patrick
17.07.2007, 12:21 |
zur rechtsgültigkeit der brd (o.Text) Thread gesperrt |
-->
<ul> ~ hier</ul>
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SchlauFuchs
17.07.2007, 13:05
@ patrick
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Re: zur rechtsgültigkeit der brd (o.Text) |
-->Das Dokument klingt, als ob es von jemandem aus der ehemaligen KRR geschrieben wurde - die Argumente kenne ich jedenfalls. Schade, daß dem Dokument die Urheber-Informationen fehlen - vielleicht ist sich der Urheber ja nicht ganz sicher mit der Aussage, daß es nicht illegal wäre... zumindest sieht er wohl keinen Diskussionsbedarf daran.
Das Problem ist auch gar nicht ob wir hier nun darüber diskutieren wollen oder nicht, sondern daß wir in einem Staat leben, in dem man schmerzhaft auf die Finger geschlagen bekommt, wenn man es öffentlich tut. Was wiederum ein Grund ist, warum ich mich dem Thema erst wieder stelle wenn ich in der Nähe von Tassy Devil wohne - mitsamt meiner Familie. Habe da so meine Erfahrungen.
Ciao!
SF
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patrick
17.07.2007, 13:14
@ SchlauFuchs
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danke:-) wo wohnt tassy? (o.Text) |
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bernor
17.07.2007, 13:39
@ patrick
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Da, wo ein Tassie Devil = Tasmanischer Teufel halt sein Zuhause hat. (o.Text) |
-->
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Heller
17.07.2007, 13:39
@ patrick
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Tasmanien: Bohr ein Loch durch die Erde, dann kommst Du ganz in seiner Nähe raus (o.Text) |
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Tassie Devil
18.07.2007, 09:45
@ patrick
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Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->Hi,
vorliegendes Dokument der"21-Punkte zur Situation in Deutschland" ist eine Mischung aus vollstaendigen Wahrheiten, wachsweichen Halbwahrheiten und voellig unhaltbaren Unwahrheiten.
So entspricht z.B. der Punkt
3. Die"Bundesrepublik Deutschland" (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des"Deutschen Reiches", sondern nur ein"Besatzungsrechtliches Mittel" zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland fuer eine bestimmte Zeit.
der vollstaendigen Wahrheit, auf dieser Rechtsgrundlage fusst auch nach wie vor heute noch die mit schwerbeschaedigtem Einigungsvertrag zum 3.10.1990 zur BRDDR erweiterte BRD.
Punkt 6 hingegen
6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.7.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die"Bundesrepublik Deutschland" selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
ist eine voellig unhaltbare Unwahrheit.
Der vollstaendige Wortlaut des Artikel 23 GG mit seiner Wirkung bis zum Beitritt der"neuen Bundeslaender" zum 3.10.1990:
"Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Die vollstaendige Streichung des Artikel 23 Grundgesetz mit Wirkung zum 3.10.1990 liess weder das Grundgesetz noch die BRD erloeschen, die Konsequenzen und Folgen aus dieser Streichung ab diesem Tag erstreckten sich lediglich darauf, dass das besatzungsrechtliche Mittel BRD rechtswirksam keinen raeumlichen Einwirkungsbereich auf den Boeden des Deutschen Reiches mehr hatte, was wiederum zur Folge hatte, dass ab diesem Tag der gesamte BRD-Apparat voellig illegal ausschliesslich auf einem Gewohnheitsrecht basierend seine Operationen fortsetzte.
Mit Wirkung zum 21.12.1992 wurde einmal mehr in der Welt-GeCHichte eine Weihnachtsueberraschung ausgepackt und ausgebreitet:
Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 23. (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."
Durch Gesetz vom 28. August 2006 erhielt der Art. 23 Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung vom 1. September 2006 folgende Fassung:
"Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen."
Bestenfalls von"Laendern" ist in diesem weihnachtlichen Grundgesetz-Gestammel bis heute die Rede, um welche Laendereien des Deutschen Reiches, wenn ueberhaupt, es sich dabei handelt, das darf bis heute erraten werden, was gemaess den gesamten Gesetzesgewerken der zur BRDDR erweiterten BRD voellig rechtswidrig und rechtsunwirksam ist, darueber gibt u.a. die Bundeverwaltungsgesetzgebung ausreichend Hinweise und Auskunft.
Kurzes Fazit: auf grossen Gebietsteilen des Deutschen Reiches operiert seit dem 3.10.1990 bis zum heutigen Tag eine Staatsmafia, die, an ihren eigenen Gesetzesgewerken gemessen, ohne jegliche Rechtsgrundlage voellig illegal handelt.
Tod der BRDDR-Staatsmafia!
TD
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weissgarnix
18.07.2007, 11:19
@ Tassie Devil
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Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>Kurzes Fazit: auf grossen Gebietsteilen des Deutschen Reiches operiert seit dem 3.10.1990 bis zum heutigen Tag eine Staatsmafia, die, an ihren eigenen Gesetzesgewerken gemessen, ohne jegliche Rechtsgrundlage voellig illegal handelt.
>Tod der BRDDR-Staatsmafia!
>TD
Tassie, mein Lieber:"normative Kraft des Faktischen", schon mal gehört? - Deine Ausführungen mögen ja alle zutreffend sein, aber who cares? Den allermeisten Leuten ist"der Staat" doch schon völlig scheissegal, und du meinst, die interessieren sich für die formale verfassungsrechtliche Verankerung desselben???
please...
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MI
18.07.2007, 15:19
@ weissgarnix
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Re: Eine Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten @weissgarnix |
-->>Tassie, mein Lieber:"normative Kraft des Faktischen", schon mal gehört? - Deine Ausführungen mögen ja alle zutreffend sein, aber who cares? Den allermeisten Leuten ist"der Staat" doch schon völlig scheissegal, und du meinst, die interessieren sich für die formale verfassungsrechtliche Verankerung desselben???
>please...
Wenn das nur halbwegs stimmt, was in dem Doku steht, wenn die BRD keine verfassungsrechtliche Grundlage, will sagen: keine Rechtsgrundlage, hat und somit ihre Führer"die Deutschen" extraterritorial und diktatorisch regieren, dann wird sich das alles irgendwann zeigen.
Interessant ist die Eigendynamik von Lügengeflechten: diese neigen zur Verkomplizierung. Soll heißen: überall, wo das Leben komplizierter wird, dort kann man sicher sein, es mit Lügen zu tun zu haben bzw. mit der Deckung von Lügen. Wollen wir @dottore noch einmal fragen, wieviele Regalmeter das Grundgesetz der BRD umfasst?
Inflationäre Zunahmen von Geboten, Verboten und Regelungen. Wahrheit hat das nicht nötig, Wahrheit ist immer ganz einfach.
Und die"normative Kraft des Faktischen" ist nicht die Haltekraft eines Lügengeflechts, sondern es ist die Kraft der Wahrheit ("Fakten"). Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen.
Grüße,
MI
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MI
18.07.2007, 15:20
@ MI
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Re: Korrektur: nicht"Grundgesetz" sondern"Steuergesetzgebung" u.ä. (o.Text) |
-->
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Divinum
18.07.2007, 15:57
@ Tassie Devil
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->Hi Tassie,
ich bin mit deinen Ausführungen über den Wegfall des Art. 23 GG a.F. nicht einverstanden, habe aber keine Zeit darauf einzugehen, sorry. Stattdessen mal die "21-Punkte über die tatsächliche Situation in Deutschland" aus meiner Sicht:
1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
<font color="grey">----> Geht so!</font> Die BRD ist von den Allierten besetztes Gebiet, zumindest Westdeutschland und Berlin. Aber Deutschland in den Grenzen von 1937 ist nicht nur von den Westmächten besetzt.
2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen - weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
<font color="green">----> Richtig!</font> Allerdings ist anzumerken, dass Deutschland einen"de facto Frieden" mit vielen, aber nicht mit allen Kriegsgegnern hat.
3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.
<font color="green">----> Richtig!</font>
4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD.
<font color="green">----> Richtig!</font> Das stimmt tatsächlich, siehe: Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung von Berlin-Vorbehalten Auch im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990 wurden die Vorbehaltsrechte der Westmächte nochmals erneut bekräftigt (insb. Art. 2 und 5)
5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“.
<font color="green">----> Richtig!</font>
6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
<font color="red">----> Falsch!</font> Der Art. 23 GG wurde nicht am 17.07.1990 gestrichen. Das Grundgesetz und die BRD sind auch nicht"erloschen".
7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft.
<font color="red">----> Falsch!</font>
8. Der Staat"Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.
<font color="green">----> Richtig!</font>
9. Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt.
<font color="red">----> Falsch!</font>
10. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des"Deutschen Reiches" ausgeübt werden.
<font color="red">----> Falsch!</font> Zumindest ist es in der Form falsch, wie es dort steht. Die Haager Landkriegsordnung verbietet mehr oder weniger lediglich interventionistische Maßnahmen von Besatzungsmächten als Dauererscheinungen. Trotzdem ist die fortdauernde allierte Intervention "legal" solange das deutsche Volk dagegen nichts unternimmt. Das sagte jedenfalls Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede über das Grundgesetz vor dem Parlamentarischen Rat.
11. Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staats- und verfassungsrechtlich ungültig.
<font color="red">----> Falsch!</font>
12. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig.
<font color="red">----> Falsch!</font>
13. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland" ist auch die Institution"Deutsche Bundesbank" und die Finanzhoheit der"Bundesrepublik Deutschland" erloschen.
<font color="red">----> Falsch!</font>
14. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
<font color="red">----> Falsch!</font> Die Siegermächte müssen garnichts. Die deutschen Kolonien hat man nach dem"Friedenschluss von Versailles" ja zum Beispiel auch nicht zurückgegeben.
15. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam.
<font color="red">----> Falsch!</font>
16. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig.
<font color="red">----> Falsch!</font>
17. Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein.
<font color="red">----> Falsch!</font> Die Vertreter der KRR haben was das Recht des Deutschen Reiches angeht keinen"Sachverstand". Wenn sie diesbezüglich Sachverstand hätten, würden sie nicht so viele falsche Aussagen über das Thema machen. Übrigens, korrekt müssten die vom KRR „reichsrechtliche (<s>Rechts</s>)Sachverständige“ schreiben.
18. Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche.
<font color="red">----> Falsch!</font>
19. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu besitzen.
<font color="grey">----> Geht so!</font> Moralisch gesehen hat vielleicht jeder Deutsche das Recht dazu, aber mehr auch nicht.
20. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.
<font color="grey">----> Geht so!</font> Theoretisch gesehen soll das mal passieren, aber mal realistisch gesehen werden sie das wohl nicht machen. Ich halte das zumindest für unwahrscheinlich.
21. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben.
<font color="red">----> Falsch!</font>
MfG - Divinum
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Tassie Devil
19.07.2007, 02:40
@ Divinum
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>Hi Tassie,
Hi Divinum,
>ich bin mit deinen Ausführungen über den Wegfall des Art. 23 GG a.F. nicht einverstanden, habe aber keine Zeit darauf einzugehen, sorry.
auch wenn Du mit meinen Ausfuehrungen in der Angelegenheit des Art. 23 GG a.F - der Einfachheit halber bin ich auf den Sonderstatus Berlins nicht eingegangen - nicht konform gehen kannst, aus zunaechst rein vordergruendiger Sichtweise sind die Auswirkungen des vollstaendigen Streichens dieses Artikels (durch Verhandlungen zuvor gefordert war nur die Streichung des Satz 2 und nicht der gesamte Art. 23 des GG!) zum 3.10.1990 unwiderlegbar tatsaechlich so, weil damit die BRD-gesetzlich vorschriftliche Praezision der Raeumlichkeiten zur Anwendung geltenden Rechts, die auch fuer Leute einfacher geistiger Konsistenz und Praegung problemlos nachvollziehbar sein muss, i.e. Nichtakademiker und Nichtfachleute etc., offenkundigst entfiel.
Dass mit hintergruendiger Sichtweise u.a. basierend auf dem Londoner Abkommen von 1945 auf Teilen reichsdeutscher Boeden dennoch die Okkupationsmacht der BRDDR-Staatsmafia nach wie vor zumindest auch das De-Facto-Sagen der Kriegs-Vasallen-Exekution der siegermaechtlichen Willen auch aus WK II hat, das muss wohl nicht extra diskutiert werden.
Diese seit dem 3.10.1990 unterlassene Praezision, die jahrzehntelang zuvor problem- wie klaglos Mitinhalt des GG war, vermag das seitherige Gestammel des Art. 23 GG n.F. auch nicht nur annaehernd zu heilen.
Im uebrigen, auch mit Deinen Ansichten Deines Vorbeitrages kann ich nicht voellig konform gehen, so z.B. im Hinblick auf friedensvertragliche Regelungen, weil es u.a. an der Praezisierung des Begriffes Deutschland mangelt.
Friedensvertragliche Regelungen mit anderen Laendern vermag die BRDDR-Staatsmafia-Okkupationsmacht nur fuer sich selbst, nicht jedoch fuer das nach wie vor handlungsunfaehige Deutsche Reich auszufuehren, weil es ihr an der hierzu erforderlichen Legitimation mangelt.
Auch stuetzt z.B. der Boardschreiber weissgarnix mit seiner laessig geaeusserten rhetorischen Frage des"who cares!?" meine Sichtweise, dass seit dem 3.10.1990 Teile deutscher Boeden mit den darin lebenden Buergern vor allem deutschen Kulturursprungs und -hintergrunds von eine Vasallen-Macht-des-Faktischen okkupiert sind, die sich nur noch durch mafiose Tarn- und Taeuschungsmanoever allerbester Qualitaet zu halten vermag:
Die BRDDR-Staatsmafia.
