Aleph
25.10.2007, 00:18 |
Pensionierung von Berufssoldaten Thread gesperrt |
-->Hallo,
gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen. Grund sei der Beföderungsstau in der Bundeswehr.
Wie lässt sich das eigentlich damit vereinbaren, dass die Grenze des Rentenbezugs auf 67 Jahre angehoben worden ist, wenn man keine Abschläge in Kauf nehmen möchte? Wir werden wohl von hinten bis vorne für dumm verkauft. Das nennt sich Rechtsstaaat.
Gruß
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Tassie Devil
25.10.2007, 06:32
@ Aleph
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Re: Pensionierung von Berufssoldaten |
-->>Hallo,
>gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen.
Tja, so kommt halt jeder zu seinem Hobby.
>Grund sei der Beföderungsstau in der Bundeswehr.
Naja, der Grund fuer die regelmaessigen Bananenernten in der BRDDR/DDR 2.0 Anstalt ist wohl nicht so wichtig.
Statt Befoerderungsstau haette man als Grund ja auch Einsparmassnahmen bei der aktiven Sicherungsverwahrung mit erhoehter Friedensdividende spezifizieren koennen.
Bedienstete Soldaten sind und bleiben halt einfach Moerder.
>Wie lässt sich das eigentlich damit vereinbaren, dass die Grenze des Rentenbezugs auf 67 Jahre angehoben worden ist, wenn man keine Abschläge in Kauf nehmen möchte?
Das laesst sich ueberhaupt nicht miteinander vereinbaren, was hat denn das eine bloss mit dem anderen nur zu tun?
Und ueberhaupt, so ein berufenes Moerderleben ist hoechst ungleich zu einer voellig entspannenden Beschaeftigung in der"Privat"-Wirtschaft erheblich anstrengender wie verschleissender!
>Wir werden wohl von hinten bis vorne für dumm verkauft.
Wohl ist dabei sicherlich auch mit im Spiel, allerdings nicht zu Gunsten von"Wir".
>Das nennt sich Rechtsstaaat.
Nein!
Dafuer ist naemlich der Sozial-Staat, der Wohl-Fahrt-Staat zustaendig.
>Gruß
Gruss!
TD
P.S. Die gesamten Betrugsmanoever der BRDDR-Staatsmafia haben so richtig vor nunmehr rund 20 Jahren mit der Wirtschafts-Asylanten-Sintflut eingesetzt, solche Fruehpensionierungs- und Fruehverrentungs-Massenaktionen zu Lasten von Steuerzahlern und wirtschaftlich Nichtselbstaendigen gab es bereits in der 1. Haelfte der 1990-er Jahre.
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Mephistopheles
25.10.2007, 07:23
@ Aleph
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Re: Pensionierung von Berufssoldaten |
-->>Hallo,
>gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen. Grund sei der Beföderungsstau in der Bundeswehr.
>Wie lässt sich das eigentlich damit vereinbaren, dass die Grenze des Rentenbezugs auf 67 Jahre angehoben worden ist, wenn man keine Abschläge in Kauf nehmen möchte? Wir werden wohl von hinten bis vorne für dumm verkauft. Das nennt sich Rechtsstaaat.
>Gruß
Wieso?
Die haben doch für ihre Pension Beiträge an den Staat bezahlt!
Guckst du hier bei einem Rabulisten (=Haarspalter und Wortverdreher):
http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/395075.htm
"Beamte haben eingezahlt und zahlen weiter für ihre Pension Geld an den Staat"
2.Abs. 3.Zeile
Du glaubst doch nicht etwa, dass Systemmediendschournalisten weniger Falschinformationen verbreiten und Tatsachen verdrehen können als ein beliebiger Forumsschreiber?
Gruß
Mephistopheles
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prinz_eisenherz
25.10.2007, 08:30
@ Mephistopheles
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Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schlagen |
-->Die Diskussion um die Beamtenbesoldung und -Versorgung und die Gestaltungsabsichten seitens des Bundesrates zeugen von Unkenntnis der Sachverhalte. Die Bezüge bei den Beamten (weiter) abbauen zu wollen ist völlig abwegig und absolut ungerechtfertigt, und zwar aus folgenden Gründen:
· Im Bundesbesoldungsreformgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge mit Rücksicht auf die Altersversorgung um sieben Prozent gekürzt mit dem Zusatz, dass der Staat diesen Anteil zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet.
· Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29. Juni 1961 und 30. Juni 1969 ausgeführt, dass die Beamtenpensionen aus ersparten Gehaltsteilen finanziert werden. Im Urteil vom 29. Juni 1961 weiterhin: „Auch der Nur-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistung erdient, seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger und bleiben es gegebenenfalls auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken."
· Das Bundesverfassungsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung erneut festgestellt, dass bei den Beamten der Dienstherr durch die Gehaltszahlungen die von ihm zu tragenden Versorgungslasten bereits berücksichtigt.
· Im Bundesbesoldungsgesetz 2001 wurde (zusätzlich) festgelegt, dass die Beamten bis 2013 jährlich 0,2 Prozentpunkte weniger Besoldungserhöhung erhalten als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Mit dem ersparten Geld sollen (weitere) Rücklagen zur Deckung von Versorgungslücken gebildet werden, mit direkter Zahlung in den „Vorsorgefonds".
Die öffentliche Hand bucht seit eh und je nach dem System der kameralistischen Buchführung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralistik). Jahresübergreifende und fortzuschreibende Rückstellungen (hier: für beamtenrechtliche Versorgungsverpflichtungen) werden nicht gebucht, gleichfalls werden auch keine entsprechenden Rücklagen gebildet.
Den Beamten werden niedrigere Bezüge ausbezahlt, die eingehaltenen Differenzbeträge werden aber nicht erfasst. Um diese sind die jeweiligen Haushalte (einfach nur) ausgabenmäßig kürzer. Für die Haushalte bedeutet das bisher beachtliche Finanzierungs-, Liquiditäts- und damit Kostenvorteile.
Bei der haushaltsrechtlichen Behandlung der Beamtenbesoldung und -Versorgung steht für Verantwortliche der öffentlichen Hand wegen falscher/ unterlassener Verbuchung und Planaufstellung (Bilanzierung) und Zweckentfremdung von Mitteln der Verdacht des Straftatbestands der Untreue im Raum, und zwar in Gestalt einer jahrzehntelangen Veruntreuung (natürlich nur theoretisch, da weder eine personenbezogene Beschuldigung möglich noch ein Vorsatznachweis denkbar ist).
Nicht die Beamten sind überbezahlt, sondern die Verbuchung in den Haushaltsrechnungen ist falsch. Nicht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sind zu kürzen, sondern die Finanzierung der Haushalte ist nicht gegeben und muss anderweitig hergestellt werden.
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Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung!
