neo
21.10.2007, 21:33 |
Reisepass mit Fingerabruck ab 1.11.08 (o.Text) Thread gesperrt |
-->
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Baldur der Ketzer
21.10.2007, 23:19
@ neo
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Re: Reisepass mit Fingerabruck ab 1.11.-- 2007 -- |
-->Hallo,
passend zur Sauerei, daß man bereits im Vorfeld erkennungsdienstlich abgestempelt wird, kommt der Umgang mit dem Bürger dazu.
Will sich ein Bürger der B.R.D. seinen neuen Paß auf der Botschaft z.B. in Bern abholen, muß er am Eingang (die bewußte, komplett ferngesteuerte, weil videoüberwachte Stahltürschleuse) alle Metallgegenstände auf einen Tisch legen, und wird dann mit einem Metallsuchgerät abgefummelt, äh, abgescannt.
Der Schalter innen ist eh einem Bankschalter vergleichbar, also Panzerglas, Durchschiebe-Einrichtung, Lautsprechersystem.
Da frägt sich doch Kalle Kiesfahrer, wieso ist das so? Was ist in der Paßstelle einer Botschaft so außergewöhnlich brisant?
Es gibt dort keine Paßformulare, a la Hauptmann von Köpenick, es werden nur die bei der Firma mit dem irreführenden Namen Bundesdruckerei hergestellten Dinger gegen Quittungsunterschrift und Altpaßrückgabe ausgegeben, mehr nicht. Und die sind ja angeblich so megafälschungssicher, daß ein Diebstahl völlig sinnlos wäre, Touristen lassen sich viel einfacher beklauen, falls man einen deutschen Paß sucht.
Also, wieso werden zutretende Bürger gefilzt? Aus welchen Gründen?
Sicherheitsargumente gibt es nicht, man begegnet im Raum nur anderen Antragstellern, keinem einzigen Bediensteten der Botschaft, denn sonst wäre jede Postfiliale oder Tante Emma-Klitsche ebenso abzusichern, da sie vergleichbare Dienstleistungen und Publikum hat.
Es bleibt insofern allein die Angst, daß ein Symbol der B.R.D. angegriffen werden könnte. So, so......am Hindukusch sehr plausibel, aber in Bern?
Interessanterweise vor paßbeantragenden eigenen Staatsbürgern? Geht auch nicht auf.
Falls sich ein freitod-selbstsprengwilliger Pöhsbartträger in übler Absicht nähern wollte, könnte er dies ohne jegliche Probleme tun, auf ihn hätten die Sicherheitsvorkehrungen keinerlei hemmende/abhaltende Wirkung.
Bleiben generelle, internationale Sicherheitsinteressen einer Botschaft an sich. Interessanterweise haben andere Botschaften, Botschaften anderer Staaten also, die im gleichen Viertel liegen, solche Einschüchterungsvorrichtungen nicht. Läutet man ohne Terminabsprache, öffnet eine nette, junge, unbewaffnete Dame, und frägt, was man denn wünsche. Ich habs probiert und spreche aus Erfahrung.
Fazit: dieser Wahn ist eine spezifische Sauerei der B.R.D...........man mache sich seine Gedanken darüber......wer so viel Angst hat, muß verdammt viel Dreck am Stecken haben....
Beste Grüße vom Baldur
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apoll
22.10.2007, 20:55
@ neo
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Re: Reisepass mit Fingerabruck ab 1.11.08 (o.Text) |
-->Hi, gar nicht seltsam: wieder die"13" als Qu-Summe. Wer wohl dahinter steckt?Ap
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Vinosoph
23.10.2007, 00:10
@ Baldur der Ketzer
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Ich empfehle Dir einmal einen Blick in das Innere eines sog."Personalausweises" |
-->zu werfen. Dazu schneidet man eine Ecke desselben ab und ziehe die beiden
aneinander geklebten Seiten vorsichtig auseinander.
Die dann sichtbaren Wasserzeichen beantworten eventuelle Fragen zur Firmenzugehörigkeit des"Personals".
Wer energetisch derart hochgiftiges Zeugs mit sich herumschleppt,
braucht nicht einmal die geplante Chip-Impfung.
