kosh
08.08.2007, 15:36 |
Nürnberger Gericht hat seine Kompetenz überschritten Thread gesperrt |
-->Gelernt ist gelernt.
aus http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,498847,00.html
- Der Bremer Professor für Arbeitsrecht Wolfgang Däubler hält die Nürnberger Entscheidung daher für"hanebüchen". Zuständig für die Frage, ob gestreikt werden darf oder nicht, sei das Gericht am Sitz der Gewerkschaft, die zum Arbeitskampf aufruft."Im Fall der GDL ist das Frankfurt am Main, nicht Nürnberg. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat mit seinem bundesweiten Streikverbot seine Kompetenz überschritten", sagte Däubler. Trotzdem müsse sich die GDL erst einmal an das Verbot halten."Auch ein falsches Urteil ist immerhin ein Urteil."
Watt denn nu? Wenn keine Kompetenz, dann trotzdem Kompetenz? Oder: Wenn nur a bisserle Kompetenz, kann a bisserle geraubte Kompetenz auch nicht schaden?
Lasst Euch die Urteile doch gleich aus dem Amiland faxen, dank Outsourcing von einem Privatgericht mit Stempel Nürnberg verziert, dahinter wäre zumindest eine gewisse historische Konsistenz zu erkennen, denn "auch ein falsches Urteil" von einem falschen Gericht "ist immerhin ein Urteil" und muss befolgt werden.
Die Amis auf Kurs
kosh
|
rocca
08.08.2007, 15:49
@ kosh
|
Das siehst du falsch |
-->ein deutsches Gericht ist immer und für alles zuständig. Da gibt es keine Ausnahmen!
|
der Oberösterreicher
08.08.2007, 15:57
@ kosh
|
Re: Nürnberger Gericht hat seine Kompetenz überschritten |
-->Der Bremer Professor für Arbeitsrecht Wolfgang Däubler hält die Nürnberger Entscheidung daher für"hanebüchen".
das ist die (Privat)Meinung dieses Herrn und sei ihm unbenommen... es liegt im Wesen der Juristerei dass es grob divergierende Meinungen gibt, ansonsten bräuchten wir ja wohl keine Anwälte und keine Gerichte zur Entscheidung
|
weissgarnix
08.08.2007, 16:06
@ der Oberösterreicher
|
nicht nur das - Re: Nürnberger Gericht hat seine Kompetenz überschritten |
-->Kompetenz des Gerichts hin oder her: das Urteil ist meiner Meinung nach lächerlich und sollte keinen Bestand haben... warum hätte der Streik von Lokführern einen"volkswirtschaftlichen Schaden" zur Folge, denn die Streiks von Lehreren, Beamten, Ärzten, Lufthansa-Piloten und Metallarbeitern nicht hätten???
Der Mehdorn soll diesen Streit mit seinen guys ruhig mal austragen, das ist der Sinn und Zweck von Tarifautonomie.
Andererseits ist das Urteil auch kein Wunder, es bestätigt nur, dass Deutschland ohne wenn und aber dabei ist, eine Bananenrepublik zu werden...
>Der Bremer Professor für Arbeitsrecht Wolfgang Däubler hält die Nürnberger Entscheidung daher für"hanebüchen".
>das ist die (Privat)Meinung dieses Herrn und sei ihm unbenommen... es liegt im Wesen der Juristerei dass es grob divergierende Meinungen gibt, ansonsten bräuchten wir ja wohl keine Anwälte und keine Gerichte zur Entscheidung
|
kosh
08.08.2007, 16:32
@ der Oberösterreicher
|
Professor für Arbeitsrecht äussert"nur" seine private Meinung... |
-->... zu einem Arbeitsgerichtsfall? Eine Profession hat er ja dann wohl doch nicht, der Herr Professor für Arbeitsrecht, oder?
Hallo Oberösterreicher
ebenfalls aus dem SpOn:
- Vor vier Jahren, am Ostermontag 2003, verbot das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen geplanten Streik per einstweiliger Verfügung.
Seltsamerweise hat die Bahn vor 4 Jahren noch gewusst, immer laut SpOn, das will ich hier urteilsmildernd festhalten, wo die Gewerkschaft ihren Sitz hat. Im Zuge dieser ziemlich fragwürdigen Entscheidung eines deutschen Gerichts im Nebel von kanzlerisch abgesegneten, verfassungsrechtlichen Dreistigkeiten habe ich einen weiteren Baustein für den Einbruch der subalternen Gerichtsbarkeit erhalten. Wenn die Gerichte schon nicht mehr den Arsch haben, ihre Zuständigkeit öffentlich abzugrenzen, brauchen wir uns auch über den Ausgang der schwierigeren Teile einer Verhandlung nicht länger zu wundern, sprich über das Urteil.
