Tassie Devil
28.11.2007, 02:28 |
Die Umsatzsteuer-Bombe UStG seit dem Jahre 2002Thread gesperrt |
-->Hi Forum,
trotz meines momentanen Zeitdrucks hier zunaechst das Lied des Stuemper Schroeder:
"Sag' mal wo kommst Du denn her? -"
"Aus Stuemperhausen bitte sehr..."
[http://www.curare-ev.de/43701.html]
Zunaechst rate ich jedem Board-Leser das sorgfaeltige Studium dieser Webseite einschliesslich der darin zum Download angebotenen Schriftstuecke als PDF-Files an:
"Am 18.7.2007 veröffentlicht Curare e. V. in OpenPR den Nachweis, daß das Umsatzsteuergesetz von 1999 seit dem Jahr 2002 auf Grund des Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 I 2 des Grundgesetzes nichtig ist."
Danach empfehle ich jedem Board-Leser die grundsaetzliche Entscheidung fuer sich selbst und fuer die in seiner wirtschaftlichen Abhaengigkeit stehenden Lieben, entweder mutig nachfolgender aktuell anhaengigen Feststellungsklage zu folgen, oder vor der Staatsmafia kuschend seine Finger davon zu lassen:
Feststellungsklage Az 12 K 1351/07 vor dem Finanzgericht Baden Wuerttemberg Aussensenate Stuttgart i.S. Pro Domo GmbH Peter Hirschfeld - Klaeger - und das Finanzamt Ludwigsburg - Beklagte -.
Die Mutigen setzen mit Hinweis auf das soeben zitierte laufende Verfahren vor dem FG BW jegliche Umsatzsteuerzahlungen aus, insbesondere jegliche Zahlungen an die Finanzaemter in allen Bundeslaendern, oder bezahlen bei aktuell laufenden Verfahren der Zahlungserzwingung insbesondere seitens der Finanzbehoerden nur unter hinweisendem Vorbehalt.
Des weiteren erbitten alle Mutigen mit aktuell laufenden Gerichtsverfahren im Hinblick auf das UStG (z.B. wegen Verkuerzung oder Hinterziehung von Umsatzsteuer) die vorlaeufige Aussetzung ihres Verfahrens wiederum mit Referenz auf obige Feststellungsklage vor dem FG BW Stuttgart.
Des weiteren weisen alle Mutigen mit aktuell laufenden oder bereits angekuendigten Steueraussenpruefungen durch Finanzbeamte, Steuerpruefer und Steuerfahnder diese auf ihre vermutlichst strafbaren Handlungen infolge fehlender Rechtsgrundlagen unter Zitierens obiger Feststellungsklage vor dem FG BW Stuttgart hin, insoweit diese in Sachen des UStG ermittelnd taetig sind oder dieses beabsichtigen.
Des weiteren weisen alle Mutigen zur Durchfuehrung anstehende Nachschauverfahren gemaess §27b UStG wegen Fehlens jeglicher Rechtsgrundlagen zurueck und weisen die mit der Durchfuehrung beauftragten Finanzbeamten, Steuerpruefer und Steuerfahnder auf ihre vermutlichst strafbaren Handlungen hin.
Die Kuscher duerfen weder damit rechnen noch darauf vertrauen, dass sie von Seiten der BRD-Staatsmafia seit dem Jahr 2002 vermutlichst voellig rechtswidrig eingeforderte USt-Zahlungen jemals auch nur in Teilen zurueckerstattet erhalten, denn jede getaetigte Steuerzahlung ist fuer den Steuerzahlerdepp auf immer und ewig verloren.
Die hieraus auf das MWST-System austrahlenden Folgen und Konsequenzen stelle ich in diesem Beitrag voellig beiseite.
Waidmanns Heil!
TD
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Dieter
28.11.2007, 10:07
@ Tassie Devil
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Wie zwingt man den Staat? |
-->Wie zwinge ich den Staat?
So lautet doch die Frage. Jeder weiß, daß die Nichtanwendung des USTG ab 2002 den Staat unfinanzierbar machen würde - Staatsbankrott.
Würde das UST-Gesetz nachträglich geändert, käme das einer Bestätigung des zuvor bestandenen Unrechts gleich. Also wird man eine Lösung finden, die das auf richterlichem Wege erledigt.
