MI
18.04.2007, 12:30 |
Die Sache mit der Verfassung Thread gesperrt |
-->Hallo,
ein Verständnisproblem meinerseits. Könnte hier mal jemand klare Worte dazu sagen, was da Sache ist: immer wieder lese ich von"Das ist verfassungsfeindlich" oder ich höre Entscheidungen des"Bundesverfassungsgerichts" oder höre von einer"Verfassungsklage", von"Verfassungsverstößen" usw. usf.
Jedoch nach meinem Kenntnisstand hat die BRDeutschland keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. Wo aber keine Verfassung ist, da kann auch nicht etwas gegen die Verfassung sein. Wie kann es ein"Bundesverfassungsgericht" ohne Verfassung geben? Sind das alles die berühmten Nebelkerzen ("Wir haben zwar keine Verfassung, sind also gar kein staatliches Gebilde. Aber wir tun so als ob wir eine hätten, damit es keiner merkt")? Oder wird Verfassung und Grundgesetz einfach synonym behandelt?
Ich verstehe da wohl was nicht.
Danke und Grüße,
MI
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MausS
18.04.2007, 12:45
@ MI
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OT: Das sollst Du doch auch gar nicht verstehen! (Ich natürlich auch nicht) |
-->
mauss
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Fremdwort
18.04.2007, 14:04
@ MI
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Re: Begriffe |
-->Hallo,
das GG in seiner letzten Fassung IST die Verfassung der BRD.
gruss
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kosh
18.04.2007, 17:03
@ Fremdwort
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Wer hat das GG in seiner letzten Fassung abgenommen? |
-->aus http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz#Genehmigung_und_Ratifikation_des_Grundgesetzes
- Nach zum Teil heftigen Debatten über die Lehren, die aus dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und dem Zweiten Weltkrieg zu ziehen sind, wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat mehrheitlich, gegen die Stimmen u. a. der KPD, angenommen.
In einer Demokratie muss eine Verfassung zwingend vom Demos genehmigt werden. Wurde dies versäumt, ist die Staatsform zwingend keine Demokratie und hat demzufolge auch keine demokratische Verfassung.
Darum meine Frage: Wer hat das GG in seiner letzten Fassung abgenommen (genehmigt)?
Grüsse
kosh
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Tempranillo
18.04.2007, 17:57
@ kosh
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Re: BRD-*Verfassung* wurde den Besatzern zur Genehmigung vorgelegt |
-->Hallo kosh,
>In einer Demokratie muss eine Verfassung zwingend vom Demos genehmigt werden. Wurde dies versäumt, ist die Staatsform zwingend keine Demokratie und hat demzufolge auch keine demokratische Verfassung.Darum meine Frage: Wer hat das GG in seiner letzten Fassung abgenommen (genehmigt)?
Bei Carlo Schmid werden wir geholfen. In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat (8. September 1948) befaßt er sich mit der Frage"Was heißt eigentlich Grundgesetz". Der in sprödem Juristendeutsch gehaltene Text bringt ene politische Bombe nach der anderen. Von Freiheit und Demokratie könne keine Rede sein, D.-Land sei ein von den Siegermächten völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.
Hier die Antwort auf Deine Frage:
"Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter,...
... dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen!"
@MausS: Dein"schleichender Staatsstreich" wäre ein Augenöffner für alle, die es brauchen. Den anderen spricht er aus der Seele, und ihnen bleibt nur übrig, im Stillen zu applaudieren.
Tempranillo
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kosh
18.04.2007, 20:48
@ Tempranillo
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Das Grundgesetz selbst verneint den Verfassungsstatus |
-->Hallo Tempranillo
Zur Einstimmung in der Original-ver-fassung:
aus http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html
- A r t i k e l 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.