Beste Grüße in die Schweiz
Vino
>Hallo,
>passend zur Sauerei, daß man bereits im Vorfeld erkennungsdienstlich abgestempelt wird, kommt der Umgang mit dem Bürger dazu.
>Will sich ein Bürger der B.R.D. seinen neuen Paß auf der Botschaft z.B. in Bern abholen, muß er am Eingang (die bewußte, komplett ferngesteuerte, weil videoüberwachte Stahltürschleuse) alle Metallgegenstände auf einen Tisch legen, und wird dann mit einem Metallsuchgerät abgefummelt, äh, abgescannt.
>Der Schalter innen ist eh einem Bankschalter vergleichbar, also Panzerglas, Durchschiebe-Einrichtung, Lautsprechersystem.
>Da frägt sich doch Kalle Kiesfahrer, wieso ist das so? Was ist in der Paßstelle einer Botschaft so außergewöhnlich brisant?
>Es gibt dort keine Paßformulare, a la Hauptmann von Köpenick, es werden nur die bei der Firma mit dem irreführenden Namen Bundesdruckerei hergestellten Dinger gegen Quittungsunterschrift und Altpaßrückgabe ausgegeben, mehr nicht. Und die sind ja angeblich so megafälschungssicher, daß ein Diebstahl völlig sinnlos wäre, Touristen lassen sich viel einfacher beklauen, falls man einen deutschen Paß sucht.
>Also, wieso werden zutretende Bürger gefilzt? Aus welchen Gründen?
>Sicherheitsargumente gibt es nicht, man begegnet im Raum nur anderen Antragstellern, keinem einzigen Bediensteten der Botschaft, denn sonst wäre jede Postfiliale oder Tante Emma-Klitsche ebenso abzusichern, da sie vergleichbare Dienstleistungen und Publikum hat.
>Es bleibt insofern allein die Angst, daß ein Symbol der B.R.D. angegriffen werden könnte. So, so......am Hindukusch sehr plausibel, aber in Bern?
>Interessanterweise vor paßbeantragenden eigenen Staatsbürgern? Geht auch nicht auf.
>Falls sich ein freitod-selbstsprengwilliger Pöhsbartträger in übler Absicht nähern wollte, könnte er dies ohne jegliche Probleme tun, auf ihn hätten die Sicherheitsvorkehrungen keinerlei hemmende/abhaltende Wirkung.
>Bleiben generelle, internationale Sicherheitsinteressen einer Botschaft an sich. Interessanterweise haben andere Botschaften, Botschaften anderer Staaten also, die im gleichen Viertel liegen, solche Einschüchterungsvorrichtungen nicht. Läutet man ohne Terminabsprache, öffnet eine nette, junge, unbewaffnete Dame, und frägt, was man denn wünsche. Ich habs probiert und spreche aus Erfahrung.
>Fazit: dieser Wahn ist eine spezifische Sauerei der B.R.D...........man mache sich seine Gedanken darüber......wer so viel Angst hat, muß verdammt viel Dreck am Stecken haben....
>Beste Grüße vom Baldur
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Emerald
23.10.2007, 06:03
@ Baldur der Ketzer
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Re:"Melde gehorsamst die Nachrüstung" |
-->Aus eben diesen Gründen wurde das Deutsche Konsulat zu Zürich vor 6 oder 7 Jahren einfach geschlossen! Die haarsträubenden Sicherungs-Anomalitäten liessen sich im wunderschönen Jugendstil-Haus an der Kirchgasse in Zürich nicht durch-
führen. Der Haus-Eigentümer konnte einer solch obszönen Verschandelung
nicht zustimmen?
Alle Proteste der Bundesbürger in der Schweiz, arbeitend und sich aufhaltend,
nützten nichts.
Die Angst-Huberei mit GEfängnis-Charakter ist den *US-Konsulaten und Botschaften nachempfunden bzw. von diesen kopiert worden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die wolfschen Scheubler schon vor zig Jahren in ihrem hirn- und masslosen Verfolgungswahn jegliches Augenmass verloren.
Emerald.
*) Melde gehorsamst die Nachrüstung!
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JüKü
23.10.2007, 11:32
@ Vinosoph
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Re: Personalausweis / @Vinosoph: welches Wasserzeichen ist da drin? |
-->>Die dann sichtbaren Wasserzeichen beantworten eventuelle Fragen zur Firmenzugehörigkeit des"Personals".
