certina
19.03.2006, 11:20 |
Tip:Firmengründung für 400 €+rucki-zucki, statt umständl.dt. GmbH-Brembramborium Thread gesperrt |
--><font size="4">Viele Firmen wagen neue Rechtsformen</font>
Limited aus GBwird immer beliebter.
Das Unternehmen von Willi Schmitz Scherzer säße irgendwo in Deutschland, die Kunden der Fensterbaufirma stammten aus der näheren Umgebung. Doch eingetragen habe Schmitz seine Firma"Pretty Windows" in Großbritannien.
Die Gründung einer Limited (Ltd. ist nun mal viel einfacher und vor allem billiger als die einer deutschen GmbH, hat Schmitz nun in der Praxis erlebt. Die notwenigen Formulare konnte er im Internet ausfüllen, wenige Tage später konnte er loslegen. 400 Euro hat er nur dafür bezahlt. Der Großteil davon an ein Beratungsunternehmen, das ihn bei der Gründung unterstützt habe, berichtete er. Denn während er bei einer GmbH Stammkapital in Höhe von 25 000 Euro hätte eingezahlen muüssen, reicht bei der englischen Variante ein Pfund, also umgerechnet 1,50 Euro.
Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003 die Gründung von Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen auch in Deutschland durchsetzte, erleben vor allem diese Limiteds einen Boom. Neben Tausenden von Neugründungen flaggen auch bisher als GmbH firmierende kleine Unternehmen immer häufiger in das unkomplizierte britische Pendant um. Die Europa AG, die zweite kürzlich eingeführte Variante der Rechtsformwahl, sei dagegen noch ausgesprochen unbeliebt.
Das Beratungsunternehmen Go Limited schätzt, daß bis zu 30 000 Unternehmer die Chance genutzt und eine englische GmbH in Deutschland gegründet häben. Allein zwischen Januar und November 2005 habe das Statistische Bundesamt 6095 Gewerbeanmeldungen als Limited verzeichnete.
Im selben Zeitraum seien 75 054 GmbHs eingetragen worden. Ein noch deutlicheres Bild ergibt sich, wenn man nur die neu errichteten Firmen zählt, also Gewerbeanmeldungen durch Zuzug oder Übernahme wegläßt. In dem Fall stehen 5553 Limiteds 55 591 GmbHs gegenüber. Das bedeute immerhin, daß bereits jede neunte deutsche GmbH als Limited gegründet werde.
Die Gründung sei eben schnell, unbürokratisch und günstiger als bei einer GmbH, erklärte Harald Wiedmann, Ex-Vorstandssprecher von KPMG Deutschland. Vor allem für kleine Unternehmen mit etwa zehn Mitarbeitern sei die Rechtsform dadurch interessant. Genau das war auch Wili Schmitz's Grund. Als der Unternehmer nach der Gründung einen neuen Gesellschafter aufnehmen wollte, brauchte er dafür auch keinen Notar, wie bei einer GmbH. Die Kapitalerhöhung hat er selbst beim englischen Handelsregister angemeldet. Einige Banken hätten natürlich zwar anfangs erstmal mal wieder skeptisch reagiert, doch das habe sich mittlerweile geändert, berichtet Schmitz.
Angesichts solcher Erfolge arbeite nun auch das Justizministerium an einer Reform des GmbH-Gesetzes, um die deutschen Rechtsform wieder aufzuhübschen. So sollen künftig 10 000 Euro Stammkapital bei der Gründung reichen und die notwendigen Formalitäten in wenigen Tagen abgeschlossen sein. Wann das allerdings mal in die Tat umgesetzt ist, dass kann, wie Alles, dauern.
|
Dieter
19.03.2006, 11:54
@ certina
|
Eine Gesellschaft ohne Haftung |
-->Hallo Certina,
für mich hat das Thema einen bitteren Nachgeschmack. Zum einen freut es mich wenn möglichst viele Menschen den Weg in die Selbständigkeit finden, zum anderen....
Das ganze zeigt eines auf: Der Trend, das unternehm. Risiko auf die Allgemeinheit zu schieben, hält nach wie vor an. Die politische Meinungsbildung und Gesetzgebung leistet dem Vorschub.
