arvito
09.04.2006, 11:05 |
ot. Verbot (neue Regeln ab November) für Stossfänger an Geländewagen? Thread gesperrt |
-->hallo,
hat jemand zufällig Näheres über die unten beschriebenen"neuen Regeln" für die Stossfänger ("Bullenfänger") an Geländewagen?
Gilt das nun nur für Neuwagen, oder bereits bei den zu Húntertausenden installierten in Betrieb befindlichen Dingern?
Danke für eine weitergehende Aufklärung.
arvito
Neue Regeln (Verbot?) für Bullenfänger an Geländewagen
Sogenannte Bullenfänger an Geländefahrzeugen müssen künftig Fußgängerschutz-Normen erfüllen. Diese Frontschutzbügel müssen ab November so konstruiert sein, daß sie bei einem Aufprall Energie absorbieren und die Unfallfolgen für den Fußgänger mildern.
Dafür muß die Form der Frontbügel exakt auf die jeweilige Fahrzeugfront abgestimmt sein. Gemessen werden dabei Werte für den Aufprall von Kopf, Hüfte und Bein. Zudem erhalten sie nach Angaben Gunnar Pflugs, Leiter des Technologiezentrums Verkehrssicherheit beim TÜV Rheinland, nur für solche Fahrzeuge eine Zulassung, mit deren Front sie geprüft wurden. Daher ist künftig eine enge Abstimmung zwischen Bügelherstellern und Autoindustrie erforderlich. Zwischenzeitlich hatte die Europäische Union wegen des hohen Verletzungsrisikos für Fußgänger ein komplettes Verbot der Bullenfänger erwogen. Die neuen Anforderungen kommen einem Verbot der bislang in der Regel aus Edelstahl gefertigten Systeme gleich, da diese nun keine Möglichkeit mehr auf eine Zulassung haben.
Sie sind vor allem für Kinder und Jugendliche ein Risiko, da sie bei einem Aufprall nach vorne abprallen und vor das Auto geschleudert werden, anstatt über die Motorhaube geleitet zu werden
|
Sorrento
09.04.2006, 11:18
@ arvito
|
AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand |
-->>hallo,
>hat jemand zufällig Näheres über die unten beschriebenen"neuen Regeln" für die Stossfänger ("Bullenfänger") an Geländewagen?
>Gilt das nun nur für Neuwagen, oder bereits bei den zu Húntertausenden installierten in Betrieb befindlichen Dingern?
>Danke für eine weitergehende Aufklärung.
>arvito
|
certina
09.04.2006, 13:52
@ Sorrento
|
Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand |
-->[b]hi
...das klingt hier
http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=6987
aber janz anders...
tschuess
G.C.
|
Sorrento
09.04.2006, 14:01
@ certina
|
Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand |
-->Hallo Certina,
>...das klingt hier
>http://www.autobild.de/suche/artikel.php?artikel_id=6987
>
>aber janz anders...
>
das weiß bislang aber auch nur Autobild zu berichten
EU-Parlament segnet entschärfte Frontschutzbügel ab - Bad Windsheim (ARCD)
In Ergänzung der Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG hat sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, Frontschutzbügeln zwar „die Zähne zu ziehen“, sie aber weiterhin zuzulassen. Von dem ursprünglich erwägten generellen flächendeckenden Verbot war man nach Diskussionen in den Ausschüssen und mit der Automobilindustrie wieder abgekommen. Zum Schutz der Fußgänger sieht das neue EU-Gesetz die Einführung von strengeren Sicherheitsauflagen für so genannte „Kuhfänger“ an Neufahrzeugen vor. Alle Frontschutzbügel an Kraftfahrzeugen bis 3,5 t (Fahrzeugklasse M1) und an leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N1) müssen in Zukunft ihr erhöhtes Energieabsorptionsvermögen unter Beweis stellen, ehe sie eine Typengenehmigung erhalten können. Starre Frontschutzbügel wären demnach ab kommendem Jahr grundsätzlich verboten. Es wird allgemein angenommen, dass der EU-Ministerrat mit den Parlamentariern konform geht und diese Regelung für „softe“ Schutzbügel verabschieden wird. Für den ARCD bleibt es unverständlich, welchen praktischen Nutzen hier zu Lande solche flexible Schutzbügel haben sollen. Nach ARCD-Meinung stellen sie nach wie vor eine zu große Gefahr für Fußgänger und vor allem kleine Kinder dar und sollten daher einheitlich von unseren Straßen verschwinden.
