Cujo
08.03.2007, 09:35 |
Unter Hehlerei-Verdacht Thread gesperrt |
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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eBay-Käufer.
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Die würden besser mal gegen eBay selbst ermitteln und nach Möglichkeit den Laden schließen.
Aber da drauen sie sich nicht ran. Vielleicht ist eBay aber auch einfach zu clever für unsere Staatsawaltschaft.
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Cujo
08.03.2007, 09:50
@ Cujo
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Re: Quelle |
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>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eBay-Käufer.
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>Die würden besser mal gegen eBay selbst ermitteln und nach Möglichkeit den Laden schließen.
>Aber da drauen sie sich nicht ran. Vielleicht ist eBay aber auch einfach zu clever für unsere Staatsawaltschaft.
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Fiskus will Milliarden eintreiben - Steuerfahnder jagen Ebay-Verkäufer
Rentnerin (67) bot ihre Plattensammlung an - und hat jetzt Ärger mit dem Finanzamt. Viele Millionen Nutzer betroffen.
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Der Brief vom Finanzamt kam Anfang Februar: Als Tina C. (Name geändert) ihn öffnete, fiel die 67-Jährige erst einmal aus allen Wolken. Sie habe vom Jahr 2000 an Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, teilte die Münchner Finanzbehörde der Rentnerin mit. Nun solle sie für 2000 und auch für alle darauffolgenden Jahre eine Steuererklärung abgeben.
Was das Finanzamt mit"gewerblicher Tätigkeit" meint: Die Münchnerin verkauft regelmäßig Teile ihrer Plattensammlung über Ebay. Rund 140 Vinylscheiben bietet sie derzeit an - von Freddy Quinns"So ein Tag so wunderschön wie heute" (1,25 Euro) bis hin zu Tschaikowskys Schwanensee (7,75 Euro)."Aber ich mache das nicht gewerblich", versichert die 67-Jährige. Oft seien die Kosten für sie sogar höher als die Einnahmen."Und was ich alles verkauft und eingenommen habe, das kann ich doch jetzt nicht mehr belegen."
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Die Fälle bekommen die Finanzämter direkt vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Fahnder dort kommen den Steuersündern mithilfe der Spezial-Software"XPider" auf die Spur."Das Programm durchsucht Plattformen wie Ebay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben", erläutert Heiko Beyer, Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ecovis.
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Student
08.03.2007, 10:17
@ Cujo
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Re: Quelle / Wie wird denn die"gewerbliche Tätigkeit" begründet? |
-->Moin Forum!
>Der Brief vom Finanzamt kam Anfang Februar: Als Tina C. (Name geändert) ihn öffnete, fiel die 67-Jährige erst einmal aus allen Wolken. Sie habe vom Jahr 2000 an Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, teilte die Münchner Finanzbehörde der Rentnerin mit. Nun solle sie für 2000 und auch für alle darauffolgenden Jahre eine Steuererklärung abgeben.
Kann mir mal jemand erklären, wieso hier eine gewerbliche Tätigkeit bei der Dame vorliegen soll?
Was ist denn mit den Ausgaben, die beim Erwerb der dann über das Auktionshaus verkauften Platten angefallen sind? Die werden unter den Tisch gekehrt, oder wie?
Die sind"verfallen"?
Wenn die Dame jeden Samstag zum Flohmarkt ginge, und dort ihre alten Platten verkaufen würde, dann wäre es doch auch nicht gewerblich. Wie werden diese Unterschiede begründet? Lassen sich unsere Richter auf solch einen Quatsch ein?
Dann muß ich wohl mal solch ein"Gewerbe" anmelden, selbstverständlich werde ich sämtliche gezahlten Umsatzsteuern geltend machen und die Nettopreise als Ausgaben gegenrechnen. Kurz, ich werde aus meiner privaten Lebensführung ein Gewerbe machen. Selbstverständlich führt das zu Verlusten, das ist doch klar.
