-->Aus der Dorfzeitung, der Herr Hoyer hat -soweit ich mich entsinne- eine eigene Privatinsolvenz laufen (gehabt?) - also ein echter Profi!
Dorfzeitung 6-12-2006 - wg Copyright Auszugsweise
„Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen.“ Mit diesem Slogan umwirbt das „Inkasso Team Moskau“ (ITM) seit Jahren Gläubiger...
... Das Amtsgericht Celle hat jetzt in einer Art Musterprozess *LOL* festgestellt, dass diese rabiate Form des Geldeintreibens den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt werter Schreiberling: 1. Erfüllen kann (!) und 2. ist das Urteil überhaupt nicht rechtsgültig und 3. würde ich mich nicht genötigt fühlen, weil mein Gewissen -was Forderungen angeht- rein ist. Der Geschäftsführer des „Inkasso Teams“ wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.. er hatte gegen einen Strafbefehl geklagt.
... Im Falle des Celler Unternehmens führten etliche Anzeigen und Strafbefehle in der Vergangenheit nicht zum Entzug der Zulassung so ist das mit dem Rechtsstaat, anklagen alleine reichen nicht, meine Mahnungen führen auch nicht zu Zahlungen. Der frühere Geschäftsführer Werner Hoyer etwa hatte seinerzeit einen Strafbefehl über 4500 Euro akzeptiert und steht als „Marketingchef“ immer noch an der Spitze von ITM.
Uii, nutzt der auch unseren absurden Rechtsstaat. Zur Not macht der ITM2, ITM3 und sonst was auf. Ist in der Baubranche auch sehr beliebt. Dort macht man dann meistens einen Maurer/Sekretärin o.ä. zum GF auf den die Pleite fällt. Ist in der Branche folgenlos.
Gleichzeitig erheben auch frühere Kunden Vorwürfe. Mehrere Gläubiger klagen, von den Geldeintreibern geschröpft worden zu sein, ohne am Ende Nutzen daraus zu ziehen. So verlangt das „Inkasso-Team“, das sich als Verein versteht, vorab „Mitgliedsbeiträge“. Das steht nun klar in derem gedruckten, nicht einmal klein.
Marketingchef Hoyer sieht in all dem nichts Ehrenrühriges: „An uns wenden sich ja nur Leute, die mit den üblichen juristischen Mitteln nicht weitergekommen sind“, sagt der frühere CDU-Stadtrat und Herausgeber von Anzeigenblättern. Das Celler Gerichtsurteil will Hoyers Firma anfechten. Negativschlagzeilen fürchtet er dabei nicht. Im Gegenteil: „Nach einem kritischen Fernsehbericht über uns ist unser Auftragsvolumen um 2200 Prozent in die Höhe geschossen. Der Markt ist einfach da.“
Dem ist leider so.
Laut BGH ist die Justiz vielleicht schmerzensgeldpflichtig gegenüber uns Gläubigern: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060927_2bvr160306.html
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