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Taxass
23.10.2007, 15:52
@ apoll
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Ich sehe da keine 13, eher 11/9 (o.T) |
-->>Hi, gar nicht seltsam: wieder die"13" als Qu-Summe. Wer wohl dahinter steckt?Ap
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Märchenonkel
23.10.2007, 15:59
@ Taxass
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Re: 1+1+1+2+0+0+8 =...? Gruß (o.Text) |
-->
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MI
23.10.2007, 16:39
@ JüKü
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Re: Personalausweis / @Vinosoph: welches Wasserzeichen ist da drin? |
-->Jou, würde mich auch sehr interessieren.
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Vinosoph
23.10.2007, 23:32
@ JüKü
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Frag doch mal die"Bundesdruckerei" |
-->und wenn Du schon dabei bist frag auch wer sich das Design dieses"Dokumentes" ausgedacht bzw. was er sich dabei gedacht hat. Und warum bei Staatsangehörigkeit"deutsch" steht und wessen Personal Du bist.
Aber am besten, guck einfach selbst nach. Sicher hast Du noch irgendwo ein Exemplar zum Aufschnibbeln rumliegen, oder Deine Frau, Deine Kinder, vielleicht Dein Nachbar?
Tüsskes
Vino
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Sorrento
23.10.2007, 23:35
@ Vinosoph
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was sollte unter Staatsangehörigkeit denn stehen? |
-->>Und warum bei Staatsangehörigkeit"deutsch" steht und wessen Personal Du bist.
*neugierig*
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Vinosoph
23.10.2007, 23:52
@ Sorrento
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Was meinst Du denn? Oder kennst Du einen Staat"deutsch"??? (o.Text) |
-->
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Sorrento
24.10.2007, 00:04
@ Vinosoph
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Re: Was meinst Du denn? Oder kennst Du einen Staat"deutsch"??? (o.Text) |
-->den Staat kenne ich in der Tat nicht, aber zu"Staatsangehörigkeit", also um diese näher zu umschreiben, passt nunmal nur ein Adjektiv- und dieses lautet in dem Fall nicht"Deutschland", sondern eben"deutsch"
Also"ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit" und nicht"ich habe Deutschland als Staatsangehörigkeit" oder"ich habe die Deutschländische Staatsangehörigkeit".
Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
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Vinosoph
24.10.2007, 10:40
@ Sorrento
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"us-amerikanisch","israelisch","spanisch","russisch","britisch", usw. |
-->steht das in den Pässen der US-Amerikaner, Israelis, Spanier, Russen, Briten, usw.? Und heißen deren Pässe auch"Personal"-Ausweise und nicht etwa Personenidentitätsausweise??
Gibt es überhaupt einen Staat"Deutschland" oder einen Staat"Bundesrepublik Deutschland"?? Was meinst Du? Und welchem dieser beiden möglichen Staaten gehören wir denn Deiner Meinung nach an? Ich empfehle Dir, Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde zu erkundigen. Einwohnermeldeamt, etc.
Ich unterstelle jetzt einmal, das Dir dort niemand ein entsprechendes Dokument ausstellen wird. Weder das Du dem Staat"Deutschland" angehörst noch einem Staat Namens"Bundesrepublik Deutschland".
Gruß
Vino
>den Staat kenne ich in der Tat nicht, aber zu"Staatsangehörigkeit", also um diese näher zu umschreiben, passt nunmal nur ein Adjektiv- und dieses lautet in dem Fall nicht"Deutschland", sondern eben"deutsch"
>Also"ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit" und nicht"ich habe Deutschland als Staatsangehörigkeit" oder"ich habe die Deutschländische Staatsangehörigkeit".
>
>Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
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MI
24.10.2007, 11:23
@ Vinosoph
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Re: Und was ist jetzt mit dem Zeichen dadrinnen? @Vinosoph |
-->>>Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
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Sorrento
24.10.2007, 11:41
@ Vinosoph
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Zuviel bei der KRR gelesen? |
-->Hallo,
>steht das in den Pässen der US-Amerikaner, Israelis, Spanier, Russen, Briten, usw.? Und heißen deren Pässe auch"Personal"-Ausweise und nicht etwa Personenidentitätsausweise??
