Tempranillo
14.03.2006, 11:28 |
Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? Thread gesperrt |
-->Hallo,
vielleicht ist unter Euch jemand, der sich in rechtlichen Fragen auskennt und mir auf die Sprünge helfen kann?
Die Sache ist die:
Vor vier Wochen habe ich beim Händler, in seinem Laden, einen nicht ganz billigen Audio-Verstärker gekauft.
Schon am ersten Tag, buchstäblich über Nacht, fängt die Kiste zu spinnen an: sie produziert eine deutlich verschlechterte Tonqualität, und die Lautstärke läßt sich nicht mehr auf Null stellen.
Da die Defekte wirklich offensichtlich sind, sträubt sich der Händler nicht gegen meinen Wunsch, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er läßt das Gerät abholen und sagt mir mündlich zu, daß er den Preis zurückerstatten wird.
Ich würde gerne wissen, wie lange er sich mit der Zahlung Zeit lassen darf?
Ich habe in einer ähnlichen Angelegenheit schon einmal den Fehler gemacht, viel zu spät einen Anwalt einzuschalten und will es diesmal ein wenig geschickter anstellen. Leider fehlt mir dafür der nötige Hintergrund.
Jetzt wißt Ihr, weshalb ich für Eure Hilfe dankbar wäre.
Tempranillo
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certina
14.03.2006, 12:03
@ Tempranillo
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Re: Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? |
-->>Hallo,
>vielleicht ist unter Euch jemand, der sich in rechtlichen Fragen auskennt und mir auf die Sprünge helfen kann?
>Die Sache ist die:
>Vor vier Wochen habe ich beim Händler, in seinem Laden, einen nicht ganz billigen Audio-Verstärker gekauft.
>Schon am ersten Tag, buchstäblich über Nacht, fängt die Kiste zu spinnen an: sie produziert eine deutlich verschlechterte Tonqualität, und die Lautstärke läßt sich nicht mehr auf Null stellen.
>Da die Defekte wirklich offensichtlich sind, sträubt sich der Händler nicht gegen meinen Wunsch, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er läßt das Gerät abholen und sagt mir mündlich zu, daß er den Preis zurückerstatten wird.
>Ich würde gerne wissen, wie lange er sich mit der Zahlung Zeit lassen darf?
>Ich habe in einer ähnlichen Angelegenheit schon einmal den Fehler gemacht, viel zu spät einen Anwalt einzuschalten und will es diesmal ein wenig geschickter anstellen. Leider fehlt mir dafür der nötige Hintergrund.
>Jetzt wißt Ihr, weshalb ich für Eure Hilfe dankbar wäre.
>Tempranillo
hi,
du schreibst eingangs, dass du das Gerät in dessen Laden gekauft hast.
Wenn ich das jetzt so deute, dass du dort gegen Kassenquittung (und bar) wie es ja jahrhundertelang so im Laden war [img][/img], gekauft hast, dann ist doch nichts einfacher, ihm das Ding auf die Theke zu knallen und wieder gegen Bares abzugeben.
Aber wahrscheinlich hast du die Anlage nicht"koerperlich" gekauft, sondern"visuell" im Netz.
Da hängt man natuerlich im Fliegenfänger, wenn du so willst. Es wird keinen gegeben, der gegen Vorkasse das Ding abholt.
Um welche Fristen es bei Kaufpreiserstattungen geht, weiss ich leider auch auf Anhieb nicht. Lasse dir jedenfalls vorher schriftlich gebe. Mail oder Fax.
tschuess
G.C.
p.s.
Wieso will er dir nicht, wie es doch eigentlich im Handel (überall)oft Usus ist, das Gerät nicht erst u m t a u s c h e n? Es will doch keiner auf einen Euro Umsatz verzichten.
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Tarantoga
14.03.2006, 14:26
@ Tempranillo
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Re: Grundsätzlich sofort |
-->Hallo,
die Rückgabe wird genau wie der Kauf Zug um Zug erfüllt, also sofort.
Allerdings war Dein Händler kulant wenn er Rückgabe akzeptiert hat, er hätte erst Nachbesserung (also Reparatur oder Neulieferung) versuchen dürfen, wie ich Dich verstehe hat er aber Wandlung akzeptiert.
Lass Dir zumindest die Geräterückgabe quittieren und wenn es ein Barkauf war, verlange ruhig direkt das Geld. Ansonsten überleg Dir halt was für Dich eine übliche, höfliche Zahlungsfrist ist.
LG,
Tarantoga
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Tierfreund
14.03.2006, 18:00
@ Tempranillo
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Re: Sofortige Aktion |
-->Hallo Tempranillo,
an Deiner Stelle würde ich mich schnellstens auf den Weg zum Fachhändler machen, den Zahlbetrag sofort einfordern oder alternativ ein neues Gerät bzw. Alternativgerät mitnehmen.