Dr. Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates
Schönfelder
1. Vizepräsident
Dr. Schäfer
2. Vizepräsident
Ich gehe evt. fahrlässig davon aus, dass die Site des Bundestags auf dem neuesten Stand ist:
aus http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_11.html
- Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nachvollziehbar auf http://www.bundesregierung.de/nn_23302/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/gesetze-grundgesetz-inhalt.html
Wie das GG juristenzynisch festhält, wurde mit der Deutschland-"Fusion" auch der DDR westliches Besatzungsrecht verpasst. Also, wer eine Art Eselsleiter braucht, vielleicht fällt @Emerald eine passende ein, ich formuliere es so: Der hinterletzte Artikel im GG weist den Verfassungsstatus in Bausch und Bogen von sich, seit 1949. Vielleicht sollten sich Deutsche nebst dem ersten, dem Sonntagsredenartikel, auch den letzten Artikel einprägen.
Es ist für eine demokratische Verfassung ausschlaggebend, dass sie vom Volk direkt "in freier Entscheidung" abgesegnet wird. Ist dies nicht der Fall, spielt es keine Rolle, wie das verabschiedete Papier zustande gekommen ist, es ist nicht demokratisch, sondern Diktat, insofern sich das Volk daran zu halten hat -> Diktatur. Deutschland ist formal eine Diktatur, das GG selbst gibt den entscheidenden Hinweis in Art. 146, inhaltlich könnte man beschönigend ergänzen, eine Diktatur mit pseudodemokratischer Tapete -> Demokratur, schlicht ein Murks, die Kanzlerin eine von einem Parlament ohne demokratischen Auftrag"gewählte" Diktatorin mit besatzungswillkürlichen Befugnissen, nichts weiter als eine gefügige Maddam Hussein, die imperiale Softvariante die lieber das Meerschweinchen macht (leider kann ich den Kabarettbeitrag auf youtube nicht mehr finden).
Sowohl de jure (GG Art. 146) als auch de facto lässt sich diese Feststellung über den gesamten deutschen Beamten- und Staatsangestelltenapparat ausdehnen: Ohne demokratischen Auftrag tätig.
Grüsse
kosh
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Divinum
19.04.2007, 00:21
@ MI
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Re: Die Sache mit der Verfassung |
-->>Hallo,
>ein Verständnisproblem meinerseits. Könnte hier mal jemand klare Worte dazu sagen, was da Sache ist: immer wieder lese ich von"Das ist verfassungsfeindlich" oder ich höre Entscheidungen des"Bundesverfassungsgerichts" oder höre von einer"Verfassungsklage", von"Verfassungsverstößen" usw. usf.
>Jedoch nach meinem Kenntnisstand hat die BRDeutschland keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. Wo aber keine Verfassung ist, da kann auch nicht etwas gegen die Verfassung sein. Wie kann es ein"Bundesverfassungsgericht" ohne Verfassung geben? Sind das alles die berühmten Nebelkerzen ("Wir haben zwar keine Verfassung, sind also gar kein staatliches Gebilde. Aber wir tun so als ob wir eine hätten, damit es keiner merkt")? Oder wird Verfassung und Grundgesetz einfach synonym behandelt?
>Ich verstehe da wohl was nicht.
>Danke und Grüße,
>MI
Hallo MI,
Eines vorweg: Es ist auf jeden Fall richtig, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist.
Man kann auf deine Frage mehrere Antworten geben:
1. Gibt es viele Leute, die keine Ahnung haben - auch viele Politiker und Juristen, und deshalb das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichsetzen.
2. Gibt es viele Leute, die Ahnung haben - vor allem diejenigen, die in den Landesregierungen bzw. der Bundesregierung sitzen, und so tun als ob das Grundgesetz einer Verfassung gleichkäme und letztlich Nebelkerzen werfen.
3. Gibt es auch solche, die wissen, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern nur eine Art"Organisationsstatut", die aber dazu schweigen.
4. Ist es meiner Meinung nach nicht falsch zu sagen, dass die BRD"staatlich" ist oder das Grundgesetz"verfassungsmäßig". Von einem gewissen Standpunkt aus betrachtet handelt die BRD"staatlich" auch wenn sie kein Staat in vollwertigem Sinne ist. Das Grundgesetz ist auch"verfassungsmäßig" auch wenn es keine Verfassung ist. Genauso ist ein gefälschtes Gemälde von Albrecht Dürer ein"dürermäßiges" Gemälde, auch wenn es kein echtes Gemälde von Albrecht Dürer ist.
5. Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist, heißt nicht, dass wir keine Verfassung haben. Prof. Dr. Carlo Schmid drückte sich im Parlamentarischen Rat dazu folgendermaßen aus:
"Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schlußsatz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, daß nach dem Beschluß des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine Verfassung gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen." (Quelle)
Ich wiederhole noch einmal den markierten Satz: "Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut." Damit ist klargestellt, dass Deutschland eine Verfassung hat, nämlich das Besatzungsstatut. Da es eine Verfassung gibt, kann man auch gegenüber dieser Verfassung"verfassungsfeindlich" sein bzw. gegen sie verstossen. Verfassungsmäßig ist, was"in Anerkennung der besatzungsstatutlichen Wirklichkeit handelt". Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich nicht nur mit dem Grundgesetz bzw. mit den Landesverfassungen, sondern auch mit besatzungsrechtlichen Fragen. Von daher ist der Name"Bundesverfassungsgericht" schon gerechtfertigt. Man muss einfach nur mal in die Suchmaske der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts Begriffe wie"Besatzung" eingeben, da erhält man genug Treffer:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/suche.html
Des Weiteren kann man auch davon ausgehen, dass die Weimarer Verfassung noch bis heute fortbesteht. Zumindest besagt Artikel 140 Grundgesetz, dass diverse Artikel der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetzes sind. Es sprechen also auch in bezug auf die Weimarer Reichsverfassung Gründe dafür, dass Deutschland eine Verfassung hat, nämlich die Weimarer Reichsverfassung, nur ist diese größtenteils solange außer Kraft gesetzt, wie die Besatzungsmächte ihr die Rechtskraft absprechen oder bis gem. Art. 146 GG eine neue Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung (also idealerweise nach Abzug der Besatzungsmächte) beschlossen worden ist.
<hr>
Nochwas zu den anderen Beiträgen in diesem Thread:
@Temparillo zitiert Carlo Schmid: "Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind;"
Hierzu sei folgendes angemerkt: Die Westmächte haben den"Vätern des Grundgesetzes" nicht nur bestimmte Inhalte auferlegt, sondern genauso umgekehrt bestimmt, welche Inhalte nicht Teil des Grundgesetzes werden sollen. So heißt es bspw. in den Frankfurter Dokumenten (Dokument III):"Die Beobachtung, Beratung und Unterstützung der föderativen Regierung und der Länderregierungen bezüglich der Demokratisierung des politischen Lebens, der sozialen Beziehungen und der Erziehung werden eine besondere Verantwortlichkeit der Militärgouverneure sein." (Quelle)
Und weiter erklärten die Militärgouverneure am 22. November 1948 gegenüber dem Parlamentarischen Rat ausdrücklich:"...daß die Befugnisse der Bundesregierung auf diejenigen beschränkt sind, die in der Verfassung ausdrücklich aufgezählt sind und auf jeden Fall sich nicht erstrecken auf Erziehungswesen, kulturelle und kirchliche Angelegenheiten" usw. (Quelle)
Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum es in der BRD das komische Konstrukt des"Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien" gibt. Der heutige Bundesbeauftragte und sog."Staatsminister" Michael Naumann ist übrigens gleichzeitig Ehrenvorsitzender der RIAS Berlin Commission (RIAS = Rundfunk im amerikanischen Sektor) (siehe Annual Report of the RIAS Berlin Commission 2006 PDF)
@Kosh schreibt: "Wie das GG juristenzynisch festhält, wurde mit der Deutschland-"Fusion" auch der DDR westliches Besatzungsrecht verpasst."
Ja das ist richtig. Dass die"DDR westliches Besatzungsrecht verpasst bekommen hat" wird im"Abkommen" zwischen der BRD und den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 auch ausdrücklich festgehalten. Dort steht unter Punkt 4a: "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie sämtliche angemessenen Massnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, dass die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden."