Also erstmal verwechselst du Reisepass und Personalausweis. Letzerer ist nur zur Klärung der Identität nötig, der Pass wird bei der Einreise von vielen Ländern gefordert, ist aber auch bei uns zur Identitätsklärung ausreichend.
Daß manche Ländern dich auch mit dem Perso als hinreichend identifiziert einreisen lassen ist dabei Kulanz, im Zweifelsfall gilt erstmal nur der Reisepass.
Weiterhin schaut der Pass auch bei Briten wie folgt aus:
"Nationality: Nigerian"
NICHT ABER: Nigeria
Belgien
Nationality: Australian
NICHT: Australia
>Gibt es überhaupt einen Staat"Deutschland" oder einen Staat"Bundesrepublik Deutschland"??
Der Staat nennt sich""Bundesrepublik Deutschland", die Kurzform davon lautet"Deutschland".
>Und welchem dieser beiden möglichen Staaten gehören wir denn Deiner Meinung nach an? Ich empfehle Dir, Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde zu erkundigen. Einwohnermeldeamt, etc.
Also den Reisepass den ich besitze wurde bei meiner Stadt beantragt und ist laut Aufdruck Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
[img][/img]
>Ich unterstelle jetzt einmal, das Dir dort niemand ein entsprechendes Dokument ausstellen wird. Weder das Du dem Staat"Deutschland" angehörst noch einem Staat Namens"Bundesrepublik Deutschland".
Schon selber ausprobiert?
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
Gruß,
Sorrento
|
Vinosoph
24.10.2007, 12:57
@ Sorrento
|
zuviel nachgedacht |
-->>>Gibt es überhaupt einen Staat"Deutschland" oder einen Staat"Bundesrepublik Deutschland"??
>Der Staat nennt sich""Bundesrepublik Deutschland", die Kurzform davon lautet"Deutschland".
+++++Wo kann ich das nachlesen? Gibt es da ein Gesetz oder ist das Deine persönliche Meinung?
>>Und welchem dieser beiden möglichen Staaten gehören wir denn Deiner Meinung nach an? Ich empfehle Dir, Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde zu erkundigen. Einwohnermeldeamt, etc.
>Also den Reisepass den ich besitze wurde bei meiner Stadt beantragt und ist laut Aufdruck Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
+++Darum gehts es nicht. Das sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus.
>>Ich unterstelle jetzt einmal, das Dir dort niemand ein entsprechendes Dokument ausstellen wird. Weder das Du dem Staat"Deutschland" angehörst noch einem Staat Namens"Bundesrepublik Deutschland".
>Schon selber ausprobiert?
+++ Ja!
>"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
>http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
+++++05.02.1934:
"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitz"
29.04.1999:
"- Drucksache 14/533 -
Entwurf eines Gesetzes
zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997
(BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:"
15.07.1999:
"Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt."
21.08.2002:
"Deutscher ist, wer die... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit... besitzt."
14.03.2005:
"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
+++++laut Bayeriches Staatsministerium des Inneren begründet sowohl der Personalausweis als auch der Deutsche Reisepass lediglich die Vermutung,
daß der/ie InhaberIn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese stellen keinen Nachweis dar!
Du siehst was der Gesetzgeber mit dem StAG, ehemals RuStAG so angestellt hat.
>Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
+++++"... Bürger dieses Landes...." aber welchem Staat gehörst du damit an???
>Gruß,
>Sorrento
+++Gruß
Vino
|
Vinosoph
24.10.2007, 13:21
@ MI
|
Guck selbst rein und mach Dir Dein eigenes Bild davon |
-->und anschließend die Rückseite des"Personalausweises" auf den Kopf drehen und gegen das Licht halten!
Viel Spass
Vino
>>>Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
|
Tassie Devil
24.10.2007, 13:48
@ Vinosoph
|
Re: zuviel nachgedacht |
-->>>>Gibt es überhaupt einen Staat"Deutschland" oder einen Staat"Bundesrepublik Deutschland"??
>>Der Staat nennt sich""Bundesrepublik Deutschland", die Kurzform davon lautet"Deutschland".
