i. A. eines Lesers - - Elli -
31.03.2006, 18:12 |
Frage zu Speku-Kosten Thread gesperrt |
-->für folgende Fragen finde ich nirgendwo eine Antwort:
1. Kann man An- und Verkaufsgebühren als Werbungskosten geltend machen?
2. Wenn ja, geht das auch, wenn man Verluste gemacht hat; kann man also damit einen Verlustvortrag erhöhen?
3. Hat sich bei diesen beiden Fragen seit 2000 etwas verändert, z.B. Gebühren nur bis 2002 als Werbungskosten anrechenbar
Hintergrund:
Seit 2000 habe ich sowohl Verlust- als auch Gewinnjahre gehabt. In allen Fällen haben der Lohnsteuerhilfeverein und in einem Jahr ein Steuerberater die An- und Verkaufsgebühren nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Wegen der Richtigkeit habe ich da meine Zweifel.
Parallel dazu habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt beauftragt mal die Verjährungsfristen der etwaigen Ansprüche an den Lohnsteuerhilfeverein bzw. den Steuerberater zu überprüfen.
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LenzHannover
31.03.2006, 20:24
@ i. A. eines Lesers - - Elli -
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Da gibt es viel Unwissenheit... |
-->1999 / 2000 ff. habe ich den Damen im Amt das alles erklärt.
Mein jeweiliges Speku-Ergebnis ist die Differenz aus EK- und VK-Kosten incl. aller Gebühren, somit die Diff. aus den beiden Beträgen, die von meinem Konto ab bzw. zugebucht werden.
Wirklich neu ist die Halbeinkünfte Geschichte und damit verbunden, welche Werbungskosten nun voll oder zur hälfte angerechnet werden.
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Burning_Heart
31.03.2006, 22:20
@ i. A. eines Lesers - - Elli -
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Meines Wissens nach... |
-->>für folgende Fragen finde ich nirgendwo eine Antwort:
>1. Kann man An- und Verkaufsgebühren als Werbungskosten geltend machen?
Nur wenn das Tradinggeschäft unter einem Gewerbe angemeldet ist. Dann kann man Gebühren, Kurskosten, Literatur, Flatrate, Seminare, Kaffee usw. absetzen.
Als Entschädigung dafür darf man dann Gewerbesteuer zahlen. Weiß aber nicht wie hoch die sind.
>2. Wenn ja, geht das auch, wenn man Verluste gemacht hat; kann man also damit einen Verlustvortrag erhöhen?
Glaub schon.
>3. Hat sich bei diesen beiden Fragen seit 2000 etwas verändert, z.B. Gebühren nur bis 2002 als Werbungskosten anrechenbar >
>Hintergrund:
>Seit 2000 habe ich sowohl Verlust- als auch Gewinnjahre gehabt. In allen Fällen haben der Lohnsteuerhilfeverein und in einem Jahr ein Steuerberater die An- und Verkaufsgebühren nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Wegen der Richtigkeit habe ich da meine Zweifel.
>Parallel dazu habe ich einen befreundeten Rechtsanwalt beauftragt mal die Verjährungsfristen der etwaigen Ansprüche an den Lohnsteuerhilfeverein bzw. den Steuerberater zu überprüfen.
P.S. Hätte auch eine Frage:
Wenn ich einen kleinen Webshop aufmachen will wo ich selbstgebautes Zeug verkaufen will, muß ich das dann als Gewerbe anmelden?
Geht das ohne Meisterbrief?
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SchlauFuchs
31.03.2006, 23:24
@ Burning_Heart
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Re: Meines Wissens nach... |
-->>Wenn ich einen kleinen Webshop aufmachen will wo ich selbstgebautes Zeug verkaufen will, muß ich das dann als Gewerbe anmelden?
>Geht das ohne Meisterbrief?
Wenn du es geschäftsmäßig verkaufst, ja (Bei kleinen Stückzahlen und minimalen Einkünften könntest du als Minder- oder Kannkaufmann gelten - schau mal http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)). Ohne Meisterbrief geht es wenn du keinen der Meisterberufe berührst:
<ol> ~ Augenoptiker
~ Bäcker
~ Boots- und Schiffbauer
~ Brunnenbauer
~ Chirurgiemechaniker
~ Dachdecker
~ Elektromaschinenbauer
~ Elektrotechniker
~ Feinwerkmechaniker
~ Fleischer
~ Friseure
~ Gerüstbauer
~ Glasbläser und Glasapparatebauer
~ Glaser
~ Hörgeräteakustiker
~ Installateur- und Heizungsbauer
~ Informationstechniker
~ Kälteanlagenbauer
~ Karosserie- und Fahrzeugbauer
~ Klempner
~ Konditoren
~ Kraftfahrzeugmechaniker
~ Maler und Lackierer
~ Maurer und Betonbauer
~ Metallbauer
~ Ofen- und Luftheizungsbauer
~ Orthopädieschuhmacher
~ Orthopädietechniker
~ Schornsteinfeger
~ Seiler
~ Steinmetze und Steinbildhauer
~ Straßenbauer
~ Stukkateure
~ Tischler
~ Vulkaniseure und Reifenmechaniker
~ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
~ Zahntechniker
~ Zimmerer
~ Zweiradmechaniker</ol>
Wobei die Innungen da teilweise recht zimperlich sind ob deine Tätigkeit einen Meister der hier genannten Berufe erfordert. Meines Wissens dürfte ich gewerblich ohne Meister nicht mal einen PC reparieren oder aufrüsten. da ich keinen habe mach ich sowas nicht mehr gewerblich [img][/img]
ciao!