TATSACHE IST:
Immer wieder wird die Frage eines Versorgungsbeitrags der Beamten zur Finanzierung ihrer Pensionen diskutiert. Völlig außer acht gelassen wird bei der öffentlichen Diskussion derzeit, dass bereits seit 1951 die Besoldung gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten ist (BT-Drs. 1/2846 vom 19.11.1951). Der sog. Eckmann-Vergleich geht von Kürzungen in Höhe von 7 % aus.
Die Beamtenversorgung baut also - wirtschaftlich gesehen - auf einbehaltenen, lediglich nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen auf; das heißt: bei der Bemessung der Höhe der Besoldung der Beamten ist der spätere Versorgungsanspruch schon mitberücksichtigt, weil das Beamtenverhältnis grundsätzlich als ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis (während der aktiven Dienstzeit und während des Ruhestandes) zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn ausgestaltet ist.
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes geht davon aus, dass Beamte gerade durch diesen Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung leisten (BVerwGE 12, 284, 294; 32, 74, 80; BFH, BStBl II 1976, S. 228, 230). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 diese Feststellungen bestätigt (BVerfGE 54, 11).
Der Gehaltsverzicht der Beamten zeigt sich in einem Vergleich des Grundgehaltes eines Beamten mit einem vergleichbaren Angestellten. Bei einem Lehrer (50 Jahre) der Besoldungsgruppe A 12 ist das Grundgehalt derzeit um rund ¤ 190,-- geringer als bei einem vergleichbaren Angestellten in BAT III.
Hinzu kommt, dass durch das „Beamtenprivileg“ der besonderen Steuertabelle, wonach einem Beamten bei gleichem Bruttoverdienst (z.B. A 11 Endstufe) ca. ¤ 30,-- mehr an Steuern einbehalten werden wie einem vergleichbaren Angestellten nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle.
„Väterchen Staat“ bzw. die politisch Verantwortlichen hätten bei derzeit ca. 1,6 Millionen Beamten keinerlei Finanzierungsprobleme, wenn sie - auch nur Teile dessen - was sie den Beamten weniger auszahlen bzw. mehr an Steuern einbehalten, für die spätere Pension angelegt bzw. den Beamten ausbezahlt hätten, damit sie die Anlage selbst übernehmen
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Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte der kommenden Jahrzehnte beginnen Bund und Länder seit einigen Jahren mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen und in unterschiedlichem Ausmaß auch mit dem Aufbau von Versorgungsfonds.
Nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes werden beim Bund und den Ländern Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet. Hierzu wird das Besoldungs- und Versorgungsniveau der Beamten und Pensionäre in jährlichen Schritten von je 0,2 % abgesenkt, indem die gesetzlich beschlossenen Gehaltsanpassungen der Beamten und die daraus resultierenden Anpassungen der Pensionen in den Jahren zwischen 1999 und 2017 entsprechend vermindert werden.
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Kommentar:
So lieben wir unsere Politiker. Erst jahrlang Beiträge einkassieren, diese zweckentfremdet verwenden und dann, wenn die Stunde der Wahrheit kommt, gleich noch einmal kassieren und sich hinstellen und auf die Beamten zeigen mit der Behauptung, die hätten noch nie für ihre Altersversorgung Geld bezahlt. Ein glatte Lüge.
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Die dadurch eingesparten Beträge sollen einem Sondervermögen zugeführt werden. Die Mittel dieser Sondervermögen dürfen laut Gesetz nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden.
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Kommentar:
Wo dieses Sondervermögen ist, inwieweit es vor dem Zugriff der Politiker sicher ist, ich weiß es nicht. Ich behaupte dieses Sondervermögen existiert noch gar nicht, weder als Fond noch als Versicherung. Ist aber nicht so schlimm,, wenn es dann wieder besonders eng wird mit den Pensionszahlungen, kann man jederzeit der geifernden Bevölkerung einen Buhmann vorführen, was die Mehrheit auch sehr gerne ungeprüft glauben wird, um sogleich noch einmal bei den Gehältern der Beamten einen Zuschuß zu ihrer Pension einzufordern. Zweimal hat es klaglos schon funktioniert, warum nicht noch viel male danach?
Wer Muße hat, der sehe sich alle Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst an und stellt fest, das die Gehaltserhöhungen für Beamte tatsächlich immer geringer waren als für die Arbeiter und Angestellten, die oben genannte Differenz für Rücklagen für die späteren Pensionen der Beamte.
Was die einzelnen Regierungen mit dem einsparten Geld tatsächlich gemacht haben, das muß man die fragen, sie fragen wo die geforderten Rücklagen geblieben sind. In guten Zeiten für soziale Wohltaten ausgegeben, besonders viel vor Wahlen, da sind sie geblieben. Das ist aber mehr als ärgerlich und die Lügen der Politiker verwerflich. Es ist hierbei nicht anders als bei den angeblich selbstverwalteten Rentenkassen, aus denen sich alle Parteien von Fall zu Fall für versicherungsfremde Ausgaben bedient haben. Dafür hätten eigentlich die Steuern erhöht werden, z. b. für die Renten der Ostländer, aber damit kann man keine Wahlen gewinnen.
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Dieter
25.10.2007, 09:51
@ Aleph
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Pensionierung von Beamten |
-->>Wie lässt sich das eigentlich damit vereinbaren, dass die Grenze des Rentenbezugs auf 67 Jahre angehoben worden ist,
Das läßt sich natürlich nicht vereinbaren, aber das trifft auch für die praktizierten Frühverrentungen der Industrie zu.
Auch weiß ich nicht, ob das Pensionsalter bestimmter Berufsgruppen inzwischen angehoben wurde, wie z.B. Piloten, Fluglotsen.
Wer umweltbewußt denkt, setzt das Pensionsalter der Fluglotsen einfach auf 80 Jahre. Der Flugverkehr über Deutschland würde garantiert abnehmen und der Kerosinverbrauch ebenfalls - und das ohne höhere Ã-kosteuer.
zurück zu den Beamten:
Das Problem liegt nun mal darin, daß man Beamten nicht einfach eine andere Aufgabe geben kann, vielleicht sogar noch mit der Notwendigkeit dazuzulernen.
Nein, ein Bundeswehroffizier ist nun mal dazu da, Kaffee zu trinken, salutieren zu lassen und die Dienstvorschriften im Auge zu behalten. Wie will man da eine adäquate würdige Aufgabe finden ohne die verbrieften Beamtenrechte zu verletzen. Die kann man folglich nur pensionieren.
Wer das nicht will, muß das Beamtentum abschaffen.
Gruß Dieter
<ul> ~ Pensionsalter = wenn man unfähig wird die Aufgaben zu erfüllen</ul>
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Dieter
25.10.2007, 10:15
@ Dieter
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Ergänzung |
-->will noch anmerken,
daß ich manchmal das Ironiezeichen vergessen habe.
Gruß Dieter
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Aleph
25.10.2007, 10:44
@ prinz_eisenherz
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Re: Wer lesen kann, der lese und wer dann noch denken kann der ist nicht zu schl |
-->Lieber Prinz,
die Diskussion geht, so meine ich, in die falsche Richtung. Ein normaler Beamter kann sich nach meinem Kenntnisstand erst mit 65 Jahren ohne Abschläge pensionieren lassen. Dagegen bedeutet das gestern vermeldete Gesetz zur Pensionierung von Berufssoldaten, dass diese, soweit sie keine adäquate Verwendung mehr finden, sich schon mit 50 Jahren ohne Abschläge pensionieren lassen können.
