--><font size="4">Saddam sterbe in spätestens 30 Tagen/
Er wuerde gerne erschossen werden - man will ihn aber wohl erhaengen
Und der kurdische Staatspraesident ist gegen die Todesstrafe</font>
Ein Berufungsgericht habe das Todesurteil gegen den früheren Diktator bestätigt. Die Hinrichtung müsse laut Gesetz binnen kurzer Frist vollstreckt werden. Den genauen Zeitpunkt könne die Regierung frei wählen berichten die internationalen Nachrichtenagenturen. Saddam habe sich gewünscht, erschossen zu werden. Doch er werde wohl mit einer anderen Todesart vorlieb nehmen müssen.
Ein irakisches Berufungsgericht habe das Todesurteil gegen den früheren irakischen Machthaber Saddam Hussein und zwei seiner Gefolgsleute bestätigt. Das Urteil werde innerhalb von 30 Tagen vollstreckt, erklärte der Vorsitzende Richter des Berufungsgerichts, Munir Haddad. Eine neue Berufung gegen das Urteil sei nach irakischem Recht nicht möglich. Die Regierung könne den Zeitpunkt für die Exekution Saddams innerhalb der kommenden 30 Tage frei wählen, habe der Richter gesag.
Saddam habe nach Bekanntgabe des ersten Urteils den Tod durch Erschießen verlangt - eine Bestrafung, wie sie einem Armeeoffizier gebühre. Die erste Instanz habe sich jedoch ausdrücklich für eine Hinrichtung durch Erhängen entschieden. Dies sei nach dem irakischen Strafgesetzbuch möglich. Der entsprechende Teil des Gesetzbuches stamme noch aus der Zeit der britischen Herrschaft über das Land nach dem Ersten Weltkrieg.
Jedes Todesurteil müsse vom dreiköpfigen Staatspräsidium des Irak unterzeichnet werden. Der derzeitige kurdische Präsident Dschalal Talabani sei aber ein grundsätzlicher Gegner der Todesstrafe und habe bisher schon andere Unterzeichnungen von Todesurteilen an einen seiner beiden Stellvertreter - ein Schiit und ein Sunnit - delegiert.
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