dottore
18.11.2007, 14:15 |
Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! Thread gesperrt |
-->Hi,
bekanntlich bricht im deutschen Recht Kauf (oder andere Formen des Eigentumsübergangs) nicht Miete.
Das ist in den USA anders. Dort sind jetzt nicht nur die Eigentümer dran (Hypothekenkrise), sondern auch die Mieter. Sobald eine Immobilie in Zwang geht (foreclosure) erledigt sich auch der Mietvertrag - die Leute müssen raus. Grund: Man will sich der Mieter entledigen, um die Immobilie besser verkaufen zu können.
Letzte Woche hat das House darob einen Mieterschutz verabschiedet. Wie es weitergeht - wer weiß?
Betroffen seien mindestens eine Million Mieter. Es sind dieselben Gebiete betroffen, in denen schon die forclosures wüten (siehe früheres Posting).
Gruß!
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LOMITAS
18.11.2007, 14:18
@ dottore
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Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! |
-->>Hi,
>bekanntlich bricht im deutschen Recht Kauf (oder andere Formen des Eigentumsübergangs) nicht Miete.
Nicht ganz. Bei der ZVG hat der Erwerber - so er will- ein Sonderkündigungsrecht gegen den Mieter. Müsste nachsehen, glaube aber § 57a oder 58a ZVG
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dottore
18.11.2007, 14:40
@ LOMITAS
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Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! |
-->Hi LOMITAS,
>>bekanntlich bricht im deutschen Recht Kauf (oder andere Formen des Eigentumsübergangs) nicht Miete.
>Nicht ganz. Bei der ZVG hat der Erwerber - so er will- ein Sonderkündigungsrecht gegen den Mieter. Müsste nachsehen, glaube aber § 57a oder 58a ZVG.
Das ist richtig. Gesetzliche Kündigung. Aber foreclosures nach US-Recht sind sales (Verkäufe),"by judicial sale" oder"power to sale". Nuancen, aber wichtig - beide Rechtssysteme sind halt in vielen Punkten verschieden.
Gruß!
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LOMITAS
18.11.2007, 14:53
@ dottore
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Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! |
-->Hallo,
schon klar. Wollte auch nicht Klugscheissern.
Bloss bei deinem Bericht fiel mir wieder ein wie ich von vielen Jahren mal eine Bank bei Wasserburg damit aushebelte.
Die hab ich dann beim Termin auf 118% mit dieser Drohung getrieben. Wollten die doch ein Objekt versteigern wo sie selbst Hauptmieter wollen. Somit ihre eigenen Mietzahlungen nicht als Sicherheit anerkennen. Total kirre.
Gruß zurück
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Bambus
18.11.2007, 23:01
@ dottore
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Re: Neues von der Immo-Krise: Mieter raus! |
-->Hi Lomitas und dottore,
im deutschen Mietrecht ist zwar nach 57a ZVG die Kündigung möglich aber es muß nach BGB § 573(1) zusätzlich auch ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegen, um einen Wohnraummieter zu kündigen (z.B. Eigenbedarf), das ist dann das gleiche eingeschränkte Künigungsrecht welches jeder Vermieter zu jeder Zeit bezüglich seiner Wohnraummieter hat. Im Gewerbemietrecht gibt es diesen zusätzlichen Kündigungsschutz für den Mieter nicht.
Gruß
Bambus
>Hi LOMITAS,
>>>bekanntlich bricht im deutschen Recht Kauf (oder andere Formen des Eigentumsübergangs) nicht Miete.
>>Nicht ganz. Bei der ZVG hat der Erwerber - so er will- ein Sonderkündigungsrecht gegen den Mieter. Müsste nachsehen, glaube aber § 57a oder 58a ZVG.
>Das ist richtig. Gesetzliche Kündigung. Aber foreclosures nach US-Recht sind sales (Verkäufe),"by judicial sale" oder"power to sale". Nuancen, aber wichtig - beide Rechtssysteme sind halt in vielen Punkten verschieden.
>Gruß!
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LenzHannover
18.11.2007, 23:44
@ Bambus
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So ist es, man kann kündigen, braucht aber einen echten Grund, nur den |
-->dort wohnenden Eigentümer kann man recht einfach vor die Tür"setzen".
Bei der Kündigung sind enge Fristen zu beachten, ggf. vorher zum Rechtsverdreher .
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