MI
16.07.2007, 17:20 |
(Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen Thread gesperrt |
-->"Das 1x1 der Abgeltung
Der jetzt vom Bundesrat mit der Unternehmenssteuerreform gebilligte Abgabesatz hat ab 2009 gravierende Folgen für die Geldanlage. Betroffen sind Sparer und Versicherte ebenso wie Daytrader oder Ruheständler. Was Anleger über die wichtige Änderung wissen sollten.
Ausnahmen
Nicht betroffen sind private Rentenversicherungen, die weiterhin mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert werden. Verkäufe von Grundstücken oder geschlossenen Immobilienfonds sind nach zehn Jahren steuerfrei. Für Münzen, Antiquitäten, private Sammlungen oder Goldbarren gilt das schon nach einem Jahr."
Na, wenn das mal nicht eine echte Sparalternative ist, so ganz steuerfrei
MI
<ul> ~ FTD.de: Einladung zum Münzensammeln:-)</ul>
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Kleinanleger
16.07.2007, 19:42
@ MI
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Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen |
-->blöde Frage, hab Krügerrands ohne Kaufbeleg. Wenn ich die ab 2008 verkaufen will, muss ich dan Abgeltungssteuer zahlen?
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MI
16.07.2007, 20:17
@ Kleinanleger
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Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger |
-->>blöde Frage, hab Krügerrands ohne Kaufbeleg. Wenn ich die ab 2008 verkaufen will, muss ich dan Abgeltungssteuer zahlen?
Alles, was du bis Ende 2008 gekauft hast, unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Der Zirkus geht erst ab 2009 los. Achte dann auch mal auf die Werbekampagnen der Fondsindustrie, wie man dem Finanzamt noch ein ein"Schnippchen schlagen" kann, indem man jetzt sofort alles inverstiert, was man noch hat, bevor der Fiskus mit seiner AS zuschlägt. Die Druckerpresse wird schwer rotieren.
Grüße,
MI
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Kleinanleger
16.07.2007, 20:31
@ MI
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Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen @Kleinanleger |
-->Tschuldigung, habe mich schlecht ausgedrückt.
Die Münzen wurden vor Jahren gekauft, nur leider besitze ich bei einigen keine Kaufbelege. Wenn ich diese nun 2009 an eine Bank verkaufen möchte, muss ich dann die A-Steuer bezahlen? und wie wird diese berechnet?? Der Kaufkurs liegt ja nicht vor.
Und wie sieht es heuer aus?
Gruß
Vom Kleinanleger
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André
16.07.2007, 20:54
@ Kleinanleger
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Re: (Gold-)Münzen nicht von Abgeltungssteuer betroffen s.o. |
-->Im Moment als privates Veräusserungsgeschäft noch deklarierungspflichtig in D.
(Vor periodischer Amnesie sei gewarnt.)
Nicht so in A und CH
Über die Grenze max. im Wert von € 10 mille inkl.Barem pro person ohne Deklaration zulässig.
Künfrig also b.a.w. Besserstellung. Aber Banken werden ggf. meldepflichtig werden.
>Tschuldigung, habe mich schlecht ausgedrückt.
>Die Münzen wurden vor Jahren gekauft, nur leider besitze ich bei einigen keine Kaufbelege. Wenn ich diese nun 2009 an eine Bank verkaufen möchte, muss ich dann die A-Steuer bezahlen? und wie wird diese berechnet?? Der Kaufkurs liegt ja nicht vor.
>Und wie sieht es heuer aus?
>Gruß
>Vom Kleinanleger
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LenzHannover
16.07.2007, 23:43
@ André
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Ich denke, nach Ã-sterreich darf ich an Geld schleppen was ich will |
-->und das Gesetz gilt nur für das EU-Ausland - also Schweiz.
Das mit den Belegen ist schon kritisch, insbesondere, weil ja nirgends steht, was man gekauft hat. Gilt für die Münzsammlung das FiFo Prinziep .
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Sorrento
17.07.2007, 09:41
@ LenzHannover
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dürfen schon...aber war da nicht was? |
-->Hallo Lenz,
>und das Gesetz gilt nur für das EU-Ausland - also Schweiz.
So schrieb unser Emerald erst vor wenigen Tagen:
<small>
Bleiben Urlauber oder Geschäftsreisende hingegen innerhalb der EU, sind die Gelder ab 10.000 Euro nur auf Nachfrage mitzuteilen. Die Beamten haken aber nicht nur in Grenzgebieten nach, Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Wer nicht oder falsch meldet, muss mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro rechnen.
Bei vollständigen Angaben sind die Daten per EDV unter den einzelnen Staaten austauschbar. Der belgische Zoll kann also bei verdächtigen Reisenden aus Köln oder Düsseldorf nach Deutschland melden. Die Informationen wandern dann an Zoll-, Polizei-, Justiz- und sonstige Verwaltungsämter. Diese personenbezogenen Daten dürfen auch an Finanzbehörden gehen, sofern sie für die Steuerfestsetzung oder ein Hinterziehungsverfahren relevant erscheinen.
</small>
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LenzHannover
17.07.2007, 12:54
@ Sorrento
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Die Grenze mit Nachfrage war bei 15.000, weiss nicht, ob die auch geändert wurde |
-->und Probleme gibt es da auch nur, wenn man die Existenz des Geldes nicht ordentlich erklären kann.
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