Das wird mir doch in Nullkommanichts als Liebhaberei eingestuft.
Und aus die Maus, kein Gewerbe mehr da.
Oder wie seht ihr das?
Lieben Gruß
Hardy
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fridolin
08.03.2007, 10:40
@ Student
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Re: Quelle / Wie wird denn die"gewerbliche Tätigkeit" begründet? |
-->Das ist ein alter Hut. Für gewerbliche Tätigkeit gibt es einige Kriterien. Zentraler Punkt ist aber die Gewinnerzielungsabsicht. Jemand muß also zielgerichtet und regelmäßig Einkauf und Verkauf von Waren tätigen, um aus der Differenz zwischen beiden einen Gewinn zu erzielen. Also kurzum das, was ein kommerzieller Trödler oder Gebrauchtwarenhändler auch tut.
Die typische Haushaltsauflösung, die Entrümpelungsaktion oder das Verkaufen privater Sammlungen fällt gerade nicht darunter - hier allenfalls Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, was nach jetziger Gesetzeslage nach mehr als einem Jahr aber auch ausscheidet.
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MI
08.03.2007, 11:16
@ fridolin
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Re: ebay, Gewinnerzielungsabsicht |
-->Hallo Fridolin,
nach meinem Kenntnisstand (habe leider den Link nicht mehr), muß noch nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Es genügt die Regelmäßigkeit und eine gewisse Häufigkeit (so 150 Bewertungen pro Jahr).
MI
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>Das ist ein alter Hut. Für gewerbliche Tätigkeit gibt es einige Kriterien. Zentraler Punkt ist aber die Gewinnerzielungsabsicht. Jemand muß also zielgerichtet und regelmäßig Einkauf und Verkauf von Waren tätigen, um aus der Differenz zwischen beiden einen Gewinn zu erzielen. Also kurzum das, was ein kommerzieller Trödler oder Gebrauchtwarenhändler auch tut.
>Die typische Haushaltsauflösung, die Entrümpelungsaktion oder das Verkaufen privater Sammlungen fällt gerade nicht darunter - hier allenfalls Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, was nach jetziger Gesetzeslage nach mehr als einem Jahr aber auch ausscheidet.
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fridolin
08.03.2007, 11:32
@ MI
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Re: ebay, Gewinnerzielungsabsicht |
-->nach meinem Kenntnisstand (habe leider den Link nicht mehr), muß noch nicht einmal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Es genügt die Regelmäßigkeit und eine gewisse Häufigkeit (so 150 Bewertungen pro Jahr).
<font color=#0000FF>Nein. Kriterien sind kumulativ(!) - dh alle müssen erfüllt sein - Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und die sog."Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr", siehe § 15 EStG.
Das alles ist im Einzelfall zu prüfen, also insbesondere, ob jemand"wie ein Händler" nach außen auftritt. Bei eBay können Kriterien beispielsweise sein: regelmäßiges Anbieten von Neuware in großen Mengen, Unterhalten eines eBay-Shops, Status als"Powerseller" usw. Die Zahl der Bewertungen sagt zunächst überhaupt nichts aus, kann allenfalls einen ersten Hinweis auf den Umfang des Geschäftes bieten. Solche Bewertungen können beispielsweise ja auch dadurch zustandekommen, daß jemand bei eBay für seinen privaten Bedarf einkauft.
Wenn andereseits jemand als"Powerseller" mehrere tausend Bewertungen hat, wird es schon schwierig, nur von privaten Geschäften zu sprechen...
Nebenbei: die Sache mit einem"geschäftsmäßigen" Anbieten, was also Pflichten hinsichtlich Widerrufsrecht, Impressumspflicht usw. (und die Gefahr von Abmahnungen) begründet, ist wieder ein bißchen was anderes und hat mit der steuerlichen Gewerbsmäßigkeit nicht unbedingt etwas zu tun. </font>
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