Der HiFi Fachhandel steht derzeit in voller Breite am Abgrund, Insolvenzen sind an der Tagesordnung und die Industrie liefert inzwischen häufig, wenn überhaupt, nur noch per Vorkasse. Viele Händler verkaufen jetzt praktisch zu jedem Preis, nur um noch in irgendeiner Form die Forderungen Ihrer Gläubiger auf Industrieseite zu bedienen.
Ich kenne Vertriebe mit über 30 Prozent Umsatz - Forderungsverlust aus 2005, dass grosse Sterben ist in dieser Branche angesagt.
Also viel Glück + Grüsse
Tierfreund
p.s.: Kauf Dir einen McIntosh + Du solltest allzeit bzgl. Verstärkern sorgenfrei sein.
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prinz_eisenherz
14.03.2006, 18:56
@ Tierfreund
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Re: Sofortige Aktion |
-->Hallo Tierfreund,
wat für ein schönes Stück, dein Verstärker. Ich gehe davon aus, das du den zu Hause hast. Beim Vollverstärker gab es mal einen, der hatte noch viel größere Aussteuerunganzeigen. Der war einfach bombastisch.
In meiner verrücktestens Zeit, im Hifi - Rausch, der oder einer von Accuphase, der hätte es werden sollen, nur hatte ich zu der Zeit nicht das nötige Kleingeld dafür.
Am Schaufenster, die Nase plattgedrückt, habe ich mir tatsächlich. Wenn du deinen verkaufen möchtest, dann mache ich mal ein Angebot, bei dem du kaum nein sagen kannst, 129,99 Euro? Nein, nein, abholen würde ich mir den schon selber, na klar. Na wie ist es, ist mein Angebot zu hoch, oder warum zögerst du noch?
[img][/img]
eisenherz
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Tempranillo
14.03.2006, 19:02
@ Tempranillo
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Re: Danke für alle Antworten, gegebene und kommende ;-) (o.Text) |
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albert
14.03.2006, 20:36
@ Tierfreund
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Re: Sofortige Aktion |
-->>Hallo Tempranillo,
>an Deiner Stelle würde ich mich schnellstens auf den Weg zum Fachhändler machen, den Zahlbetrag sofort einfordern oder alternativ ein neues Gerät bzw. Alternativgerät mitnehmen.
>Der HiFi Fachhandel steht derzeit in voller Breite am Abgrund, Insolvenzen sind an der Tagesordnung und die Industrie liefert inzwischen häufig, wenn überhaupt, nur noch per Vorkasse. Viele Händler verkaufen jetzt praktisch zu jedem Preis, nur um noch in irgendeiner Form die Forderungen Ihrer Gläubiger auf Industrieseite zu bedienen.
>Ich kenne Vertriebe mit über 30 Prozent Umsatz - Forderungsverlust aus 2005, dass grosse Sterben ist in dieser Branche angesagt.
>Also viel Glück + Grüsse
>Tierfreund
>p.s.: Kauf Dir einen McIntosh + Du solltest allzeit bzgl. Verstärkern sorgenfrei sein.
XX MC Intoshs sind wirkliche Schmuckstücke. Allerdings brauchst Du dafür ein stabiles Regal und der Vorverstärker fehlt auf dem Bild auch noch. Beides zusammen kannst Du bestimmt für unter 10000,- Euro bekommen mit etwas Glück. Achtung; kaufe nur für Deutschland angepaßte Ware, da im Original 110V meines Wissens.
Wenn Du dazu einen günstigen Lautsprecher aus dem Aldi nimmst oder welche aus alten Fernsehern ausbaust reichen die 10000,-.
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Dionysos
14.03.2006, 22:38
@ Tempranillo
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Re: Rückgaberecht und Erstattung / 2 Links |
-->Hallo Temranillo, versuche es mal in den beiden Foren.
Vielleicht hilft Dir schon die Suchmaschine weiter.
Gruß
Dionysos
Area DVD-Forum
Hifi-Forum
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Tierfreund
15.03.2006, 17:39
@ albert
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Re: McIntosh 110 Volt |
-->Hallo Albert,
ab circa 1980 ( fliessender Übergang ) hat Mc Intosh seine Geräte mit intern umschaltbaren Netzteilen ausgerüstet. Ein Vorschalttrafo ist also ggf. nur bei alten 110 Volt Modellen notwendig. Mit der Vorstufe, dem massiven Regal und den Preisen hast Du natürlich völlig Recht. Vorteil von den MC's ist aber die extreme Haltbarkeit, ich besitze Geräte aus den 60er Jahre, welche heute noch einwandfrei funktionieren und immer noch traumhaft klingen.
Nette Grüsse
Tierfreund ( Mc Intosh Sammler ) [img][/img]
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