>+++++Wo kann ich das nachlesen? Gibt es da ein Gesetz oder ist das Deine persönliche Meinung?
>>>Und welchem dieser beiden möglichen Staaten gehören wir denn Deiner Meinung nach an? Ich empfehle Dir, Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde zu erkundigen. Einwohnermeldeamt, etc.
>>Also den Reisepass den ich besitze wurde bei meiner Stadt beantragt und ist laut Aufdruck Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
>+++Darum gehts es nicht. Das sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus.
>>>Ich unterstelle jetzt einmal, das Dir dort niemand ein entsprechendes Dokument ausstellen wird. Weder das Du dem Staat"Deutschland" angehörst noch einem Staat Namens"Bundesrepublik Deutschland".
>>Schon selber ausprobiert?
>+++ Ja!
>>"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
>>http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html
>+++++05.02.1934:
>"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitz"
>29.04.1999:
>"- Drucksache 14/533 -
>Entwurf eines Gesetzes
>zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
>Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
>das folgende Gesetz beschlossen:
>Artikel 1
>Änderung des Reichs- und
>Staatsangehörigkeitsgesetzes
>Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im
>Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1,
>veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert
>durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997
>(BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:"
>15.07.1999:
>"Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt."
>21.08.2002:
>"Deutscher ist, wer die... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit... besitzt."
>14.03.2005:
>"Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
>+++++laut Bayeriches Staatsministerium des Inneren begründet sowohl der Personalausweis als auch der Deutsche Reisepass lediglich die Vermutung,
>daß der/ie InhaberIn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese stellen keinen Nachweis dar!
>Du siehst was der Gesetzgeber mit dem StAG, ehemals RuStAG so angestellt hat.
>>Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
>+++++"... Bürger dieses Landes...." aber welchem Staat gehörst du damit an???
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […].
[http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich]
Dieser Wiki-Eintrag mit der Aushoehlungsthese des BVerfG ist mit Vorsicht zu geniessen, hierzu gibt es auch eine Diskussion zwischen mir und @divinum im Forum vor einiger Zeit.
Voellig ausser Frage steht, dass auch nach der Gruendung der BRD als Verwaltungsaufsatz ueber das bis zum heutigen Tage existierende jedoch handlungsunfaehige Deutsche Reich nach wie vor alle deutschen Staatsbuerger als Staatsbuerger des 2.! Deutschen Reichs (die Bezeichnung Reichsbuerger wurde durch SHAEF verboten) auch voelkerrechtlich Anerkennung finden.
>+++++05.02.1934:
>"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitz"
Auch dieser Passus aus der Gesetzgebung des 3. Deutschen Reichs ist wie dessen gesamte Gesetzgebung nach wie vor durch alliierte kriegssiegermaechtliche Verfuegung verboten (SHAEF), gueltig ist hingegen nach wie vor die gesamte Gesetzgebung des 2. Deutschen Reichs, welche in groesseren Teilen von der BRD-Gesetzgebung ueberlagert ist.
>>Gruß,
>>Sorrento
>+++Gruß
>Vino
Gruss!
TD
|
Sorrento
24.10.2007, 13:58
@ Vinosoph
|
überzeugt mch nicht |
-->Hallo Vinosoph,
nachdem du zur Sache mit der Staatsangehörigkeit"deutsch" nichts mehr schreibst ist die Sache damit wohl endlich geklärt!
>>>Gibt es überhaupt einen Staat"Deutschland" oder einen Staat"Bundesrepublik Deutschland"??
>>Der Staat nennt sich""Bundesrepublik Deutschland", die Kurzform davon lautet"Deutschland".
>+++++Wo kann ich das nachlesen? Gibt es da ein Gesetz oder ist das Deine persönliche Meinung?
Präambel des GRUNDGESETZ (GG)
für die Bundesrepublik Deutschland
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
§23 ( soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden.
Artikel 116
[Begriff"Deutscher"; Wiedereinbürgerung von Verfolgten]
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.Januar 1933 und dem 08.Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 08.Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/
>>>Und welchem dieser beiden möglichen Staaten gehören wir denn Deiner Meinung nach an? Ich empfehle Dir, Dich einmal bei Deiner zuständigen Behörde zu erkundigen. Einwohnermeldeamt, etc.
