André
30.01.2007, 18:12 |
Was so mancher hier nicht wissen dürfte: Wehrpflicht -Gesetzesänderung Thread gesperrt |
-->Auch im Spannungsfall (hört, hört, was unsere Volksvertreter dem deutschen Volk klammheimlich so alles einbrocken, obwohl doch Frieden herrscht) Dienst bid zum 60. Lebensjahr!
http://www.fk-un.de/UN-Nachrichten/UN-Ausgaben/2005/UN3-05/2005-03-3.htm
Hier ist das Gesetz:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-SkResNOG.html
Da können ja die Krisen kommen, wie bestellt, nichtwahr Schorschi?
:-(
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André
30.01.2007, 18:37
@ André
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Re: Und warum es Frau Merkel mit einer EU-Verfassung so eilig hat |
-->Warum es die deutsche Bundeskanzlerin so eilig hat, eine EU-Verfassung durchzupeitschen
Obwohl Bundestag und Bundesrat bereits schon im Mai 2005 den EU-Verfassungsvertrag verabschiedet haben, hat Bundespräsident Köhler die Ratifizierungsurkunde bisher nicht unterschrieben! Er wartet ab, was das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu der Klage entscheidet, die PeterGauweiler, CSU, eingereicht hat. Karlsruhe hat Gauweiler inzwischen mitgeteilt, daß das Thema"gegenwärtig keine Priorität habe". Verschiedene EU-Mitglieder wie Polen, die Tschechische Republik, Großbrittanien halten ohnehin nichts von der Verfassung. Umso realitätsferner erscheint der Merkel-Verstoß in Straßburg.
99% der Bundestagsabgeordneten dürften den mehrere hundert Seiten langen Text der EU-Verfassung nie gelesen haben. Ganz im Gegenteil zu dem Münchner Klaus Peter Heim, der die Machenschften in Brüssel seit Jahren minutiös verfolgt. Auszüge aus dem Brief Heims an das Bundesverfassungsgericht:
"Es ist sicher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die EU-Verfassung die Todesstrafe erlaubt, für den Kriegsfall und sogar schon bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Es drängen sich da wirklich die Bilder vom Kriegsende auf, mit den Soldaten, die an Laternenpfählen hingen, ein Schild 'Ich bin ein Verräter' auf der Brust. (Tit. I, Art. 2, 3b)
Es ist grundgesetzwidrig, wenn Bürger getötet werden dürfen, um einen Aufruhr oder Aufstand 'rechtsmäßig' niederzuschlagen. Die chinesische Regierung betrachtet auch heute noch das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens als 'rechtsmäßig'. (Tit. I, Art. 2, 3a). aus: Deutschlandbrief, Ausgabe Februar 2007 von Bruno Bandulet, siehe: http://www.bandulet.de/Bandulet-Web/Formulare/DB.html
Ausübung der Todesstrafe für den Kriegsfall und bereits schon bei Kriegsgefahr und das EU-weit, also auch bei uns in Deutschland. Ich glaube, die Meisten hören das heute zum ersten Mal. Dieser Passus wird von der gelenkten Mainstream-Presse wie auch von allen Politikern verschwiegen. Das heißt im Klartext, es können Standgerichte aufgestellt werden, die"Volksverhetzer" als abschreckende Beispiele sofort vor eine Wand stellen können. Die Desinformationsabteilungen der EU wie auch der nationalen Regierungen haben schon ihre Gründe, die entsprechenden Artikel in der EU-Verfassung nicht medienwirksam zu verbreiten. Man hört nämlich kein Wort darüber.
Die Todesstrafe und ihr Vollzug schon bereits bei Kriegsgefahr stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den immer schärfer werdenden Volksverhetzungsparapraphen, die denen der alten DDR inzwischen um nichts nachstehen.
aus: zeitdiagnose
Offensichtlich nähert sich die EU oder zumindest das Regime zu Brüssel seinem baldigen Ende. Aber bis dahin soll mit Hilfe der EU das Deutsche Volk noch"besser" kontrolliert werden.
A.
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Josef
30.01.2007, 20:11
@ André
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@Andre: Du schreibst. Die Verwaltung in Bruessel naehere sich ihrem Ende?? |
-->Kannst du das irgendwie begruenden??
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MI
30.01.2007, 21:06
@ André
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Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->"Diese Behauptung ist ungeheuerlich und absurd zugleich. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die EU-Verfassung wird erstmalig und ausdrücklich ein absolutes Verbot der Todesstrafe in das Verfassungsrecht der EU aufgenommen. Dieses Verbot findet sich in der Grundrechtecharta, die ihrerseits den Teil II der EU-Verfassung bildet. In Artikel II-62 heißt es:
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
(...)
