MI
31.01.2007, 18:00 |
o.t.: Der (Magath-)Mohr kann gehen... Thread gesperrt |
-->"Ich möchte mich ganz herzlich bei Felix Magath bedanken, wir hatten mit den zwei Meisterschaften und zwei Pokalsiegen sehr schöne und erfolgreiche Jahre", sagte Rummenigge,"dafür noch mal Danke".
Na bitte, und noch ein feuchter Händedruck. War dat nich alles schön?
Da wird mal wieder klar, was das Wörtchen"Danke" in der Arbeitswelt eigentlich bedeutet: Brav, brav, kannst jetzt gehen.
Jetzt solls die graue Eminenz Hitzfeld richten. Man darf gespannt sein!
<ul> ~ Zwei Meisterschaften, zwei DFB-Pokale, für Bayern ist das nicht genug</ul>
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fridolin
31.01.2007, 18:11
@ MI
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Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? |
-->Na bitte, und noch ein feuchter Händedruck. War dat nich alles schön?
Da wird mal wieder klar, was das Wörtchen"Danke" in der Arbeitswelt eigentlich bedeutet: Brav, brav, kannst jetzt gehen.
<font color=#0000FF>Ich würde mich zuallererst - jenseits von einem konkreten Fall - fragen, was die in den Massenmedien übliche Sprachregelung von einer"Entlassung" eines Trainers im Profifußballgeschäft arbeitsrechtlich eigentlich bedeutet.
Soweit mir bekannt, wird mit den betreffenden Trainern zeitlich befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Diesen müssen beide Seiten auch einhalten, wie im Arbeitsleben üblich. Eine außerordentliche Kündigung ist regelmäßig nur bei schweren Vertragsverletzungen oder sonstigen Verfehlungen gegen den Vertragspartner möglich. Erfolglosigkeit dürfte kaum dazu ausreichen. Und konkret zu erreichende Ziele (z.B."mindestens 5. Platz in der Tabelle bei der Winterpause") dürften im Arbeitsvertrag nur in seltenen Fällen von Anfang an klar definiert sein.
Also dürfte eine"Entlassung" arbeitsrechtlich eine einseitige Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung bedeuten. Was den Arbeitgeber allerdings nicht von der Pflicht zur Fortzahlung des vereinbarten Gehaltes bis zum Ende der Vertragslaufzeit entbindet.
Im Endeffekt zahlt der Verein also für die Übergangszeit zwei Gehälter.
Wer über die Usancen genauer unterrichtet ist, kann es gerne hier vermelden.
Es soll im übrigen auch Fälle geben, wo der Trainer von sich aus geht und beide Seiten einvernehmlich auf sämtliche gegenseitigen Ansprüche verzichten. Nur kann man keinen dazu zwingen, wenn er es nicht will.</font>
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prinz_eisenherz
31.01.2007, 19:04
@ fridolin
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Ist doch einfach, das heißt Arbeitslosengeld, Harz XXX und 1€ - Job im Gartenbau |
-->Felix, der Gärtner.
Geht nicht? Warum nicht?
Geht doch bei Krankenschwestern auch.
bis denne
eisenherz
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bernor
31.01.2007, 19:37
@ fridolin
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Re: Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? / So ist es |
-->Soweit mir bekannt, wird mit den betreffenden Trainern zeitlich befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Diesen müssen beide Seiten auch einhalten, wie im Arbeitsleben üblich. Eine außerordentliche Kündigung ist regelmäßig nur bei schweren Vertragsverletzungen oder sonstigen Verfehlungen gegen den Vertragspartner möglich. Erfolglosigkeit dürfte kaum dazu ausreichen. Und konkret zu erreichende Ziele (z.B."mindestens 5. Platz in der Tabelle bei der Winterpause") dürften im Arbeitsvertrag nur in seltenen Fällen von Anfang an klar definiert sein.
Auf derart terminierte Verträge würde sich auch kein Trainer ernsthaft einlassen - darauf, daß es bezüglich seiner Entlohnung entsprechende Vorgaben (z.B."Grundgehalt" + Prämie bei Klassenerhalt) gibt, allerdings schon (wie derzeit bei einem hiesigen Oberligisten).
Also dürfte eine"Entlassung" arbeitsrechtlich eine einseitige Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung bedeuten. Was den Arbeitgeber allerdings nicht von der Pflicht zur Fortzahlung des vereinbarten Gehaltes bis zum Ende der Vertragslaufzeit entbindet.
Im Endeffekt zahlt der Verein also für die Übergangszeit zwei Gehälter.
Es sei denn, man einigt da sich auf eine Abfindung - sofern Goodwill beim Entlassenen vorhanden.
Es soll im übrigen auch Fälle geben, wo der Trainer von sich aus geht und beide Seiten einvernehmlich auf sämtliche gegenseitigen Ansprüche verzichten. Nur kann man keinen dazu zwingen, wenn er es nicht will.
Das gilt in letzterem Fall verschärft - ein solcher Deal kommt, zumal in laufender Saison, nur dann zustande, wenn beide Seiten sich zumindest nicht verschlechtern: einem beabsichtigten Wechsel des Trainers zu einem anderen,"besseren" Verein (wo gerade eine Stelle frei geworden ist) z.B. wird der bisherige Verein im Regelfall nur zustimmen, wenn er seinerseits, wenigstens für den Rest der Saison, möglichst bald einen passablen Ersatzmann (etwa einen aktuell Beschäftigungslosen) bekommt.
Gruß bernor
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Taktiker
31.01.2007, 19:43
@ fridolin
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Richtig. Magath kassiert weiter vom FCB und übernimmt im Februar den HSV |
-->Dort hat er ja lange genug selbst gespielt.
Mit den letzten beiden Bayern-Spielen ist der Rauswurf wohl kaum zu erklären. Das BVB-Spiel war am Freitag, am Dienstag wurde gegen den VfL verkackt. Heute haben wir Mittwoch. In so kurzer Zeit regelt man so eine Personalie nicht. Die Bayern-Bosse wollten Magath wohl schon seit Monaten wegkegeln.
Aber am 28.4. (3 Spieltage vor Schluß) ist der HSV zu Gast beim FCB. Dann könnte Felix der Neu-Hamburger dem FCB endgültig die Tür zur Champignonliga zuschlagen. Das wäre doch ein Ding...
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Cujo
31.01.2007, 20:02
@ Taktiker
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Re: Richtig. Magath kassiert weiter /"Solide" Haushaltsführung eben *g* (o.Text) |
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