>>Also den Reisepass den ich besitze wurde bei meiner Stadt beantragt und ist laut Aufdruck Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
>+++Darum gehts es nicht. Das sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus.
Seit wann steht in einem belgischen PAss als Staatsangeh."Belgisch" und er ist deshalb kein Bürger Belgiens, weil es offiziell"Königreich Belgien" heißt?
Genauso wie ein Franzose franz. Staatsangehöriger ist, obwohl er ein Bürger der Französischen Republik ist.
Und ein Ã-sterreicher österr. Staatsaneghöriger, auch wenn die Staatsbezeichnung"Bundesrepublik Ã-sterreich" lauten mag.
>+++++05.02.1934:
>"Deutscher ist, wer die... unmittelbare Reichsangehörigkeit... besitz"
>29.04.1999:
>"- Drucksache 14/533 -
>Entwurf eines Gesetzes
>zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
>Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates
>das folgende Gesetz beschlossen:
>Artikel 1
>Änderung des Reichs- und
>Staatsangehörigkeitsgesetzes
>Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der im
>Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1,
>veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert
>durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997
>(BGBl. I S. 2942), wird wie folgt geändert:"
>15.07.1999
In der Aktuellen Fassung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
wurde der Begriff"Reich" gestrichen!
>+++++laut Bayeriches Staatsministerium des Inneren begründet sowohl der Personalausweis als auch der Deutsche Reisepass lediglich die Vermutung,
>daß der/ie InhaberIn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese stellen keinen Nachweis dar!
Ach ja, und bei einem Bekannten (Nicht-EU), der eine Deutsche geheiratet hat, darf die Frau zu dessen Einbürgerung nachweisen, daß sie in dritter Generation Deutsche ist- akzeptiert wird dabei vom Ordnungsamt sogar der Ariernachweis ihres Großvaters aus den 1930ern Verstehen muss man den Bayerischen Amtsschimmel in der Hinsicht nicht unbedingt, ebenso wie es in der Landesverfasung noch eine bayerische Staatsbürgerschaft auf Antrag sowie die Todesstrafe gibt...
>Du siehst was der Gesetzgeber mit dem StAG, ehemals RuStAG so angestellt hat.
Und was liest du aus der aktuellsten Fassung?
>>Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
>+++++"... Bürger dieses Landes...." aber welchem Staat gehörst du damit an???
Dem deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland- oder kennst du nach dem Ende der DDR noch einen weiteren deutschen Staat, der von irgendwem anerkannt wird und der rechtlich irgendwie handlungsfähig ist?
Oder anders gesagt: wenn du nach Südafrika oder Argentinien einreist, wird dein Pass, ausgestellt von der BRD, akzeptiert oder nicht?
Der Vertreter der Botschaft welchen Staates wird, wenn es soweit kommen sollte, dich dort im Knast besuchen bekommen: der des deutschen Reiches, der des Hochkommisariats der Allierten oder der der BRD?
Gruß,
Sorrenot
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Sorrento
24.10.2007, 14:04
@ Vinosoph
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Den Beweis für die Behauptung bist aber DU uns schuldig! |
-->>und anschließend die Rückseite des"Personalausweises" auf den Kopf drehen und gegen das Licht halten!
>Viel Spass
>Vino
>>>>Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
[ x ] send pics
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Divinum
24.10.2007, 15:05
@ Sorrento
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Re: überzeugt mch nicht |
-->>>>Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
>>+++++"... Bürger dieses Landes...." aber welchem Staat gehörst du damit an???
>Dem deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland- oder kennst du nach dem Ende der DDR noch einen weiteren deutschen Staat, der von irgendwem anerkannt wird und der rechtlich irgendwie handlungsfähig ist?
Die BRD ist kein Staat, das wurde hier schon des öfteren bewiesen. Staatlichkeit setzt drei Dinge voraus: 1) Staatsvolk, 2) Staatsgebiet und 3) (souveräne) Staatsgewalt. Die BRD steht nach wie vor unter Besatzungsrecht, hat also keine (souveräne) Staatsgewalt. Damit fehlt der BRD zumindest eine notwendige Grundvoraussetzung, um ein Staat zu sein. Bis 1990 war sie immerhin ein"Staatsprovisorium", aber seit 1990 geben die BRD-Politiker verlogenerweise vor, dass die BRD souverän sei. Ergo ist die BRD heute ein Pseudo-Staat. Dass die pseudostaatliche BRD im Gegensatz zum Deutschen Reich handlungsfähig ist, kann nichts an ihrer Pseudostaatlichkeit ändern.