Und wer haftet für den Blödsinn der damaligen Regierung?
Gruß Dieter
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Tassie Devil
28.11.2007, 11:26
@ Dieter
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Re: Wie zwingt man den Staat? |
-->>Wie zwinge ich den Staat?
>So lautet doch die Frage.
Guten Morgen, Dieter,
um Deine Frage zunaechst zu beantworten:
Man muss unterscheiden, ob der Staat zum Erbringen einer vorbestimmten Leistung oder zu einer Unterlassung gezwungen werden soll.
Das Erzwingen einer vorbestimmten Leistung des Staats ist von einem Antragsteller letztendlich nur ueber die zustaendigen Gerichtsinstanzen mit des oefteren sehr zweifelhaftem Erfolgsausgang fuer den Klaeger verbunden, hierbei muss die gesamte Initiative analog einer Angriffshaltung vom Klaeger aus gehen.
Das Erzwingen einer Unterlassung des Staats hingegen ist fuer eine nur vermeintlich zu einer Leistung verpflichteten Person m.E. ein wenig einfacher zu bewerkstelligen und handhaben, weil der Leistungsverpflichtete bis zur vollstaendigen gerichtlichen Klaerung, die er jedoch bei der zustaendigen Gerichtsbehoerde als Klaeger durch Klageerhebung selbst initiieren muss, seine Leistungserfuellung bis dato erfolgreich verweigern darf. Die Initiative bei dieser Variante gleicht mehr einer Verteidigungshaltung des Klaegers.
>Jeder weiß, daß die Nichtanwendung des USTG ab 2002 den Staat unfinanzierbar machen würde - Staatsbankrott.
Moooment bitte!
Es wird sich mit vollkommener Gewissheit kein Richter einfinden, der die Nichtigkeit des UStG ab 2002 bei gleichzeitigem Schadenersatz aller UStG-Geschaedigten zu Lasten der Staatskasse urteilhaft festsetzt.
Es werden sicherlich auch keinerlei rueckwirkende Massnahmen zu Gunsten der bis dato UStG-Geschaedigten ergriffen werden.
Es kann jedoch keinerlei Zweifel daran sein, dass beginnend mit dem Jahr 2002 bis zum heutigen Tag wie auch morgen und uebermorgen ein UStG tagtaeglich zur Anwendung gelangt wie auch vollstreckt wird, das seit diesem Zeitpunkt ohne jegliche Rechtsgrundlage mit Ausnahme der gewohnheitsrechtlichen Uebung exekutiert wird.
Diejenigen, welche sich gemaess den Vorlagen meines Vorbeitrags ab sofort nicht diesem staendigen Unrecht beugen, haben zumindest eine sehr gute Chance darauf, sich Vorteile aus der vorlaeufigen Aussetzung jeglicher Leistungsgestellung gemaess dem offensichtlich rechtsunwirksamen UStG zu erwirtschaften, und wenn letztendlich dabei nur ein Zinsgewinn aufgrund spaeterer Zahlungsweise herausspringen wird (die Erhebung eines Strafzinses wird sich die BRD-Finanzmafia verkneifen muessen, weil sie ansonsten Gefahr laeuft, das gesamte heute schon aeusserst fragile BRD-Gesetzeskonstruktions-Artefakt mit ohrenbetaeubendem Krachen, Knallen und Knirschen zum vollstaendigen Einsturz zu bringen).
>Würde das UST-Gesetz nachträglich geändert, käme das einer Bestätigung des zuvor bestandenen Unrechts gleich.
Ja selbstverstaendlich wird diese Bestaetigung kommen, denn um Abaenderungen wie auch immer wird die BRD-Staatsmafia selbst mittelfristig nicht herumkommen.
>Also wird man eine Lösung finden, die das auf richterlichem Wege erledigt.
Das steht ausser Zweifel, aber die dabei zu knackenden Nuesse werden sowohl fuer die Justizmafia wie auch fuer die Finanzmafia aeusserst hart werden, weil hierbei stets Rechtsbeugungen wie schwere Dienstvergehen auf den Anzeigetafeln leuchten, denn immerhin verstoesst dieses UStG seit 2002 gegen grundgesetzlich verankerte Grundrechts-Gebote
>Und wer haftet für den Blödsinn der damaligen Regierung?