Quelle: http://www.allrad-kontor.de/Newsletter/Newsletter08_05.pdf
Wenn der Autobildbericht aber stimmen sollte, dann plant die Bundesregierung also wieder mal eine Planübererfüllung der EU-Vorgaben...
Gruß,
Sorrento
|
certina
09.04.2006, 14:16
@ Sorrento
|
Re: AFAIK nur für Neuwagen und Nachrüstsätze, nicht aber für Bestand |
-->A>
>
>Wenn der Autobildbericht aber stimmen sollte, dann plant die Bundesregierung also wieder mal eine Planübererfüllung der EU-Vorgaben...
>
>Gruß,
>Sorrento
hi Sorrento,
das sollte mich aber ueberhaupt nicht wundern....
Warum sie nicht gleich alle Vier -und Mehrräder verbieten, und gleich den gesamten Autoverkehr, frage ich mich.
Dann gaeb' s zumindestens mit PKW's keine Unfaelle mehr, mit Garantie kaeme keiner mehr zu (Unfall)Schaden und die"Autos muessten dann halt doch Autos kaufen..."
Dann wird dann eben auch so"verordnet".
Alle fuer Garagen-Stellplaetze - dann kaeme auch nix dran...auch an die Bullentöter nicht mehr. [img][/img]
tschuess
G.C.
|
Dieter
09.04.2006, 15:26
@ arvito
|
mich wundert, daß die das schon nicht vor Jahren beschlossen haben |
-->Früher wurden Geländewagen ausschließlich für Arbeiten im Gelände meist gewerblich eingesetzt - dafür brauchte man in Ausnahmefällen auch die Bullenfänger um den einen oder anderen Strauch oder Bäumchen mal von der Karosse abzuhalten.
Wenn heute mit dem Geländewagen-Boom 99% der Fahrkm auf normalen Straßen absolviert werden, dann sollten die Stoßfänger auch Fußgängertauglich sein, allerdings mit der Möglichkeit der Befreiung von dieser Vorschrift, wenn die Nutzung des Fahrzeugs es erfordert.
Im übrigen habe ich noch nie einen Förster mit Geländewagen und Bullenfänger gesehen. Sind die Dinger wohl doch eher was für Möchtegern-Männer?
Gruß Dieter
|
certina
11.04.2006, 12:47
@ certina
|
Re: ADAC-Auskunft: Definitiv n u r für Neuwagen, nicht aber für Bestand (noch) |
-->hi,
so, jetzt wissen wir es halbamtlich.
Wobei so Kinder ja auch gefaelligst aufpassen koennen,
ob sie nun vor so eine olle"Bestandskarre" mit Stossfaenger oder einen Neuwagen ohne sonne Dinger laufen...[img][/img]
tschuess
G.C.
Sehr geehrter Frau/Herr Schmitzebacke,
Mitgliedsnummer 0815471108154711
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die genannte Verordnung bezieht sich auf alle neu
in den Vekehr kommenden Fahrzeuge. Die bereits
im Verkehr befindlichen Fahrzeuge, bzw, Frontschutzbügel
geniessen Bestandsschutz, wobei es auch hier
Bestrebung gibt, diese zu verbieten.
Mit freundlichem Gruß
Karl Kaster
ADAC Nordrhein
|