Toby0909
29.08.2007, 15:20 |
OT: Rechtsfrage Thread gesperrt |
-->Hi,
ich dachte, daß die Sache klar ist.
Condor hatte 20 Stunden Verspätung.
Nach meinem Wissen gibt es da Flugpreis + Übernachtung erstattet.
Jetzt schreibt mir die COndor:
"Bedingt durch eine technische Beanstandung, die im Worumlauf auftrag, konnte Ihr Flug erst mit einer Verspätung von rund 20 Stunden durchgeführt werden. Da technische Beanstandungen unvorhersehbar sind und sich trotz sorgfältigster Wartung der Flugzeuge nicht vermeiden lassen, besteht jedoch kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen im Rahmen der EU-Verordnung und auch keine Schadenersatzansprüche"
Gibt es wirklich irgendso eine Klausel bei"technischen Beanstandungen"??
Soll ich nun für 2 Leute (Flugkosten rund 1.450 Euro + Übernachtung ca. 100 Euro) eine Zahlung von 100 Euro + einen Reisegutschein über 100 Euro akzeptieren oder ist das nur die übliche Hinhaltetaktit und Verarschung?
Wenn ja, was muss ich tun, damit ich möglichst keinen Anwalt brauche, der wieder alle Einnahmen für Kopierkosten verbraucht?
Welche Frist muss ich einhalten? Welche Form?
Danke für Hinweise.
Toby
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certina
29.08.2007, 15:34
@ Toby0909
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Re: OT: Rechtsfrage |
-->hiToby,
wenn"die" das rausgetan haben, dann wird das auch das sein, was"sie"
muessen.
Condor wird da ziemlich"rechtssicher" (wuerde ich mal sagen)sein, da es
(immer noch) eine Lufthansa-Tochter ist...
Ansonsten: Ansprüche wegen Reisemängeln müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
und noch ein Urteil wegen"11 Stunden-Verspaetung"
http://www.rechtsanwalt.com/anwalt/urteil/193.6897/Urlaubs-%20&%20Reiserecht/Elf%20Stunden%20Versp%E4tung%20bei%20Charterflug.html
[b]...bedauere, keinen besseren Bescheid geben zu koennen...
adios
G.C.
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siggi
29.08.2007, 15:49
@ Toby0909
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Re: OT: Rechtsfrage |
-->>Hi,
>ich dachte, daß die Sache klar ist.
>Condor hatte 20 Stunden Verspätung.
>Nach meinem Wissen gibt es da Flugpreis + Übernachtung erstattet.
>Jetzt schreibt mir die COndor:
>"Bedingt durch eine technische Beanstandung, die im Worumlauf auftrag, konnte Ihr Flug erst mit einer Verspätung von rund 20 Stunden durchgeführt werden. Da technische Beanstandungen unvorhersehbar sind und sich trotz sorgfältigster Wartung der Flugzeuge nicht vermeiden lassen, besteht jedoch kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen im Rahmen der EU-Verordnung und auch keine Schadenersatzansprüche"
>Gibt es wirklich irgendso eine Klausel bei"technischen Beanstandungen"??
>Soll ich nun für 2 Leute (Flugkosten rund 1.450 Euro + Übernachtung ca. 100 Euro) eine Zahlung von 100 Euro + einen Reisegutschein über 100 Euro akzeptieren oder ist das nur die übliche Hinhaltetaktit und Verarschung?
>Wenn ja, was muss ich tun, damit ich möglichst keinen Anwalt brauche, der wieder alle Einnahmen für Kopierkosten verbraucht?
>Welche Frist muss ich einhalten? Welche Form?
>Danke für Hinweise.
>Toby
Hallo Toby,
sehe die Sache wie Du.
Gerade die Vermeidung von technischem Defekt ist ja wohl erste Pflicht der Fluglinie. Würde nachfragen, wo im Gesetz technischer Defekt ausgeschlossen ist.
Das erst mal Abweisen der Forderung ist gängige Praxis.
hier zum Gesetz:
lg
siggi
<ul> ~ http://www.xn--rechtsanwlte-online-owb.com/flug.html</ul>
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siggi
29.08.2007, 16:10
@ siggi
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Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung |
-->Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Annullierung / Außerordentlicher Umstand / Technisches Problem
Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren.
1. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern
zwingend von einer Annullierung auszugehen.
2. Ein technischer Defekt mag zwar ungewöhnlich sein, ist aber nicht außergewöhnlich im Sinne der EU-Verordnung
und ist auf jeden Fall in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens angesiedelt und daher nicht unbeeinflussbar auf höhere
Gewalt bzw. Einwirkung durch Dritte zurückzuführen.
3. Droht eine Abflugverzögerung von 60 Stunden, ist es dem Luftfahrtunternehmen zuzumuten, eine
Ersatzmaschine anzufordern oder die Passagiere auf andere Fluglinien umzubuchen.
AG Rüsselsheim, 7.11.2006 - 3 C 717/06 (32), RRa 2007, 46
<ul> ~ http://www.divers-travel-guide.com/Reisen_Reiserecht.htm#0067</ul>
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Toby0909
29.08.2007, 17:03
@ siggi
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danke für eure Hinweise - owT |
-->>Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Annullierung / Außerordentlicher Umstand / Technisches Problem
>Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren.
>1. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern
>zwingend von einer Annullierung auszugehen.
>2. Ein technischer Defekt mag zwar ungewöhnlich sein, ist aber nicht außergewöhnlich im Sinne der EU-Verordnung
>und ist auf jeden Fall in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens angesiedelt und daher nicht unbeeinflussbar auf höhere
>Gewalt bzw. Einwirkung durch Dritte zurückzuführen.
>3. Droht eine Abflugverzögerung von 60 Stunden, ist es dem Luftfahrtunternehmen zuzumuten, eine
>Ersatzmaschine anzufordern oder die Passagiere auf andere Fluglinien umzubuchen.
>AG Rüsselsheim, 7.11.2006 - 3 C 717/06 (32), RRa 2007, 46
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