Wer günstig eine Firma gründen will, der kann deutlich einfacher als eine engl. Ltd. ein Einzelunternehmen gründen. Mit geringfügig mehr Aufwand und auf Dauer immer noch billiger als eine engl. Ltd. sind die Personenges. OHG und KG. oder wie sieht es mit dem neuen e.K. aus?
Wieso sind dann die Kapitalges. so beliebt? Wenn jetzt versucht wird bei GmbH´s die Mindest-Haftungssumme auf 10.000 Euro herunterzudrücken, so ist durch den Druck der engl. Ltd. eine weitere Verlagerung des untern. Risikos auf die Allgemeinheit vorgesehen.
Was ist das für eine Gesellschaft, die Risikolosigkeit belohnt (auch steuerlich) und das nicht nur im untern. Bereich, sondern in allen Lebensbereichen - und Risikofreudigkeit bestraft.
Das kann doch nur eine Gesellschaft ohne Zukunft sein. Für mich sind die Ltd´s ein Zeichen des Untergangs und nicht des Aufbruchs.
Gruß Dieter
|
Eugippius
19.03.2006, 12:37
@ Dieter
|
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
-->>Wieso sind dann die Kapitalges. so beliebt? Wenn jetzt versucht wird bei GmbH´s die Mindest-Haftungssumme auf 10.000 Euro herunterzudrücken...
Die genannten Beträge - 25.000 oder 10.000 Euro - sind keine Mindesthaftungssummen sondern - vereinfachend gesagt - die Beträge, die gebraucht werden, um eine GmbH beim Amtsgericht anzumelden. Wie der Name schon sagt, ist die Haftung einer GmbH auf ihr eigenes Kapital beschränkt. Dieses Kapital kann mit der Zeit höher, aber auch niedriger werden als die bei der Gründung angelegte Summe.
Beispiel aus dem Lehrbuch: Eine GmbH wird mit 25.000 Euro gegründet und kauft um diesen Betrag einen LKW. Dieser LKW verunglückt und der Restwert ist 2.000 Euro. Mit welchem Betrag haftet die GmbH weiterhin?
|
Goldfinger
19.03.2006, 14:04
@ Eugippius
|
Re: GmbH, aber volle Haftung des Geschäftsführers |
-->Also in A bekommt man für eine GmbH NULL Kredit. Kredit gibt es nur dann, wenn der Geschäftsführer oder sonst jemand Sicherheitsleistungen erbringt.
Das wohl (in A) wichtigste Argument für eine GmbH ist der Umstand, dass der Firmeninhaber durch Verteilung des Stammkapitals auf Verwandte oder Freunde sich selbst und/oder die Ehegattin ANSTELLEN kann und dergestalt seine Krankenversicherung hat und Pensionsjahre ansammelt.
Allerdings wenn jemand vorsätzlich Unredlichkeiten gegenüber Lieferanten und Finanzamt oder Kunden plant, ist eine Kapitages. m. beschr. Haftung geeigneter:-(
Hinsichtlich Erbrecht, Partnergestaltung etc. dürfte die Ltd bzw. GmbH
vorteilhafter wie eine Einzelfirma sein. Leider sind die lfd. Kosten einer GmbH sinnlos hoch, weil für fast alles benötigt man einen Notar und muss jeweils hohe Eintragungsgebühren beim zuständigen Registeramt zahlen. Die Pflichthinterlegung der jeweiligen Jahresbilanz beim zuständigen Registeramt kostet in A jedes Jahr Euro 150.00 Diese jährliche Pflichthinterlegung entstamt angeblich der Regulierungswut seitens der EU - ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand in ein Registeramt fährt und dort in den hinterlegten Bilanzen wühlt (wahrscheinlich kostet dies auch Gebühren).
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass wenn man für ein Fertighaus oder für eine Eigentumswohnung eine Anzahlung leisten soll,dass man vorher sich aus der letzten Bilanz schlau macht.