Na, DAS laeuft wie immer ===> der deutsche Steuerzahlerdepp, wer denn sonst!?
>Gruß Dieter
Gruss!
TD
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MI
28.11.2007, 11:45
@ Tassie Devil
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Re: Die Umsatzsteuer-Bombe, Seitenlink: Jetzt-helfen-wir-uns-selbst |
-->Hi Tassie,
unter anderem fand ich diese sehr interessante Seite
http://www.jetzt-helfen-wir-uns-selbst.com/wir/
verlinkt, die sich von all den vielen aus dem Boden sprießenden Polit-Alternativangeboten angenehm absetzt. Ich werde da dranbleiben. man bekommt endlich mal das Gefühl, etwas TUN zu können. Das ist ja das Schlimme, daß man überhaupt nicht weiß, was man TUN soll! Man will ja, man spürt die absolute Notwendigkeit. Man weiß, wenn ich es nicht tue, dann stecken eines Tages meine Kinder in derselben Situation, nun vermutlich noch geschwächter und noch eingenordeter.
Nur WAS soll man tun, was KANN man tun? Ist nicht schon alles versucht und getan worden? Und wofür - oder: wogegen überhaupt? Wer ist denn der Feind eigentlich? Der"internationale Terrorismus" doch *eigentlich* nicht. Bisher jedenfalls nicht. Der Islamismus *eigentlich* auch nicht. Andere Nationen? Bäh, antiquiert. Die Wirtschaft? Vielleicht, aber was ist denn"die Wirtschaft"?
Das ist ja diese berühmte Nebelwolke, in die du reinstechen kannst, wie du willst, und es bringt einfach nichts, wird alles nur verschluckt. Deswegen ist es tatsächlich so, daß es nur diese eine Lösung gibt, ganz unten und ganz von vorne wieder anzufangen. Innerhalb des Systems gibt es keine Lösung, sondern nur Kreisverkehr, der auf Dauer alle verrückt macht.
Grüße,
MI
b.t.w.: Was wäre allerdings schon das"Blut der Staatsmafiabande" ohne die Deckung durch das Militär? Von daher ist und bleibt doch die Waffengewalt die einzige"wahre", die ultimative Deckung. Sie deckt notfalls auch den"lender of last ressort".
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LenzHannover
28.11.2007, 12:35
@ Tassie Devil
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Ein SPD-Geschenk für alle Steuerhinterzieher mit Konto in der Schweiz... |
-->ein (vermuteter/angenommener) Umsatzsteuerbetrug ist ja der Hebel, mit dem der Staat das schweizer Steuergeheimnis offz. für Deutsche aushebeln kann.
Da können sich die Steuerhinterzieher dann ggf. auf ein Sozen-Gesetz berufen .
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Dieter
28.11.2007, 12:55
@ Tassie Devil
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Re: Wie zwingt man den Staat? |
-->Hallo Tassie Devil,
>Es wird sich mit vollkommener Gewissheit kein Richter einfinden, der die Nichtigkeit des UStG ab 2002 bei gleichzeitigem Schadenersatz aller UStG-Geschaedigten zu Lasten der Staatskasse urteilhaft festsetzt.
>Es werden sicherlich auch keinerlei rueckwirkende Massnahmen zu Gunsten der bis dato UStG-Geschaedigten ergriffen werden.<
---Wenn festgestellt würde, das ein Gesetz rechtswidrig ist und somit alle daraus resultierenden Verwaltungsakte, dann wären damit alle damit verbundenen Verwaltungsakte nichtig.
Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten hat die Finanzverwaltung lt. AO ergangene Steuerbescheide im Nachhinein rückwirkend zu korrigieren, spätestens bei Bekanntwerden der offensichtlichen Unrichtigkeit.
Daraus folgt nach meiner Logik: Entweder das bestehende USTG ist rechtswidrig dann müßte das zur Aufhebung aller darauf erlassenen Verwaltungsakte führen, oder das USTG ist nicht rechtswidrig und alles bleibt beim alten.
Einen Zwischenweg sehe ich nicht.
Gruß Dieter
PS:
Mit dem Zinsgewinn ist das auch so eine Sache. Wie läuft das praktisch ab:
Nehmen wir an, ich gebe keine UST-Voranmeldung ab und erkläre (ggf. nach Mahnung), daß es dafür keine Rechtsgundlage gibt mit Erklärungen usw.
