsermächtigung) die sog. Erstversteuerung vorgesehen: hier muß vor der Zulassung der erste Jahressteuerbetrag per Überweisung ans Finanzamt gezahlt werden (Bareinzahlung gibt’s da nicht mehr).
Der Schwachpunkt der Verordnung(en) ist, wie hier schon gesehen, daß die erteilte Einzugsermächtigung nach Zulassung wieder storniert bzw. bei der Zulassung gar nicht erst auf ihre Richtigkeit & „Wirksamkeit“ (Konto gedeckt?) geprüft werden kann - in solchen Fällen läuft’s wie bisher „auf Rechnung“ (seitens des Finanzamts kann die Abgabe einer Einzugsermächtigung nicht erzwungen werden); erst dann, wenn diese nicht bezahlt wird, kommt die Kontopfändung bzw. Zwangsabmeldung zum Zuge.
Gruß bernor
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MC Muffin
01.03.2006, 13:02
@ Svenni
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Re: @ MC Muffin - Vorurteil nein Nachurteil |
-->>>Das ist korrekt, ich kann es auch nicht verstehen warum jemand unbedingtüberweisen will. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass es meistens ( nicht immer ) Leute sind, die auch so nicht mit Geld umkönnen.
>[b]Hi MC Muffin, das ist doch ein blödes Vorurteil. Es geht doch nicht darum, ob, wie, wann, warum, etc. Einzugsermächtigungen sinnvoll sind oder nicht. Hier wird mir ZWANGSWEISE der Zugriff auf mein Konto abgerungen! Ich jedenfalls gebe nicht gern eine Einzugsermächtigung, tut mir leid; und das auch aus dem Grunde, dass ich öfters für 6-8 Wochen im Ausland weile und dort kein Zugriff auf meine Bank habe.
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Dieter
01.03.2006, 21:59
@ LenzHannover
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Rechtsstaat = Recht für den Staat = Unrecht für Bürger |
-->Diesen Eindruck bekommt man öfters.
>Neben dem Sozialversicherungswasserkopf, steht bei mir die Justiz auf der Skala der unbeliebten Läden ganz weit oben. Da ist das Finanzamt richtig nett.
Jo, bei mir auch. Der Glauben an unser Rechtssystem geht zweifelsohne den Bach runter, wenn man berechtigte Forderungen gerichtlich durchsetzen und vollziehen möchte.
Gruß Dieter
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ingobert
04.03.2006, 22:03
@ LenzHannover
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Re: Diese Schwein... system ist verfassungswidrig ohne Ende |
-->>Versuch mal von einem Schuldner Geld zu bekommen, für jeden blöden Brief per Gerichtsvollzieher bin ich 23,10 Euro los - reine Zustellkosten.
*** nein, nicht nur für Zustellkosten, sondern vor allem für die Bezeugung des Inhalts, das ist ja der Witz ander Sache.
Gruß!
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