Ich hatte dieses Abkommen hier schon einmal reingestellt, aber ein zweites Mal kann sicherlich nicht schaden:
MfG - Divinum
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Tassie Devil
19.04.2007, 06:10
@ Divinum
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Re: Die Sache mit der Verfassung |
-->Sehr gut, Dein Beitrag, Divinum!
Noch eine Anmerkung zu diesem Absatz:
>4. Ist es meiner Meinung nach nicht falsch zu sagen, dass die BRD"staatlich" ist oder das Grundgesetz"verfassungsmäßig". Von einem gewissen Standpunkt aus betrachtet handelt die BRD"staatlich" auch wenn sie kein Staat in vollwertigem Sinne ist. Das Grundgesetz ist auch"verfassungsmäßig" auch wenn es keine Verfassung ist. Genauso ist ein gefälschtes Gemälde von Albrecht Dürer ein"dürermäßiges" Gemälde, auch wenn es kein echtes Gemälde von Albrecht Dürer ist.
Letztendlich ist der"Driver" staatsaufscheinender Verfuegungen immer der deutscherseits verwendete Begriff der"Staatsgewalt", was aber im Vergleich zu den in englischen Sprachraeumen verwendeten Begriff einer"Highest Authority" (es wird dort immer und nur von"Authorities" als den massgebenden Verfuegungsgewalten gesprochen) einmal mehr Tarn und Taeusche oder je nach Standpunkt beabsichtigte Verdummung beinhaltet.
Es ist keine Frage, die buehnenreifen Eiertaenze des BVerfG im Jahre 1973, dieses waehrend der euphorischen Regentschaftshochzeit des Willy Brandtstifters der deutschen Nation zum ersten Male nach Gruendung der BRD 1949 mit seinen siegermaechtlichen GG-gegossenen Ordnungsstatuten, versuchten sich sinnesfaelschend am untauglichen Objekt, naemlich mit seiner inneren Aushoehlungsthese des deutschen Reichs aus der BRD einen Staat und aus dem GG eine Verfassung zu machen.
Ich habe es speziell auch in den 80-er Jahren u.a. Kohl immer sehr hoch angerechnet, waehrend der Zeit der kriegssiegermaechtlich organisierten deutschen"Demokratiebewaehrung" patriotisch aufscheinend an der grundgesetzlich verankerten Wiedervereinigung unbeirrt festzuhalten, weil nur und ausschliesslich ueber eine deutsche Wiedervereinigung in Nachfolge eine echte Verfassung als staatliche Konstitution und damit ein tatsaechlicher volksgesteuerter"demokratischer" Staat deutscher Nation wieder zu haben war, und nur und ausschliesslich auf diesem Wege das kriegssiegermaechtliche Besatzerjoch abgeschuettelt und aufgegeben werden konnte.
Die Hauptlebensluege des Teufelsdemagogen Willy Brandtstifter und aller seiner zumeist verdummter bis verbloedeter sozialistischer wie kommunistischer Zutraeger einschliesslich seines euphorisierten Wahl-Massenpoebels unpatriotischen und heimatlosen Internationalgesellen- und Spiessertums, darunter die gesamte Bandbreite der"wilden" 70-er-Jahre Spontis und des"undogmatischen" Linksbandentums (Wissen ist Macht, nix wissen macht auch nix - Jaja, meine Herren des zionistisch gesteuerten Berufsschmarotzertums massenunivers(it)aler Pervertierungspraegungen!), bestand bis kurz vor dem Mauerfall eben genau in der ihnen eigenen zutiefsten Unfaehigkeit, diese Zusammenhaenge nicht nur nicht zu erkennen sondern vor allem auch nicht begreifen zu koennen, wobei ich bis zum heutigen Tag davon ausgehen muss, dass einige, jedoch nur sehr wenige darunter, durchaus ihren toedlichen Durchblickerhass nach wie vor pflegen: BOMBER-HARRIS, MACH'S NOCHMAL.
Meine eigene Hoffnung in den ehemals grundgesetzlich verankerten Siegermachts-Taeuschungs- und Luegenkoeder einer wiederum ausschliesslich in"freier" Selbstbestimmung konstituierter Verfassung starb erst im Verlauf des Jahres 1991.