SF
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Student
01.04.2006, 11:12
@ Burning_Heart
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Re: Meines Wissens nach... / Gründerfieber |
-->Moin Burning Heart!
>P.S. Hätte auch eine Frage:
>Wenn ich einen kleinen Webshop aufmachen will wo ich selbstgebautes Zeug verkaufen will, muß ich das dann als Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung ist m.E. auf jeden Fall ratsam, schon allein um späteren Ärger (Dir wird später mitgeteilt, daß Du längst gewerblich tätig bist, mit allen rechtlichen Folgen) aus dem Weg zu gehen.
Ob Du eventuell irgendwelche Genehmigungen brauchst, hängt auch davon ab, was Dein"selbstgebautes Zeug" so darstellt.
Doch wohl keine Mininukes? ;-)
>Geht das ohne Meisterbrief?
Das wird inzwischen (im Gegensatz zu früher) recht lax gehandhabt. Nähere Infos findest Du z.B. hier:
http://www.gruenderlexikon.de/meisterpflicht-494.html
Lieben Gruß
Hardy (der hiermit wieder keine Rechtsberatung von sich gegeben hat)
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Student
01.04.2006, 11:24
@ Student
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Re: Meines Wissens nach... / Gründerfieber / noch'n Link |
-->Über den folgenden Link kommst Du an allerlei interessante Infos zu diesem Thema.
Und nicht alles, was Deine Hände so werkeln, ist auch gleich ein Handwerk, Stichwort handwerksähnliche Berufe.
Den Meisterzwang kannst Du also mit großer Wahrscheinlichkeit umgehen.
Papa Staat kassiert nicht nur, er hilft auch mal (damit Du dann wieder fleißig zahlen kannst...):
http://www.existenzgruender.de/01/
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Burning_Heart
01.04.2006, 12:25
@ Student
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Danke euch zwei... |
-->>Moin Burning Heart!
>>P.S. Hätte auch eine Frage:
>>Wenn ich einen kleinen Webshop aufmachen will wo ich selbstgebautes Zeug verkaufen will, muß ich das dann als Gewerbe anmelden?
>Eine Gewerbeanmeldung ist m.E. auf jeden Fall ratsam, schon allein um späteren Ärger (Dir wird später mitgeteilt, daß Du längst gewerblich tätig bist, mit allen rechtlichen Folgen) aus dem Weg zu gehen.
>Ob Du eventuell irgendwelche Genehmigungen brauchst, hängt auch davon ab, was Dein"selbstgebautes Zeug" so darstellt.
>Doch wohl keine Mininukes? ;-)
Nö, gibts schon alles. Ab 500kg halber Preis ; ) http://www.ribbands.co.uk/prdpages/C4.htm
Eigentlich wollte ich mir eine Drehmaschine kaufen und damit hergestellte Produkte verkaufen.
>
>>Geht das ohne Meisterbrief?
>Das wird inzwischen (im Gegensatz zu früher) recht lax gehandhabt. Nähere Infos findest Du z.B. hier:
>http://www.gruenderlexikon.de/meisterpflicht-494.html
>Lieben Gruß
>Hardy (der hiermit wieder keine Rechtsberatung von sich gegeben hat)
Gruß
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SchlauFuchs
01.04.2006, 21:44
@ Burning_Heart
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Re: Danke euch zwei... |
-->>>Ob Du eventuell irgendwelche Genehmigungen brauchst, hängt auch davon ab, was Dein"selbstgebautes Zeug" so darstellt.
>>Doch wohl keine Mininukes? ;-)
>Nö, gibts schon alles. Ab 500kg halber Preis ; ) http://www.ribbands.co.uk/prdpages/C4.htm
>Eigentlich wollte ich mir eine Drehmaschine kaufen und damit hergestellte Produkte verkaufen.
Jaja, mit der richtigern Menge C4 läßt sich auch so manches Ding drehen...
;-)
SF
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Helmut
02.04.2006, 00:21
@ SchlauFuchs
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Low tech |
-->>Jaja, mit der richtigern Menge C4 läßt sich auch so manches Ding drehen...
Das amerikanische Militär werkt derweil an einer Bombe, deren technisches Niveau nicht über das hinaus geht, was bastelnde Buben auch können. Nur die Menge ist halt eine ganz andere.
Man beachte im folgenden Link den letzten Absatz, den ich besser mal nicht rein kopiere, damit es nicht heisst, hier würden Bombenbaurezepte stehen (aber FOCUS darf das wohl):
<ul> ~ Riesenbombe soll bei Vegas detonieren</ul>
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