Hier klafft eine Schere zwischen den normalen Beamten und den Berufssoldaten von immerhin 15 Berufsjahren.
Gruß
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LenzHannover
25.10.2007, 11:02
@ Aleph
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Das war bei Berufssoldaten schon immer in dem Bereich, |
-->dabei sollte man Sie heute einfach zu Hilfspolizisten umschulen (richtiger Sheriff dauert ja 3 Jahre Studium) und richtig bewaffnet vor unsere Schulen stellen .
Das ganze könnte man dann durch das gestrichene Kindergeld finanzieren, wer unentschuldigt nicht am Unterricht teilnimmt bekommt pro Tag 10% weniger.
Der ein oder andere Kindergarten im Multi-Murx-Bereich könnte sicher auch ordentliche Türwächter gebrauchen. Der könnte dann die Urteile haben, welches Elternteil aktuell für das Kind zuständig ist.
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prinz_eisenherz
25.10.2007, 11:30
@ Aleph
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Wir beide versuchen es mal miteinander? |
-->Hallo Aleph,
## gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen. Grund sei der Beförderungsstau in der Bundeswehr.##
Lasse uns bitte einmal versuchen diese Mehldung zu ordnen. Ersten möchte ich auf den Beitrag im Forum verweisen: http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/395122.htm und wir uns klar machen, was von Berichten in den Medien zu halten ist, wie wenig oder gar nicht die überprüft werden, wer die Nachrichtenquelle ist, welche persönlichen Neigungen und Abneigungen desjenigen dahinter stecken, der solche Meldungen in die Welt setzt.
Ich habe mal eine schnelle Suche bei google versucht, mit den Stichwörtern „Beförderungsstau“ und „Bundeswehr“. Natürlich habe ich nicht die Fülle aller Suchergebnisse durchforstet, aber wenn deine Meldung aktuell und richtig ist, dann würde die schon auf der ersten Seite von google auftauchen. Was ich bei der flüchtigen Suche gefunden habe ist das hier:
## aktualisiert: 26.03.2007!!!
Hannover (RPO). Die Bundeswehr plant offenbar, tausende Soldaten vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Betroffen sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums bis zu 4200 Soldaten, die 50 Jahre oder älter sind. Gegen das Vorhaben formiert sich bereits Widerstand. ##
Mehr nicht. Somit stellt sich die Frage, hat der Bundestag, mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU und SPD, nun dieses Gesetz für die Beamten bei der Bundeswehr beschlossen oder haben sie es nicht? Eine haargenau gleiche Aktion, mit der selben Begründung fand mal vor etwa 20 Jahren statt. Ob die damals beim Parlament durchgegangen ist weiß ich nicht.
Ich bin kein Jurist und Spezialist für Beamtenrecht schon gar nicht.
Aber festzustellen ist, das die Beamten bei der Bundeswehr, hier die aktiven Offiziere, einem besonderen Beamtenrecht unterliegen und das sie Bundesbeamte sind, somit mit den Beamten in den Ländern nur bedingt zu vergleichen sind.
Besondere Altersgrenzen für bestimmte, wenige Berufsgruppen bei den Beamten gibt es immer schon, wie bei der Polizei und der Feuerwehr. Die alte Pensionsaltersregelung war dort 60 Jahren. Alle Verlängerungen der Rentenbezugsansprüche, in der Regel mit 65 (neu 67) Jahren, wurden auch auf die Beamten abgebildet und auch auf die Feuerwehrleute, dort allerdings mit Einschränkungen.
Ich übertrage mal mein Wissen vom Landesbeamtenrecht auf die Bundesbeamten der Bundeswehr, ohne Gewähr. Jedes Jahr, welches der Beamte in Berlin vor dem 65. Lebensjahr früher pensioniert wird, werden ihm pro Jahr von seinen erworbenen Renteansprüche (Pension) etwa 3% abgezogen, bis zu drei Jahren, dann maximal bis zu 10,8 %. Was das bei einer durchschnittlichen Pension von etwa 2000 Euro bedeutet ist leicht auszurechnen, es fehlen ca. 200 Euro/ Monat.
Darum veranstalten einige ältere Feuerwehrleute im aktiven Dienst eine merkwürdige Selbstverstümmelung, sie nehmen regelmäßig schmerz- und entzündungshemmende Mittel gegen ihre lädierten Kniee und die Schmerzen in der Wirbelsäule ein, um sich vor der frühzeitigen Zwangspensionierung und somit von den hier genannten Abzügen ihrer Pensionszahlungen zu retten. Habe ich selbst so erlebt, immer wieder.
Die andere Frage ist nun, bekommen die Bundeswehrsoldaten, wenn sie mit 55 Jahren gehen, ihre volle Pension, ohne Abzüge, so als wären sie regulär ausgeschieden, oder bekommen sie diese nur mit Abschlägen, verglichen der ebnen beschriebenen Vorgehensweise bei den Berliner Landesbeamten?
Die nächste Frage ist, wie hoch ist denn die durchschnittliche Pension eines Offiziers bei der Bundeswehr eigentlich?
Die dritte Frage ist, wird nicht nur der Abzug wegen des vorzeitigen Ausscheidens bei denen abgezogen, oder wird deren Pension nach der tatsächlichen Dienstzeit berechnet und nicht nach der fiktiven, so als wären sie genau an der gesetzlichen Pensionsaltersgrenze ausgeschieden?
Das alles und noch viel mehr kann ich nur fragen, als unbekannte Nebenbedingungen vermuten, aber ich weiß es nicht, du weißt es nicht und die Redaktion von der die Meldung stammt schon gar nicht.
Denn es gibt noch eine wichtige Frage dabei. Dürfen die vorzeitigen oder die regulär ausgeschiedenen Beamten bei der Bundeswehr, wenn sie es sich zutrauen, sich nach ihrem Ausscheiden einen Arbeitsplatz in der Wirtschaft suchen und dort arbeiten, sich selbständig machen, dürfen die unbegrenzt dazu verdienen, um so ihre vielleicht sehr niedrige Pension aufzubessern? Ein Landäsbeamter darf das nicht.
Wenn somit alle negativen Beleitumstände für einen Bundeswehroffizier zusammen kommen, dann werden es sich viele überlegen, das Angebot des Staates anzunehmen, welche vergleichbar den Abfindungszahlungen in der Wirtschaft sind, wenn dort Personalabbau sozial abgefedert stattfinden oder die Führungsregie entlassen und umgebaut werden soll.
bis denne
eisenherz
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prinz_eisenherz
25.10.2007, 11:36
@ Aleph
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@ Aleph, stimmt auf den Punkt genau, darum habe ich dir gesondert geschrieben (o.Text) |
-->
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cassi
25.10.2007, 11:37
@ Aleph
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Re: Beamte sind andere Menschen |
-->Nur mal so zur Ergänzung:
wie ist das mit den in die 100.000 gehenden pensionierten Beamten von Telekom, Post und Bahn.