>MfG - Divinum
Gruss!
TD
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Divinum
19.07.2007, 14:03
@ Tassie Devil
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>>Divinum: ich bin mit deinen Ausführungen über den Wegfall des Art. 23 GG a.F. nicht einverstanden, habe aber keine Zeit darauf einzugehen, sorry.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Auch wenn Du mit meinen Ausfuehrungen in der Angelegenheit des Art. 23 GG a.F - der Einfachheit halber bin ich auf den Sonderstatus Berlins nicht eingegangen - nicht konform gehen kannst, aus zunaechst rein vordergruendiger Sichtweise sind die Auswirkungen des vollstaendigen Streichens dieses Artikels (durch Verhandlungen zuvor gefordert war nur die Streichung des Satz 2 und nicht der gesamte Art. 23 des GG!) zum 3.10.1990 unwiderlegbar tatsaechlich so, weil damit die BRD-gesetzlich vorschriftliche Praezision der Raeumlichkeiten zur Anwendung geltenden Rechts, die auch fuer Leute einfacher geistiger Konsistenz und Praegung problemlos nachvollziehbar sein muss, i.e. Nichtakademiker und Nichtfachleute etc., offenkundigst entfiel.</font>
Gut, dann will ich mal kurz auf Art. 23 GG eingehen. Vor dem 3. Oktober 1990 wurde er ja auch"Beitrittsartikel" genannt. Nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten waren, das GG dort in Kraft gesetzt wurde und die BRD sich dazu bereit erklärt hat weitere Gebiete (Oder-Neisse-Grenze etc.) zu verzichten, wurde er obsolet und damit gestrichen. Ich sehe wirklich keinen Grund dafür, warum man das nicht dürfen sollte. Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht heute in der GG-Präambel:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Mit"das gesamte deutsche Volk" sind die Deutschen auf dem Gebiet der aufgezählten Bundesländer zu verstehen. Die BRD-Organisation geht halt davon aus, dass der Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung endgültig geregelt ist und deshalb braucht es auch keinen Beitritts-Artikel mehr, der den provorischen Charakter des Grundgesetzes in territorialer Hinsicht festschreibt. Einen Artikel, der den provisorischen Charakter des Grundgesetzes in staatshoheitsrechtlicher Hinsicht festschreibt existiert ja weiterhin, nämlich Artikel 146 GG.
Ausserdem hat die BRD als Organisation das Recht dazu zu sagen:"Wir haben keine weiteren territorialen Ansprüche mehr gegenüber (zum Beispiel) Polen". Ob das staatsrechtlich relevant ist, ist eine andere Frage. Staatsrechtlich relevant ist es auf jeden Fall, wenn die Alliierten, die staatsrechtlich gesehen die oberste Gewalt in Deutschland haben, einen staatsrechtlichen Annexionsvertrag mit Polen abschließen.
<font color="blue">> Tassie Devil: Dass mit hintergruendiger Sichtweise u.a. basierend auf dem Londoner Abkommen von 1945 auf Teilen reichsdeutscher Boeden dennoch die Okkupationsmacht der BRDDR-Staatsmafia nach wie vor zumindest auch das De-Facto-Sagen der Kriegs-Vasallen-Exekution der siegermaechtlichen Willen auch aus WK II hat, das muss wohl nicht extra diskutiert werden.</font>
Stimmt, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Da sind wir uns definitiv einig. Das geht ja aus vielen Dokumenten hervor.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Diese seit dem 3.10.1990 unterlassene Praezision, die jahrzehntelang zuvor problem- wie klaglos Mitinhalt des GG war, vermag das seitherige Gestammel des Art. 23 GG n.F. auch nicht nur annaehernd zu heilen.</font>
Muss es ja auch nicht. Auf welchen Territorium das Grundgesetz gilt, geht aus der Präambel hervor.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Im uebrigen, auch mit Deinen Ansichten Deines Vorbeitrages kann ich nicht voellig konform gehen, so z.B. im Hinblick auf friedensvertragliche Regelungen, weil es u.a. an der Praezisierung des Begriffes Deutschland mangelt.
>Friedensvertragliche Regelungen mit anderen Laendern vermag die BRDDR-Staatsmafia-Okkupationsmacht nur fuer sich selbst, nicht jedoch fuer das nach wie vor handlungsunfaehige Deutsche Reich auszufuehren, weil es ihr an der hierzu erforderlichen Legitimation mangelt.</font>
Das stimmt. Die BRD handelt nicht für das Deutsche Reich. Für das Deutsche Reich kann nur eine Deutsche Reichsregierung handeln und stellvertretend für das Deutsche Reich können als Innehaber der obersten Regierungsgewalt die Alliierten handeln. Diese Stellvertretung kann sich aus der Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches ergeben, die ja - wie wir beide wissen - vorliegt. Treffend formuliert ist das auch in der Berliner Deklaration der Siegermächte vom 5. Juni 1945 (Absatz 2 und 5):
Abs 2: "Es gibt in Deutschland keine zentrale Regierung oder Behörde, die fähig wäre, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung, für die Verwaltung des Landes und für die Ausführung der Forderungen der siegreichen Mächte zu übernehmen."
Abs. 5: "Die...[Vier Mächte]... übernehmen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands."
Heute ist eine der vier Mächte mit dem 2+4 Vertrag weggefallen, nämlich die UdSSR. Die Drei Westmächte haben die Fortgeltung ihres Besatzungsstatus im Abkommen mit der BRD vom 27./28. September 1990 klargestellt. Interessant ist übrigens auch Abs. 6 der Berliner Deklaration.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Auch stuetzt z.B. der Boardschreiber weissgarnix mit seiner laessig geaeusserten rhetorischen Frage des"who cares!?" meine Sichtweise, dass seit dem 3.10.1990 Teile deutscher Boeden mit den darin lebenden Buergern vor allem deutschen Kulturursprungs und -hintergrunds von eine Vasallen-Macht-des-Faktischen okkupiert sind, die sich nur noch durch mafiose Tarn- und Taeuschungsmanoever allerbester Qualitaet zu halten vermag:
>Die BRDDR-Staatsmafia.</font></font>
Zur Äußerung von Weissgarnix: I care! Ich lass mir nämlich ungern Feindpropaganda als geschichtliche Wahrheit andrehen. Die Alliierten begehen m.E. seit Jahrzehnten schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk in mittelbarer Täterschaft wie z.B. psychologischen Völkermord, Freiheitsberaubung in ca. 80 Millionen Fällen usw... Da habe ich ganz massiv was dagegen und ich bin ausländischer Herkunft. Als Deutscher hätte ich noch mehr was dagegen.
Zum Ausdruck"BRD-Staatsmafia": Ob man das nun als Mafia bezeichnet oder nicht, ist Ansichtssache. Ich würde die BRD nicht als"Staatsmafia" bezeichnen, weil die BRD kein Staat ist und auch nie gewesen ist. Auch nicht vor dem 3. Oktober 1990. Die BRD hat als Staat nie existiert und kann deshalb auch 1990 nicht"untergegangen" sein. Die BRD ist eine Organisation und geht unter, wenn sie sich selbst desorganisiert sie von außen desorganisiert wird oder wenn ihr die Verantwortung eines vollsouveränen Staates übertragen wird.
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weissgarnix
19.07.2007, 14:51
@ Divinum
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>Zur Äußerung von Weissgarnix: I care! Ich lass mir nämlich ungern Feindpropaganda als geschichtliche Wahrheit andrehen.
Wir sollten das schon mit der gebotenen Präzision behandeln: ich sagte, dass der überwiegenden Mehrzahl der Deutschen das exakte verfassungsrechtliche Statut von"Deutschland" egal sein wird, solange die Dinge im wesentlichen weiterhin dem faktischen Status Quo entsprechen. Worin soll also - Stand heute - demnach der"Aufreger" bestehen, dass"Deutschland", so wie es von allen wahrgenommen wird, eventuell verfassungsrechtlich nicht exakt das ist, wofür es alle halten. Selbst wenn morgen die Bild eine Schlagzeile veröffentlichen würde à la"Deutschland ist nichts anderes als eine"Organisation" auf dem Boden des Deutschen Reiches (welches aktuell leider handlungsunfähig ist)"... ihr meint das würde irgendeinen Hund hinter dem Ofen hervorholen??
>Die Alliierten begehen m.E. seit Jahrzehnten schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk in mittelbarer Täterschaft wie z.B. psychologischen Völkermord, Freiheitsberaubung in ca. 80 Millionen Fällen usw...
Was ist denn"psychologischer Völkermord", wenn die Frage gestattet ist? Und warum würde der von den Aliierten begangen worden sein? Und wie kömmt's zur Freiheitsberaubung in 80 Millionen Fällen?
Ihr beide seid sicher, dass ihr hier nicht ein wenig intellektuell onaniert?
>Da habe ich ganz massiv was dagegen und ich bin ausländischer Herkunft. Als Deutscher hätte ich noch mehr was dagegen.
Ich bin auch Ausländer, deshalb ist es mir erst recht egal. Aber wenn mir morgen einer erzählte, dass Habsburgerreich wäre in Wahrheit auch rechtlich nicht untergegangen und die Republik Ã-sterreich nur eine"Organisation" der Aliierten, dann würde ich ihm, vor dem leisen"Servus", auch noch ein freundliches"So what?" entgegnen.
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Tassie Devil
19.07.2007, 19:19
@ Divinum
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>>>Divinum: ich bin mit deinen Ausführungen über den Wegfall des Art. 23 GG a.F. nicht einverstanden, habe aber keine Zeit darauf einzugehen, sorry.
><font color="blue">>Tasssie Devil: Auch wenn Du mit meinen Ausfuehrungen in der Angelegenheit des Art. 23 GG a.F - der Einfachheit halber bin ich auf den Sonderstatus Berlins nicht eingegangen - nicht konform gehen kannst, aus zunaechst rein vordergruendiger Sichtweise sind die Auswirkungen des vollstaendigen Streichens dieses Artikels (durch Verhandlungen zuvor gefordert war nur die Streichung des Satz 2 und nicht der gesamte Art. 23 des GG!) zum 3.10.1990 unwiderlegbar tatsaechlich so, weil damit die BRD-gesetzlich vorschriftliche Praezision der Raeumlichkeiten zur Anwendung geltenden Rechts, die auch fuer Leute einfacher geistiger Konsistenz und Praegung problemlos nachvollziehbar sein muss, i.e. Nichtakademiker und Nichtfachleute etc., offenkundigst entfiel.</font>
>Gut, dann will ich mal kurz auf Art. 23 GG eingehen. Vor dem 3. Oktober 1990 wurde er ja auch"Beitrittsartikel" genannt. Nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten waren, das GG dort in Kraft gesetzt wurde und die BRD sich dazu bereit erklärt hat weitere Gebiete (Oder-Neisse-Grenze etc.) zu verzichten, wurde er obsolet und damit gestrichen.
Mein absolutes NEIN, denn obsolet wurde nur der Satz 2 dieses Art. 23 GG a.F., welcher auch ausschliesslich Gegenstand bei den 2+4 Verhandlungen auch unter Anwesenheit des polnischen Aussenministers war. Von einer Streichung des gesamten Art. 23 GG war dabei nie die Rede, das laesst sich in den ueber das Web zugaenglichen Protokollen eindeutig feststellen.
Die vollstaendige Streichung des gesamten Art. 23 GG in einer regelgerechten Nacht- und Nebelaktion zeitsynchron kurzfristig passend zur Anzeige dieser Gesetzesaenderung im B-Gesetzblatt zum 29.09.1990? erfolgte ohne jeglichen ersichtlichen Grund"von aussen", sie war demgemaess ausschliesslich"von innen" angeordnet.
>Ich sehe wirklich keinen Grund dafür, warum man das nicht dürfen sollte.
Duerfen konnte dieses die BRDDR-Staatsmafia schon, allerdings ist diese Tat mit
den allergroessten Konsequenzen verbunden, wie nachfolgend gleich ersichtlich wird.
>Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht heute in der GG-Präambel:
>"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
>Mit"das gesamte deutsche Volk" sind die Deutschen auf dem Gebiet der aufgezählten Bundesländer zu verstehen.
Aber nein doch, mit dem Begriff"das gesamte deutsche Volk" ist das deutsche Staatsvolk gemeint, i.e. alle"Pass-Deutschen", das Grundgesetz verfuegt damit AUSSCHLIESSLICH NUR ueber das deutsche Staatsvolk der"Pass-Deutschen", Staatsgebiete und Geltungsbereiche sind dabei voellig unerheblich, weil auch Teile des deutschen Staatsvolkes WELTWEIT und somit ausserhalb oben genannter Bundeslaender zu Gange sind, ueber deren Verfuegung dieses Grundgesetz gleichfalls Anspruch erhebt.
Aus dem Umstand, dass gemaess dem Text der Praeambel die"Pass-Deutschen" (denn nur die sind wahlberechtigt!) in den oben genannten Bundeslaendern wie auch im Ausland lebende"Pass-Deutsche" (oder wurden diese etwa dadurch von Wahlen ausgeschlossen?) mittels solcher grundgesetzlichen Massgabe"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben", [b]kann keinesfalls auf dessen Geltungsbereich geschlossen werden!
>Die BRD-Organisation geht halt davon aus, dass der Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung endgültig geregelt ist und deshalb braucht es auch keinen Beitritts-Artikel mehr, der den provorischen Charakter des Grundgesetzes in territorialer Hinsicht festschreibt.
Von was eine BRD-Organisation unter zionistischer Fremdsteuerung offiziell wie inoffiziell ausgeht, das ist mit Verlaub scheissegal.
