-->Respekt und Gratulation [img][/img]
Der Fall G. ging bis zum Obersten Gerichtshof, weil es bisher nur zu einzelnen Gewinnen Judikatur gab. Aber im Ergebnis macht das keinen Unterschied: Diese Art von Gewinnspielen sind darauf angelegt, Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen, sei es durch Bestellungen oder Organisationsgebühren. Das ist verpönt.
Und die Unternehmer werden mit ihren eigenen Waffen geschlagen: Erwecken sie auch nur den Eindruck, man habe gewonnen, müssen sie den Gewinn ausschütten.
G. (unterstützt von Anwalt Alexander Klauser) ging sozusagen über Los. Er darf sich über zwei Autos und 115.000 Euro freuen, das ist der bisher höchste eingeklagte Gewinn.
<ul> ~ http://www.kurier.at/chronik/1328349.php</ul>
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