Ich kenne welche die gingen mit Anfang 30 in Pension (natürlich mit Abschlägen, mit denen sich aber recht gut leben lässt und mit dem Recht eine nicht erklägliche Summe hinzuverdienen zu dürfen)
In D-Land wird wie überall mit zweierlei Maß gemessen!
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Aleph
25.10.2007, 11:51
@ prinz_eisenherz
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Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? |
-->Hallo,
>Hallo Aleph,
>## gerade habe ich in den Nachrichten vom DLF gehört, dass ein Gestz verabschiedet worden ist, nach dem Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) ab dem 50. Lebensalter sich ohne Abschläge pensionieren lassen dürfen. Grund sei der Beförderungsstau in der Bundeswehr.##
>Lasse uns bitte einmal versuchen diese Mehldung zu ordnen. Ersten möchte ich auf den Beitrag im Forum verweisen: http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/395122.htm und wir uns klar machen, was von Berichten in den Medien zu halten ist, wie wenig oder gar nicht die überprüft werden, wer die Nachrichtenquelle ist, welche persönlichen Neigungen und Abneigungen desjenigen dahinter stecken, der solche Meldungen in die Welt setzt.
>Ich habe mal eine schnelle Suche bei google versucht, mit den Stichwörtern „Beförderungsstau“ und „Bundeswehr“. Natürlich habe ich nicht die Fülle aller Suchergebnisse durchforstet, aber wenn deine Meldung aktuell und richtig ist, dann würde die schon auf der ersten Seite von google auftauchen. Was ich bei der flüchtigen Suche gefunden habe ist das hier:
>## aktualisiert: 26.03.2007!!!
>Hannover (RPO). Die Bundeswehr plant offenbar, tausende Soldaten vorzeitig in den Ruhestand zu schicken. Betroffen sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums bis zu 4200 Soldaten, die 50 Jahre oder älter sind. Gegen das Vorhaben formiert sich bereits Widerstand. ##
>Mehr nicht. Somit stellt sich die Frage, hat der Bundestag, mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU und SPD, nun dieses Gesetz für die Beamten bei der Bundeswehr beschlossen oder haben sie es nicht? Eine haargenau gleiche Aktion, mit der selben Begründung fand mal vor etwa 20 Jahren statt. Ob die damals beim Parlament durchgegangen ist weiß ich nicht.
Nach Meldung im DLR wurde vom Parlament (Bundestag) diese Regelung verabschiedet. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz am Bundesrat scheitern wird.
>Ich bin kein Jurist und Spezialist für Beamtenrecht schon gar nicht.
>Aber festzustellen ist, das die Beamten bei der Bundeswehr, hier die aktiven Offiziere, einem besonderen Beamtenrecht unterliegen und das sie Bundesbeamte sind, somit mit den Beamten in den Ländern nur bedingt zu vergleichen sind.
>Besondere Altersgrenzen für bestimmte, wenige Berufsgruppen bei den Beamten gibt es immer schon, wie bei der Polizei und der Feuerwehr. Die alte Pensionsaltersregelung war dort 60 Jahren. Alle Verlängerungen der Rentenbezugsansprüche, in der Regel mit 65 (neu 67) Jahren, wurden auch auf die Beamten abgebildet und auch auf die Feuerwehrleute, dort allerdings mit Einschränkungen.
>Ich übertrage mal mein Wissen vom Landesbeamtenrecht auf die Bundesbeamten der Bundeswehr, ohne Gewähr. Jedes Jahr, welches der Beamte in Berlin vor dem 65. Lebensjahr früher pensioniert wird, werden ihm pro Jahr von seinen erworbenen Renteansprüche (Pension) etwa 3% abgezogen, bis zu drei Jahren, dann maximal bis zu 10,8 %. Was das bei einer durchschnittlichen Pension von etwa 2000 Euro bedeutet ist leicht auszurechnen, es fehlen ca. 200 Euro/ Monat.
>Darum veranstalten einige ältere Feuerwehrleute im aktiven Dienst eine merkwürdige Selbstverstümmelung, sie nehmen regelmäßig schmerz- und entzündungshemmende Mittel gegen ihre lädierten Kniee und die Schmerzen in der Wirbelsäule ein, um sich vor der frühzeitigen Zwangspensionierung und somit von den hier genannten Abzügen ihrer Pensionszahlungen zu retten. Habe ich selbst so erlebt, immer wieder.
Das ist ja bei Berufssoldaten nach dem verabschiedeten Gestz eben nicht der Fall: Pensionierung ohne Abschläge.
Das heißt für mich, dass Feuerwehrleute und Berufssoldaten unterschiedlich behandelt werden.
>Die andere Frage ist nun, bekommen die Bundeswehrsoldaten, wenn sie mit 55 Jahren gehen, ihre volle Pension, ohne Abzüge, so als wären sie regulär ausgeschieden, oder bekommen sie diese nur mit Abschlägen, verglichen der ebnen beschriebenen Vorgehensweise bei den Berliner Landesbeamten?
Siehe oben, nämlich ohne Abschläge.
>Die nächste Frage ist, wie hoch ist denn die durchschnittliche Pension eines Offiziers bei der Bundeswehr eigentlich?
Richtet sich nach der öffentlichen Besoldungstabelle (A..), also kein Geheimnis.
>Die dritte Frage ist, wird nicht nur der Abzug wegen des vorzeitigen Ausscheidens bei denen abgezogen, oder wird deren Pension nach der tatsächlichen Dienstzeit berechnet und nicht nach der fiktiven, so als wären sie genau an der gesetzlichen Pensionsaltersgrenze ausgeschieden?
Tatsächliche Dienstzeit ist entscheidend, so vermute ich.
>Das alles und noch viel mehr kann ich nur fragen, als unbekannte Nebenbedingungen vermuten, aber ich weiß es nicht, du weißt es nicht und die Redaktion von der die Meldung stammt schon gar nicht.
>Denn es gibt noch eine wichtige Frage dabei. Dürfen die vorzeitigen oder die regulär ausgeschiedenen Beamten bei der Bundeswehr, wenn sie es sich zutrauen, sich nach ihrem Ausscheiden einen Arbeitsplatz in der Wirtschaft suchen und dort arbeiten, sich selbständig machen, dürfen die unbegrenzt dazu verdienen, um so ihre vielleicht sehr niedrige Pension aufzubessern? Ein Landäsbeamter darf das nicht.
Soweit ich vor kurzem im Gespräch mit einem ehemaligen Offizier mitbekommen habe, dürfen die sich zumindest selbstständig machen. Ob dieses Einkommen auf die Pension angerechnet wird, weiß ich nicht.