>Einen Artikel, der den provisorischen Charakter des Grundgesetzes in staatshoheitsrechtlicher Hinsicht festschreibt existiert ja weiterhin, nämlich Artikel 146 GG.
Ja, zweifellos, das Provisorium Grundgesetz ist nach wie vor am obersten Wandhaken, weit ausserhalb der Sichtweite des gemeinen Staatsvolks, flexibel aufgehaengt.
>Ausserdem hat die BRD als Organisation das Recht dazu zu sagen:"Wir haben keine weiteren territorialen Ansprüche mehr gegenüber (zum Beispiel) Polen".
Ja.
>Ob das staatsrechtlich relevant ist, ist eine andere Frage. Staatsrechtlich relevant ist es auf jeden Fall, wenn die Alliierten, die staatsrechtlich gesehen die oberste Gewalt in Deutschland haben, einen staatsrechtlichen Annexionsvertrag mit Polen abschließen.
Richtig.
Die weiter oben angekuendigten allergroessten Konsequenzen zum 3.10.1990 sind mit der vollstaendigen Streichung des Art. 23 GG und der geaenderten wie oben vorgetragenen Praeambel wie folgt zu avisieren:
Waren bis zu obigem Datum die Raeumlichkeiten des Geltungbereichs des Grundgesetzes eindeutig genannt wie auch unzweifelhaft festgelegt und bezogen sich mittels dieser grundgesetzlichen Massgabe primaer zunaechst ausschliesslich auf diesen festgelegten Geltungsbereich und sekundaer danach auf alle die sich im Geltungsbereich aufhaltenden natuerlichen wie juristischen Personen eines beliebigen Staatsvolkes, so erfolgte mit Wirkung zu obigem Datum ein Paradigmenwechsel dergestalt, dass fortan jeglicher primaere raeumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes entfiel und seinen Verfuegungsanspruch nur noch ausschliesslich auf das gesamte deutsche Staatsvolk, auf alle"Pass-Deutschen" erhob.
Mit diesem Paradigmenwechsel wurde die durch das Grundgesetz zuvor allgemein sichtbare und somit auch weitgehend berechenbare Verfuegungsgewalt ueber alle Personen und Sachen innerhalb des genannten Geltungsbereichs einschliesslich den in letzterem enthaltenen Raeumlichkeiten auf einen Schlag zielorientiert umfokussiert, weil allgemein sichtbar und somit verfuegungsgewaltlich berechenbar nur noch alle natuerlichen Personen des deutschen Staatsvolks und niemand und nichts anderes mehr damit adressiert, erfasst und gesteuert werden.
Alle natuerlichen Personen nicht-deutscher Staatsvoelker koennen von der BRDDR-Staatsmafia in ihrem verwaltungstechnischen Geltungsbereich nur noch nach den Massgaben der Auslaendergesetzgebung fuer die explizit genannten Personenkreise allgemein sichtbar und somit verfuegungsgewaltlich berechenbar adressiert, erfasst und gesteuert werden, alles andere ist tabu, soweit nicht eine jeweils explizite Referenzierung z.B. auf das Grundgesetz oder andere Subgesetzgebungsgewerke erfolgt.
Alles andere ausserhalb der zuvor genannten natuerlichen Personenkreise ist allgemein sichtbar tabu und wird aus dem Dunkel siegermaechtlicher Verfuegungsgewalt adressiert, erfasst und gesteuert.
(...)
><font color="blue">>Tasssie Devil: Diese seit dem 3.10.1990 unterlassene Praezision, die jahrzehntelang zuvor problem- wie klaglos Mitinhalt des GG war, vermag das seitherige Gestammel des Art. 23 GG n.F. auch nicht nur annaehernd zu heilen.</font>
>Muss es ja auch nicht. Auf welchen Territorium das Grundgesetz gilt, geht aus der Präambel hervor.
Nein, eben nicht!
(...)
><font color="blue">>Tasssie Devil: Auch stuetzt z.B. der Boardschreiber weissgarnix mit seiner laessig geaeusserten rhetorischen Frage des"who cares!?" meine Sichtweise, dass seit dem 3.10.1990 Teile deutscher Boeden mit den darin lebenden Buergern vor allem deutschen Kulturursprungs und -hintergrunds von eine Vasallen-Macht-des-Faktischen okkupiert sind, die sich nur noch durch mafiose Tarn- und Taeuschungsmanoever allerbester Qualitaet zu halten vermag:
>>Die BRDDR-Staatsmafia.</font></font>
>Zur Äußerung von Weissgarnix: I care! Ich lass mir nämlich ungern Feindpropaganda als geschichtliche Wahrheit andrehen. Die Alliierten begehen m.E. seit Jahrzehnten schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk in mittelbarer Täterschaft wie z.B. psychologischen Völkermord, Freiheitsberaubung in ca. 80 Millionen Fällen usw...
usw..., zweifellos ja, da liegt noch anderes in der Pfanne!
>Da habe ich ganz massiv was dagegen und ich bin ausländischer Herkunft. Als Deutscher hätte ich noch mehr was dagegen.
Oh ja, diese BRDDR-Staatsmafiabande wird auch fuer mich die Instanz fuer meine gepfefferte Rechnungsschreibung und das anschliessende Inkasso sein.
>Zum Ausdruck"BRD-Staatsmafia": Ob man das nun als Mafia bezeichnet oder nicht, ist Ansichtssache. Ich würde die BRD nicht als"Staatsmafia" bezeichnen, weil die BRD kein Staat ist und auch nie gewesen ist.
Eben, und genau deshalb bezeichne ich sie als Staatsmafia, weil sie ihr gesamtes Auftreten und Handeln voellig mafiakonform und -kongruent auslegt und ihr hoechstleistungskriminelles Schwerstverbrechertum unter Vortaeuschung falscher Umstaende und Tatsachen vorgeblich staatlicher Existenz und Legitimation mit Waffengewalt ausuebt.
>Auch nicht vor dem 3. Oktober 1990.
Vor diesem Datum vermochte ich keinerlei Handlungsweisen feststellen, die den Begriff einer Mafia definitiv gerechtfertigt haetten, allerdings sind mir seit wenigen Jahren einige Handlungen aus dem Zeitraum der 2. Haelfte der 80-er Jahre bekannt geworden, die ein bewusstes wie gewolltes Hineingleiten in die danach okkupierte Rolle einer Staatsmafia deutlich aufzeigen.
>Die BRD hat als Staat nie existiert und kann deshalb auch 1990 nicht"untergegangen" sein. Die BRD ist eine Organisation und geht unter, wenn sie sich selbst desorganisiert sie von außen desorganisiert wird oder wenn ihr die Verantwortung eines vollsouveränen Staates übertragen wird.
Ueber letzteres muss ich mir noch mal Gedanken machen.
Gruss!
TD
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Divinum
20.07.2007, 22:41
@ Tassie Devil
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>>Gut, dann will ich mal kurz auf Art. 23 GG eingehen. Vor dem 3. Oktober 1990 wurde er ja auch"Beitrittsartikel" genannt. Nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten waren, das GG dort in Kraft gesetzt wurde und die BRD sich dazu bereit erklärt hat weitere Gebiete (Oder-Neisse-Grenze etc.) zu verzichten, wurde er obsolet und damit gestrichen.
<font color="blue">>Tassie Devil: Mein absolutes NEIN, denn obsolet wurde nur der Satz 2 dieses Art. 23 GG a.F., welcher auch ausschliesslich Gegenstand bei den 2+4 Verhandlungen auch unter Anwesenheit des polnischen Aussenministers war. Von einer Streichung des gesamten Art. 23 GG war dabei nie die Rede, das laesst sich in den ueber das Web zugaenglichen Protokollen eindeutig feststellen.
>Die vollstaendige Streichung des gesamten Art. 23 GG in einer regelgerechten Nacht- und Nebelaktion zeitsynchron kurzfristig passend zur Anzeige dieser Gesetzesaenderung im B-Gesetzblatt zum 29.09.1990? erfolgte ohne jeglichen ersichtlichen Grund"von aussen", sie war demgemaess ausschliesslich"von innen" angeordnet.</font>
Hi Tassie,
also ehrlich gesagt verstehe ich die Logik deiner Argumentation nicht bzw. finde sie nicht logisch. Aus dem Argument, dass von der Streichung des gesamten Artikels 23 nach den Protokollen (die du alle gelesen hast? - Kann ich mir nicht vorstellen) angeblich nie die Rede war (kann ich ebensowenig vorstellen) und du keinen Grund für die Streichung"ersehen" kannst (ich schon),"folgerst" du völlig spekulativ, dass das (von irgendwelchen"geheimen Mächten"?)"von innen angeordnet" wurde und kommst weiter unten zu irgendwelchen"allergrößten Konsequenzen". Sorry, ich kann dem nicht folgen und will auch ehrlich gesagt nicht folgen. Für mich ist das alles argumentativ unzulässig.
>>Ich sehe wirklich keinen Grund dafür, warum man das nicht dürfen sollte.
<font color="blue">>Tassie Devil: Duerfen konnte dieses die BRDDR-Staatsmafia schon, allerdings ist diese Tat mit den allergroessten Konsequenzen verbunden, wie nachfolgend gleich ersichtlich wird.</font>
Also für mich sind aus deinen Ausführungen von weiter unten überhaupt keine Konsequenzen ersichtlich.
>>Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht heute in der GG-Präambel:
>>Mit"das gesamte deutsche Volk" sind die Deutschen auf dem Gebiet der aufgezählten Bundesländer zu verstehen.
<font color="blue">>Tassie Devil: Aber nein doch, mit dem Begriff"das gesamte deutsche Volk" ist das deutsche Staatsvolk gemeint, i.e. alle"Pass-Deutschen", das Grundgesetz verfuegt damit AUSSCHLIESSLICH NUR ueber das deutsche Staatsvolk der"Pass-Deutschen", Staatsgebiete und Geltungsbereiche sind dabei voellig unerheblich, weil auch Teile des deutschen Staatsvolkes WELTWEIT und somit ausserhalb oben genannter Bundeslaender zu Gange sind, ueber deren Verfuegung dieses Grundgesetz gleichfalls Anspruch erhebt.
>Aus dem Umstand, dass gemaess dem Text der Praeambel die"Pass-Deutschen" (denn nur die sind wahlberechtigt!) in den oben genannten Bundeslaendern wie auch im Ausland lebende"Pass-Deutsche" (oder wurden diese etwa dadurch von Wahlen ausgeschlossen?) mittels solcher grundgesetzlichen Massgabe"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben", kann keinesfalls auf dessen Geltungsbereich geschlossen werden!</font>
Meinetwegen kann man das so interpretieren, halte ich auch für naheliegend, aber genausogut kann man das interpretieren, wie ich es interpretiert habe. Außerdem wird zum Thema"Passdeutsche" schon woanders geregelt, nämlich in Artikel 116 Grundgesetz:
"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
Von daher ist eine"doppelte Regelung" mit der Präambel fernliegend.
Nochmals zum Art. 23 GG a.F.: Dieser sollte nur unter klarstellen, dass das Grundgesetz territorial provisorisch gewesen ist. Das wollten"die Väter des Grundgesetzes" (Carlo Schmid et alii) so. Die Väter des GG wussten ganz genau, dass die BRD, die sie im Auftrag der Besatzungsmächte gründen sollten, nicht"Deutschland als Ganzes war". Die BRD war territorial nur teilidentisch mit Deutschland (daher Art. 23), hatte nur einen Teil der Hoheitsgewalt (daher zum Beispiel Art. 146 aber auch bspw. Art. 139) und galt auch nur für einen Teil des Staatsvolks (daher Art. 116). Ich will mal kurz auf Artikel 23 Grundgesetz in der alten Fassung. eingehen. Wortlaut:
"Dieses Grundgesetz gilt <font color="red">zunächst</font> im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Die anderen deutschen Länder sind 1990 beigetreten. Also ist der erste Satz des Art. 23 obsolet geworden. Dass die Gebiete, die heute hinter der Oder-Neisse-Grenze liegen, nicht beitreten konnten und können, liegt auf der Hand. Das Gebiet wurde den Polen zwar zunächst von den Alliierten"treuhänderisch" übergeben, allerdings kann es inzwischen als faktisch annektiert angesehen werden. Polen wird dieses Gebiet niemals auf friedlichem Wege hergeben. Das können sie auch garnicht, weil dann von Polen nicht mehr viel übrig bleiben würde. Dort leben auch nicht mehr viele Deutsche, sie wurden ja bekanntlich millionenfach vertrieben, polonisiert oder getötet. Der den vorläufigen Geltungsbereich regelnde Art. 23 GG konnte daher gestrichen werden. Das tut mir zwar sehr leid für die Menschen, die ihre Heimat verloren haben, aber so ist das nunmal.
Was mir noch zum Thema"Geltungsbereich" einfällt: Zeig mir doch mal wo zum Beispiel der Geltungsbereich der Verfassung der USA geregelt ist.
>>Die BRD-Organisation geht halt davon aus, dass der Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung endgültig geregelt ist und deshalb braucht es auch keinen Beitritts-Artikel mehr, der den provorischen Charakter des Grundgesetzes in territorialer Hinsicht festschreibt.
<font color="blue">>Tassie Devil: Von was eine BRD-Organisation unter zionistischer Fremdsteuerung offiziell wie inoffiziell ausgeht, das ist mit Verlaub scheissegal.</font>
Jupp, und der BRD-Organisation ist es mit Verlaub scheissegal, von was andere ausgehen.
