XERXES
29.06.2006, 09:10 |
Wenigstens das ist geregelt Thread gesperrt |
-->§ 1 Definition - Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§ 2 Anwendungsbereich - Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§ 3 Sitzgebot - Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4 Vorbereitungen - Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunter zu schieben.
§ 5 Sitzposition - Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmäßig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet. (...)
* Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA)
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NaturalBornKieler
29.06.2006, 10:13
@ XERXES
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man beachte das Datum... (o.Text) |
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albert
29.06.2006, 11:11
@ XERXES
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Re: Wenigstens das ist geregelt |
-->>* Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA) >
Herrliche Arbeit. Da ist wahrscheinlich eine Kommission mit leeren Blättern im Eigenversuch zu einer Toillettenalage hin (auf Mallorca?) und hat das Ganze"Schritt-für-Schritt" dokumentiert, abgeglichen, diskutiert, zur Schiedsstelle und dann an eine PR Agentur zwecks Übersetzung ins reine Beamtendeutsch usw usw. Danach gabs dann wahrscheinlich den vorgezogenen Ruhestand wegen Überlastung usw.usw. Die zwischenzeitlich gewechselte Regierung hat den Auftrag zur Wiederholung/Verifizierung erneut vergeben....
Junge, Junge; das hat eine ähnliche Qualität wie der Besuch von Außerirdischen oder die Wiedergeburt von Jesus...
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MI
29.06.2006, 11:20
@ XERXES
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Re: Kaum zu glauben, daß es sowas gibt... (o.Text) |
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Golden Boy
29.06.2006, 11:48
@ XERXES
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Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen |
-->Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang,
Magdeburg, den 01.April 2000, Nr. 15 (BoA)
§1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem
trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem
klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.
§2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in
Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt
§3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist
nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für
Urinale (BoU) geregelt.
§4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien
herunterzuschieben.
§5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der
Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die
Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig,
gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die
Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei
geradeaus gerichtet.
§6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem
Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms
bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür
vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen
Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf
das absolut notwendige Maß zu beschränken.
§7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180°
nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei
Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das
nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.
§8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm,
einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das
Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand
erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den
Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den
äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer
ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser
Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint,
sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen
erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig!!!
zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen
werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
§9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine
Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem
Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür
vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.
§10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die
Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das
Ã-ffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der
Handinnenflächen wird anheimgestellt.
§11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
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Christian
29.06.2006, 12:08
@ Golden Boy
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Re: Hier der komplette Text --- spätestens jetzt |
-->dürfte klar sein, dass dies ein Hoax ist!
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prinz_eisenherz
29.06.2006, 12:09
@ MI
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Was denn nun? Den Text oder so wie es dort oft aussieht, riecht, z.b. an der BA (o.Text) |
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igelei
29.06.2006, 15:55
@ NaturalBornKieler
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*G:-) (o.Text) |
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albert
29.06.2006, 16:56
@ Golden Boy
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Re: Hier der komplette Text der Benutzungsordnung für öffentliche Notdurftanlagen |
-->Ist bestimmt das Drehbuch"Das Klo Teil IV" aus der Reihe"neuer deutscher Film", der aus Mitteln der Filmförderung realisiert werden soll. Erste Pretests in Behördenkreisen sprechen von begeisterten Zuschauern....usw.
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