Die Finanzverwaltung wird daraufhin Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen Steuerbescheid erlassen. Dagegen würde ich Einspruch einlegen, verbunden mit der Bitte um"Ausssetzung von der Vollziehung". Meinem Aussetzungsantrag wird die Finanzverwaltung nicht zustimmen, da meine Gründe für sie keine sind. Ebenfalls wird der Einspruch abgelehnt. Wenn ich mich im Recht fühle und trotzdem nicht zahle würden kurze Zeit darauf alle meine Konten gesperrt zwecks Verwertung (Kein Zahlungsverkehr mehr möglich) bis zur Begleichung der"Schuld" beim Finanzamt.
- und nun gehts umgekehrt: Wie bekäme ich das Geld zurück. Doch nur mit Hilfe eines erfolgreichen Instanzenweges. ABer ich sehe beileibe keinen Zinsvorteil, nicht nur das, der geschätze Betrag vom Finanzamt ist mit Sicherheit zu meinen Lasten ausgelegt und beziffert (Sinn der Schätzung).
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Der Husky
28.11.2007, 14:05
@ Tassie Devil
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Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... |
-->wenn er sowieso das Recht des Stärkeren hat??
Hallo TD!
Hab selber die Sache des fehlenden Geltungsbereiches vom GG beim Finanzamt beanstandet. Das Ende vom Lied war, das der Herr Oberregierungsrat Finanzamtsvorsteher in der Präambel-Aussage ( Die Dt.in den Ländern West und Ost haben in freier Selbstbestimmung die Einheit Dt.s vollendet. Damit gilt das GG für alle Dt.) sehr wohl einen Geltungsbereich sah. Dir brauch ich das doch nicht erklären, daß eine Personenkreisbestimmung keine Territoriumsfestlegung ist.
Aber - wer hat die stärkeren Waffen? Und solange ich diese Frage zu meinen Ungunsten entscheide, solange werde ich keinen Justizweg einschlagen. Das mag Feigheit vor dem Feind darstellen, ist jedoch für mich nur Schutzaktion.
Wenn du mir sagst wo sich ein System-Hauptschalter befindet, bei dem man keinen Ratsch kriegt beim Betätigen, dann bin ich dabei.
Viele Grüße vom Husky!
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Tassie Devil
29.11.2007, 03:29
@ Dieter
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Re: Wie zwingt man den Staat? |
-->>Hallo Tassie Devil,
Hallo Dieter,
>>Es wird sich mit vollkommener Gewissheit kein Richter einfinden, der die Nichtigkeit des UStG ab 2002 bei gleichzeitigem Schadenersatz aller UStG-Geschaedigten zu Lasten der Staatskasse urteilhaft festsetzt.
>>Es werden sicherlich auch keinerlei rueckwirkende Massnahmen zu Gunsten der bis dato UStG-Geschaedigten ergriffen werden.<
>
>---Wenn festgestellt würde, das ein Gesetz rechtswidrig ist und somit alle daraus resultierenden Verwaltungsakte, dann wären damit alle damit verbundenen Verwaltungsakte nichtig.
Richtig.
>Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten hat die Finanzverwaltung lt. AO ergangene Steuerbescheide im Nachhinein rückwirkend zu korrigieren, spätestens bei Bekanntwerden der offensichtlichen Unrichtigkeit.
Nochmals richtig.
>Daraus folgt nach meiner Logik: Entweder das bestehende USTG ist rechtswidrig dann müßte das zur Aufhebung aller darauf erlassenen Verwaltungsakte führen, oder das USTG ist nicht rechtswidrig und alles bleibt beim alten.
>Einen Zwischenweg sehe ich nicht.
Was die judikative Staatsmafia durch Richterspruch auf alle Faelle vermeiden wird ist der Umstand, die Rechtswidrigkeit des UStG seit 2002 feststellend festzusetzen, weil die daraus folgende Nichtigkeit dieses Gesetzes seit diesem Zeitpunkt mit voll diese Staatsmafia zerstoerenden Folgen und Konsequenzen verbunden waere.
Jedoch kann und wird es nicht"beim Alten" im aktuellen Status Quo bleiben, weil die Rechtswidrigkeit des UStG eben durch die Einfuehrung des Paragraph 27b im Jahre 2002 zu offensichtlich (geworden) ist.