<font color="blue">>Tassie Devil: Die weiter oben angekuendigten allergroessten Konsequenzen zum 3.10.1990 sind mit der vollstaendigen Streichung des Art. 23 GG und der geaenderten wie oben vorgetragenen Praeambel wie folgt zu avisieren:
>Waren bis zu obigem Datum die Raeumlichkeiten des Geltungbereichs des Grundgesetzes eindeutig genannt wie auch unzweifelhaft festgelegt und bezogen sich mittels dieser grundgesetzlichen Massgabe primaer zunaechst ausschliesslich auf diesen festgelegten Geltungsbereich und sekundaer danach auf alle die sich im Geltungsbereich aufhaltenden natuerlichen wie juristischen Personen eines beliebigen Staatsvolkes, so erfolgte mit Wirkung zu obigem Datum ein Paradigmenwechsel dergestalt, dass fortan jeglicher primaere raeumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes entfiel und seinen Verfuegungsanspruch nur noch ausschliesslich auf das gesamte deutsche Staatsvolk, auf alle"Pass-Deutschen" erhob.</font>
Das Grundgesetz gilt jetzt einfach für die Bundesrepublik Deutschland, die davon ausgeht (ob das jemand anders sieht ist ihr scheissegal) territorial nicht mehr teilidentisch zu sein mit Deutschland. Deshalb braucht sie auch keinen Artikel mehr darüber. Stattdessen sind jetzt halt alle Länder in der Präambel drin, es steht Grundgesetz für die BRD (in den derzeitigen Grenzen) vorne auf dem Bucheinband und fertig ist die Sache. Bei zum Beispiel der United States Constitution ist das auch nicht anders. Wie kann man da nur so einen Heck-Meck drum machen? Ist mir echt ein Rätsel....
So, das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Ich glaube, dass unsere Art der Argumentation und der Diskussionsführung im Allgemeinen wenig kompatibel sind. Meinetwegen bleibe du bei"BRDDR 2.0 Staatsmafiabande" oder ähnlichem und deinem"Grundgesetz mangels Geltungsbereich seit 1990 ungültig" oder was auch immer. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass 1. die Gründer der Bundesrepublik wie z.B. Adenauer, Arnold, Heuss und Schmid keine andere Wahl hatten. Sie taten damals das bestmögliche. Hätten sie nicht die BRD gegründet, dann hätten die Alliierten einfach selbst weiterregiert und ihrer Willkür völlig ungehemmt freien Lauf gelassen. 2. Die Politiker von heute könnten wohl was tun, sind aber zu gehirngewaschen, wobei man dagegenargumentieren kann, dass Dummheit keine Entschuldigung ist. Dann ist es eine Mafiabande, ohne dass sie es selbst wissen (zumindest die Politiker in den niedrigen und mittleren Positionen). Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt. Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das. 3. Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig. An dem Rechtsstatus der BRD und des Grundgesetzes hat sich meiner Meinung nach weder 1990 noch sonst irgendwann großartig im"negativen Sinn" (in Richtung Ungültigkeit) was geändert. Wenn überhaupt, dann hat die BRD und das Grundgesetz im Verlauf der Zeit mehr Gültigkeit erlangt.
MfG - Divinum
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Divinum
20.07.2007, 23:15
@ Divinum
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Re: PS - Gültigkeit der BRD und des Grundgesetzes |
-->Um nicht falsch verstanden zu werden noch kurz was zu den letzten Sätzen meines vorherigen Beitrags...
"Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig. An dem Rechtsstatus der BRD und des Grundgesetzes hat sich meiner Meinung nach weder 1990 noch sonst irgendwann großartig im"negativen Sinn" (in Richtung Ungültigkeit) was geändert. Wenn überhaupt, dann hat die BRD und das Grundgesetz im Verlauf der Zeit mehr Gültigkeit erlangt.
...folgendes:
Aus meiner Sicht war und ist die BRD kein gültiger Staat, aber sie ist eine gültige Organisation. Als Staat ist die BRD nicht entstanden und konnte deshalb auch nicht als Staat untergehen. Sie ist als Organisation entstanden und kann auch nur als Organisation durch Desorganisation oder"Staatwerdung" untergehen.
Aus meiner Sicht war und ist das Grundgesetz keine gültige Verfassung, aber sie ist trotzdem gültiges Gesetz zur Organisation des besetzten Deutschland im Rahmen der Hoheitsgewalt, die die Besatzer den Deutschen einräumen. Das Grundgesetz ist nicht als Verfassung entstanden und konnte deshalb auch nicht als Verfassung untergehen. Es ist als Gesetz zur Organisation des besetzten Deutschland im Rahmen der Hoheitsgewalt, die die Besatzer den Deutschen einräumen, entstanden, und kann nur seine Gültigkeit durch Desorganisation verlieren, oder wenn"eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (So steht's in Artikel 146)
So ungefähr sah das auch Prof. Dr. Carlo Schmid. Hier nochmal ein Ausschnitt aus seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz im Parlamentarischen Rat:
MP3-Hördatei Rechtsklick -> Ziel speichern unter
Gruß
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Divinum
20.07.2007, 23:39
@ Divinum
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Re: PPS - BRD-Gauner |
-->War wohl doch nichts mit"mein letzter Beitrag zum Thema". Einen hab ich noch, aber dann ist Feierabend. In ein paar Tagen mach ich sowieso Urlaub und da gibt's wohl kein Internet. Folgende Ergänzung zu diesem Satz von mir:
"Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt. Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das.
Wusstest du, dass dieser Typ hier...
[img][/img]
für die Streichung des Artikel 23 des Grundgesetzes maßgeblich verantwortlich ist? Schau zum Beispiel mal in das Protokoll vom 3. Juli 1990. Dort steht:
"Vollendungsgedanke muß unmißverständlich zum Ausdruck kommen. Dies am einfachsten durch Streichung des Wiedervereinigungsgebots in der Präambel, des Art. 23 GG sowie des Art. 146 GG (vgl. dazu 11. 4). Ausdrückliche Erwähnung (so BMI*) dann verzichtbar. Vorteil:"DDR" oder"anderer deutscher Staat" erhielte in Präambel nicht Ewigkeitscharakter. Einheitsgedanke beizubehalten, da schon durch sonstige GG-Änderungen (Streichung Art. 23, Art. 146) Befriedung deutschen Einheitsstrebens dokumentiert wird."
*BMI war damals Schäuble. Der Typ wollte sogar Art. 146 streichen lassen.
Auch interessant in folgendes Protokoll vom 13. September 1990. Dort kann man am Schluß folgendes lesen:
"Im Anschluß an das Gespräch mit BM Seiters sprach der amerikanische Gesandte mir gegenüber die Frage jüdischer Ansprüche an. Der Brief des Bundeskanzlers an den Präsidenten der Claims Conference, Rabbi Miller,11[11 Schreiben in der Registratur des Bundeskanzleramtes nicht zu ermitteln] habe diesen allem Anschein nach nicht zufriedengestellt. Es bestehe dort eine erhebliche Unruhe und ein rational kaum zu begründender Eindruck, die Bundesregierung wolle die jüdischen Ansprüche nicht wirklich berücksichtigen. Hier bestehe auch ein Risikopotential, wenn das"Zwei-plus-Vier"-Übereinkommen dem Senat zur Zustimmung vorgelegt werden sollte. Der amerikanische Gesandte fragte, ob nicht bei den Feierlichkeiten zum 03. Oktober auch in Richtung auf die jüdischen Kreise eine beruhigende Erklärung abgegeben werden könne. Möglicherweise wäre auch ein klärendes Gespräch mit den entscheidenden Leuten nützlich. Ich habe zugesagt, diese Anregungen weiterzugeben."
Gruß!
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Tassie Devil
21.07.2007, 12:08
@ Divinum
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Re: Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten |
-->>>>Gut, dann will ich mal kurz auf Art. 23 GG eingehen. Vor dem 3. Oktober 1990 wurde er ja auch"Beitrittsartikel" genannt. Nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten waren, das GG dort in Kraft gesetzt wurde und die BRD sich dazu bereit erklärt hat weitere Gebiete (Oder-Neisse-Grenze etc.) zu verzichten, wurde er obsolet und damit gestrichen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Mein absolutes NEIN, denn obsolet wurde nur der Satz 2 dieses Art. 23 GG a.F., welcher auch ausschliesslich Gegenstand bei den 2+4 Verhandlungen auch unter Anwesenheit des polnischen Aussenministers war. Von einer Streichung des gesamten Art. 23 GG war dabei nie die Rede, das laesst sich in den ueber das Web zugaenglichen Protokollen eindeutig feststellen.
>>Die vollstaendige Streichung des gesamten Art. 23 GG in einer regelgerechten Nacht- und Nebelaktion zeitsynchron kurzfristig passend zur Anzeige dieser Gesetzesaenderung im B-Gesetzblatt zum 29.09.1990? erfolgte ohne jeglichen ersichtlichen Grund"von aussen", sie war demgemaess ausschliesslich"von innen" angeordnet.</font>
>Hi Tassie,
>also ehrlich gesagt verstehe ich die Logik deiner Argumentation nicht bzw. finde sie nicht logisch. Aus dem Argument, dass von der Streichung des gesamten Artikels 23 nach den Protokollen (die du alle gelesen hast? - Kann ich mir nicht vorstellen)
Hi Divinum,
doch, in stundenlanger Lesearbeit bin ich alle[b] Protokolle durchgegangen und habe sie gezielt auf die Angelegenheit mit den Raeumlichkeiten der Bundeslaender alias Art. 23 a.F. GG abgeklopft.
>angeblich nie die Rede war (kann ich ebensowenig vorstellen)
Bei den Verhandlungen ging es immer nur um die Loeschung des Begriffs"zunaechst" im Satz 1 und das Loeschen des gesamten Satz 2, auf diese Weise sollten die Raeumlichkeiten und Einwirkungsgebiete des Grundgesetzes entgueltig festgelegt sein.
Im Uebrigen, wo, wie und warum soll dabei ueberhaupt ein Problem existieren, wenn die Raeumlichkeiten des Gueltigkeitsbereichs des Grundgesetzes ihrer Vorlaeufigkeit gemaess Art. 23 a.F. GG beraubt werden um sie in ihrer Endgueltigkeit zu formulieren?
>und du keinen Grund für die Streichung"ersehen" kannst (ich schon),"folgerst" du völlig spekulativ, dass das (von irgendwelchen"geheimen Mächten"?)"von innen angeordnet" wurde
Ja, in einem Folgebeitrag zeigst Du doch selbst auf, dass dieser BRDDR-Staatsinnenterrorist Schaeuble als damaliger BMI exakt auch in dieser Angelegenheit zu einem wolfischem Gang motiviert war!
Aber nicht nur dieser Hoechstleistungskriminelle Schaeuble hat seine Schwerstverbrechergriffel dabei drin gehabt, u.a. weiss ich auch von erheblichen Einwirkungen des Monstroessverbrechers Kohl.
>und kommst weiter unten zu irgendwelchen"allergrößten Konsequenzen". Sorry, ich kann dem nicht folgen und will auch ehrlich gesagt nicht folgen. Für mich ist das alles argumentativ unzulässig.
>>>Ich sehe wirklich keinen Grund dafür, warum man das nicht dürfen sollte.
><font color="blue">>Tassie Devil: Duerfen konnte dieses die BRDDR-Staatsmafia schon, allerdings ist diese Tat mit den allergroessten Konsequenzen verbunden, wie nachfolgend gleich ersichtlich wird.</font>
>Also für mich sind aus deinen Ausführungen von weiter unten überhaupt keine Konsequenzen ersichtlich.
>>>Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht heute in der GG-Präambel:
>>>Mit"das gesamte deutsche Volk" sind die Deutschen auf dem Gebiet der aufgezählten Bundesländer zu verstehen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Aber nein doch, mit dem Begriff"das gesamte deutsche Volk" ist das deutsche Staatsvolk gemeint, i.e. alle"Pass-Deutschen", das Grundgesetz verfuegt damit AUSSCHLIESSLICH NUR ueber das deutsche Staatsvolk der"Pass-Deutschen", Staatsgebiete und Geltungsbereiche sind dabei voellig unerheblich, weil auch Teile des deutschen Staatsvolkes WELTWEIT und somit ausserhalb oben genannter Bundeslaender zu Gange sind, ueber deren Verfuegung dieses Grundgesetz gleichfalls Anspruch erhebt.
>>Aus dem Umstand, dass gemaess dem Text der Praeambel die"Pass-Deutschen" (denn nur die sind wahlberechtigt!) in den oben genannten Bundeslaendern wie auch im Ausland lebende"Pass-Deutsche" (oder wurden diese etwa dadurch von Wahlen ausgeschlossen?) mittels solcher grundgesetzlichen Massgabe"in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben", [b]kann keinesfalls auf dessen Geltungsbereich geschlossen werden!</font>
>Meinetwegen kann man das so interpretieren, halte ich auch für naheliegend, aber genausogut kann man das interpretieren, wie ich es interpretiert habe.
Nein, eben nicht, und zwar schon allein deshalb, weil die BRD eben kein Staat sondern eine verwaltende Organisation ist, worueber es keinen Dissenz zwischen uns gibt.
>Außerdem wird zum Thema"Passdeutsche" schon woanders geregelt, nämlich in Artikel 116 Grundgesetz:
>"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."
>Von daher ist eine"doppelte Regelung" mit der Präambel fernliegend.
Eine"Doppelregelung" kommt schon aus dem Grunde nicht in Frage, weil der Art. 116 GG die deutsche Staatszugehoerigkeit von Personen adressierend definiert, die Praeambel n.F. u.a. hingegen die zielgerichtete Anwendung des Grundgesetzes im Visier hat, was etwas ganz anderes ist.
