Supermario
25.08.2006, 16:14 |
OT: Frage zum Sparer Freibetrag Thread gesperrt |
-->Hallo,
Ich möchte einem guten Bekannten helfen und vielleicht kennt sich hier jemand etwas in der Materie aus:
Welche Möglichkeit habe ich unter den Sparer Freibetrag zu kommen, obwohl ich einen hohen Sparbetrag habe?
Kann man z.B. einen Teil des Geldes auf die Konten der Kinder verteilen?
Ist sowas ohne Nachteile möglich? Solange ich die Vollmacht über die Konten der Kinder habe, dürfte das doch funktionieren, oder?
Hat jemand eine andere Lösung?
Danke im voraus und Gruß
Supermario
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fridolin
25.08.2006, 16:21
@ Supermario
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Re: OT: Frage zum Sparer Freibetrag |
-->Grundsätzlich geht das schon.
Aber: Geld auf Konten der Kinder darf der Steuerpflichtige nur in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Kinder verwalten, nicht genauso frei wie eigenes Vermögen. Man darf also (trotz Vertretungsbefugnis oder Vollmacht) damit nur Geschäfte im Einverständnis oder wenigstens im mutmaßlichen Interesse der Kinder vornehmen. Man verwaltet also auch hier"fremdes" Geld und hat sich entsprechend zu verhalten.
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prinz_eisenherz
25.08.2006, 17:57
@ fridolin
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Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag |
-->Hallo fridolin,
da nun der Freibetrag zum wiederholten Mal halbiert wurde, von ursprünglich 12000 DM, 6000 Euro, für Ehepaare, auf jetzt 1500 Euro, sind wir, meine Frau und ich, mit unserer Altersvorsorge den ehemals heiligen Schwüren der Politiker auch auf den Leim gekrochen, haben soviel gespart, bis an die Freibetragsgrenze von 12000 DM heran, geteilt durch 12, sind das schlicht und einfach 1000 DM unversteuert pro Monat, um seine Altersvorsorge aufzubessern. So mal geplant. Wieder einmal vom Staat hinters Licht geführt, darum Vorsicht mit der Riesterrente, wer weiß was davon, über den langen Zeitraum, bei der Bindungskraft an die Anlage, zum Schluss wirklich noch ausgezahlt werden wird?
Aber zurück zur Verteilungsvariante, sofern möglich, über die Kinder, Betrachtungen dazu siehe Link weiter unten, wenn diese Verteilung nur aus taktischen Gründen passiert, nicht um schon frühzeitig, wenn überhaupt, den Kindern Vermögen zu übertragen, wie ist es in diesem Fall darum bestellt, das auf die Kinder überschriebenen Vermögen wieder zurück zu holen, nach sagen wir fünf Jahren, weil man für sein Gesamtvermögen eine bessere Alternative gefunden hat? Kommt man dann wieder heran, wenn ja, wird man dann rückwirkend so bei der Steuer behandelt, als wäre das Geld niemals auf einem anderen Konto gewesen, hierbei der Freibetrag zum Nutzen des zweiten Kontos, und wird man somit zur Nachzahlung von Vermögenssteuern aufgefordert?
bis denne
eisenherz
<ul> ~ Sparerfreibetrag: Eltern haben noch Spielraum</ul>
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Toby0909
25.08.2006, 18:15
@ Supermario
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AUF KEINEN FALL AUF DIE KINDER! |
-->Hi,
übertrage das Geld auf keinen Fall auf die Kinder.
Ich nehme mal an, es geht nicht um 10.000 Euro oder ähnliche Peanuts (ansonsten vertippst du nämlich schon mehr Stromgebühren und verfutterst mehr Isostar als dir am Ende als Mehr-Ertrag aus der ganzen Überlegung bleibt).
Ein Fall aus der Praxis aus dem Jahr 2006:
Kunden waren in der Vergangenheit"so schlau" und haben je 50.000 Euro auf die Kinder (3 Stück) übertragen damit sie das aus der Steuer haben.
Jetzt kamen sie auf die lustige Idee ein Haus zu bauen"mit Ihrem Geld".
Finanzamt und Steuerberater haben sie totgelacht.
Das ist das Geld der Kinder. Die Kinder schenken nun das Geld den Eltern und die Eltern müssen Schenkungssteuer bezahlen.
Gut es gibt Auswege - über Darlehen und tralala - aber da muss ein Vertrag gemacht werden, evtl. der Steuerberater oder ein Notar eingeschaltet werden, das ganze Drama dem Finanzamt erklärt werden....
Anstatt das man das Geld einfach vernünftig anlegt....
Es gibt immernoch die Möglichkeit in (relativ) sicheren Anlagen auch mehr als 4 % zu verdienen - nach Steuern. Oder auch ganz ohne Steuern.
