wettervogel
01.06.2006, 08:19 |
Abgeltungssteuer später, dafür aber statt bisher 25 % direkt dann gleich 30 % Thread gesperrt |
-->Abgeltungssteuer soll wegen Steuerausfällen womöglich erst 2010, dafür aber statt mit den bisher geplanten 25 % gleich mit 30 Prozent eingeführt werden
Die Abgeltungssteuer, eine Einheitssteuer auf Zinsen Dividenden und private Wertpapierveräußerungsgewinne wird möglicherweise doch nicht wie zunächst geplant
2008 kommen. Die Wirtschaft gehe zwar weiterhin davon aus, daß das Finanzministerium den aktuellen Zeitplan einhält. Das Ministerium erwäge jedoch inzwischen, die passende pauschale Abgabe frühestens 2009, vielleicht aber auch erst 2010 einzuführen, berichtet die Süddeutsche.Zeitung. Hintergrund seien die erwarteten Einnahmeausfälle durch die für 2008 geplante Unternehmenssteuerreform.
Eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent würde nämlich zu Steuersaufällen von bis zu 2 Milliarden Euro führen, heißt es. Die Unternehmesssteuerreform selbst solle den Staat anfangs 5-6 Milliarden kosten.
Derzeit werden ja alle Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag zunächst pauschal besteuert. Dividenden werden nach dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren zum halben Steuersatz begründet. Wertpapierverkäufe müssen voll versteuert werden, aber nur innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr.
Mit einer Abgeltungssteuer (wie in Ã-sterreich) würde die Versteuerung vereinheitlicht und direkt beim Kreditinstitut beglichen.
Angeblich wird aber im Ministerium auch inzwischen erwogen, diese Abgeltungssteuer statt auf 25 direkt auf 30 Prozent fest bzw. hochzusetzen, um die Steuerausfälle zu begrenzen.
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fridolin
01.06.2006, 12:05
@ wettervogel
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Frage: Abgeltungssteuer in Ã-sterreich |
-->Da hier das Modell Ã-sterreich angesprochen wurde, habe ich mal eine Frage:
Wie funktioniert in Ã-sterreich eigentlich die Abgeltungssteuer auf Zinsen, wenn jemand nach dem steuerlichen Normaltarif einem Steuersatz unterläge, der unter dem Pauschalsatz für die Abgeltungssteuer auf Zinsen liegt? Beispiel: Rentner hat geringe steuerpflichtige Einnahmen und bezieht in Ã-sterreich noch Zinseinnahmen aus Ersparnissen. In diesem Falle wäre eine pauschale Abgeltungssteuer ja keinerlei Vergünstigung, sondern eine teilweise erhebliche zusätzliche Belastung.
Gibt es für solche Fälle Freibeträge (wie hoch angesetzt?), Sonderregelungen, oder kann man sich auf Antrag bei den österreichischen Finanzbehörden per freiwilliger Steuererklärung die Steuer auf den Betrag reduzieren lassen, die nach dem Normaltarif fällig wäre?
Das ganze ist nur zum Verständis dieses Modells gefragt und bezieht sich also auf Personen, die in Ã-sterreich ansässig und steuerpflichtig sind.
Danke für Hinweise.
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