igelei
11.08.2006, 09:17 |
oT: eBay, Problem mit gewerb. Verkäufer, wie vorgehen? the_renus... mkT Thread gesperrt |
-->... Also, habe am 28.5. einen Servo von der Drecksfirma gekauft, der wurde defekt geliefert. Auf e-mail Hinweis schickten die mir einen UPS-Rücksendeschein, das Ding ging am 12.6. zurück. In deren Mail der Satz:
"Durch Optimierung der Logistik und Technikabteilung können Sie mit der Rücksendung der einwandfreien Ware innerhalb von 10 Tagen rechnen" - damit hab ich auch gerechnet, passierte allerdings nix. Ist das eine Art Lieferzusage? Also die Lieferung per e-mail angemahnt 2.7. (Fristsetzung für Zusendung eines funktionsfähigen Artikels oder Rückerstattung des Kaufpreises bis zum 5.7.) - keine Reaktion von der Drecksfirma, ans Telefon gehen sie nicht (wegen angeblich großem Aufkommens), E-Mails werden nicht beantwortet. Achso, noch eine Mahnung und Rücktritt vom Kauf wegen Nichterfüllung am 12.7. mit 7-Tagesfrist für Kaufpreisrückerstattung).
Was könnte man tun?
1. Gleich Betrugsanzeige (Unterlagen und alle Ausdrucke hab ich fertig) es gibt ein Polizei-Extraformular-PDF für Onlinebetrug
2. Ne Inkassofirma beauftragen, welche sind gut, hat da wer Erfahrungen?
Geht um den Minibetrag von 25 Euro. Die haben in ihren Bewertungen schon mehrfach negative Einträge wegen solcher Nummern.
Will natürlich nur private Meinungen, keine Rechtsberatung:-)
Beste Grüße
igelei
|
VictorX
11.08.2006, 09:33
@ igelei
|
Mit Staatsanwalt drohen reicht meistens. (o.Text) |
-->
|
igelei
11.08.2006, 09:39
@ VictorX
|
Hats nicht. Letzte Mail an die enthielt entspr. Hinweis. Tippe auf Systematik. (o.Text) |
-->
|
Todd
11.08.2006, 09:49
@ igelei
|
Re: oT: eBay, Problem mit gewerb. Verkäufer, wie vorgehen? the_renus... mkT |
--> Hallo,
hatte mal ein ähnliches Problem mit einem MP3. Keine Reaktion auf meine E-Mails.
Als ich dann drohte, die Sache an meinen RA zu übergeben, kam ein Anruf, dass man mir ein Neues Gerät umgehend zusenden würde.
Gruß
Todd
|
ManfredF
11.08.2006, 09:55
@ igelei
|
Systematik |
-->versuche andere geprellte Käufer zu kontaktieren. Wenn sich rausstellt, daß der Verkäufer die gleiche Masche öfters durchzieht, solltest Du Strafanzeige wg 'Verdacht auf Warenkreditbetrug' stellen und die Mails der anderen geprellten als Indiz mit aufführen.
Wg der 25 Euro kannst Du einen Mahnbescheid, danach Vollsteckungsbescheid erwirken und letztlich den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das Ganze kostet (auch wenn Du alles selber machst) mehr als die 25 Euro und dauert Monate.
Es gibt auch Powerseller, bei denen es zum Geschäftsmodell gehört, so lange Käufer abzuzocken, bis sie gesperrt werden. Besonders in der Computer- Unterhaltungselektronik- Branche. Da sind schnell ein paar hundert Käufer (Vorkasse) beisammen. Später tauchen sie mit anderem Namen wieder auf.
|
igelei
11.08.2006, 10:20
@ Todd
|
Habe eigentl. keinen Bock mehr, nur zu drohen. Die hatten lange genug Zeit. (o.Text) |
-->
|
igelei
11.08.2006, 10:22
@ ManfredF
|
Danke, wer mal die ganzen negativen Einträge anmailen. oT |
-->>versuche andere geprellte Käufer zu kontaktieren. Wenn sich rausstellt, daß der Verkäufer die gleiche Masche öfters durchzieht, solltest Du Strafanzeige wg 'Verdacht auf Warenkreditbetrug' stellen und die Mails der anderen geprellten als Indiz mit aufführen.