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Sorrento
24.10.2007, 15:11
@ Divinum
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in welchem konkreten Punkt ist die BRD nicht souverän? |
-->>>>>Mit meinem Reisepass, ausgestellt von der Bundesrepublik Duetschland, bin ich somit Bürger dieses Landes.
>>>+++++"... Bürger dieses Landes...." aber welchem Staat gehörst du damit an???
>>Dem deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland- oder kennst du nach dem Ende der DDR noch einen weiteren deutschen Staat, der von irgendwem anerkannt wird und der rechtlich irgendwie handlungsfähig ist?
>Die BRD ist kein Staat, das wurde hier schon des öfteren bewiesen. Staatlichkeit setzt drei Dinge voraus: 1) Staatsvolk, 2) Staatsgebiet und 3) (souveräne) Staatsgewalt. Die BRD steht nach wie vor unter Besatzungsrecht, hat also keine (souveräne) Staatsgewalt. Damit fehlt der BRD zumindest eine notwendige Grundvoraussetzung, um ein Staat zu sein. Bis 1990 war sie immerhin ein"Staatsprovisorium", aber seit 1990 geben die BRD-Politiker verlogenerweise vor, dass die BRD souverän sei. Ergo ist die BRD heute ein Pseudo-Staat. Dass die pseudostaatliche BRD im Gegensatz zum Deutschen Reich handlungsfähig ist, kann nichts an ihrer Pseudostaatlichkeit ändern.
und solche Punkte, die sie selbst aufgegeben hat (UNO, EU, Nato...) zählen dabei nicht.
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Vinosoph
24.10.2007, 21:23
@ Sorrento
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Wo hast DU bloss auf die schnelle die gänzen Pässe her? Junge, Junge!!! |
-->Du machst Dir ja richtig Arbeit. Wofür eigentlich?
Gruß
Vino
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Vinosoph
24.10.2007, 21:29
@ Sorrento
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Welche Behauptung habe ich den gemacht? |
-->Nimms locker.
Es ist wie mit der roten oder der blauen Pille.
Mach es oder lass es. Wenn DU etwas wissen wilst was Du vorher nur geglaubt hast, wirst DU etwas tun müssen, was Du vorher noch nicht getan hast. ;))
Also welche Pille wirst Du schlucken? Trau Dich, es tut bestimmt nicht weh!
Gruß
Vino
>>und anschließend die Rückseite des"Personalausweises" auf den Kopf drehen und gegen das Licht halten!
>>Viel Spass
>>Vino
>>>>>Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Und welches Zeichen finde ich jetzt in meinem Perso, wenn ich diesen aufschneide?
>
>[ x ] send pics
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Sorrento
24.10.2007, 22:18
@ Vinosoph
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ging mit google-Bildersuche in 10 Minuten ganz einfach rauszufinden |
-->>Du machst Dir ja richtig Arbeit. Wofür eigentlich?
>Gruß
>Vino
deine Verodnungen kannst du dir in wenigen Augenlicken auch nicht gerade aus den Fingern saugen, wofür machst du dir eigentlich die ganze Arbeit ;o)
In dieser Richtung recherchiere ich nicht gerade seit heute, siehe
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/231979.htm
Wirklich überzeugen konnte mich bislang aber auch noch niemand, egal welcher Glaubensrichtung. Schade aber, daß du meinen immer noch offenen Fragen aus dem Weg zu gehen scheinst...
Gruß,
Sorrento
|
Sorrento
24.10.2007, 22:25
@ Vinosoph
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Re: Welche Behauptung habe ich den gemacht? |
-->daß es einen deutschen Staat nicht gäbe..und daß im Inneren des Personalausweises"hochgiftiges Zeugs" wäre. Denn mein eigener ist mir aufgrund eines bloßen Verdachtes viel zu schade, da das eine arge Rennerei werden würde wenn er kaputt ist.
