certina
11.06.2007, 21:34 |
Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden.... Thread gesperrt |
-->Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden...
Dass der Kauf einer gefälschten Rolex oder der Besitz von Drogen in vielen Ländern kein Kavaliersdelikt sei, darauf weist die Tagespresse heute mal wieder vor der nahenden Reisezeit hin. Wegen vermeintlicher Bagatellen drohe oft ein saftiges Bußgeld oder gar eine Gefängnisstrafe.
Reisen bilde, heiße es immer. Oft weite sich der Horizont allerdings auf unangenehme Weise. Und mancher lerne dabei sein Heimatland erst richtig schätzen - etwa nach Erfahrungen mit der Polizei und der Strafverfolgung in anderen Ländern. So manches, was in Deutschland locker gesehen werde, werde anderswo streng geahndet. Und so sorgen Touristen, die mit unerwartet hohen Strafen oder Bußgeldern konfrontiert wurden, alljährlich mit schöner Regelmäßigkeit für Schlagzeilen.
Dabei wären mit einem Blick in die Zollbestimmungen oder auch nur auf die Verkehrsregeln am Urlaubsort die schlimmsten Risiken zu vermeiden.
Eine Anklage, etwa wegen Diebstahls, Drogenbesitzes oder nach dem Kauf gefälschter Markenware könne üble Folgen haben. Daher informiere die Reiseleitung Pauschalurlauber in der Regel zu Beginn des Urlaubs auch über Gefahren, Risiken und angemessenes Verhalten, sagt Sibylle Zeuch, Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin. Auch die Reiseunterlagen enthielten entsprechende Hinweise und Informationen. Das könne natürlich nicht erschöpfend sein. Hilfreich seien auch die Länder- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Die sollte jeder bei der Vorbereitung seiner Reise studieren....
Die deutsche Botschaft sei ohnehin häufig einer der ersten Ansprechpartner, wenn es im Urlaub zu Problemen wegen Gesetzesverstößen komme. Allerdings könnten die Diplomaten nicht immer gleich helfen. Und wenn Anklage erhoben worden sei, könne sich das Verfahren monatelang hinziehen. Viele glaubten, es sei kein Problem, dann einfach nach Deutschland überstellt zu werden, konstatiert Michael Ebel vom Auswärtigen Amt in Berlin: Aber das sei eine Fehleinschätzung. Eine Überstellung könne überhaupt erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden.
Und bis dahin könne der Aufenthalt in einem Gefängnis in Thailand, Singapur oder auch Italien schon sehr unangenehm werden. Die Haftbedingungen entsprächen in vielen Ländern nicht denen in Deutschland. Das Auswärtige Amt sei zwar verpflichtet, allen Deutschen bei solchen Problemen zu helfen und das unabhängig von der Schuldfrage, aber die Möglichkeiten der Botschaften seien nicht unbegrenzt. Im Fall einer Inhaftierung gehe ein Konsularbeamter in die Haftanstalt und berate zum Beispiel bei der Auswahl des Anwalts, erläutert der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Der Konsularbeamte dürfe den Inhaftierten aber nicht selbst anwaltlich vertreten.
Anders als viele Touristen glauben, übernehme die Botschaft auch nicht die Kosten für den Verteidiger. Und das könne durchaus ein Problem sein - denn in vielen Ländern seien gute Anwälte eben auch teuer. Die Botschaften achteten aber darauf, dass zumindest ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Im vergangenen Jahr seien 2600 deutsche Inhaftiere im Ausland betreut worden. Zu den häufigsten Delikten, die zu Anklagen führen würden, zählten Drogenbesitz und Drogenschmuggel. Vor allem Jugendliche seien in dieser Hinsicht oft blauäugig. Die würden gar nicht daran denken, dass sie auffliegen könnten - oder unterschätzen, wie hart die Behörden dagegen vorgehen würden, sagt Ebel.
Typisch sei auch der Fall des Berliners, dem ein antiker Stein zum Verhängnis wurde: Am Flughafen in Antalya sei er im Sommer vor drei Jahren kurzerhand festgenommen worden, weil die Zollbeamten das Stück eines Säulenkapitells in seinem Gepäck entdeckt hatten. Der Urlauber hatte den Stein für 60 Euro gekauft - ohne sich Gedanken über das damit verbundene Risiko zu machen. Und das sei nur einer von vielen vergleichbaren Fällen. In der Türkei werde der Schmuggel archäologisch wertvoller Kulturgüter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Leider beschäftigen ihn solche Fälle in Urlaubsländern wie der Türkei oder in Ägypten immer wieder, sagt Michael Ebel.
Buchstäblich am schnellsten gerieten Touristen im Ausland im Auto in Konflikt mit geltendem Recht. Dass der Urlaub gleich zu Beginn wegen eines Bußgelds für überhöhte Geschwindigkeit getrübt werde, gehöre zu den Klassikern ärgerlicher Reiseerfahrungen. Gar kein Tempolimit auf Autobahnen gebe es praktisch nur in Deutschland, warnt Katja Frisch, Tourismusexpertin beim ADAC in München. In der Regel gelte eine Grenze von 110 oder 130 Stundenkilometern. Einige Länder verstünden bei Verstößen absolut keinen Spaß: In Norwegen etwa zahlten Temposünder mindestens 400 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren, in Spanien bis zu 300 Euro.