Dennoch scheint es ein Glück zu sein, dass es die Ltd. gibt.
|
prinz_eisenherz
19.03.2006, 14:11
@ certina
|
Der Kampf der Gesellschaftsformen |
-->Hier eine umfassende Abwägung der verschiedenen Gesellschaftsformen. Eigentlich, als Einzelkämpfer, hat mich das bisher nicht so sehr interessiert, aber man lernt immer noch dazu, zumal durch Anstöße hier im Forum:
-------------------------------------------------------
Zeitgeist und Mode
"Die altehrwürdige Rechtsform ’GmbH’ kommt bei deutschen Firmengründern zunehmend aus der Mode. Dafür ist die englische Form ’Limited ’ sehr gefragt" (Zitat: Handelsblatt Online vom 07.09.2004). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entscheiden sich monatlich über tausend Deutsche für eine englische Gesellschaft. Diese Zahl gewinnt an Bedeutung, wenn man sie den im gleichen Zeitraum rund 3000 GmbH-Gründungen gegenüber stellt.
Es sei gleich zu Beginn die keinesfalls ketzerisch gemeinte Frage erlaubt, ob der Zeitgeist oder gar eine „Mode“ Motivationsgrundlagen für weit reichende Dispositionen wie eine Gesellschaftsgründung sein sollte? Diese Frage nämlich lässt sich aus Sicht eines seriösen Geschäftsmanns/Unternehmensgründers (die Bezeichnung schließt die Damenwelt natürlich mit ein und soll lediglich aus Gründen der Komprimierung fortan für beide Geschlechter gelten) klar mit einem „Nein“ beantworten. Damit aber sollte die Kern-Problematik aber nicht in Bausch und Bogen abgetan oder in den Bereich des Unseriösen verlagert werden. Denn: Erstens beschränkt sich diese Thematik sinnvoller Weise nicht auf die englische Ltd., sondern schließt alle übrigen EU-Mitgliedsstaaten und deren Kapitalgesellschaften ein. Und zweitens zeigt erst die Abarbeitung aller Parameter der geplanten Gesellschaftsgründung, ob - und gegebenenfalls welche -nichtdeutsche Gesellschaftsform sich anbieten könnte...................
<ul> ~ http://www.newcome.de/gruenderguide/index.php?timme=&oid=15245</ul>
|
LenzHannover
19.03.2006, 15:15
@ certina
|
Ist kein guter Tip... |
-->Man muß dauerhaft einen in England als quasi GF bezahlen, somit rechnet sich das nicht unbedingt. Nach dem ersten Jahr sollen die Preise da oft steigen...
Das Gründungsgehampel hier ist absurd, sobald eine Handwerkskammer meint, Zwangsbeiträge eintreiben zu können, muß man sich mit diesen Idi.. rum ärgern.
Wer wirklich"arm" ist und bleibt, braucht beim hiesigen (Un-) Recht kaum eine GmbH. Bis zur Pfändungsgrenze kann einem keiner etwas anhaben.
Und ergänzend zu Eugippius: Eine GmbH haftet mit dem, was noch da ist. Meine hatte die letzten 2-3 Jahre keinen Pfenning mehr und hoffte auf das bezahlen einer Rechnung. Als GF habe ich halt für neue Verbindlichkeiten ggf. gehaftet, die bin ich aber kaum eingegangen. Für Gläubiger wäre absolut nix zu holen gewesen.
Gibt es auch schon ein polnische Version?
Eine"Warschau Limited" hätte vielleicht im Personalbereich mehr Möglichkeiten [img][/img]
|
ottoasta
19.03.2006, 15:31
@ LenzHannover
|
Re: Ist begrenzt kein guter Tip... |
-->hallo,
ich hatte vor x Jahren meine Einzelfirma in eine GMBH umgewandelt. Eine vernüftige Lösung geht nur mit einem guten (!!) Steuerberater, zum Glück hatte ich einen. Der Aufwand ist schon gross, denn meine EF bestand weiter, als 'Vermietung und Verpachtung'. Also das sogen. Baden Badener Modell. Vorteil: Durch die Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung möglich, Gewinn der GmbH wird zur Einzelfirma verschoben, dort sind Gewerbesteuerfreibeträge! Geht über Geschäftsführergehalt, Miete, Pacht usw. Obacht geben bei Gestaltungsmissbrauch! Achtung auch bei verdeckter Gewinnausschüttung! Ich war ja alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Weiterer Vorteil ist die Pensionszusage an den GF mit einer Rückdeckungsversicherung (am besten bei der Alten Leipziger).