Durch das 6. Zusatzprotokoll zur EMRK von 1983 erfuhr das Grundrecht auf Leben eine Verstärkung, indem die Beschränkung des Rechts auf Leben durch die Todesstrafe in Friedenszeiten vollständig ausgeschlossen wurde. Allerdings konnte für Kriegszeiten die Todesstrafe weiterhin vorgesehen werden. Das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK, das am 1.7.2003 in Kraft getreten ist, verbietet jedoch nun die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten. (...)"
Wat denn nun
<ul> ~ Alles</ul>
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apoll
30.01.2007, 21:56
@ MI
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Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->>"Diese Behauptung ist ungeheuerlich und absurd zugleich. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die EU-Verfassung wird erstmalig und ausdrücklich ein absolutes Verbot der Todesstrafe in das Verfassungsrecht der EU aufgenommen. Dieses Verbot findet sich in der Grundrechtecharta, die ihrerseits den Teil II der EU-Verfassung bildet. In Artikel II-62 heißt es:
>(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
>(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. > (...)
>Durch das 6. Zusatzprotokoll zur EMRK von 1983 erfuhr das Grundrecht auf Leben eine Verstärkung, indem die Beschränkung des Rechts auf Leben durch die Todesstrafe in Friedenszeiten vollständig ausgeschlossen wurde. Allerdings konnte für Kriegszeiten die Todesstrafe weiterhin vorgesehen werden. Das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK, das am 1.7.2003 in Kraft getreten ist, verbietet jedoch nun die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten. (...)"
>Wat denn nun
Hi, richtig, doch wer gilt als Mensch, Mensch ist nur eine kleine Einheit, der Rest -------------sind Tiere, die den Menschen zu dienen haben. Ap.
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André
30.01.2007, 22:45
@ Josef
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Re: Roman Herzog hat´s bereits erkannt. BRD keine parlamentar.Demokratie mehr |
-->http://www.welt.de/data/2007/01/13/1176169.html
Über Brüssel sprechen wir uns dann gerne Herbst 2008 aus, falls das dann noch nötig und möglich sein wird.
Vermute sehr, dass bis dahin"die Messe gelesen" sein wird,
vor allem dank der intensiven Anstrengungen der führenden Weltmacht
wird nicht nur der allgemeine finanzielle Ruin derzeit angegangen.
A.
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André
31.01.2007, 09:40
@ MI
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Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->Ja aktuell schon, aber das Grundgesetz hat nach Art. 103 die Todesstrafe abgeschafft. Das ist aber eine rein deklamatorische Bestimmung, die änderbar ist, im Gegensatz zu den unveränderlichen ersten gut 20 Artikeln. Die Todesstrafe ist also durchaus vereinbar mit dem Basis-Grundgesetz, sie ist nur durch den Artikel 103 abgeschafft, kann aber jederzeit durch Sondergesetzgebung, wie durch die Notstandgesetze im Spannungs- und Kriegsfalle wieder eingeführt werden. Genauso so ist es mit der Eu-Verfassung.
Immer Raum für schnelle Änderungen.
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Tassie Devil
31.01.2007, 09:53
@ André
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Re: Top-Staatsmafia-Bastard Roman Herzog des BRDDR Dreck- und Schweinesystems... |
-->>http://www.welt.de/data/2007/01/13/1176169.html
>Über Brüssel sprechen wir uns dann gerne Herbst 2008 aus, falls das dann noch nötig und möglich sein wird.
...war doch eine der Ikonen in der BRDDR-Staatsmafia-Schwerstverbrecher-Clique, die das alles mit angezettelt haben, dies bereits lange vor seiner BRDDR-Praesidentschaft, was sollte auch diese Hoechstkriminellen-Bestie ueberhaupt dazu noch zu stammeln haben?
>Vermute sehr, dass bis dahin"die Messe gelesen" sein wird,
Davon sollte die gesamte BRDDR-Staatsmafia-Bande ausgehen, zuvor werden sie noch heulend und zaehneklappernd ihr rasches Ende herbeisehnen.
>vor allem dank der intensiven Anstrengungen der führenden Weltmacht
>wird nicht nur der allgemeine finanzielle Ruin derzeit angegangen.
Die BRDDR-Staatsmafia-Schweinepriester werden zu spaet ihren Haupt-Fehler erkannt haben, naemlich auf den falschen Pferden geritten zu sein.
>A.
Gruss!
TD
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