>Wg der 25 Euro kannst Du einen Mahnbescheid, danach Vollsteckungsbescheid erwirken und letztlich den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das Ganze kostet (auch wenn Du alles selber machst) mehr als die 25 Euro und dauert Monate.
>Es gibt auch Powerseller, bei denen es zum Geschäftsmodell gehört, so lange Käufer abzuzocken, bis sie gesperrt werden. Besonders in der Computer- Unterhaltungselektronik- Branche. Da sind schnell ein paar hundert Käufer (Vorkasse) beisammen. Später tauchen sie mit anderem Namen wieder auf.
|
ManfredF
11.08.2006, 10:46
@ igelei
|
kann nicht schaden, die anderen auch zu einer Anzeige zu motivieren |
-->sonst besteht kein öffentliches Interesse. Je mehr Anzeigen, desto eher passiert was.
|
igelei
11.08.2006, 11:30
@ ManfredF
|
Stand der Dinge: Weitere Geschädigte vorhanden... mkT |
-->>sonst besteht kein öffentliches Interesse. Je mehr Anzeigen, desto eher passiert was.
... leider hat ebay meine Funktion Kontaktaufnahme gesperrt, mache weiter mit dem Account meiner Freundin und hänge meine email-Adresse mit rein... Geht eine Sammelanzeige, oder sollte jeder selbst, mit dem Hinweis auf die anderen Geschädigten, Anzeige erstatten und geht man gleich zur Staatsanwatschaft oder zur Polizei?
Beste Grüße
igelei
|
Loki
11.08.2006, 12:01
@ igelei
|
Jaja solange diese Verbrecher fleißig gebühren bezahlen dürfen sie abzocken |
-->wie sie wollen. Ebay kümmert es einen Scheiß außer es sickert mal wieder an die PResse durch. Im Gegenteil man ist als Kunde immer der gelackmeierte. Da heißt es dann gucken sie sich vorher die Bewertungen an, wir haben keine handhabe ihr Geld ist futsch ect.ect.ect.
|
laubbesen
11.08.2006, 13:43
@ igelei
|
eBay, immer mit Ruhe und Gelassenheit |
-->Ein gewerblicher Verkäufer der einen Artikel im Warenwert von 25.- Euro(vermutlich mit Versandkostenanteil) per UPS zurückholen lässt (Kosten wohl um die 10 Euro) und die Ware zunächst liefert, (Kosten wohl um die 5 Euro)
der ist natürlich seeeehr verdächtig, mit System abzuzocken.
Also aus meiner Erfahrung (25 Jahre im Handel, auch mit Versandgeschäft)kann es viele"harmlose" Gründe dafür geben. Meistens sind es Mitarbeiter die was verbummeln, oder nicht fähig sind zuzugeben, dass ein Ersatz gerade nicht lieferbar ist, oder das Teil liegt noch beim Service auf dem Tisch zur Prüfung, vorher darf der Verkauf keinen Ersatz senden, usw.
Der email Server ist defekt, was weiss ich?
Solche Unsinnigen Abläufe finden sich (leider) immer noch in vielen Firmen.
Mein Tipp auf jeden Fall schriftlich per Brief (Einschreiben würde ich mir sparen) und mit ausreichender Frist reklamieren. Ich habe es so verstanden, das Du nur emails gesendet hast. Ansonsten muss ja der gewerbliche Verkäufer ein Impressum haben. Bei einer Firma steht da auch der Geschäftsführer, mit wenig Aufwand und etwas Glück lässt sich so die private Tel. Nummer ermitteln.
Ein Anruf am Abend und Ihn einfach mal unterrichten, was Kunde so denkt und wünscht.
Ansonsten hilft nur Streitfall via ebay aufrufen, Rote verpassen und keine weitere Energie (Mahnbescheid und so einen Mist) wegen 25 Euro veranstalten. Lohnt Zeit, Nerven und Geld nicht.