Nebst anderen Erkenntnisfaktoren zu der Einsicht infamster Kohl-Luegen und
-Heucheleien eines"Europa der Vaterlaender" gab das unnoetiger Weise komplette Loeschen des Artikel 23 GG und die Textaenderung der Praeambel des GG zum 03.10.1990 den entscheidenden Ausschlag, dass im Hinblick auf grundgesetzlich avisierte"Versprechen" restlos alles oberfaul sein musste.
An dieser Stelle schreibe ich in voller Ehrlichkeit die Wahrheit: Diese Erkenntnisse haben mich im Herbst 1991 meinen allerersten und einzigsten vollstaendigen physischen und psychischen Zusammenbruch meines Lebens gekostet, aber nach 6 Wochen stand ich wieder eisern auf der Matte und habe danach umgehend mit meinen Umdispositionen begonnen!
>MfG - Divinum
Gruss!
TD
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MI
19.04.2007, 14:24
@ MI
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Re: Danke @Divinum, @TD, @kosh, @Tempranillo u.a. für eure Antworten! (o.Text) |
-->
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kosh
19.04.2007, 15:24
@ MI
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Danke, inkl. Korrektur und Überlegungen zum Wert der Verfassung |
-->Hallo MI
Ich habe mir Mühe gegeben, explizit von der Abwesenheit einer demokratischen Verfassung zu schreiben. Leider ist mir diese Feinheit ausgerechnet im Titel entwischt, ein Fehler meinerseits.
Nach Durchsicht von @Divinums Beitrag dürfte klar sein, dass im Grunde des Gesetzes sehr wohl eine Verfassung vorhanden ist, nur keine demokratische, was eben auch Art. 146 verdeutlicht.
Jetzt kann man natürlich die Frage nach dem (Stellen-) Wert dieser Verfassung aufwerfen. Im Sinne einer Vorgabe für eine staatliche Organisationsstruktur ist sie brauchbar, Deutschland funktioniert und das war den meisten Menschen bis anhin genug.
Nach 1990, auch diesen Wendepunkt hat @Divinum aufgegriffen, fiel diese ganz brauchbare, passiv-träge Bastion BRD (gegen den drohenden Kommunismus) zusammen mit der einverleibten DDR in ein strategisch funktionales Koma. Seitdem schwebt die BRDDR im US-hegemonialen Kernland, zumal die Grenzen der EU abermals Richtung Russland verschoben wurden.
War es bis 1990 nicht dringlich, eine eigene Verfassung mit staatlichen Standardbefugnissen zu haben, wird diese Lücke zunehmend zum Problem. Für die USA ist die BRDDR militärisch nutzlos geworden, erst nach 911 erwachte Deutschland aus seinem Koma und wird bis dato an seine neue Aufgabe herangeführt. Es sollen Ersatztruppen aus den besetzten sowie verbündeten Staaten anrücken, um den USA den Rücken zu stärken. Aber dabei stehen verschiedene Formalitäten aus dem 2. WK und dem Kalten Krieg im Weg. Die NATO wurde programmgemäss umfunktioniert, die gesetzlich verordnete militärische Enthaltsamkeit Deutschlands ist auf dem Weg, was vorher nicht sein durfte, soll nun plötzlich zum Regelfall werden.
Während die einen die nunmehr dritte Sterbebegleitung für Deutschland befürchten und eine eigene, demokratische Verfassung anstreben um als Staat eigenständig dagegenzuhalten, sind andere damit beschäftigt, das elende Häufchen real existierender Verfassung vor dem Rollenden Wolf zu retten, der sich anschickt, den USA den Boden zu bereiten für das usraelische Bundeswehr-Experiment, welches da verkürzt auf eine Formel lautet:"Deutschland am Hindukusch verteidigen". Salamitaktik, oder wie gewisse Schweizer zu sagen pflegen: Rappe um Rappe, git au e Zipfelchappe.
In oben beschriebenen Sinn ist die real existierende Verfassung so gut wie wertlos.
Grüsse
kosh
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