>Wenn somit alle negativen Beleitumstände für einen Bundeswehroffizier zusammen kommen,
was heißt hier negativ? Ich sehe nur positive Seiten.
dann werden es sich viele überlegen, das Angebot des Staates anzunehmen, welche vergleichbar den Abfindungszahlungen in der Wirtschaft sind, wenn dort Personalabbau sozial abgefedert stattfinden oder die Führungsregie entlassen und umgebaut werden soll.
>
Ich habe nicht gegoogelt. Wenn dem so ist, dass nichts oder wenig darüber zu finden ist, handelt es sich m.E. um eine Nacht- und Nebelaktion. Immerhin ist interessant, dass das DLF darüber berichtet hat.
>bis denne
>eisenherz
Gruß
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prinz_eisenherz
25.10.2007, 16:22
@ Aleph
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Re: Wir beide versuchen es mal miteinander? |
-->Hallo Aleph,
## Nach Meldung im DLR wurde vom Parlament (Bundestag) diese Regelung verabschiedet. Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz am Bundesrat scheitern wird.##
Glaube ich auch nicht.
## Das ist ja bei Berufssoldaten nach dem verabschiedeten Gestz eben nicht der Fall: Pensionierung ohne Abschläge. Das heißt für mich, dass Feuerwehrleute und Berufssoldaten unterschiedlich behandelt werden.##
Stimmt auch, die Landesbeamten ohnehin. Es können und es machen auch alle Länder in Teilbereichen ihre eigenen Gesetze für die Landesbeamten. Die reichen Länder andere als die Schuldenländer. Und wiederum einen anderen Spielraum hat der Gesetzgeber bei den Bundesbeamten, das Deutsche Parlament. Ich kenne keine zwingende Vorschrift die fordert, alle Beamte, in allen Bundesländern und die beim Bund selbst, gleich zu behandeln. Worauf sich alle immer schnell einigen, dann sieht es wie ein Zwang aus, ist es aber nicht, bei Kürzungen gleich zu ziehen, aber nicht bei den Wohltaten.
## Siehe oben, nämlich ohne Abschläge.##
Ja, verstehe ich schon, das stand in der Meldung, aber was ist die konkrete Gesetzeslage, die hätte ich mir mal gerne angesehen, ich finde sie aber nicht.
## Richtet sich nach der öffentlichen Besoldungstabelle (A..), also kein Geheimnis.##
Das ist nur bedingt richtig. Die Pensionshöhe richtet sich schon nach der Besoldungstabelle, aber auch nach der angerechneten Dienstzeit. Ein Beamter mit A 12, nur zehn Jahre Dienstzeit, der bekommt erheblich weniger Pension, als einer mit 35 Jahren Dienstzeit, was in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anders sich darstellt.
## Tatsächliche Dienstzeit ist entscheidend, so vermute ich.##
Das wäre dann eine Pensionierung mit Abzügen, denn die volle Pension bekommt ein Beamter nur, wenn er auch den gesamte Anrechnungszeitraum dafür vorweisen kann.
## Soweit ich vor kurzem im Gespräch mit einem ehemaligen Offizier mitbekommen habe, dürfen die sich zumindest selbstständig machen. Ob dieses Einkommen auf die Pension angerechnet wird, weiß ich nicht.##
Ich auch nicht. Hätte aber bei einem Beamten, der mit 55 Jahren in Pension geht und noch Abzüge von der Pension hat, eine Bedeutung bei seiner Entscheidung.
## Wenn somit alle negativen Beleitumstände für einen Bundeswehroffizier zusammen kommen, Was heißt hier negativ? Ich sehe nur positive Seiten.##
Negativ bedeutet, wenn die oben genannten Abzüge angewendet werden, die die Pension verringern und derjenige in seinem Alter keine Anschlußarbeit findet, dann wird er sich hüten mit einem deutlich geringeren Monatseinkommen einem solchen Angebot zuzustimmen. Beispiel ist, wenn jemand noch kräftig für seinem Haus abzahlen muß, die Kinder noch studieren, dann wird er sich nicht vorzeitig pensionieren lassen.
## Ich habe nicht gegoogelt. Wenn dem so ist, dass nichts oder wenig darüber zu finden ist, handelt es sich m.E. um eine Nacht- und Nebelaktion.##
Das will ich nicht bestreiten, es kann aber auch eine aufgeblasene Aktualisierung der Meldung aus dem März 2007 sein, die bloße Absichtserklärung.
## Immerhin ist interessant, dass das DLF darüber berichtet hat.##
Dazu bitte meinem Links aus den vorigen Beitrag mal folgen, wie zuverlässig die Meldungen auch bei scheinbar seriösen Medien sind.
Gruß
eisenherz
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Mephistopheles
25.10.2007, 19:23
@ prinz_eisenherz
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Re: Hier keht es vor allem darum, die Nebel aufzulösen, alter Nebelkerzenwerfer! |
-->Hi Prinz,
alter Rabulist, http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik der du mit Nebelkerzen versuchst, von einfachen Tatsachen abzulenken.
Etwa 680.000 Euro beträgt derzeiot der kapitalisierte Wert einer durchschnittlichen Beamtenpension.
Nachzulesen in Hardcopy: „Vermögen Was wir haben, was wir können, was wir sind“ von Weyh, Florian Felix.
Der volle Pensionsanspruch wird erworben nach 35 Dienstjahren.
Deine 7% einbehaltener Vergütungsanspruch sind also pro Jahr 19.428 Euro oder monatlich 1.620 Euro die dem Bruttogehalt hinzugerechnet werden müssen, wenn man die Fiktion aufrechterhalten will, dass „"Beamte eingezahlt (haben) und zahlen weiter für ihre Pension Geld an den Staat"
Die Beamten verdienen also in Wirklichkeit weit mehr, viel mehr, sehr sehr viel mehr als vergleichbare Angestellte.
Dafür leisten sie entsprechend weniger, lassen sich öfter krankschreiben und gehen früher in Pension.
Nicht, das ich deine Beiträge nicht ansonsten sehr schätzen würde, wirklich gut durchdacht, sauber recherchiert und ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Forums!
Elli wird dir das mit Sicherheit gerne bestätigen.
Aber was Beamte im allgemeinen und den öffentlichen Dienst im besonderen betrifft, hast du einen blinden Fleck breit wie ein Scheunentor!
Gruß
Mephsitopheles
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Tassie Devil
26.10.2007, 11:04
@ prinz_eisenherz
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Re: Auch Beamtenstaat ist Staatskonsum, c'est la vie |
-->>Die Diskussion um die Beamtenbesoldung und -Versorgung und die Gestaltungsabsichten seitens des Bundesrates zeugen von Unkenntnis der Sachverhalte. Die Bezüge bei den Beamten (weiter) abbauen zu wollen ist völlig abwegig und absolut ungerechtfertigt, und zwar aus folgenden Gründen:
Richtig, alles voellig richtig, Unkenntnis der Schverhalte, (weiterer) Abbau der Beamtenbezuege und Tralala: Wo Bankrott und Insolvenz leuchten, auch im Falle derer mit Waffenmonopolgewalt erzwungenen Verschleppung, zeugt JEDE Diskussion von Unkenntnis der Sachverhalte. Auch Abbau von Beamtenbezuegen sind bei diesem Sachverhalt in der Tat voellig abwegig und ungerechtfertigt, weil der beamtliche Dienstherr, namentlich der Mafiastaat BRD, ausser Schuldengebirgen, Solvenzkavernen riesigster Ausmasse und viieeel heisser Luft nichts mehr anzubieten hat.