Grüsse
kosh
|
der Oberösterreicher
08.08.2007, 17:00
@ kosh
|
Re: Professor für Arbeitsrecht äussert"nur" seine private Meinung... |
-->... zu einem Arbeitsgerichtsfall? Eine Profession hat er ja dann wohl doch nicht, der Herr Professor für Arbeitsrecht, oder?
Servus kosh!
es hat auch schon Professoren, z.B. Verfassungsrechtler gegeben, die eine Meinung (mehr oder weniger lautstark) vertreten haben und diese dann vom VGH (hier in Ã-) völlig anders gesehen wurde... insofern soll mein Einwand verstanden werden... wozu sonst gibt es Oberste Gerichtshöfe oder bei Euch in D Karlsruhe die endgültig einen Schlussstrich unter einen Rechtsstreit ziehen... auch wenn es 50% nicht passt und die anderen jubeln, so ist das nunmal in einer"Demokratie"
dieser Smiley bezieht sich auf das letzte Wort
Liebe Grüße
PS: darum hüte sich der Weise vor Ratschlägen (oder Prozesstips) von"Professoren" - diese können in der Praxis gewaltig ins Auge gehen - man sieht offenbar vom Elfenbeinturm (egal ob Juristerei oder andere Fachgebiete) die Dinge ein wenig anders als mittendrin, aber das dürfte hier ja kein allzu grosses Geheimnis sein
|
kosh
08.08.2007, 17:36
@ der Oberösterreicher
|
Re: Professor für Arbeitsrecht äussert"nur" seine private Meinung... |
-->Egal was ein Arbeitsrechtler zum Arbeitsrecht sagt, es kann nur dann als Privatmeinung verstanden werden, wenn diese als solche gekennzeichnet ist. Dem ist aber nicht so. Davon unabhängig gehe ich mit Dir einig, dass Professoren / Anwälte / Richter nicht notwendig die richtige Meinung vertreten, respektive die des letztinstanzlichen Gerichts. Gerade in Deutschland, bin übrigens Schweizer, sind jedoch offene Wunden zwischen Verfassungsgericht und der Regierung aufgebrochen. Was nicht nur direkt darauf schliessen lässt, dass sich die Regierung nicht länger an die Verfassung zu halten gedenkt, sondern indirekt auch vermuten lässt, dass in Zukunft vermehrt Urteile zu erwarten sind, die regierungskonform ausgestaltet sind, dank Verpolitisierung der Konzerne auch konzernkonform, um über diesen Umweg den Anschein von Legalität zu wahren. Was nicht entfernt mehr mit professionellen Einzelmeinungen der Fachexponenten zu tun hat.
Wo allerdings jegliche richterliche Gewichtung wegfällt, ist der Gerichtsstand. Wenn der Professor mein mit Frankfurt a.M. festgehalten ist, dann ist eben Frankfurt und nicht Nürnber, basta. Im Übrigen habe ich mit meiner Kritik den Professor direkt angegriffen. Wenn er sich schon zu einem"hanebüchen" hinreissen lässt, soll er auch den Schneid aufbringen, Nürnberg die Entscheidungskompetenz abzusprechen, aber nicht am Ende von der Fachkompetenz auf eine evt. temporäre Gültigkeit schliessen, nur weil irgendwo in Bimbestan ein Sack Reis umgefallen ist.
Gerade heute habe ich gelesen:
aus http://derstandard.at/?url=/?id=2987906
- Der venezolanische Präsident Hugo Chávez hat der BBC zufolge bestätigt, dass er versuchen wird, die Verfassung zu ändern, um auf unbestimmte Zeit an der Macht zu bleiben. Unter der jetzigen Verfassung ist seine Amtszeit im Jahr 2012 zu Ende. Chávez sagte aber nun, er wolle so lange Präsident bleiben, als die Venezolaner ihn weiterhin unterstützen.
Die Verfassung wird zur Zeit überarbeitet. Von Chávez wird erwartet, dass er Änderungen vornimmt, um seine"bolivarische Revolution" in dem Grundgesetz festzuschreiben. Details wurden aber bisher geheim gehalten. Allerdings hat Chávez in der jüngsten Folge seiner wö-chentlichen TV-Show"Aló Presidente" am Sonntag verkündet:"Die Bevölkerung wird die endgültige Entscheidung darüber treffen, wie lange ich bleiben werde."
Chávez meinte weiter, dass ähnliches in vielen europä-ischen und asiatischen Ländern geschehe und nicht als Bedrohung angesehen werden sollte.
Wir, der Westen, werden inzwischen so wahrgenommen, dass man mit dem Finger auf uns zeigt, wir haben unseren juristischen Kompass verloren und wie unsere Gerichtsurteile, aktuell der Nürnberger Fehlschuss, zunehmend bestätigen, zurecht. Meine (Privat-) Meinung:-)
Die Amis auf Kurs
und Grüsse
kosh
|