>Nochmals zum Art. 23 GG a.F.: Dieser sollte nur unter klarstellen, dass das Grundgesetz territorial provisorisch gewesen ist. Das wollten"die Väter des Grundgesetzes" (Carlo Schmid et alii) so. Die Väter des GG wussten ganz genau, dass die BRD, die sie im Auftrag der Besatzungsmächte gründen sollten, nicht"Deutschland als Ganzes war".
Ja, vollkommen richtig.
Hieraus aber herleiten zu wollen, dass die Vaeter des GG nach vollstaendiger Erfuellung der territorialen Fragen die Spezifikation der Raeumlichkeiten des Geltungsbereiches in diesem GG als obsolet streichungswuerdig erfasst haetten, das ist unrealistisch und voellig aus der Luft gegriffen.
>Die BRD war territorial nur teilidentisch mit Deutschland (daher Art. 23), hatte nur einen Teil der Hoheitsgewalt (daher zum Beispiel Art. 146 aber auch bspw. Art. 139) und galt auch nur für einen Teil des Staatsvolks (daher Art. 116). Ich will mal kurz auf Artikel 23 Grundgesetz in der alten Fassung. eingehen. Wortlaut:
>"Dieses Grundgesetz gilt <font color="red">zunächst</font> im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würrtemberg-Baden und Würrtemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
>Die anderen deutschen Länder sind 1990 beigetreten. Also ist der erste Satz des Art. 23 obsolet geworden.
Nein.
Es gibt z.B. einige Urteile von Verwaltungsgerichten, darunter das BVerwG, auch neueren Datums, die sich mit seitens Verwaltungen fehlerhaft erfuellter Rechtsnormen aufgrund fehlender raeumlicher Praezision beschaeftigen.
Darueber hinaus gibt es eine voellig interpretationsfeste Vorschrift der Bundesverwaltung, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse in ihrer raeumlich wirksamen Praezision eindeutig spezifiziert wie formuliert sein muessen, widrigenfalls aus diesem Grunde keine Rechtskraft erlangt werde.
Geht es noch eindeutiger?
Ich kann's mir nicht vorstellen.
>Dass die Gebiete, die heute hinter der Oder-Neisse-Grenze liegen, nicht beitreten konnten und können, liegt auf der Hand. Das Gebiet wurde den Polen zwar zunächst von den Alliierten"treuhänderisch" übergeben, allerdings kann es inzwischen als faktisch annektiert angesehen werden. Polen wird dieses Gebiet niemals auf friedlichem Wege hergeben. Das können sie auch garnicht, weil dann von Polen nicht mehr viel übrig bleiben würde. Dort leben auch nicht mehr viele Deutsche, sie wurden ja bekanntlich millionenfach vertrieben, polonisiert oder getötet. Der den vorläufigen Geltungsbereich regelnde Art. 23 GG konnte daher gestrichen werden.
Nein, er haette voellig problemlos auf den endgueltigen Geltungsbereich umgestellt werden koennen, aber das wollte"man" nicht,"man" hatte schon damals anderes im Sinn.
>Das tut mir zwar sehr leid für die Menschen, die ihre Heimat verloren haben, aber so ist das nunmal.
Ja.
>Was mir noch zum Thema"Geltungsbereich" einfällt: Zeig mir doch mal wo zum Beispiel der Geltungsbereich der Verfassung der USA geregelt ist.
Was hat der Geltungsbereich der Verfassung der USA mit dem Geltungsbereich des GG der BRD zu tun?
Nichts.
Ich bedauere alle Amis, die weltweit mit ihrer Ergreifung rechnen muessen, ich selbst verspuere, ohne mir bisher je etwas zu Schulden kommen zu lassen, absolut keine Lust, mir als australischem Staatsbuerger lebenslang auch noch den BRDDR-Stern voellig ortsungebunden ans Revers heften zu lassen.
>>>Die BRD-Organisation geht halt davon aus, dass der Geltungsbereich nach der Wiedervereinigung endgültig geregelt ist und deshalb braucht es auch keinen Beitritts-Artikel mehr, der den provorischen Charakter des Grundgesetzes in territorialer Hinsicht festschreibt.
><font color="blue">>Tassie Devil: Von was eine BRD-Organisation unter zionistischer Fremdsteuerung offiziell wie inoffiziell ausgeht, das ist mit Verlaub scheissegal.</font>
>Jupp, und der BRD-Organisation ist es mit Verlaub scheissegal, von was andere ausgehen.
Jein, denn ich denke nicht, dass es ihr voellig gleichgueltig ist, von was USrael, Zionisten, ZdJ u.a. ausgehen.
><font color="blue">>Tassie Devil: Die weiter oben angekuendigten allergroessten Konsequenzen zum 3.10.1990 sind mit der vollstaendigen Streichung des Art. 23 GG und der geaenderten wie oben vorgetragenen Praeambel wie folgt zu avisieren:
>>Waren bis zu obigem Datum die Raeumlichkeiten des Geltungbereichs des Grundgesetzes eindeutig genannt wie auch unzweifelhaft festgelegt und bezogen sich mittels dieser grundgesetzlichen Massgabe primaer zunaechst ausschliesslich auf diesen festgelegten Geltungsbereich und sekundaer danach auf alle die sich im Geltungsbereich aufhaltenden natuerlichen wie juristischen Personen eines beliebigen Staatsvolkes, so erfolgte mit Wirkung zu obigem Datum ein Paradigmenwechsel dergestalt, dass fortan jeglicher primaere raeumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes entfiel und seinen Verfuegungsanspruch nur noch ausschliesslich auf das gesamte deutsche Staatsvolk, auf alle"Pass-Deutschen" erhob.</font>
>Das Grundgesetz gilt jetzt einfach für die Bundesrepublik Deutschland, die davon ausgeht (ob das jemand anders sieht ist ihr scheissegal) territorial nicht mehr teilidentisch zu sein mit Deutschland. Deshalb braucht sie auch keinen Artikel mehr darüber.
Damit steht sie ganz einfach in voelligem Widerspruch zu ihrer eigenen Verwaltungsgesetzgebung, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
>Stattdessen sind jetzt halt alle Länder in der Präambel drin, es steht Grundgesetz für die BRD (in den derzeitigen Grenzen) vorne auf dem Bucheinband und fertig ist die Sache. Bei zum Beispiel der United States Constitution ist das auch nicht anders. Wie kann man da nur so einen Heck-Meck drum machen? Ist mir echt ein Rätsel....
Der Umstand, dass"jetzt halt" alle Bundeslaender in der Praeambel in einem Zusammenhang darin stehend aufgezaehlt werden, der absolut nichts mit dem Geltungsbereich dieses GG zu tun hat, sondern nur so tut als ob, erspart in dieser Variante natuerlich jeglichen weiteren fortzufuehrenden Hinweis auf die nach wie vor bestehende Sonderstellung Gross-Berlins als mit allen impliziten wie expliziten Konsequenzen gefuehrtes Gebiet ausserhalb der BRD.
Das ploetzlich erwachende Wiederbewusstsein darueber koennte ja vor allem die militanten GUTmenschen wie auch viele der Konsumentenflachhirne und Fernsehdeppen der BRDDR masslos erschrecken!
Im uebrigen, ich muss dabei bleiben und darauf bestehen:
War mit der Praeambel a.F. und dem Art. 23 a.F. vor dem 3.10.1990 die Ordnung primaer ausschliesslich in den darin genannten Raeumlichkeiten, oeffentlich jederzeit einsehbar, zu organisieren und zu verwalten, was als sekundaere Folge auf die darin residierenden natuerlichen wie juristischen Personen seinen erheblichen Einfluss ausuebte, so richtet sich ausschliesslich mit der Praeambel n.F., wobei auch das nachtraegliche Gestammel des Art. 23 n.F. als sachuntauglich voellig unbeachtet bleiben kann, seit obigem Termin der abgeaenderte Massregelungsfokus des Grundgesetzes nunmehr ortsunspezifizisch primaer und wiederum auschliesslich auf"das deutsche Volk", was etwas ganz anderes ist.
Wenn dieser ungeheure Objektwechsel des grundgesetzlichen Massregelungsfokus keine Aenderung in Form weitgehender Beseitigung der auch heute noch vielbeschworenen freiheitlich demokrattischen Grundordnung ist, deren teilweise entsetzliche Auswirkungen als logische und konsequente Folgen hieraus seit Jahren auch von Blinden nicht mehr zu uebersehen sind, dann muss ich allen Ernstes die Frage stellen, welcher Ingredienzien der BRDDR es noch bedarf, um das agile Handeln und Jonglieren einer schwerstverbrecherischen und hoechstleistungskriminellen Staatsmafiabandenvereinigung definitiv visualisieren zu koennen!
>So, das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Ich glaube, dass unsere Art der Argumentation und der Diskussionsführung im Allgemeinen wenig kompatibel sind. Meinetwegen bleibe du bei"BRDDR 2.0 Staatsmafiabande" oder ähnlichem und deinem"Grundgesetz mangels Geltungsbereich seit 1990 ungültig" oder was auch immer.
Ich denke, mit diesem Beitrag meine Ansichten zur BRD und ihrer Staatsmafiabande genuegend an- und ausgeleuchtet zu haben.
>Ich bleibe bei meiner Meinung, dass 1. die Gründer der Bundesrepublik wie z.B. Adenauer, Arnold, Heuss und Schmid keine andere Wahl hatten. Sie taten damals das bestmögliche.
Darueber besteht ueberhaupt keinerlei Dissenz.
>Hätten sie nicht die BRD gegründet, dann hätten die Alliierten einfach selbst weiterregiert und ihrer Willkür völlig ungehemmt freien Lauf gelassen.
Stark vermutlich, ja.
>2. Die Politiker von heute könnten wohl was tun, sind aber zu gehirngewaschen, wobei man dagegenargumentieren kann, dass Dummheit keine Entschuldigung ist. Dann ist es eine Mafiabande, ohne dass sie es selbst wissen (zumindest die Politiker in den niedrigen und mittleren Positionen). Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt.
Na also, wiederum pflegen wir zumindest sehr hochprozentig kongruierende Ansichten!
>Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das. 3. Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig.
Von der Ungueltigkeit der BRD habe ich nie geschrieben, bei den gesamten Aspekten der Rechtswirksamkeit des GG habe ich allerdings selektiv schwere Bedenken, wobei die Bewertung der Ungueltigkeit aufgrund kontraerer Legislatur noch mit dem Argument des"unschaedlichen Rechtsbruch innerhalb der BRD" auzubuegeln waere, nicht hingegen der fokussierte Objektwechsel.
>An dem Rechtsstatus der BRD und des Grundgesetzes hat sich meiner Meinung nach weder 1990 noch sonst irgendwann großartig im"negativen Sinn" (in Richtung Ungültigkeit) was geändert. Wenn überhaupt, dann hat die BRD und das Grundgesetz im Verlauf der Zeit mehr Gültigkeit erlangt.
>MfG - Divinum
Gruss!
TD
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Tassie Devil
21.07.2007, 12:52
@ Divinum
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Re: PPS - BRD-Gauner |
-->>War wohl doch nichts mit"mein letzter Beitrag zum Thema". Einen hab ich noch, aber dann ist Feierabend. In ein paar Tagen mach ich sowieso Urlaub und da gibt's wohl kein Internet. Folgende Ergänzung zu diesem Satz von mir:
>"Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt. Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das.
>Wusstest du, dass dieser Typ hier...
>[img][/img]
>für die Streichung des Artikel 23 des Grundgesetzes maßgeblich verantwortlich ist?
Selbstverstaendlich weiss ich um des Hoechstleistungskriminellen namens Schaeuble tragende Mitverantwortung auch bei dieser Angelegenheit.
>Schau zum Beispiel mal in das Protokoll vom 3. Juli 1990. Dort steht:
>"Vollendungsgedanke muß unmißverständlich zum Ausdruck kommen. Dies am einfachsten durch Streichung des Wiedervereinigungsgebots in der Präambel, des Art. 23 GG sowie des Art. 146 GG (vgl. dazu 11. 4). Ausdrückliche Erwähnung (so BMI*) dann verzichtbar. Vorteil:"DDR" oder"anderer deutscher Staat" erhielte in Präambel nicht Ewigkeitscharakter. Einheitsgedanke beizubehalten, da schon durch sonstige GG-Änderungen (Streichung Art. 23, Art. 146) Befriedung deutschen Einheitsstrebens dokumentiert wird."
>*BMI war damals Schäuble. Der Typ wollte sogar Art. 146 streichen lassen.
Genau darum ging und geht es, naemlich den Nicht-Ewigkeitscharakter der Geltungsraeumlichkeiten[b].
Mit diesem Dreh gedachte"man" bereits im Jahre 1990, die spaetere Uebereignung der Oberverwaltung der Gebiete des deutschen Reichs auf BRD-Ebene ohne jede Grundgesetzaenderung oder sonstigen Aufwand z.B. an die EU bewerkstelligen zu koennen.
[b]DAShatten die Vaeter des Grundgesetzes ganz gewiss nicht beabsichtigt.
>Auch interessant in folgendes Protokoll vom 13. September 1990. Dort kann man am Schluß folgendes lesen:
>"Im Anschluß an das Gespräch mit BM Seiters sprach der amerikanische Gesandte mir gegenüber die Frage jüdischer Ansprüche an. Der Brief des Bundeskanzlers an den Präsidenten der Claims Conference, Rabbi Miller,11[11 Schreiben in der Registratur des Bundeskanzleramtes nicht zu ermitteln] habe diesen allem Anschein nach nicht zufriedengestellt. Es bestehe dort eine erhebliche Unruhe und ein rational kaum zu begründender Eindruck, die Bundesregierung wolle die jüdischen Ansprüche nicht wirklich berücksichtigen. Hier bestehe auch ein Risikopotential, wenn das"Zwei-plus-Vier"-Übereinkommen dem Senat zur Zustimmung vorgelegt werden sollte. Der amerikanische Gesandte fragte, ob nicht bei den Feierlichkeiten zum 03. Oktober auch in Richtung auf die jüdischen Kreise eine beruhigende Erklärung abgegeben werden könne. Möglicherweise wäre auch ein klärendes Gespräch mit den entscheidenden Leuten nützlich. Ich habe zugesagt, diese Anregungen weiterzugeben."