Auch Alkohol am Steuer komme Touristen oft teuer zu stehen. Da gelten schon in Europa ganz unterschiedliche Promillegrenzen, warnt Katja Frisch. Tschechien, Ungarn und Kroatien zum Beispiel bestünden auf 0 Promille. In Großbritannien seien zwar 0,8 Promille erlaubt, dafür könne das Bußgeld bei einer Überschreitung bis zu 7200 Euro betragen. Auch andere Verkehrsdelikte könnten richtig ins Geld gehen, warnt Katja Frisch: Wer in Griechenland ein Überholverbot missachte, riskiere bis zu 355 Euro.
Ein Licht aufgehen sollte Autourlaubern auch beim Thema Scheinwerfer: Die müssten in allein 18 Ländern auch tagsüber eingeschaltet sein."Das gelte auch für klassische Urlaubsreiseziele wie Ã-sterreich, Italien, Dänemark und Slowenien, seien aber in vielen Köpfen noch nicht angekommen", sagt Frisch.
Ähnlich sei es mit dem Thema Warnwesten, die in vielen Ländern bei Unfällen oder Pannen vorgeschrieben seien - zum Beispiel in Ã-sterreich, Belgien und Spanien. Und auch in dem Fall gelte: Die Verkehrshüter bitten zur Kasse - Verstöße würden mit bis zu 120 Euro geahndet. Und nur weil Urlaubszeit sei, drückten die wenigsten Polizisten ein Auge zu.
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Cujo
11.06.2007, 22:04
@ certina
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Re: Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden.... |
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>Buchstäblich am schnellsten gerieten Touristen im Ausland im Auto in Konflikt mit geltendem Recht. Dass der Urlaub gleich zu Beginn wegen eines Bußgelds für überhöhte Geschwindigkeit getrübt werde, gehöre zu den Klassikern ärgerlicher Reiseerfahrungen. Gar kein Tempolimit auf Autobahnen gebe es praktisch nur in Deutschland, warnt Katja Frisch, Tourismusexpertin beim ADAC in München. In der Regel gelte eine Grenze von 110 oder 130 Stundenkilometern. Einige Länder verstünden bei Verstößen absolut keinen Spaß: In Norwegen etwa zahlten Temposünder mindestens 400 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren, in Spanien bis zu 300 Euro.
>Auch Alkohol am Steuer komme Touristen oft teuer zu stehen. Da gelten schon in Europa ganz unterschiedliche Promillegrenzen, warnt Katja Frisch. Tschechien, Ungarn und Kroatien zum Beispiel bestünden auf 0 Promille. In Großbritannien seien zwar 0,8 Promille erlaubt, dafür könne das Bußgeld bei einer Überschreitung bis zu 7200 Euro betragen. Auch andere Verkehrsdelikte könnten richtig ins Geld gehen, warnt Katja Frisch: Wer in Griechenland ein Überholverbot missachte, riskiere bis zu 355 Euro.
>Ein Licht aufgehen sollte Autourlaubern auch beim Thema Scheinwerfer: Die müssten in allein 18 Ländern auch tagsüber eingeschaltet sein."Das gelte auch für klassische Urlaubsreiseziele wie Ã-sterreich, Italien, Dänemark und Slowenien, seien aber in vielen Köpfen noch nicht angekommen", sagt Frisch.
>Ähnlich sei es mit dem Thema Warnwesten, die in vielen Ländern bei Unfällen oder Pannen vorgeschrieben seien - zum Beispiel in Ã-sterreich, Belgien und Spanien. Und auch in dem Fall gelte: Die Verkehrshüter bitten zur Kasse - Verstöße würden mit bis zu 120 Euro geahndet. Und nur weil Urlaubszeit sei, drückten die wenigsten Polizisten ein Auge zu.
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Auch hier mal wieder ein Beleg dafür wie das vielgeschmähte"Absurdistan" ein Eldorado in Sachen Angemessenheit und Fairness darstellt. Der Bußgeldkatalog ist im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn eine wahre Peanutsliste. Letzte Woche gab's auf Proll 7 einen Bericht über Abzocke auf österreichischen und schweizer Straßen/Autobahnen.
Bsp: Motorradfahrer auf der Autobahn (Schweiz) 27 Km/h zu schnell. 620 (!) Franken 2-3 Monate Fahrverbot.
Mercedesfahrer 70 km/h drüber (erlaubte 120 km/h). 4000 Franken, 3 Monate....
Italien ähnlich...
Gruß
Cujo
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Emerald
11.06.2007, 22:22
@ certina
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Re: Im Kreisel-Verkehr die Ausfahrt mit Blinken anzeigen, sonst kostet |
-->es angeblich bei uns zwischen CHF 100.00 und 120.00.