Kurz und buendig: auch Dein Broetchengeber ist megapleite, Prinz!
Selbstverstaendlich bedauere ich auch das zutiefst, sei auch Du Dir meines Mitgefuehls sicher, aber leider hast auch Du mit Deiner Arbeitgeberwahl offensichtlich wie offenkundig grosses Pech gehabt, Prinz, c'est la vie!
>· Im Bundesbesoldungsreformgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge mit Rücksicht auf die Altersversorgung um sieben Prozent gekürzt mit dem Zusatz, dass der Staat diesen Anteil zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet.
Tja, diese Regelung kurz nach dem Mittelalter war sicherlich gut gemeint, aber diese Pensionssteuer haben leeeiiider auch schon die vorherigen Beamtengenerationsmassen verfruehstueckt und vervespert, genau wie bei den Rentnergenerationsmassen.
Sowas kommt halt in den typischen Beamtenstaatsungebilden leider immer wieder vor, und ich, der ganz kleine Tassie Devil, dem auch die universitaere Weisheit des BRD-Beamtenstaatsapparillos bereits in recht jungen Jahren versagt wurde, weil er bereits in diesem Zeitraum der 1960-er Jahre gaaanz andere Buerden auf seine damals noch jungen Schultern aufgebrummt bekam, hoffe doch stark, dass der mir nebst vielem anderen gleichfalls in diesem Zeitraum bekannt gemachte Name eines gewissen N.C.Parkinson inzwischen auch bei der elfenturmverweissheitlichten BRD-Beamtenstaatsmafia zumindest seine erste Runde dreht.
Auch Beamtenstaat ist Staatskonsum, c'est la vie, und aus die Maus, Prinz!
>· Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 29. Juni 1961 und 30. Juni 1969 ausgeführt, dass die Beamtenpensionen aus ersparten Gehaltsteilen finanziert werden. Im Urteil vom 29. Juni 1961 weiterhin: „Auch der Nur-Beamte hat sich seine Versorgung durch seine Leistung erdient, seine Bezüge während der aktiven Dienstzeit sind entsprechend niedriger und bleiben es gegebenenfalls auch während jener Dienstjahre, die sich nicht mehr pensionserhöhend auswirken."
Ja, richtig, und?
So war es damals, Prinz, in der guten alten Zeit der 1960-er Jahre, der Preussenstaat hielt jedoch frueher in dieser Hinsicht eine noch groessere Konfektschachtel fuer seine Schaefchen parat, [b]aber was hat das alles nur mit dem Heute des Jahres 2007 und demnaechst 2008 zu tun, und der megapleiten BRD-Staatsmafia, auch Deinem Broetchengeber?
An dieser Stelle hoffe ich doch sehr stark auf die BRD-verbeamtete Vernunft und Einsicht, dass das tradierte Generationenprinzip leeeiiider nicht nur Renten- sondern auch Pensionen-Kahlschlagfrass deshalb kennt, kennen muss und bewerkstelligt, weil leeiiider beide Alimentationssysteme von DEINEM[b] megabankrotten Broetchengeber, der BRD-Staatsmafia, in den sprichwoertlichen Abgrund gemanaged wurden.
Ueber Jahrzehnte hinweg wurde ich leeeiiider von [b]DEINEM Broetchengeber mit allen seinen Truppen in Millionenstaerke und deren etwas mehr oder weniger fortgeschrittenen Geisteskrankheiten belaestigt und gezwungen, dabei wollte ich nur weitgehend in Ruhe gelassen werden, und selbst dafuer habe ich noch viel zu lange und viel zu viel bezahlt.
Niemals haette ich auch nur 1 Quaentchen mehr als den Mindestbeitrag, solange es bei einem Minimalbeitrag geblieben waere, in die Rentenversicherung der BRD-Staatsmafia, DEINEM Broetchengeber, einbezahlt, aber ich wurde auch dabei und dazu gezwungen, zuweilen sehr hart erarbeitete, erhebliche Leistungsmengen in die Schweinetroege der BRD-Staatsmafia zu kippen.
Du und Deine Millionenkollegen von der BRD-Staatsmafia, ihr glaubt doch aber wohl nicht allen Ernstes, dass IHR, die Ihr Eurem nunmehr magabankrotten Broetchengeber ueber Jahrzehnte hinweg in der Euch eigenen, zuweilen stark kontraproduktiven Art massive Hilfestellung bei seinen des oefteren geradezu unglaublichen und unfassbaren Handlungen in im Grunde allen Bereichen seiner Aktivitaeten und Taetigkeiten, mit nur ganz wenigen Schrammen und einem Satz Veilchenaugen davonkommt!?
Und, mal mit Verlaub, Prinz, @Mephistopheles hat in seinem neuesten Beitrag zum Thema im Thread nur ein wenig den Deckel des BRD-Beamtenkonfektcontainers gelueftet, darin wimmeln immer noch nur so die dicken Maden im fetten Speck!
Ich erspare mir an dieser Stelle die Praesentation einer Aufstellung all jener geldwerten wie unversteuerten Vorteile, die sich auch die BRD-Beamtenstaatsmafia so im Laufe der vergangenen Dekaden geschaffen hat, was ihnen allein ihr beruflicher Status als solcher ermoeglicht hat. Darunter zaehle ich auch das sehr stark reduzierte Risiko der Arbeitslosigkeit und den Fall in den sozialen Hades, was gleichfalls ein erheblicher geldwerter Vorteil darstellt.
Ich erspare mir an dieser Stelle auch Aufstellungen ueber auf teilweise allerunfaehigste Arten und Weisen verschleuderte und veruntreute Steuergelder seit Jahrzehnten durch die gesamte BRD-Staatsmafia und weise nur auf die regelmaessig erscheinenden Berichte des Steuerzahlerbundes hin.
Ich erspare mir an dieser Stelle auch eine detaillierte Aufstellung darueber, welche produktiven und unproduktiven Verfahren ich selbst bei frueheren Arbeitgeber(n)/Vertragspartner(n) zu foerdern bzw. zu verhindern wusste, nur wenige und ganz kurze Hinweise meiner Spielliga:
1. Etwa gegen Ende des Jahres 1981, als meinem damaligen Broetchengeber erst so richtig bewusst wurde, welcher Kelch des Leidens und Loehnens an ihm vorueber
gegangen war, hoerte ich aus der GL-Ebene direkt oberhalb von mir nachfolgenden Stossseufzer der Erleichterung:"Gott sei Dank hat die Umstellung der EDV auf Siemens vor 5 Jahren nicht funktioniert!"