Nachteile sind die 2fache Buchführung (GmbH-EF), penible Beschlussfassungen, keine Privatentnahmen möglich! Handeln wie zwischen Fremden!
Mein Vorteil war noch beim Firmenverkauf: Komplette GmbH, also Vorräte, Kundenkartei, Werkzeug, Betriebsausrüstung. Mehr gehörte der GmbH nicht, Grund und Gebäude waren ja mein Eigentum.
Ich halte die GmbH ab einem Umsatz von 1 Mill. für sinnvoll.
Gruss
Otto
|
thoughtful
19.03.2006, 16:01
@ ottoasta
|
Re: Ist begrenzt kein guter Tip... |
-->(...)
Obacht geben bei Gestaltungsmissbrauch! Achtung auch bei verdeckter Gewinnausschüttung! Ich war ja alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Weiterer Vorteil ist die Pensionszusage an den GF mit einer Rückdeckungsversicherung (am besten bei der Alten Leipziger).
(...)
Eine Pensionszusage ist eine feine Sache, aber nur wenn sie VOLLSTÄNDIG RICHTIG konzipiert ist. Es gibt allein zur Zeit 131 Urteile mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zum GGF einer GmbH.
Eine Rückdeckungsversicherung macht aber nur Sinn für das Invaliditäts- und Witwenrisiko (sofern zugesagt). Die Kapitalansammlung für die Alterspension ist viel günstiger über Aktien oder Investmemtfonds. Bei einer Rückdeckungsversicherung muß nämlich das jährlich anwachsende Deckungskapital aktiviert werden. Beispiel: Erfoderlicher Wert gem. § 6a EStG zum 65. LJ sagen wir rd. 1 Million Euro als Ablaufleistung der LV. Präminezahlung über 25 Jahre rd. 450.000,-, also 550.000,- aktiviert und daraus Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer bezahlt, macht bezahlte Steuern ca. 220.000,- Diese 220.000, an Steuern kann man mit Aktien vermeiden. Erst ab Pensionszahlung werden Aktienverkäufe der Steuer unterworfen. Also erst einmal 25 Jahre 220.000,- an Steuern eingespart.
Sollte jemand Interesse an den erforderlichen Details haben, was bei einer PZ beachtet werden muß, dann posten.
th.
|
ottoasta
19.03.2006, 16:19
@ thoughtful
|
Re: Ist begrenzt kein guter Tip... |
-->>(...)
>Eine Pensionszusage ist eine feine Sache, aber nur wenn sie VOLLSTÄNDIG RICHTIG konzipiert ist. Es gibt allein zur Zeit 131 Urteile mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zum GGF einer GmbH.
>Eine Rückdeckungsversicherung macht aber nur Sinn für das Invaliditäts- und Witwenrisiko (sofern zugesagt). Die Kapitalansammlung für die Alterspension ist viel günstiger über Aktien oder Investmemtfonds. Bei einer Rückdeckungsversicherung muß nämlich das jährlich anwachsende Deckungskapital aktiviert werden. Beispiel: Erfoderlicher Wert gem. § 6a EStG zum 65. LJ sagen wir rd. 1 Million Euro als Ablaufleistung der LV. Präminezahlung über 25 Jahre rd. 450.000,-, also 550.000,- aktiviert und daraus Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer bezahlt, macht bezahlte Steuern ca. 220.000,- Diese 220.000, an Steuern kann man mit Aktien vermeiden. Erst ab Pensionszahlung werden Aktienverkäufe der Steuer unterworfen. Also erst einmal 25 Jahre 220.000,- an Steuern eingespart.