Es grüßt der laubbesen
|
prinz_eisenherz
11.08.2006, 14:07
@ igelei
|
PARAGRAFENDSCHUNGEL, Ihr Recht bei eBay & Co |
-->Hallo,
gehe mal hier hin, dort gibt es eine Menge Infos zu Streitfragen die mit ebay auftauchen und vielleicht ist dein Problem dabei>>>>>>>>
viel Erfolg
eisenherz
<ul> ~ >>>>>> Ihr Recht bei eBay & Co </ul>
|
igelei
11.08.2006, 15:05
@ laubbesen
|
andere Fälle:... mkT |
-->- Ware bestellt, bezahlt. Danach 2x Zahlungsaufforderung zum erneuten bezahlen. Käuferschutz beantragt
- Ware bestellt, danach überhaupt keine Reaktion, weit mehr als 25 Euros. Ebenfalls Käuferschutz beantragt.
Am Telefon sagen die einfach (Bandansage): Fragen wegen ebay werden auf Grund der hohen Anzahl nicht per Telefon beantwortet.
Mir persönlich ist es völlig gleichgültig, ob deren E-Mailserver grade nicht geht oder sie unfähige Mitarbeiter haben. Wenn eine Firma mir (und anderen) ein Produkt verkauft, das Geld kassiert und entweder nichts liefert und sich nicht meldet, oder was defektes liefert und sich nicht meldet oder mehrfach für das gleiche Produkt Geld von einem haben will, dann ist was faul. Was daran faul ist herauszufinden ist nicht meine Aufgabe als Verbraucher. Ich habe die Schnauze von dem Drecksladen einfach voll, es gibt mehrere Geschädigte, also kann sich auch ein Staatsanwalt drum kümmern. Dem können sie ja dann erklären, warum sie angblich Probleme haben.
MfG
igelei
|
ManfredF
11.08.2006, 15:20
@ laubbesen
|
und Du bist Dein Geld los |
-->25 Euro (vermutlich inkl Porto) geht nicht als Streifall über Ebay, erst über 20 Euro ohne Porto bei 20 Euro Selbstbehalt (außer mit Paypal bezahlt).
Meine Erfahrung (ca 2000 Käufe und Verkäufe, Betrugsfälle eingeschlossen): in einem solchen Fall hilft nur, wenn sich die Geschädigten zusammentun, und mit voller Breitseite auf den Verkäufer losgehn, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Ebay hilft niemandem!
|
ottoasta
11.08.2006, 15:23
@ igelei
|
Re: meine Meinung........ |
-->ich hatte schon öfter über e-bay was gekauft bzw. ersteigert, kleinere Beträge. Zuletzt z.B. einen Pari Boy, also ein gutes Inhaltaionsgerät (für Kinder, pssend für meinen Dauerrotzer, den kleinen Kater Timmi).
Ich habe es also ersteigert, der Verkäufer schrieb mir eine mail und ich sollte den Betrag als Vorauskasse überweisen. Ich habe ihm zurückgeschrieben, dass ich gerne bereit bin das Gerät zu kaufen, aber nicht gegen Vorkasse! Er soll es mir senden, ich überweise postwenden! Langes Geziere, Androhung, ich hätte ja gesteigert usw. Ich schrieb ihm eiskalt, dass ich das Gerät ja kaufe und zu meinem Wort stehe, nur nicht gegen Vorkasse. Wenn er nicht mag, so soll er es bleiben lassen. Auf eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung freue ich mich, er müsste ja dazu hier im Bayerwald einen Anwalt beauftragen und vor dem hiesigen Gericht klagen (bin zufällig mit den Zivilrichtern gut bekannt! Habe das natürlich nicht geschrieben).
Er hätte auch keine Chance gehabt, da ich ja nicht den Kauf verweigere!
Also, nach einiger Überlegung hat er mir das Gerät gesandt, ich prompt bezahlt und die Sache war erledigt. Scheinbar siegte beim Verkäufer die Gier, etwas zu verkaufen.
Ich würde niemals(!) eine Vorauszahlung machen, ebenso nehme ich keine Nachnahmen ab. Habe damit bisher nie Probleme gehabt. Wenn jemand meint mich nicht zu beliefern, so soll er es bleiben lassen. Ich weise immer auf meine Bonität hin!
Gruss
Otto
|