2."SAP RXY, und diesen Teil dann in ABAP handgestrickt? Das machen Sie mal bittschoen ganz alleine und ohne mich!" Es wurde nicht so sondern eben anders gemacht, der Stossseufzer der Erleichterung kam dann knapp 3 Jahre spaeter...
Ich haette noch weeesentlich mehr und ganz andere Highlights drauf, so nach dem Motto:"Wie erspare ich meinem Auftraggeber so ganz nebenbei durch einen Aufwand von nur wenigen MannSTUNDEN Kosten i.H.v. etwa DM 35.000.000 - i.W. Dreissigfuenf Millionen Deutsche Mark - p.a.?", lasse das aber jetzt sein.
Ich, im Gegensatz zu nicht wenigen anderen, habe nie den Futterneid gepflegt, Prinz, weil solches weder mein Stil ist noch zu meinem Charakter passt, aber gegen Hoechstleistungkriminalitaet und Schwerstverbrechertum jeder Art und jeden Personenkreises bin ich aeusserst allergisch wie kampfbereit!
>· Das Bundesverfassungsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung erneut festgestellt, dass bei den Beamten der Dienstherr durch die Gehaltszahlungen die von ihm zu tragenden Versorgungslasten bereits berücksichtigt.
Das mag ja alles sein, Prinz, wo aber die Insolvenz ist, da hat selbst der Kaiser sein Recht verloren!
>· Im Bundesbesoldungsgesetz 2001 wurde (zusätzlich) festgelegt, dass die Beamten bis 2013 jährlich 0,2 Prozentpunkte weniger Besoldungserhöhung erhalten als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Mit dem ersparten Geld sollen (weitere) Rücklagen zur Deckung von Versorgungslücken gebildet werden, mit direkter Zahlung in den „Vorsorgefonds".
Sollen heisst aber nicht muessen, weitere Pensionssteuern verschieben nur ein wenig die bereits stark verschleppte Insolvenz Deines Broetchengebers, Prinz!
>Die öffentliche Hand bucht seit eh und je nach dem System der kameralistischen Buchführung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kameralistik). Jahresübergreifende und fortzuschreibende Rückstellungen (hier: für beamtenrechtliche Versorgungsverpflichtungen) werden nicht gebucht, gleichfalls werden auch keine entsprechenden Rücklagen gebildet.
Na also, bitte, KEINE entsprechenden Ruecklagen!
Wo keine Ruecklagen gebildet wurden, da kann auch auf solche kein Rueckgriff erfolgen. Punkt.
>Den Beamten werden niedrigere Bezüge ausbezahlt, die eingehaltenen Differenzbeträge werden aber nicht erfasst.
Ja, logisch, bei Einsatz der Kameralistik bedarf es nicht der Erfassung von Pensionssteuern im Hinblick auf das Generationenprinzip bei den Pensionen, so what!?
>Um diese sind die jeweiligen Haushalte (einfach nur) ausgabenmäßig kürzer. Für die Haushalte bedeutet das bisher beachtliche Finanzierungs-, Liquiditäts- und damit Kostenvorteile.
Ja, sie freuen sich darob, die Haushalte.
>Bei der haushaltsrechtlichen Behandlung der Beamtenbesoldung und -Versorgung steht für Verantwortliche der öffentlichen Hand wegen falscher/ unterlassener Verbuchung und Planaufstellung (Bilanzierung) und Zweckentfremdung von Mitteln der Verdacht des Straftatbestands der Untreue im Raum, und zwar in Gestalt einer jahrzehntelangen Veruntreuung (natürlich nur theoretisch, da weder eine personenbezogene Beschuldigung möglich noch ein Vorsatznachweis denkbar ist).
Aso, nur der theoretische Straftatbestand der Untreue durch den grossen Inkognito der BRD-Staatsmafia beim Thema der Beamtenbesoldung und -Versorgung?
Na, dann ist doch alles in Butter, oder doch nicht?
>Nicht die Beamten sind überbezahlt, sondern die Verbuchung in den Haushaltsrechnungen ist falsch. Nicht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sind zu kürzen, sondern die Finanzierung der Haushalte ist nicht gegeben und muss anderweitig hergestellt werden.
Tja, wer Jahrzehnte lang falsch bucht und verbucht, der muss sich nicht wundern, wenn er magapleite geht.
Natuerlich ist das BRD-Staatsmafia-Beamtentum weit ueberbezahlt, setzt man vergleichend zur Privatwirtschaft in Relation, was da so alles an Schwachsinn produziert wird, in die sprichwoertlichen Hosen geht und an Waende gefahren wird, und als Sahnehaeubchen noch der Umstand darauf, dass jegliche Art von Haftungsregression durch voellige Abwesenheit glaenzt.
Selbst die Juso-Pfeiffe und spaetere BRD-Staatsmafia-Kanzler Stuemper Schroeder hat vor nur wenigen Jahren die gesamte Lehrerschaft als faule Saecke qualifiziert, deren masslose Ueberbezahlung allein schon aus dieser Perspektive voellig in Ordnung geht.
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>Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung!
>TATSACHE IST:
>Immer wieder wird die Frage eines Versorgungsbeitrags der Beamten zur Finanzierung ihrer Pensionen diskutiert. Völlig außer acht gelassen wird bei der öffentlichen Diskussion derzeit, dass bereits seit 1951 die Besoldung gerade mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten ist (BT-Drs. 1/2846 vom 19.11.1951). Der sog. Eckmann-Vergleich geht von Kürzungen in Höhe von 7 % aus.
Voellig ausser acht laesst bereits seit einigen Jahrzehnten das BRD-Staatsmafia-Beamtentum den Umstand, dass jegliche Versorgung ihrerseits nur dann, nur insoweit und nur solange gewaehrleistet ist, wie der Finanzierer dieser Versorgungsleistungen solvent ist und bleibt, und das war in der BRD der Steuer-und Abgabenzahler.
>Die Beamtenversorgung baut also - wirtschaftlich gesehen - auf einbehaltenen, lediglich nicht förmlich ausgewiesenen Gehaltsbestandteilen auf; das heißt: bei der Bemessung der Höhe der Besoldung der Beamten ist der spätere Versorgungsanspruch schon mitberücksichtigt, weil das Beamtenverhältnis grundsätzlich als ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis (während der aktiven Dienstzeit und während des Ruhestandes) zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn ausgestaltet ist.
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
>Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes geht davon aus, dass Beamte gerade durch diesen Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung leisten (BVerwGE 12, 284, 294; 32, 74, 80; BFH, BStBl II 1976, S. 228, 230). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 diese Feststellungen bestätigt (BVerfGE 54, 11).
>Der Gehaltsverzicht der Beamten zeigt sich in einem Vergleich des Grundgehaltes eines Beamten mit einem vergleichbaren Angestellten. Bei einem Lehrer (50 Jahre) der Besoldungsgruppe A 12 ist das Grundgehalt derzeit um rund ¤ 190,-- geringer als bei einem vergleichbaren Angestellten in BAT III.