******
Hallo,
da wäre ich aber gewaltig auf die Schnauze gefallen, mit Aktien oder Fonds! Schon vergessen? Und was ist, wenn die Firma pleite geht?
Die Gestaltung einer Pensionszusage ist einfach, wenn man den richtigen Steuerberater bzw. die richtige Vers. Gesellschaft hat. Heute ist für mich die Alte Leipziger sehr gut, weil die auch im Pleitefall die Auszahlung weiterführt, als Ersatz für die Firma. Bis vor einigen Jahren war es die Schweizerische Rentenanstalt, doch leider haben sich die ein wenig vergaloppiert! Die Pensionszusage verbleibt ja 'im Besitz' der GmbH, auch die Rückdeckungsversicherung. Bei Aktien und Fonds ist es mir zu unsicher und die GmbH kann die auch verkaufen im Notfall bzw. Gläubiger können einen Zugriff haben. Da hilft auch keine Verpfändung an den Begünstigten, denn vor Machenschaften ist man da nie sicher! Lang mal einem Nackten in die Tasche!
Eine Rückdeckungsversicherung ist da wesentlich sicherer!
Gruss
Otto
|
thoughtful
19.03.2006, 17:10
@ ottoasta
|
Re: Ist begrenzt kein guter Tip... |
-->(...)
>Hallo,
>da wäre ich aber gewaltig auf die Schnauze gefallen, mit Aktien oder Fonds! Schon vergessen? Und was ist, wenn die Firma pleite geht?
-----------------------------------------------------------
Schade, daß Sie es nicht verstanden haben. Die Gestaltung von Pensionszusagen gehört seit 50 Jahren zu meinen diversen beruflichen Angelegenheiten.
Wenn Sie die Jahre 2000 bis 2003 meinen, ist doch großartig. Da hätte Ihnen der"cost-averaging-effekt" doch noch eine zusätzliche Wertsteigerung erbracht (nur vorsoglich für Poster: Ich kenne die Untersuchungen zum CA-Effekt, in diesen Fällen über ca. 25 Jahre und zwangsweiser Ratenzahlung finktioniert er)
Was meinen Sie denn mit"DIE Firma"? - Man streut auf 30 oder mehr Firmen, wenn es sich um Zwecke der Altersversorgung handelt. Da darf ruhig mal eine pleite gehen. Außerdem sollte man für die Rückdeckung LargeCaps verwenden. Am besten gleich den EuroStoxx 50 über einen ETF.
>Die Gestaltung einer Pensionszusage ist einfach, wenn man den richtigen Steuerberater bzw. die richtige Vers. Gesellschaft hat.
------------------------------------------------------------------
Einfach??? Einfach??? - Ich bilde in diversen Seminaren Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zum Thema aus und kenne deren Kenntisstand. Nur mal vier Fragen: Haben Sie eine Wartezeit vereinbart (wenn Sie kein Vorunternehmen hatten bzw. erst spät die Zusage erteilt haben)? Haben Sie Dynamisierungsklauseln während der Zeit der Anwartschaftsfinanzierung und während der Pensionsphase aufgenommen? - In welcher Höhe? Haben Sie eine Ehefrau oder eine Lebensgefährtin in die PZ aufgenommen? Kennen Sie den gigantischen Unterschied zwischen kongruenter Rückdeckung nach § 6a EStG und Vollrückdeckung? - Wie sorgen Sie denn dann für eine Vollrückdeckung vor?
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Heute ist für mich die Alte Leipziger sehr gut, weil die auch im Pleitefall die Auszahlung weiterführt, als Ersatz für die Firma. Bis vor einigen Jahren war es die Schweizerische Rentenanstalt, doch leider haben sich die ein wenig vergaloppiert! Die Pensionszusage verbleibt ja 'im Besitz' der GmbH, auch die Rückdeckungsversicherung.
--------------------------------------------------------
Alte Leipziger ist schon ok. Allianz erbringt aber mit an Sichereheit grenzender Wahrscheinlichkeit die höhere Ablaufleistung; vergleichen Sie mal die Kapitalverzinsung des Deckungsstocks beider Veresicherer.