Vermutlich wird man eine Isolierungsstrategie des 27b verfolgen und auf dieser Schadenseindaemmungstaktik das weitere Vorgehen abstimmen.
>
>Gruß Dieter
>PS:
>Mit dem Zinsgewinn ist das auch so eine Sache. Wie läuft das praktisch ab:
>Nehmen wir an, ich gebe keine UST-Voranmeldung ab und erkläre (ggf. nach Mahnung), daß es dafür keine Rechtsgundlage gibt mit Erklärungen usw.
Diese Vorgehensweise waere allein schon deshalb ein grosser Fehler, weil die fehlende Rechtsgrundlage ja noch ueberhaupt nicht gerichtsfest entschieden wurde.
>Die Finanzverwaltung wird daraufhin Besteuerungsgrundlagen schätzen und einen Steuerbescheid erlassen.
Und schon waerst Du damit auf der voellig falschen Fahrbahn.
>Dagegen würde ich Einspruch einlegen, verbunden mit der Bitte um"Ausssetzung von der Vollziehung". Meinem Aussetzungsantrag wird die Finanzverwaltung nicht zustimmen, da meine Gründe für sie keine sind. Ebenfalls wird der Einspruch abgelehnt. Wenn ich mich im Recht fühle und trotzdem nicht zahle würden kurze Zeit darauf alle meine Konten gesperrt zwecks Verwertung (Kein Zahlungsverkehr mehr möglich) bis zur Begleichung der"Schuld" beim Finanzamt.
Nein, bzw. ja, Dieter, Dein Verfahrahrensfehler liegt gleich am Anfang.
Du musst im Hinblick auf Dein Handling des UStG alles im wie gehabten Umfang vorschriftlich tun, lediglich in dem Augenblick, in welchem Du Deine Zahlung taetigen muesstest, wuerdest Du Dein zustaendiges FA auf das laufende Verfahren der Feststellungsklage im Hinblick auf Nichtigkeit des UStG beim FG BW Stuttgart hinweisen, verbunden mit der gleichzeitigen Bitte der vorlaeufigen Zahlungsaussetzung bis zur gerichtlichen Klaerung dieses Rechtsstreits.
>- und nun gehts umgekehrt: Wie bekäme ich das Geld zurück. Doch nur mit Hilfe eines erfolgreichen Instanzenweges. ABer ich sehe beileibe keinen Zinsvorteil, nicht nur das, der geschätze Betrag vom Finanzamt ist mit Sicherheit zu meinen Lasten ausgelegt und beziffert (Sinn der Schätzung).
Siehe oben, Du darfst nicht auf die falsche Spur geraten und musst Dich auf den wesentlichen Punkt konzentrieren: Deine Zahlung von Geld an die Finanzmafia, das, wenn einmal gezahlt, bestenfalls unter grossem Aufwand wieder zurueckgeholt werden koennte.
Um mich abschliessend kurz zu fassen, selbst wenn Du alle Deine Moeglichkeiten der Verhinderung Deiner Zahlung an die Finanzmafia vergeblich ausgeschoepft hast, darunter auch das Angebot der Einzahlung auf ein verzinsliches Sperrkonto, rate ich Dir als letzte Variante auf alle Faelle zur Zahlung nur unter Vorbehalt, weil Deine damit implizit verbundene Willenserklaerung Dir die spaetere Moeglichkeit verschafft, ueberhaupt noch zumindest einen Fuss in die Tuere des Rueckerstattungsverfahrens zu bekommen.
Gruss!
TD
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Tassie Devil
29.11.2007, 04:16
@ Der Husky
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Re: Warum sollte sich der Staat an die Stärke des Rechts halten,...... |
-->>wenn er sowieso das Recht des Stärkeren hat??
Das ist schon richtig, aber ganz so einfach ist die Sache fuer die Staatsmafia halt eben nicht, weil ihre Ressort-inneren Kaempfe genug Konfliktmaterial fuer die innerer Ebenen bereit haelt.
>Hallo TD!
