Toby0909
02.10.2007, 18:56 |
hat da echt keiner eine Antwort? (juristen) Thread gesperrt |
-->Meine Juristenfrage
<ul> ~ http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/392345.htm</ul>
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crosswind
02.10.2007, 20:07
@ Toby0909
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Re: hat da echt keiner eine Antwort? (juristen) |
-->Hallo Toby
so funktioniert doch Juristerei nicht. Welches Mitglied der Familie ist A und B? Dann: Männlein oder Weiblein? Welche Straftat denn bitte schön? Und so weiter und so fort.
gruss cw
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richie
02.10.2007, 21:45
@ Toby0909
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eine Antwort? (Laie) |
-->wenn innerhalb einer Familie eine Straftat von B an A passiert und nun B mit einer Geldstrafe bestraft werden sollte, A aber der Alleinverdiener ist, muss A dann die Strafe für B zahlen?
- denke auch, dass dies Quatsch ist. Denn dann wäre ja der Sinn der Strafe in Frage gestellt. Am Ende könnte es so ab laufen:
B muss A Schaden/Schmerzensgeld zahlen und zwar mit eigenen Mitteln. Er hat herbei keinen Rechtsanspruch auf Zahlung seitens A. Kann er nicht zahlen, muss er es eben in Raten abzahlen. In der Regel wird dies dann auch vom Gericht überwacht. Ist dies z.B. bei Minderjährigen nicht möglich, wird eine gemeinnützige Arbeit aufgebrummt, Haftstrafe eher nicht.
Allerdings ist es wichtig in welchem Verhältniss A zu B (Kind, Elternteil,..), ob beide volljährig sind, was für eine Straftat vorliegt, Höhe der Geldstrafe, usw.. Ein paar mehr infos wären nicht schlecht. Wichtig für die mögliche Strafe sind auch evtl. vorhandene Vorstrafen.
gruss
richie
(Bin nur Laie - bzw. 2 Semester Bürgerliches-, Handels-, Wettbewerbsrecht. - Und natürlich stellt das da oben keine Beratung dar. Da sind die Spitzbuben von den Gerichten nämlich ganz schnell mit Abmahnen und Geld eintreiben. Selbst der gute Rat oder der hilfbereite Briefschreiber macht sich da strafbar - das ist nur der Kaste der Rechts(VER)dreher vorbehalten. Man schützt sich wo man nur kann. ;-)
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Tierfreund
02.10.2007, 22:37
@ Toby0909
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Re: doch |
-->Hallo Toby,
In § 40 Strafgesetzbuch (StGB) ist geregelt, dass die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird. Zahlt ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht, tritt anstelle von einem Tagessatz ein Tag Haft.
A muss also nicht die Geldstrafe für B entrichten. B geht ersatzweise in den Knast.
Gruss Tierfreund
Achtung: Dieses ist keinerlei Rechtsberatung!
<ul> ~ Mehr hier</ul>
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Tierfreund
02.10.2007, 23:03
@ Tierfreund
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Re: Kurzer Nachtrag |
-->.......sollte es sich bei der"Familie" um ein Ehepaar handeln, wäre natürlich eine Vollstreckung auch gegen A denkbar. Kommt aber noch auf den Güterstand an, langes und nicht ganz einfaches Thema, hängt von vielen Faktoren ab, wie Crosswind schon geschrieben hat.
Achtung: Dieses ist keinerlei Rechtsberatung!
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Toby0909
03.10.2007, 10:51
@ Tierfreund
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danke owT |
-->>.......sollte es sich bei der"Familie" um ein Ehepaar handeln, wäre natürlich eine Vollstreckung auch gegen A denkbar. Kommt aber noch auf den Güterstand an, langes und nicht ganz einfaches Thema, hängt von vielen Faktoren ab, wie Crosswind schon geschrieben hat.
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>Achtung: Dieses ist keinerlei Rechtsberatung!
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