Ja, Sie brauchen für den Insolventfall die übliche Verpfändungsvereinbarung zu Ihren Gunsten.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Bei Aktien und Fonds ist es mir zu unsicher und die GmbH kann die auch verkaufen im Notfall bzw. Gläubiger können einen Zugriff haben. Da hilft auch keine Verpfändung an den Begünstigten, denn vor Machenschaften ist man da nie sicher!
--------------------------------------------------------------
Die Verpfändungsvereinbarung mit Ihrer Bank ist genauso sicher wie die Verpfändungsvereinbarung mit Ihrer Lebensversicherung; kein rechtlicher Unterschied.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Lang mal einem Nackten in die Tasche!
>Eine Rückdeckungsversicherung ist da wesentlich sicherer!
-------------------------------------------
Keineswegs!!! Aber steuerlich das Uninteressanteste was es gibt.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
>Gruss
>Otto
--------------------------
Gruß
th.
|
SchlauFuchs
19.03.2006, 17:25
@ LenzHannover
|
Re: Ist kein guter Tip... |
-->Hinzu kommt, daß ich persönlich die Erfahrung habe, daß einige Firmen in Deutschland keine LTD akzeptieren, wenn ich für diese als Subunternehmer arbeiten wollte. Eben wegen dem möglichen Schindluder.
Ciao!
SF
|
ottoasta
19.03.2006, 18:40
@ thoughtful
|
Re: ach lieber Freund....... |
-->....ist ja schon zu spät! Meine pensionszusage läuft ja schon über die Alte Leipziger! Alles schon abgelaufen und erledigt!
Ja, wenn wir uns früher kennengelernt hätten!
Übrigens, ich habe die angesprochenen Punkte sehr wohl bedacht, bzw. mein Steuerberater, der hier zu den Besten gehört. Er kann sich Madantensperre leisten. Ist auch vereid. Buchprüfer. Ausserdem sind die Versicherungen mit ihren Spezialabteilungen immer auf dem neuesten Stand. Ich selbst als Laie habe da keine Chance durchzublicken.
Als ich meine Pensionszusage vor vielen Jahren abschloss, war alles noch nicht so streng geregelt. Im laufe der Zeit kamen eben die Urteile des BFH usw. dazu.
Gruss
Otto
|
politico
19.03.2006, 20:42
@ certina
|
Limited meist wegen geringem Stammkapital |
-->Ich habe letztes Jahr in Ã-sterreich selbst eine Firma gegründet. Es ist eine Einzelfirma geworden.
Die Kosten einer GmbH Gründung sind recht hoch. Damit meine ich Vertragserstellung, usw. Das ist verlorenes Kapital.
Die 35000 € die man in Ã-sterreich als Startkapital braucht, sind eigentlich Peanuts, denn die reichen in der Aufbauphase als Umlaufkapital höchstens für eine Ein-Mann-Firma. An grössere Investitionen ist hier kaum zu denken. Kredite gibt es auch nur mit persönlicher Haftung.
Ich verstehe nicht, dass man in Deutschland das Kapitalerfordernis von € 25000 auf 10000 senken will. Also kann man bei einer Ltd wahrscheinlich von Unterkapitalisierung ausgehen.
Dazu kommt noch das österreichische Spezifikum, dass man als GmbH-Geschäftsführer die Lohnnebenkosten von 9% bezahlen muss, bei einer Einzelfirma nicht.
Eine GmbH rentiert sich neben der persönlichen Haftungsbegrenzung bei Beschäftigung von Mitarbeitern vom Steuer-Gesichtspunkt dann, wenn man hohe Gewinne reinvestieren will und dabei von der 25%igen Körperschaftssteuer Gebrauch machen möchte. Daneben gibt es bei uns eine Mindest-Körperschaftssteuer von ca. €1800/Jahr, die einen meiner Geschäftspartner (hat eine Ein-Mann-GmbH) quält.
Und dann noch etwas, das wahrscheinlich jeder Investor verstehen wird.
Eine GmbH ist nur schwierig wieder aufzulösen. Bei der Einzelfirma reicht die Zurücklegung des Gewerbescheines und die Abmeldung beim Finanzamt.