Ja, ich hatte diesen Absatz auch gelesen.
>Gruß!
Gruss!
TD
P.S. Dein direkter Vorbeitrag zu diesem Beitrag hier entspricht voellig meinen eigenen Ansichten, bei dieser gesamten Angelegenheit fasse ich vor allem die Gesetzestexte ihren Worten und Sinnen nach enger interpretierend auf, was wiederum einen staerker gebuendelten Fokus bei der Projektion in die Zukunft erlaubt.
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Divinum
22.07.2007, 11:31
@ Tassie Devil
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Re: Sehr interessante Sichtweise - @Tassie Devil |
--><font color="blue">>Tasssie Devil: Bei den Verhandlungen ging es immer nur um die Loeschung des Begriffs"zunaechst" im Satz 1 und das Loeschen des gesamten Satz 2, auf diese Weise sollten die Raeumlichkeiten und Einwirkungsgebiete des Grundgesetzes entgueltig festgelegt sein.
>Im Uebrigen, wo, wie und warum soll dabei ueberhaupt ein Problem existieren, wenn die Raeumlichkeiten des Gueltigkeitsbereichs des Grundgesetzes ihrer Vorlaeufigkeit gemaess Art. 23 a.F. GG beraubt werden um sie in ihrer Endgueltigkeit zu formulieren?</font>
Eine gute Frage, Tassie. Es hätte mit Sicherheit auch so gehen können, dass man aus Art. 23 Satz 1 das Wort"zunächst" und Satz 2 streicht. Wäre vielleicht"sauberer" gewesen, aber die Herren Minister und Co. wollten das anscheinend nicht. Entweder weil sie anderes im Sinn hatten mit Deutschland zu machen oder weil sie sonst unter Umständen eine Sache hätten erwähnen müssen, die sie nicht erwähnen wollten, nämlich den Rechtsstatus ihrer Organisation im Vergleich zum wie sie sagen"anderen" deutschen Staat (der in Wirklichkeit der einzige deutsche Staat ist). Und in der Tat, die Streichung des Art. 23 hat so interpretiert schon ein wenig kriminellen Charakter. Nicht weil wie ich finde durch die Streichung des Art. 23 das GG"ungültig" geworden ist, sondern weil es entweder ein Versuch ist einen Weg zu gehen, den die Väter des Grundgesetzes so nicht beabsichtigt hatten oder das deutsche Volk (wie so oft) über den Rechtsstatus der BRD zu täuschen.
>>und du keinen Grund für die Streichung"ersehen" kannst (ich schon),"folgerst" du völlig spekulativ, dass das (von irgendwelchen"geheimen Mächten"?)"von innen angeordnet" wurde
<font color="blue">>Tasssie Devil: Ja, in einem Folgebeitrag zeigst Du doch selbst auf, dass dieser BRDDR-Staatsinnenterrorist Schaeuble als damaliger BMI exakt auch in dieser Angelegenheit zu einem wolfischem Gang motiviert war!
>Aber nicht nur dieser Hoechstleistungskriminelle Schaeuble hat seine Schwerstverbrechergriffel dabei drin gehabt, u.a. weiss ich auch von erheblichen Einwirkungen des Monstroessverbrechers Kohl.</font>
Ja, Kohl, Schäuble, Genscher und einige andere Politiker, die weniger bekannt sind, hatten da ihre Griffel drin.
>>Nochmals zum Art. 23 GG a.F.: Dieser sollte nur unter klarstellen, dass das Grundgesetz territorial provisorisch gewesen ist. Das wollten"die Väter des Grundgesetzes" (Carlo Schmid et alii) so. Die Väter des GG wussten ganz genau, dass die BRD, die sie im Auftrag der Besatzungsmächte gründen sollten, nicht"Deutschland als Ganzes war".
<font color="blue">>Tasssie Devil: Ja, vollkommen richtig.
>Hieraus aber herleiten zu wollen, dass die Vaeter des GG nach vollstaendiger Erfuellung der territorialen Fragen die Spezifikation der Raeumlichkeiten des Geltungsbereiches in diesem GG als obsolet streichungswuerdig erfasst haetten, das ist unrealistisch und voellig aus der Luft gegriffen.</font>
Das meinte ich nicht, sondern ich meinte, dass die Väter des Grundgesetzes einen Artikel über den vorläufigen (!) Geltungsbereich als obsolet erfasst hätten, nicht über den Geltungsbereich an sich. Wie bereits gesagt: Sauberer (und auch ehrlicher) hätte ich es auch gefunden, wenn man das in der Präambel in dieser Hinsicht"besser" formuliert hätte oder den Art. 23 in modifizierter Form hätte fortbestehen lassen anstatt ihn zu streichen, aber die BRD-Politiker wollten anscheinend"etwas anderes". Ich kann da nur spekulieren. Keine Ahnung, was die sich dabei gedacht haben. Dass, was Schäuble mit"kein Ewigkeitscharakter" meint, ist mir nicht völlig klar. Hatte er vielleicht damals schon den 2 Jahre später in Kraft getretenen"Europa-Artikel" im Sinn? Hatten die BRD-Politiker damals schon vor Deutschland in die EU aufzulösen? Keine Ahnung, ich kann nicht die Gedanken dieser Leute lesen.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Es gibt z.B. einige Urteile von Verwaltungsgerichten, darunter das BVerwG, auch neueren Datums, die sich mit seitens Verwaltungen fehlerhaft erfuellter Rechtsnormen aufgrund fehlender raeumlicher Praezision beschaeftigen.</font>
Kannst du da ein paar Gerichtsurteile zitieren? Würde mich sehr interessieren, ich kenne da nichts in die Richtung, zumindest nicht aus der Zeit nach 1990. Insbesondere Urteile des BVerwG würden mich interessieren.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Darueber hinaus gibt es eine voellig interpretationsfeste Vorschrift der Bundesverwaltung, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse in ihrer raeumlich wirksamen Praezision eindeutig spezifiziert wie formuliert sein muessen, widrigenfalls aus diesem Grunde keine Rechtskraft erlangt werde.</font>
Also mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt, obwohl ich das Verwaltungsverfahrensgesetz recht gut kenne. Wann ein VA nichtig ist, ergibt sich aus § 44 VwVfG. Ich finde aber dort keine diesbezügliche Regelung. Auch aus den anderen §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist es mir nicht ableitbar.
>>Dass die Gebiete, die heute hinter der Oder-Neisse-Grenze liegen, nicht beitreten konnten und können, liegt auf der Hand. Das Gebiet wurde den Polen zwar zunächst von den Alliierten"treuhänderisch" übergeben, allerdings kann es inzwischen als faktisch annektiert angesehen werden. Polen wird dieses Gebiet niemals auf friedlichem Wege hergeben. Das können sie auch garnicht, weil dann von Polen nicht mehr viel übrig bleiben würde. Dort leben auch nicht mehr viele Deutsche, sie wurden ja bekanntlich millionenfach vertrieben, polonisiert oder getötet. Der den vorläufigen Geltungsbereich regelnde Art. 23 GG konnte daher gestrichen werden.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Nein, er haette voellig problemlos auf den endgueltigen Geltungsbereich umgestellt werden koennen, aber das wollte"man" nicht,"man" hatte schon damals anderes im Sinn.</font>
Aha, und das ist es, was ich in der Beitragsüberschrift mit"Sehr interessante Sichtweise" meinte. Ich glaube, ich verstehe, was du mit"anderes im Sinn" meinst. Man hatte damals schon im Sinn die in freier Fremdbestimmung wiedervereinigten Besatzungszonen der BRD und DDR in die EU einzuschmelzen und den Staat Deutsches Reich auf diese Weise seines"Ewigkeitscharakters" zu entkleiden. Meinst du das so?
>>Was mir noch zum Thema"Geltungsbereich" einfällt: Zeig mir doch mal wo zum Beispiel der Geltungsbereich der Verfassung der USA geregelt ist.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Was hat der Geltungsbereich der Verfassung der USA mit dem Geltungsbereich des GG der BRD zu tun?
>Nichts.</font>
Ich will damit nur sagen, dass die Verfassungen anderer Länder ihren Geltungsbereich auch nicht explizit erwähnen, sondern er sich implizit aus dem Wortlaut ergibt. Trotzdem sind diese Verfassungen nicht ungültig dadurch.
>>Stattdessen sind jetzt halt alle Länder in der Präambel drin, es steht Grundgesetz für die BRD (in den derzeitigen Grenzen) vorne auf dem Bucheinband und fertig ist die Sache. Bei zum Beispiel der United States Constitution ist das auch nicht anders. Wie kann man da nur so einen Heck-Meck drum machen? Ist mir echt ein Rätsel....
<font color="blue">>Tasssie Devil: Der Umstand, dass"jetzt halt" alle Bundeslaender in der Praeambel in einem Zusammenhang darin stehend aufgezaehlt werden, der absolut nichts mit dem Geltungsbereich dieses GG zu tun hat, sondern nur so tut als ob, erspart in dieser Variante natuerlich jeglichen weiteren fortzufuehrenden Hinweis auf die nach wie vor bestehende Sonderstellung Gross-Berlins als mit allen impliziten wie expliziten Konsequenzen gefuehrtes Gebiet ausserhalb der BRD.</font>
Ja, absolut richtig!"So tun als ob" man ein Staat ist und"sich ersparen" auf den <s>anderen</s> wirklichen Staat hinzuweisen, ist, so wie ich es bisher sehe, genau der Sinn der Sache gewesen Art. 23 GG zu streichen. Gut ausgedrückt, besser als ich selbst es dir die ganze Zeit sagen wollte.
>>So, das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Ich glaube, dass unsere Art der Argumentation und der Diskussionsführung im Allgemeinen wenig kompatibel sind. Meinetwegen bleibe du bei"BRDDR 2.0 Staatsmafiabande" oder ähnlichem und deinem"Grundgesetz mangels Geltungsbereich seit 1990 ungültig" oder was auch immer.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Ich denke, mit diesem Beitrag meine Ansichten zur BRD und ihrer Staatsmafiabande genuegend an- und ausgeleuchtet zu haben.</font>
Ja, dieses mal verstehe ich dich besser. Es besteht übrigens kein Dissens zwischen uns, dass du manche Politiker als Teil einer Mafiabande ansiehst. Das ist zwar eine subjektive Wertung von dir, aber wir gehen diesbezüglich miteinander konform, weil auch ich die Handlungen dieser Politiker nicht als rechtmäßig, geschweige denn als ehrenhaft, ansehe. Woran ich mich stosse ist nicht der zweite Teil des Wortes"Staats-mafiabande", sondern lediglich der erste ("Staats-..."). Denn die BRD-Politiker handeln ja gerade nicht im Namen des Staates.
>>Hätten sie nicht die BRD gegründet, dann hätten die Alliierten einfach selbst weiterregiert und ihrer Willkür völlig ungehemmt freien Lauf gelassen.
>Stark vermutlich, ja.
>>2. Die Politiker von heute könnten wohl was tun, sind aber zu gehirngewaschen, wobei man dagegenargumentieren kann, dass Dummheit keine Entschuldigung ist. Dann ist es eine Mafiabande, ohne dass sie es selbst wissen (zumindest die Politiker in den niedrigen und mittleren Positionen). Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Na also, wiederum pflegen wir zumindest sehr hochprozentig kongruierende Ansichten!</font>
Ja.
>>Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das. 3. Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig.
<font color="blue">>Tasssie Devil: Von der Ungueltigkeit der BRD habe ich nie geschrieben, bei den gesamten Aspekten der Rechtswirksamkeit des GG habe ich allerdings selektiv schwere Bedenken, wobei die Bewertung der Ungueltigkeit aufgrund kontraerer Legislatur noch mit dem Argument des"unschaedlichen Rechtsbruch innerhalb der BRD" auzubuegeln waere, nicht hingegen der fokussierte Objektwechsel.</font>
Das, was du mit dem"fokussierten Objektwechsel" meinst, müsstest du mir nochmal genauer erklären. Ist mir nicht ganz klar geworden. Ich habe das jetzt in die Richtung interpretiert, dass die Politiker von heute nicht mehr die Absicht haben einen deutschen Staat (wieder-)zuerrichten, sondern im Gegenteil die (Wieder-)errichtung des deutschen Staates endgültig unmöglich zu machen, indem man Deutschland in das"europäische Haus" oder was auch immer da so freimauerischen Gehirnen rumgeistert"einbaut". Daher dann die Streichung des Art. 23 a.F. und die Einfügung des Art. 23 n.F. ("Europa-Artikel"). Wie siehst du das?
MfG - Divinum
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Tassie Devil
22.07.2007, 13:31
@ Divinum
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Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum |
-->>Das, was du mit dem"fokussierten Objektwechsel" meinst, müsstest du mir nochmal genauer erklären. Ist mir nicht ganz klar geworden. Ich habe das jetzt in die Richtung interpretiert, dass die Politiker von heute nicht mehr die Absicht haben einen deutschen Staat (wieder-)zuerrichten, sondern im Gegenteil die (Wieder-)errichtung des deutschen Staates endgültig unmöglich zu machen, indem man Deutschland in das"europäische Haus" oder was auch immer da so freimauerischen Gehirnen rumgeistert"einbaut". Daher dann die Streichung des Art. 23 a.F. und die Einfügung des Art. 23 n.F. ("Europa-Artikel"). Wie siehst du das?