Das geht los bei offenen Immofonds, Containern, steueroptimierten Geldmarktfonds, einigen UCITS II Fonds usw....
Wenn man dann noch bereits ist beschränkte Risiken einzugehen und zusätzlich die Möglichkeit wahr nimmt sein Vermögen zu streuen, dann kommen noch viele andere Möglichkeiten dazu.....
Warum immer so kompliziert?
Toby
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fridolin
25.08.2006, 19:45
@ prinz_eisenherz
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Re: Zusatzfrage zum Sparerfreibetrag |
-->Aber zurück zur Verteilungsvariante, sofern möglich, über die Kinder, Betrachtungen dazu siehe Link weiter unten, wenn diese Verteilung nur aus taktischen Gründen passiert, nicht um schon frühzeitig, wenn überhaupt, den Kindern Vermögen zu übertragen, wie ist es in diesem Fall darum bestellt, das auf die Kinder überschriebenen Vermögen wieder zurück zu holen, nach sagen wir fünf Jahren, weil man für sein Gesamtvermögen eine bessere Alternative gefunden hat? Kommt man dann wieder heran, wenn ja, wird man dann rückwirkend so bei der Steuer behandelt, als wäre das Geld niemals auf einem anderen Konto gewesen, hierbei der Freibetrag zum Nutzen des zweiten Kontos, und wird man somit zur Nachzahlung von Vermögenssteuern aufgefordert?
<font color=#0000FF>Hallo,
das Geld auf dem Konto der Kinder ist Eigentum der Kinder, das von den Eltern nur für diese verwaltet wird (kraft ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter). In der Regel wird es formal so laufen, daß das Geld als Schenkung von den Eltern an die Kinder fließt und dann auf dem Konto der Kinder landet.
Soll es später zurück fließen, ist es wiederum eine Schenkung der Kinder an die Eltern, für die weit geringere Freibeträge gelten als umgekehrt. Also fällt u.U. Schenkungssteuer an.
Vermögenssteuer gibt es übrigens nicht mehr, bzw. sie wird nicht mehr erhoben. ;)
Die Eltern dürfen keineswegs freihändig über dieses Geld verfügen wie über eigenes Vermögen, also es nach Belieben hin- und herschaufeln oder für eigene Zwecke verwenden. Dann ist leicht der Vorwurf des steuerlichen Gestaltungsmißbrauchs da. Sinn macht es unzweifelhaft nur, wenn das Geld später sowieso den Kindern zugewendet werden soll, etwa zur Finanzierung einer Ausbildung.
Siehe dazu auch Beitrag von toby0909. Eine vernüftige Anlage ist besser als dauernd nur auf steuerliche Randbedingungen zu schielen.
Schönen Gruß.
</font>
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Supermario
25.08.2006, 19:57
@ Supermario
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Danke für eure Antworten - gut das es dieses Forum und dessen Mitglieder gibt! (o.Text) |
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prinz_eisenherz
25.08.2006, 20:30
@ fridolin
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Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) |
-->Hallo,
## Soll es später zurück fließen, ist es wiederum eine Schenkung der Kinder an die Eltern, für die weit geringere Freibeträge gelten als umgekehrt. Also fällt u.U. Schenkungssteuer an.##
Das würde jedoch bedeuten, das über ein Hin- und Herschenken, von den Eltern zu den Kindern und wieder zurück, die Kinder als Kontoinhaber, ihr Einverständnis geben müssen. Ist die Schenkung an drei und vierjährigen Kinder erfolgt, dann heißt es lange warten, bis die geschäftsfähig sind, um das Geld zurückzuschenken. Reime ich es mir mit meinem tastenden Menschenverstand so richtig zusammen?
Ansonsten ist es schon klar, diese ewigen Klimmzüge, die bringen nichts.
schönene Abend
eisenherz
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fridolin
25.08.2006, 20:42
@ prinz_eisenherz
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Re: Danke! noch eine wönzige Zuzusatzfrage zum Sparerfreibetrag:)) |
-->Das würde jedoch bedeuten, das über ein Hin- und Herschenken, von den Eltern zu den Kindern und wieder zurück, die Kinder als Kontoinhaber, ihr Einverständnis geben müssen. Ist die Schenkung an drei und vierjährigen Kinder erfolgt, dann heißt es lange warten, bis die geschäftsfähig sind, um das Geld zurückzuschenken. Reime ich es mir mit meinem tastenden Menschenverstand so richtig zusammen?
<font color=#0000FF>Ja, das dürfte auch noch dazukommen. Die Eltern dürfen nicht in Vertretung ihres minderjährigen Kindes Schenkungen machen (die üblichen kleinen Anstandsgeschenke ausgenommen).
Schönen Abend gleichfalls.</font>
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