>Hinzu kommt, dass durch das „Beamtenprivileg“ der besonderen Steuertabelle, wonach einem Beamten bei gleichem Bruttoverdienst (z.B. A 11 Endstufe) ca. ¤ 30,-- mehr an Steuern einbehalten werden wie einem vergleichbaren Angestellten nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle.
Du kannst mit Engelszungen reden und schreiben was Du willst, Prinz, verschleppte Insolvenz ist halt verschleppte Insolvenz, Bankrott bleibt Bankrott und Megapleite Megapleite.
Haetten meine ehemaligen Arbeitgeber/Vertragspartner/Auftraggeber ihre Schuppen und Laeden waehrend meiner jeweiligen Spielzeiten u.U. sehr blauaeugig gegen die Waende gefahren, und Du darfst mir schon glauben, dass ich darauf stets nicht nur mehr wie ein Auge hatte sondern auch dafuer kaempfte, dass genau solches eben nicht passiert, dann haettest auch Du voellig zurecht festgestellt:
Was geht's denn mich an, Tassie, wenn Dein Broetchengeber seine Klitsche blauaeugig gegen die Wand rennt? Es tut mir ja fuer Dich leid, aber Du haettest halt besser aufpassen muessen, c'est la vie!
Muss ich Dir jetzt unbedingt eine grosse Liste aufstellen mit all dem ganzen Scheiss, den Dein Broetchengeber so in den vergangenen 20 Jahren gebaut und getrieben hat, um seinen BRD-Laden voll gegen die Mauern zu fahren, von A wie Asylantenschwemme bis Z wie zypriese ZimtZicke, um Dir danach mein Bedauern mitzuteilen:
Was geht's denn mich an, Prinz, wenn Dein Broetchengeber seine Klitsche wider nesseren Wissens gegen die Wand rennt? Es tut mir ja fuer Dich leid, aber Du haettest halt besser aufpassen muessen, c'est la vie!
>„Väterchen Staat“ bzw. die politisch Verantwortlichen hätten bei derzeit ca. 1,6 Millionen Beamten keinerlei Finanzierungsprobleme, wenn sie - auch nur Teile dessen - was sie den Beamten weniger auszahlen bzw. mehr an Steuern einbehalten, für die spätere Pension angelegt bzw. den Beamten ausbezahlt hätten, damit sie die Anlage selbst übernehmen
Alles im Konjunktiv.
Waere ich 1972/73 schon vorzeitig nach Tassie oder doch zumindest Aussiland abgereist, dann wuerde ICH vermutlich hier nicht schreiben, Du vermutlich aber schon.
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>Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte der kommenden Jahrzehnte beginnen Bund und Länder seit einigen Jahren mit dem Aufbau von Versorgungsrücklagen und in unterschiedlichem Ausmaß auch mit dem Aufbau von Versorgungsfonds.
>Nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes werden beim Bund und den Ländern Versorgungsrücklagen als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen gebildet. Hierzu wird das Besoldungs- und Versorgungsniveau der Beamten und Pensionäre in jährlichen Schritten von je 0,2 % abgesenkt, indem die gesetzlich beschlossenen Gehaltsanpassungen der Beamten und die daraus resultierenden Anpassungen der Pensionen in den Jahren zwischen 1999 und 2017 entsprechend vermindert werden.
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>Kommentar:
>So lieben wir unsere Politiker. Erst jahrlang Beiträge einkassieren, diese zweckentfremdet verwenden und dann, wenn die Stunde der Wahrheit kommt, gleich noch einmal kassieren und sich hinstellen und auf die Beamten zeigen mit der Behauptung, die hätten noch nie für ihre Altersversorgung Geld bezahlt. Ein glatte Lüge.
Nee nee, so wie die Rentner Rentensteuer abgedrueckt haben so haben die Beamten ihre Pensionssteuern abgedrueckt, das ist halt so bei den Umlagesystemen mit einem generationsvertraglichem Geschmack, und/oder auch bei kameralistischen Abrechnungsverfahren.
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>Die dadurch eingesparten Beträge sollen einem Sondervermögen zugeführt werden. Die Mittel dieser Sondervermögen dürfen laut Gesetz nur zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben verwendet werden.
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>Kommentar:
>Wo dieses Sondervermögen ist, inwieweit es vor dem Zugriff der Politiker sicher ist, ich weiß es nicht. Ich behaupte dieses Sondervermögen existiert noch gar nicht, weder als Fond noch als Versicherung.
Das ist gut moeglich.
>Ist aber nicht so schlimm,, wenn es dann wieder besonders eng wird mit den Pensionszahlungen, kann man jederzeit der geifernden Bevölkerung einen Buhmann vorführen, was die Mehrheit auch sehr gerne ungeprüft glauben wird, um sogleich noch einmal bei den Gehältern der Beamten einen Zuschuß zu ihrer Pension einzufordern. Zweimal hat es klaglos schon funktioniert, warum nicht noch viel male danach?
Kruege pflegen so lange zu den Brunnen zu gehen, bis sie brechen.
>Wer Muße hat, der sehe sich alle Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst an und stellt fest, das die Gehaltserhöhungen für Beamte tatsächlich immer geringer waren als für die Arbeiter und Angestellten, die oben genannte Differenz für Rücklagen für die späteren Pensionen der Beamte.
Was glaubst Du wohl, wie oft ich in den 1970/80-er Jahren zwar Brutto mehr aber dafuer Netto weniger auf meiner Gehaltsabrechnung hatte!?
Ich hatte ohne jede Unterbrechung im Zeitraum der Jahre 1973-1982 beim gleichen Broetchengeber jedes Jahr Nettoeinbussen, obwohl ich im Hinblick auf die zu erbringende Leistung staendig mehr schulterte.
>Was die einzelnen Regierungen mit dem einsparten Geld tatsächlich gemacht haben, das muß man die fragen, sie fragen wo die geforderten Rücklagen geblieben sind. In guten Zeiten für soziale Wohltaten ausgegeben, besonders viel vor Wahlen, da sind sie geblieben.
Die sozialen Wohltaten seitens der BRD-Staatsmafia, die ich als Angestellter in der"Privat"-Wirtschaft taetig in rund 27 Jahren bis etwa Mitte der 1990-Jahre einkassierte, bestanden ausschliesslich darin, nicht staendig mehr Steuern und Abgaben in Umfaengen leisten zu muessen, dass ich von Jahr zu Jahr Nettoverluste hinzunehmen hatte.
>Das ist aber mehr als ärgerlich und die Lügen der Politiker verwerflich. Es ist hierbei nicht anders als bei den angeblich selbstverwalteten Rentenkassen, aus denen sich alle Parteien von Fall zu Fall für versicherungsfremde Ausgaben bedient haben. Dafür hätten eigentlich die Steuern erhöht werden, z. b. für die Renten der Ostländer, aber damit kann man keine Wahlen gewinnen.
Die Asylantenschwemme und der Eurotz sind die beiden Haken, an denen sich die BRD-Staatsmafia aufgehaengt hat.
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