Bitte auf die jeweiligen Datumsangaben in dem Artikel von Bukowski achten, dann sollten die Gegebenheiten der Praeambel a.F. und n.F. GG wie auch die Streichung des gesamten Art. 23 a.F. und die voellig andere Neufassung des Art. 23 n.F. GG zumindest viel klarer werden!
Ansonsten gehe ich morgen auf Deinen Beitrag detaillierter ein.
>MfG - Divinum
Gruss!
TD
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Tassie Devil
22.07.2007, 15:20
@ Tassie Devil
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Re: Sehr interessante Sichtweise - Kurzes Vorab-Posting @Divinum |
-->>>Das, was du mit dem"fokussierten Objektwechsel" meinst, müsstest du mir nochmal genauer erklären. Ist mir nicht ganz klar geworden. Ich habe das jetzt in die Richtung interpretiert, dass die Politiker von heute nicht mehr die Absicht haben einen deutschen Staat (wieder-)zuerrichten, sondern im Gegenteil die (Wieder-)errichtung des deutschen Staates endgültig unmöglich zu machen, indem man Deutschland in das"europäische Haus" oder was auch immer da so freimauerischen Gehirnen rumgeistert"einbaut". Daher dann die Streichung des Art. 23 a.F. und die Einfügung des Art. 23 n.F. ("Europa-Artikel"). Wie siehst du das?
>Bitte auf die jeweiligen Datumsangaben in dem Artikel von Bukowski achten, dann sollten die Gegebenheiten der Praeambel a.F. und n.F. GG wie auch die Streichung des gesamten Art. 23 a.F. und die voellig andere Neufassung des Art. 23 n.F. GG zumindest viel klarer werden!
>Ansonsten gehe ich morgen auf Deinen Beitrag detaillierter ein.
>>MfG - Divinum
>Gruss!
>TD
Hmm, in meinem Orginalbeitrag, der bereits ins Archiv gerutscht ist, hatte ich den Link zu dem Bukowski-Artikel vor meinen Text eingebunden, der Link ist verschwunden, weiss der Geier warum!
Hier nochmals der Link:
[http://www.schweizerzeit.ch/0707/euverschwoerung.htm]
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Tassie Devil
23.07.2007, 04:15
@ Tassie Devil
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Re: Sehr interessante Sichtweise - Noch ein Vorab-Posting @Divinum |
-->Ich kann nur empfehlen, sich auch mal mit diesem Knaben, seiner vitae einschliesslich seiner Umgebungen, darunter auch Joseph Conrad, zu beschaeftigen, die Recherchen sollte man dabei nicht auf multilinguale Wikipedias beschraenken:
[http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Retinger]
[http://en.wikipedia.org/wiki/Joseph_Retinger]
Auch die physikalische Naehe zur CoL Rothschildgruppe ist immer wieder frappierend, was aber auch ganz einfach damit zu erklaeren ist, weil London als Capital des Britischen Empires im 19. Jahrhundert die Machtzentrale(n) beherbergte.
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Tassie Devil
23.07.2007, 10:38
@ Tassie Devil
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Re: Sehr interessante Sichtweise - Antwort @Divinum |
-->>>Tasssie Devil: Bei den Verhandlungen ging es immer nur um die Loeschung des Begriffs"zunaechst" im Satz 1 und das Loeschen des gesamten Satz 2, auf diese Weise sollten die Raeumlichkeiten und Einwirkungsgebiete des Grundgesetzes entgueltig festgelegt sein.
>>Im Uebrigen, wo, wie und warum soll dabei ueberhaupt ein Problem existieren, wenn die Raeumlichkeiten des Gueltigkeitsbereichs des Grundgesetzes ihrer Vorlaeufigkeit gemaess Art. 23 a.F. GG beraubt werden um sie in ihrer Endgueltigkeit zu formulieren?
>Eine gute Frage, Tassie. Es hätte mit Sicherheit auch so gehen können, dass man aus Art. 23 Satz 1 das Wort"zunächst" und Satz 2 streicht. Wäre vielleicht"sauberer" gewesen, aber die Herren Minister und Co. wollten das anscheinend nicht.
Exakt so ist es.
>Entweder weil sie anderes im Sinn hatten mit Deutschland zu machen oder weil sie sonst unter Umständen eine Sache hätten erwähnen müssen, die sie nicht erwähnen wollten, nämlich den Rechtsstatus ihrer Organisation im Vergleich zum wie sie sagen"anderen" deutschen Staat (der in Wirklichkeit der einzige deutsche Staat ist).
Beide Argumente sind nicht durch oder sondern durch und miteinander zu verknuepfen, weil Argument 2 gewolltes Faktum und Argument 1 die logisch zwingende Verknuepfungsfolge ist, auch die umgekehrte Reihenfolge der Verknuepfung ist voll zutreffend.
>Und in der Tat, die Streichung des Art. 23 hat so interpretiert schon ein wenig kriminellen Charakter. Nicht weil wie ich finde durch die Streichung des Art. 23 das GG"ungültig" geworden ist,
De facto ist das aber so aufgrund kontraerer Legislatur hoher und hoechster Ebene seit dem 3.10.1990, jedoch spaetestens das Buegeleisen BVerfG wuerde jederzeit die Plaettung dieser Unebenheiten mit dem Argument"innerdeutsch" nachtraeglich wie rueckwirkend zu bewerkstelligen vermoegen.
>sondern weil es entweder ein Versuch ist einen Weg zu gehen, den die Väter des Grundgesetzes so nicht beabsichtigt hatten oder das deutsche Volk (wie so oft) über den Rechtsstatus der BRD zu täuschen.
Ich tippe auf beides als zutreffend.
>>>und du keinen Grund für die Streichung"ersehen" kannst (ich schon),"folgerst" du völlig spekulativ, dass das (von irgendwelchen"geheimen Mächten"?)"von innen angeordnet" wurde
>>Tasssie Devil: Ja, in einem Folgebeitrag zeigst Du doch selbst auf, dass dieser BRDDR-Staatsinnenterrorist Schaeuble als damaliger BMI exakt auch in dieser Angelegenheit zu einem wolfischem Gang motiviert war!
>>Aber nicht nur dieser Hoechstleistungskriminelle Schaeuble hat seine Schwerstverbrechergriffel dabei drin gehabt, u.a. weiss ich auch von erheblichen Einwirkungen des Monstroessverbrechers Kohl.
>Ja, Kohl, Schäuble, Genscher und einige andere Politiker, die weniger bekannt sind, hatten da ihre Griffel drin.
Diese Herrschaften muessten alle schon laengst per lebenslaenglicher Sicherungsverwahrung hinter Schloss und Riegel u.a. deshalb sitzen, weil sie Sinn und Wesensgehalt des Grundgesetzes unter Inkaufnahme schwerster Brueche auf voellig rechtswidrige Weise abaenderten und in Folge diesem rechtswidrigen Konstrukt machttechnische Geltung verschafften.
>>>Nochmals zum Art. 23 GG a.F.: Dieser sollte nur unter klarstellen, dass das Grundgesetz territorial provisorisch gewesen ist. Das wollten"die Väter des Grundgesetzes" (Carlo Schmid et alii) so. Die Väter des GG wussten ganz genau, dass die BRD, die sie im Auftrag der Besatzungsmächte gründen sollten, nicht"Deutschland als Ganzes war".
>>Tasssie Devil: Ja, vollkommen richtig.
>>Hieraus aber herleiten zu wollen, dass die Vaeter des GG nach vollstaendiger Erfuellung der territorialen Fragen die Spezifikation der Raeumlichkeiten des Geltungsbereiches in diesem GG als obsolet streichungswuerdig erfasst haetten, das ist unrealistisch und voellig aus der Luft gegriffen.
>Das meinte ich nicht, sondern ich meinte, dass die Väter des Grundgesetzes einen Artikel über den vorläufigen (!) Geltungsbereich als obsolet erfasst hätten, nicht über den Geltungsbereich an sich.
Richtig.
>Wie bereits gesagt: Sauberer (und auch ehrlicher) hätte ich es auch gefunden, wenn man das in der Präambel in dieser Hinsicht"besser" formuliert hätte oder den Art. 23 in modifizierter Form hätte fortbestehen lassen anstatt ihn zu streichen, aber die BRD-Politiker wollten anscheinend"etwas anderes".
Ja, letzteres ist definitiv richtig, beabsichtigt man jedoch eine saubere und eindeutige Struktur in einem solchen Gesetzeskonstrukt, dann muss der Geltungsbereich geradezu zwingend in einem eigens hierfuer ausschliesslich dedizierten Artikel festgelegt sein.
>Ich kann da nur spekulieren. Keine Ahnung, was die sich dabei gedacht haben. Dass, was Schäuble mit"kein Ewigkeitscharakter" meint, ist mir nicht völlig klar. Hatte er vielleicht damals schon den 2 Jahre später in Kraft getretenen"Europa-Artikel" im Sinn? Hatten die BRD-Politiker damals schon vor Deutschland in die EU aufzulösen? Keine Ahnung, ich kann nicht die Gedanken dieser Leute lesen.
Die Loesung dessen, was der Hoechstleistungskriminelle, Schwerstverbrecher und aktuelle BRD-Staatsmafia-Innenterrorist Wolfgang Schaeuble damals unter"kein Ewigkeitscharakter" meinte, ist recht einfach zu visualisieren:
1. Dass die BRD a.F. wie auch die verblichene DDR nicht als regulaere Staatselemente der Ordnungs-Macht-Autoritaet installiert und betrieben wurden sondern als Organisationsformen kriegssiegerlicher Machtausuebung, daran besteht ja keinerlei Zweifel. Dass die BRD n.F. seit dem 3.10.1990 ihre Taeuschungen, Luegen und Betruegereien ohnegleichen weiterhin fortsetzte, um diesen Zustand gleichfalls weiterhin zu verschleiern, auch darueber gibt es wohl keinen Diskussionsbedarf mehr.
2. Dass der"andere deutsche Staat", naemlich das Deutsche Reich, niemals untergangen war und ist, und deshalb noch heute rechtsgueltig wie rechtskraeftig wie rechtswirksam existiert, wobei ihn dessen Staatselemente der Staatsgebiete und Staatsbuerger niemals hingegen die Organisationen BRD/DDR verkoerper(te)n, auch darin besteht wohl kein Dissenz.
3. Waere eine Vollkonstitution oder Vollrestitution eines deutschen Staates ggf. als Rechtsnachfolgestaat des Deutschen Reichs von den 3 westlichen Kriegssiegermaechten beabsichtigt gewesen, wie auch solches im GG lange Zeit durch Wiedervereinigungsgebot und in Aussicht gestellte Neuverfassungsgrundlagen insinuiert wurde, dann ware der Verwaltungsorganisation der BRD-Staatsmafia als letzte Aufgabe vor ihrer Selbstliquidation das Neuorganisieren aller Grundlagen des Staatselements der Ordnungs-Macht-Autoritaet zugefallen, letztere basierend auf einer ihre Namensbezeichnung zu Recht tragende Verfassungsschrift, womit der Endzustand eines wiederum vollumfassenden und vollwertigen Deutschen Staates, dem ja"nur" die ausschliessliche Volkslegitimation des Staatselements der Ordnungs-Macht-Autoritaet bis zum 3.10.1990 gefehlt hatte, auf den Gebieten der BRD und DDR geschaffen worden waere oder zumindest haette geschaffen werden koennen.
4. Statt jedoch die Wege gemaess Abschnitt 3 zuvor zu beschreiten, erfolgt mit Wirkung zum 3.10.1990 infolge der Umformulierung der Praeambel und der vollstaendigen Loeschung des Art. 23 a.F. GG unschaedlich des dann spaeter neu eingebrachten Gestammels des Art. 23 n.F. GG eine aus der Sicht des GG ins voellige Obscurum fuehrende Abtrennung der zuvor grundgesetzlich erfassten wie verwalteten Geltungsgebiete aus Teilen des Staatsgebiets des Deutschen Reichs.
5. Die Avision u.a. des Hoechstleistungskriminellen und Schwerstverbrechers, der als BMI amtierende Staatsmafiaterrorist des Innern der BRD Wolfgang Schaeuble, naemlich den vom GG bis zum 3.10.1990 eindeutig genannten, erfassten und damit auch verwalteten Teilen des Staatsgebiets des Deutschen Reichs gemaess seiner Diktion"keinen Ewigkeitscharakter" zu verleihen, wurde ganz einfach dadurch perfekt geloest, in dem diese Teile des Staatsgebiets des Deutschen Reichs fuer eine weitere Verwaltungrechtswirksam wie rechtskraeftig ueberhaupt nicht mehr aufgefuehrt werden und damit der weiteren Disposition des GG voellig entzogen wurden.