Falls einem die Sache doch nicht so gefällt, ist die Exit-Strategie bei der Einzelfirma wesentlich einfacher.
Politico.
|
wettervogel
30.05.2006, 12:04
@ Dieter
|
Re: GmbH-Gründungen in Zukunft einfacher?! |
-->>Hallo Certina,
>für mich hat das Thema einen bitteren Nachgeschmack. Zum einen freut es mich wenn möglichst viele Menschen den Weg in die Selbständigkeit finden, zum anderen....
>Das ganze zeigt eines auf: Der Trend, das unternehm. Risiko auf die Allgemeinheit zu schieben, hält nach wie vor an. Die politische Meinungsbildung und Gesetzgebung leistet dem Vorschub.
>Wer günstig eine Firma gründen will, der kann deutlich einfacher als eine engl. Ltd. ein Einzelunternehmen gründen. Mit geringfügig mehr Aufwand und auf Dauer immer noch billiger als eine engl. Ltd. sind die Personenges. OHG und KG. oder wie sieht es mit dem neuen e.K. aus?
>Wieso sind dann die Kapitalges. so beliebt? Wenn jetzt versucht wird bei GmbH´s die Mindest-Haftungssumme auf 10.000 Euro herunterzudrücken, so ist durch den Druck der engl. Ltd. eine weitere Verlagerung des untern. Risikos auf die Allgemeinheit vorgesehen.
>Was ist das für eine Gesellschaft, die Risikolosigkeit belohnt (auch steuerlich) und das nicht nur im untern. Bereich, sondern in allen Lebensbereichen - und Risikofreudigkeit bestraft.
>Das kann doch nur eine Gesellschaft ohne Zukunft sein. Für mich sind die Ltd´s ein Zeichen des Untergangs und nicht des Aufbruchs.
>Gruß Dieter
<font size="4">Die deutsche Staatsmacht reagiert
auf die in Mode gekommene, weil einfachere
Firmengründungen mittels englischer Ltd's
Justizministerin will nun GmbH-Gründungen erleichtern
Mindeskap. statt 25.000 demnächst nur noch 10.000 </font>
Eine GmbH soll künftig einfacher und schneller gegründet werden können und vor allem im Insolvenzfall Mißbrauch erschwert werden.
Berlin - Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) legte den Referentenentwurf einer umfassenden Reform des GmbH-Rechts vor. Das Gesetz soll nun ausführlich diskutiert werden und könnte Ende 2007 in Kraft treten.
Laut dem Entwurf soll für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) künftig nur noch ein Mindestkapital von 10 000 Euro statt derzeit 25 000 Euro erforderlich sein. Die Eintragung im Handelsregister soll beschleunigt, Mißbräuche der GmbH bei Firmenkrisen besser unterbunden werden."Wir setzen ein deutliches Signal an Unternehmensgründer und Investoren", sagte Justizministerin Zypries. Zudem werde die GmbH im internationalen Wettbewerb gestärkt. Kritik an den Vorschlägen von Zypries kam aus der Unionsfraktion. Diese befürchtet, die Reform könnte zu einer Abwertung der bestehenden GmbH führen.
In Deutschland gibt es nach Angaben der Regierung rund eine Mio. GmbHs. Dabei handelt es sich zumeist um mittelständische Unternehmen."Die Gesetzesinitiative bedeutet die größte Reform des GmbH-Rechts seit 1980", unterstrich das Justizministerium. Sie gehe weit über punktuelle Änderungen hinaus. Kernziele der Gesetzesnovellierung seien Flexibilisierung, Deregulierung und Mißbrauchsbekämpfung. Die Rechtsform der GmbH war in jüngster Zeit vor allem durch die nahezu bürokratiefreie britische Limited unter Druck gekommen. Für die wird praktisch kein Mindestkapital gefordert. Ihre Gründungskosten sind gering. dpa
|
LenzHannover
01.06.2006, 23:12
@ wettervogel
|
Von 25.000 auf 10.000 runter hätte man sofort machen können, |
-->warum man dafür 18 Monate benötigt
|