Hi Husky,
>Hab selber die Sache des fehlenden Geltungsbereiches vom GG beim Finanzamt beanstandet. Das Ende vom Lied war, das der Herr Oberregierungsrat Finanzamtsvorsteher in der Präambel-Aussage ( Die Dt.in den Ländern West und Ost haben in freier Selbstbestimmung die Einheit Dt.s vollendet. Damit gilt das GG für alle Dt.) sehr wohl einen Geltungsbereich sah. Dir brauch ich das doch nicht erklären, daß eine Personenkreisbestimmung keine Territoriumsfestlegung ist.
Vermutlich hast Du bei Deiner Beanstandung einen Teil vergessen vorzutragen, vermutlich den allerwichtigsten Teil in der GG-widrigen Angelegenheit des Geltungsbereichs.
Das allerwichtigste Teil besteht naemlich darin, dass das BVerwG bereits im Jahre 1963 (nach meiner momentanen Erinnerung aus dem Stehgreif) die Nichtigkeit eines jeden Gesetzes vorschriftlich festsetzte, wenn nicht dessen oertlicher Geltungsbereich fuer den Durchschnittsbuerger klar, unkompliziert und schnell erkenntlich zu ermitteln sei.
Wenn Du dieses allerwichtigste Teil bei Deiner Beanstandung nicht beigepackt hast, dann musst Du Dich nicht darueber wundern, einen Schuss in den Ofen produziert zu haben, denn der Geltungsbereich aus der Praeambel des GG ist irrelevant im Hinblick auf den vom BVerwG geforderten OERTLICHEN Geltungsbereich eines Gesetzes!
Die Schote mit der Praeambel koennten hingegen alle Nicht-Staatsbuerger-Deutschen durchaus vorteilhaft fuer sich selbst nutzen.
>Aber - wer hat die stärkeren Waffen? Und solange ich diese Frage zu meinen Ungunsten entscheide, solange werde ich keinen Justizweg einschlagen. Das mag Feigheit vor dem Feind darstellen, ist jedoch für mich nur Schutzaktion.
>Wenn du mir sagst wo sich ein System-Hauptschalter befindet, bei dem man keinen Ratsch kriegt beim Betätigen, dann bin ich dabei.
Zunaechst muss"man" sich beim Betaetigen einer geschalteten Schutzgruppe voll ueber deren Funktionalitaet und Wirksweise im klaren sein, bevor"man" dann hoffentlich fachmaennisch 'ranlangt.
Im uebrigen, das nun folgende ist eine System-Hauptschaltergruppe, zur Betaetigung jedoch nur durch Fachleute:
GG Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
>Viele Grüße vom Husky!
Gruss!
TD
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Tassie Devil
29.11.2007, 11:55
@ MI
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Re: Wahrungsdeckung |
-->>Hi Tassie,
Hi MI,
Du hattest bei diesem Beitrag leider den falschen Charakterset eingeschaltet.
>b.t.w.: Was waere allerdings schon das"Blut der Staatsmafiabande" ohne die Deckung durch das Militaer? Von daher ist und bleibt doch die Waffengewalt die einzige"wahre", die ultimative Deckung. Sie deckt notfalls auch den"lender of last ressort".
Mit Verlaub, Deine diesbezuegliche Ansicht bestaerkt die These, dass der Strom doch aus der Steckdose kommt, denn was waere das Militaer ohne die Waffen?
Und wie verlief denn damals die Sache mit der ultimativen Deckung der DDR-Mark?
Wo blieb denn da nur das Militaer zur Deckung des Wertes der DDR-Mark?
Denke am besten noch mal darueber nach, ob nicht doch das Blut der Staatsmafiabande die Wahrungsdeckung und damit den Wert der Waehrung letztendlich befehligt!
Gruss!
TD
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MI
29.11.2007, 12:15
@ Tassie Devil
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Re: Wahrungsdeckung |
-->>Du hattest bei diesem Beitrag leider den falschen Charakterset eingeschaltet.
Oh, das sehe ich jetzt erst. Pardon.
>Und wie verlief denn damals die Sache mit der ultimativen Deckung der DDR-Mark?
>Wo blieb denn da nur das Militaer zur Deckung des Wertes der DDR-Mark?
Ah, verstehe, guter Einwand,
>Denke am besten noch mal darueber nach, ob nicht doch das Blut der Staatsmafiabande die Wahrungsdeckung und damit den Wert der Waehrung letztendlich befehligt!
Ist gebongt, Tassie.
Grüße,
MI
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