Aleph
15.03.2006, 19:27 |
§ 218a Abs.4 StGB Thread gesperrt |
-->Liebe Elliott-Freunde,
ich habe eine kurze, aber für mich wichtige Frage.
Wann wurde im Strafgesetzbuch der Absatz 4 (Fristenregelung mit 22 Wochen) im § 218a aufgenommen? Dieser Passus ist mir völlig neu. Er verdoppelt ja nahezu die alte Abtreibungsfrist.
Dank für jede Antwort.
Gruß Aleph
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thoughtful
15.03.2006, 22:34
@ Aleph
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Re: § 218a Abs.4 StGB |
-->>Liebe Elliott-Freunde,
>ich habe eine kurze, aber für mich wichtige Frage.
>Wann wurde im Strafgesetzbuch der Absatz 4 (Fristenregelung mit 22 Wochen) im § 218a aufgenommen? Dieser Passus ist mir völlig neu. Er verdoppelt ja nahezu die alte Abtreibungsfrist.
>Dank für jede Antwort.
>Gruß Aleph
-----------------------------------------------------------------
Ich vermute: StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S.3322)
th.
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Cujo
16.03.2006, 02:25
@ thoughtful
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Re: § 218a Abs.4 StGB |
-->>>Liebe Elliott-Freunde,
>>ich habe eine kurze, aber für mich wichtige Frage.
>>Wann wurde im Strafgesetzbuch der Absatz 4 (Fristenregelung mit 22 Wochen) im § 218a aufgenommen? Dieser Passus ist mir völlig neu. Er verdoppelt ja nahezu die alte Abtreibungsfrist.
>>Dank für jede Antwort.
>>Gruß Aleph
>-----------------------------------------------------------------
>Ich vermute: StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S.3322)
>th.
----------------
Moin,
in diesem ZUsammenhang flächig gezeichnet:
"Auszüge aus einer beachtlichen Rede des Schauspielers Mathieu Carriere - u.a. zitiert er seinen Schachfreund Otto Schily mit den Worten:"Es ist schwieriger, in Deutschland das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu reformieren, als im nahen Osten Frieden zu stiften"."
Gruß
Cujo
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Aleph
16.03.2006, 12:44
@ Cujo
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Danke für die Antworten! (o.Text) |
-->
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