6. Statt wie die Vaeter des Grundgesetzes das einmal zu erreichendes deutsche Ziel wohl in ihren Sinnen hatten, dass naemlich eines zukuenftigen Tages wiederum ein vollstaendiger und vollwertiger Deutscher Staat existieren moege, stellt sich der nunmehr vollkommen zersplitterte deutsche Status Quo wie folgt dar:
a) Die Organisation der OMF-BRD (Organisation der Modalitaet der Fremdherrschaft) verwaltet mittels modifiziertem GG speziell auch zum 3.10.1990 nach wie vor Staatselemente des"anderen" Deutschen Staates, namentlich des Deutschen Reichs, die Funktion eines rechtsgueltigen wie rechtswirksamen wie rechtskraeftigen Staatselements der Ordnungs-Macht-Autoritaet bleibt der OMF-BRD weiterhin versagt.
b) Die Funktion eines rechtsgueltigen wie rechtswirksamen wie rechtskraeftigen Staatselements des Staatsvolks des Deutschen Reichs in namentlich genannter Form des Deutschen Volkes wird nach wie vor von der Organisation OMF-BRD voll ueber das Grundgesetz beherrscht und gesteuert.
c) Die Funktion eines rechtsgueltigen wie rechtswirksamen wie rechtskraeftigen Staatselements des Staatsgebiets des Deutschen Reichs wurde mit Wirkung zum 3.10.1990 mit den bis dahin im GG genannten Gebietsteilen dadurch vollstaendig ausgegliedert, in dem rechtsgueltig wie rechtswirksam wie rechtskraeftig solche Teile des Staatsgebiets des Deutschen Reichs nicht mehr darin aufgefuehrt werden, was genanntem Staatsgebiet dessen verwaltungstechnische Verfuegung auf der Grundlage des GG vollstaendig entzieht. Dieser Umstand hat zur Folge, dass das seitens der Organisation OMF-BRD auf der Grundlage des GG vollverwaltete Staatselement des Staatsvolks namentlich des Deutschen Volkes keinerlei rechtsgueltigen wie rechtswirksamen wie rechtskraeftigen Zugriff oder Durchgriff auf das Staatselement des Staatsgebiets des Deutschen Reichs auch nur in allerkleinsten Teilen mehr hat. Vorstehender Zugriff wie Durchgriff ist auch der Organisation OMF-BRD seit zuvor genanntem Termin auf diesem Wege gleichfalls aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen versagt, was jedoch seither mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch andere siegermaechtlich autorisierende Rechtsgrundlagen vollstaendig kompensiert wird, welche wiederum voellig ausserhalb aller zugreifenden wie durchgreifenden Rechtsgrundlagen, dieses naemlich ausschliesslich per GG begruendet, des Staatselement des Staatsvolks namentlich des Deutschen Volkes liegen.
>>>Tasssie Devil: Es gibt z.B. einige Urteile von Verwaltungsgerichten, darunter das BVerwG, auch neueren Datums, die sich mit seitens Verwaltungen fehlerhaft erfuellter Rechtsnormen aufgrund fehlender raeumlicher Praezision beschaeftigen.
>Kannst du da ein paar Gerichtsurteile zitieren? Würde mich sehr interessieren, ich kenne da nichts in die Richtung, zumindest nicht aus der Zeit nach 1990. Insbesondere Urteile des BVerwG würden mich interessieren.
Ich bitte Dich diesbezueglich noch um ein wenig Geduld, ich muss solche Details zuvor erst aus meinem tiefen Archiv fischen, das braucht noch etwas Zeit, vermutlich 1-2 Tage.
>>Tasssie Devil: Darueber hinaus gibt es eine voellig interpretationsfeste Vorschrift der Bundesverwaltung, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse in ihrer raeumlich wirksamen Praezision eindeutig spezifiziert wie formuliert sein muessen, widrigenfalls aus diesem Grunde keine Rechtskraft erlangt werde.
>Also mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt, obwohl ich das Verwaltungsverfahrensgesetz recht gut kenne. Wann ein VA nichtig ist, ergibt sich aus § 44 VwVfG. Ich finde aber dort keine diesbezügliche Regelung. Auch aus den anderen §§ des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist es mir nicht ableitbar.
Ich schaue auch danach. Was ich jetzt aus dem Aermel schuettelnd hierzu in Erinnerung habe ist der Umstand, dass auch solche obrigkeitvorschriftlichen Raeumlichkeitsspezifikationen um ihre Rechtskraft zu erlangen so abzufassen und anzubieten sind, dass auch der einfache Buerger jederzeit ohne Problem darauf zugreifen oder zurueckgreifen vermag.
>>>>Dass die Gebiete, die heute hinter der Oder-Neisse-Grenze liegen, nicht beitreten konnten und können, liegt auf der Hand. Das Gebiet wurde den Polen zwar zunächst von den Alliierten"treuhänderisch" übergeben, allerdings kann es inzwischen als faktisch annektiert angesehen werden. Polen wird dieses Gebiet niemals auf friedlichem Wege hergeben. Das können sie auch garnicht, weil dann von Polen nicht mehr viel übrig bleiben würde. Dort leben auch nicht mehr viele Deutsche, sie wurden ja bekanntlich millionenfach vertrieben, polonisiert oder getötet. Der den vorläufigen Geltungsbereich regelnde Art. 23 GG konnte daher gestrichen werden.
>>>Tasssie Devil: Nein, er haette voellig problemlos auf den endgueltigen Geltungsbereich umgestellt werden koennen, aber das wollte"man" nicht,"man" hatte schon damals anderes im Sinn.
>Aha, und das ist es, was ich in der Beitragsüberschrift mit"Sehr interessante Sichtweise" meinte. Ich glaube, ich verstehe, was du mit"anderes im Sinn" meinst. Man hatte damals schon im Sinn die in freier Fremdbestimmung wiedervereinigten Besatzungszonen der BRD und DDR in die EU einzuschmelzen und den Staat Deutsches Reich auf diese Weise seines"Ewigkeitscharakters" zu entkleiden. Meinst du das so?
Ja, Du hast soeben das avisierte Endprodukt, den avisierten Endzustand beschrieben, welcher nur ueber ein Aufsplitten und voellig getrenntes Behandeln der Staatselemente ggf. ueber mehrere Teilschritte hinweg erreichbar ist.
>>>Was mir noch zum Thema"Geltungsbereich" einfällt: Zeig mir doch mal wo zum Beispiel der Geltungsbereich der Verfassung der USA geregelt ist.
>>Tasssie Devil: Was hat der Geltungsbereich der Verfassung der USA mit dem Geltungsbereich des GG der BRD zu tun?
>>Nichts.
>Ich will damit nur sagen, dass die Verfassungen anderer Länder ihren Geltungsbereich auch nicht explizit erwähnen, sondern er sich implizit aus dem Wortlaut ergibt. Trotzdem sind diese Verfassungen nicht ungültig dadurch.
Ein wesentliches Merkmal solcher anderen Laender mit ihren dennoch gueltigen Verfassungen zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass alle 3 Staatselemente wie auch deren Verfassungen stets vollstaendig in der Hand dieser Laender lag und liegen, sobald jedoch Maengel hierbei auftreten und existieren ist ein Vergleich aufgrund divergierender Grundlagen nicht mehr moeglich!
>>>Stattdessen sind jetzt halt alle Länder in der Präambel drin, es steht Grundgesetz für die BRD (in den derzeitigen Grenzen) vorne auf dem Bucheinband und fertig ist die Sache. Bei zum Beispiel der United States Constitution ist das auch nicht anders. Wie kann man da nur so einen Heck-Meck drum machen? Ist mir echt ein Rätsel....
>>Tasssie Devil: Der Umstand, dass"jetzt halt" alle Bundeslaender in der Praeambel in einem Zusammenhang darin stehend aufgezaehlt werden, der absolut nichts mit dem Geltungsbereich dieses GG zu tun hat, sondern nur so tut als ob, erspart in dieser Variante natuerlich jeglichen weiteren fortzufuehrenden Hinweis auf die nach wie vor bestehende Sonderstellung Gross-Berlins als mit allen impliziten wie expliziten Konsequenzen gefuehrtes Gebiet ausserhalb der BRD.
>Ja, absolut richtig!"So tun als ob" man ein Staat ist und"sich ersparen" auf den anderen wirklichen Staat hinzuweisen, ist, so wie ich es bisher sehe, genau der Sinn der Sache gewesen Art. 23 GG zu streichen. Gut ausgedrückt, besser als ich selbst es dir die ganze Zeit sagen wollte.
Ja, ok, und ich wollte und will Dir vermitteln, dass"man" ueber diesen zum 3.10.1990 perfekt geschaffenen Zustand der Tarnung, des Taeuschens und der Luege hinaus durch die avisierte vollstaendige Aufloesung des deutschen Staatsgebildes selbst unter Inkaufnahme saemtlicher Rechtsverletzungen und
-widrigkeiten gigantisches Kapital zu schlagen beabsichtigt.
>>>So, das ist mein letzter Beitrag zum Thema. Ich glaube, dass unsere Art der Argumentation und der Diskussionsführung im Allgemeinen wenig kompatibel sind. Meinetwegen bleibe du bei"BRDDR 2.0 Staatsmafiabande" oder ähnlichem und deinem"Grundgesetz mangels Geltungsbereich seit 1990 ungültig" oder was auch immer.
>>Tasssie Devil: Ich denke, mit diesem Beitrag meine Ansichten zur BRD und ihrer Staatsmafiabande genuegend an- und ausgeleuchtet zu haben.
>Ja, dieses mal verstehe ich dich besser. Es besteht übrigens kein Dissens zwischen uns, dass du manche Politiker als Teil einer Mafiabande ansiehst. Das ist zwar eine subjektive Wertung von dir, aber wir gehen diesbezüglich miteinander konform, weil auch ich die Handlungen dieser Politiker nicht als rechtmäßig, geschweige denn als ehrenhaft, ansehe. Woran ich mich stosse ist nicht der zweite Teil des Wortes"Staats-mafiabande", sondern lediglich der erste ("Staats-..."). Denn die BRD-Politiker handeln ja gerade nicht im Namen des Staates.
Ja klar, selbstverstaendlich, gerade aber weil sie so tun und sich gerieren, als ob sie das Staatselement der Staatsautoritaet rechtsgueltig wie rechtswirksam wie rechtskraeftig in Anspruch nehmen duerften, das schreibst Du ja selbst etwas weiter oben, unterscheiden sie sich von den ansonsten vulgaeren Mafiabanden, deshalb belege ich diese nur scheinbare Staatsautoritaet der OMF-BRD aka BRDDR mit dem Begriff der Staatsmafiabande.
>>>Hätten sie nicht die BRD gegründet, dann hätten die Alliierten einfach selbst weiterregiert und ihrer Willkür völlig ungehemmt freien Lauf gelassen.
>>Stark vermutlich, ja.
>>>2. Die Politiker von heute könnten wohl was tun, sind aber zu gehirngewaschen, wobei man dagegenargumentieren kann, dass Dummheit keine Entschuldigung ist. Dann ist es eine Mafiabande, ohne dass sie es selbst wissen (zumindest die Politiker in den niedrigen und mittleren Positionen). Viele Leute von ganz oben sind dagegen ganz miese Gauner, das stimmt.
>>Tasssie Devil: Na also, wiederum pflegen wir zumindest sehr hochprozentig kongruierende Ansichten!
>>>Ja.
>>>Mir fällt da direkt eine ganze Reihe von Ministern ein, aber lassen wir das. >>>3. Auf keinen Fall halte ich die BRD für ungültig oder das Grundgesetz für ungültig.
>>Tasssie Devil: Von der Ungueltigkeit der BRD habe ich nie geschrieben, bei den gesamten Aspekten der Rechtswirksamkeit des GG habe ich allerdings selektiv schwere Bedenken, wobei die Bewertung der Ungueltigkeit aufgrund kontraerer Legislatur noch mit dem Argument des"unschaedlichen Rechtsbruch innerhalb der BRD" auzubuegeln waere, nicht hingegen der fokussierte Objektwechsel.
>Das, was du mit dem"fokussierten Objektwechsel" meinst, müsstest du mir nochmal genauer erklären. Ist mir nicht ganz klar geworden. Ich habe das jetzt in die Richtung interpretiert, dass die Politiker von heute nicht mehr die Absicht haben einen deutschen Staat (wieder-)zuerrichten, sondern im Gegenteil die (Wieder-)errichtung des deutschen Staates endgültig unmöglich zu machen, indem man Deutschland in das"europäische Haus" oder was auch immer da so freimauerischen Gehirnen rumgeistert"einbaut". Daher dann die Streichung des Art. 23 a.F. und die Einfügung des Art. 23 n.F. ("Europa-Artikel"). Wie siehst du das?
Du hast voll getroffen.
Die Vaeter des GG haetten sich der Aufgabe wohl verweigert, der diese BRDDR-Staatsmafiabande seit dem 3.10.1990 nachkommt, naemlich die vollstaendige Aufloesung deutscher Staatlichkeit.
Das Staatselement der Staatsmacht, der Staats-Autoritaet, ist wie diskutiert seit Jahrzehnten perdue.
In einem letzten Schritt soll das Staatselement des Staatsgebiets in die Haende nicht mehr vom deutschen Staatsvolk unmittelbar oder auch nur mittelbar gewaehlter Maechte gefuehrt werden, die vollstaendige Streichung des Art. 23 a.F. war der erste Schritt dazu, der das Staatsgebiet aus der zuvor bestehenden Verfuegungsstruktur basierend auf dem Grundgesetz der OMF-BRD herausloeste.
Die Repressalien, mit denen sich das Staatselement des Staatsvolks namentlich des deutschen Volkes an den Nasenringketten der OMF-BRD spaetestens seit Anfang der 90-er Jahre auseinandersetzten darf, hast Du erst neulich in einem Beitrag genannt.
Ich selbst habe bereits im Jahre 1998 in einem anderen Forum auf den am deutschen Volk inszenierten und praktizierten Voelkermord hingewiesen!
MfG - Divinum
Gruss!
TD
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Tassie Devil
25.07.2007, 04:24
@ Tassie Devil
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Re: Sehr interessante Sichtweise - Zeitverschiebung @Divinum |
-->Hi Divinum,
tut mir leid, aber ich kann aus Zeitgruenden erst am kommenden Wochenende mein Archiv nach den verwaltungsrechtlichen/verwaltungsgerichtlichen Vorgaben und Unterlagen wie zuvor angekuendigt durchforsten und die detaillierten Ergebnisse dann hier posten.
So long!
TD
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