Drängeln auf Autobahnen und Nationalstrassen: CHF 150.00 plus
Permanent auf Ueberholspur: CHF 150.00 plus
Für mich alles auch ganz neu, denn die Polizei ist erfinderisch und
der Bussen-Katalog wird alle drei Monate neu bereichert!
Und i.S. Temposünden bilden vor allem Tunnels jetzt eine neue
Einkommens-Komponente: Bei Tunnel-Ein-und Ausfahrt wird der Automobilist erfasst, hat dieser zwischenzeitlich beschleunigt erscheint am Messgerät
sofort eine Erfassung des Verkehrs-Sünders: Tunnel-Länge: Geschwindigkeit
gleich Uebertretung: das neue 1 x 1.
Emerald.
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alberich
12.06.2007, 07:55
@ Cujo
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Abzocke? |
-->>Mercedesfahrer 70 km/h drüber (erlaubte 120 km/h). 4000 Franken, 3 Monate....
also 190 statt 120?
ganz schön billig weggekommen
meint
alberich
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Immo
12.06.2007, 08:55
@ alberich
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Re: Abzocke? |
-->nachdem in Ã-sterreich die"Licht am Tag Plicht" eingeführt wurde, liessen viele Autofahrer ihr Auto dahingehend adaptieren, dass das Abblendlicht mit dem Start des Wagens eingeschaltet wurde um nicht aufs Einschalten zu vergessen da gestraft wurde/wird... als diese Ã-sterreicher mit ihrem Wagen nach Griechenland auf Urlaub fuhren wurden sie reihenweise angehalten und mit 70 TEU abgestraft... in Griechenland ist Licht am Tag verboten bzw wird nach Gutdünken des Polizisten bestraft
auch das ist EU Schwachsinn/Terror
<ul> ~ Licht am Tag in GR</ul>
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Ecki1
12.06.2007, 09:54
@ Immo
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Tourismus im Bärenszenario |
-->Prechter schildert in"Conquer the Crash" die Auswirkungen seines Bärenszenarios auf den Tourismus. Dieser sollte aufgrund politischer Unsicherheit, aggressiver Stimmung im jeweiligen Land und restriktiver Gesetzgebung nachlassen. Ein Teil solcher administrativen Hürden lässt sich schon jetzt auf den Flughäfen bestaunen. Falls Prechter (irgendwann...) recht bekommt, müsste dies noch wesentlich schlimmer werden, vielleicht erst in 4 - 6 Jahren?
meint Ecki1
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Tierfreund
12.06.2007, 10:40
@ Immo
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Re: Nebelscheinwerfer in A erlaubt |
-->und kostet in der Schweiz CHF 40.00 Busse, wenn weder Nebel noch Schneefall.
Darauf machte mich letztens ein freundlicher schweizer Zollbeamter aufmerksam,
als ich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern hinter Bregenz in die Schweiz
einfahren wollte. In D ist es ja nicht anders, siehe StVO § 17, Strafe zwischen
10.00 und 30.00 EUR.
Gruss Tierfreund
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eesti
12.06.2007, 10:43
@ Ecki1
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Beispiel Rußland und Kasachstan |
-->An der Kasachischen Grenze wird das Bargeld gut kontrolliert.
Der Grenze nimmt alles, macht ein Häufchen aus den Scheinen.
Aus dem Häufchen macht er dann 2.
Das eine schiebt er zur Seite und sagt:"Das ist meins".
Den anderen Haufen darf sich der Tourist dann nehmen.
Russische Grenze im Königsberger Gebiet:
Vor Jahren wurde man als Deutscher noch wohlwollend durchgewunken, dann
stand man entweder stundenlang oder auch tagelang an der Grenze oder zahlte einen Obolus an die Grenze fürs Vorbeiwinken.
Jetzt gibt es 2 Spuren.
Eine für"Alle" und eine für Russen.
Hat man keine Person mit einem russischen Paß im Auto (fast alle Rußlanddeutschen haben ja noch einen zweiten russischen Paß) muß man von der russischen Spur auf die"Alle" wechseln. Dort steht man dann mitunter mehr als 24h ohne Toiletten, Wasser, Essen.
Ein Schlupfloch gibt es. Der Übergang über die Kurische Nehrung. Der wird allgemein gemieden, da er für die Ausreise eigentlich Nonsens ist (Lage Richtung Norden /Litauen), aber es ist russische"ökologische Gebühr- 30€ und litauische"ökologische Gebühr"-3€ zu berappen.
Jetzt hebt Rußland die Gebühr massiv an, weil zu viel Touristen über dieses Schlupfloch entwischten.
Fazit: Der Zustrom der Individualtouristen hat massiv nachgelassen.
So geht es auch mit den Steuereinnahmen aus der neuen Spekulationssteuerreform.
Das gucken sich die Anleger eine Weile an, dann wandert das Geld in den Nicht-EU-Raum ab.
Man kann als verständiger Aktionär in vielen Ländern der Welt gut auskommen.
Eigentlich reicht da schon die Schweiz.
MfG
LR
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