Also gib endlich mal Butter bei die Fische! Das Dingens hier heisst immer noch _Diskussions_forum und nicht Dogmensammlung...
Gruß,
Sorrento
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Vinosoph
24.10.2007, 23:54
@ Sorrento
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Butter bei die Fische |
-->>daß es einen deutschen Staat nicht gäbe..
so plump habe ich mich nicht ausgedrückt.
Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Formulierungen des sog. Personalausweises zur Diskussion gestellt, die Du zum Teil mit Gegenfragen gekontert hast.
>und daß im Inneren des Personalausweises"hochgiftiges Zeugs" wäre.
Bei dem"hochgiftigen Zeugs" habe ich den Zusatz"energetisch" gebracht, da ich die Wasserzeichen im Innern des Passes meine.
>Denn mein eigener ist mir aufgrund eines bloßen Verdachtes viel zu schade, da das eine arge Rennerei werden würde wenn er kaputt ist.
ich empfahl ungültige bzw. abgelaufene Exemplaren zu benutzen
>Also gib endlich mal Butter bei die Fische! Das Dingens hier heisst immer noch Diskussionsforum und nicht Dogmensammlung...
Ich weiß gar nicht was Du hast. Wir diskutieren doch. Oder hättest Du gern, dass ich Deine Meinung/Dogmen übernehme?
Und ich bleibe dabei. Auch Du wirst es nicht fertig bringen ein amtliches Dokument Deines zuständigen Einwohnermeldeamtes zu beschaffen aus dem hervorgeht, dass der Staat dem Du angehörst"Deutschland" oder"Bundesrepublik Deutschland" heißt. Damit meine ich dass genau diese Formulierung benutzt wird.
Jeder Beamte solte doch so ein läppisches zweizeiliges Schreiben nach Vorlage Deines Personalausweises ausstellen und mit seinem Dienstsiegel versehen können, oder??
Gruß
Vino
>Gruß,
>Sorrento
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Divinum
25.10.2007, 00:55
@ Sorrento
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Re: in welchem konkreten Punkt ist die BRD nicht souverän? |
-->>und solche Punkte, die sie selbst aufgegeben hat (UNO, EU, Nato...) zählen dabei nicht.
Die BRD ist in vielen Punkten nicht souverän.
Bis heute rechtskräftig ist aus dem Überleitungsvertrag, 1. Teil, Art. 2, Abs. 1:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."
Bis heute rechtskräftig ist aus dem Überleitungsvertrag, 1. Teil, Art. 5, Abs. 1:
"Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken."
Bis heute rechtskräftig ist aus dem Überleitungsvertrag, 1. Teil, Art. 7, Abs. 1:
"Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."
Ergo hat die BRD weder eine souveräne Legislative noch eine souveräne Judikative.
Bis heute rechtskräftig ist aus dem Überleitungsvertrag, 6. Teil, Art. 3, Abs. 1:
"Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."
Ergo können die drei Westmächte deutsches Vermögen (z.B. Goldreserven) beschlagnahmen, ohne dass die BRD dagegen Einwände erheben darf.
Bis heute rechtskräftig ist aus dem Überleitungsvertrag, 10. Teil, Art. 4:
"Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt."
Des Weiteren hat die BRD gem. dem Dreimächte-Kommuniqué über Deutschland nach den Weisungen der Drei Mächte tätig zu werden:
"Den deutschen Regierungsbehörden wird es freigestellt, Maßnahmen der Verwaltung und Gesetzgebung zu ergreifen. Derartige Maßnahmen werden rechtswirksam sein, wenn die alliierten Behörden sie nicht mißbilligen. Auf bestimmten, fest umrissenen Gebieten behalten sich die Alliierten das Recht vor, selbst unmittelbare Maßnahmen zu ergreifen oder den deutschen Behörden Anweisungen zum Ergreifen von Maßnahmen zu erteilen. Diese Gebiete werden jedoch begrenzt sein. Abgesehen von Sicherheitsfragen wird sich die Einschränkung unmittelbaren Eingreifens durch die Alliierten in vielen Fällen seiner Natur nach von selbst verstehen."
Ergo hat die BRD auch keine souveräne Exekutive.
Es stellt sich damit die Frage, in welchem Punkt die BRD überhaupt völlig souverän ist.
Gruß, Divinum
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