Baldur der Ketzer
06.05.2001, 23:23 |
Fundsache ohne Wertung zum Unterhaltsrecht Thread gesperrt |
aus dem CDU-Forum
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UNTERHALTSPLICHT Kinder: 1500 DM Selbstbehalt! Und wovon leben???
Ein Unterhaltsplichtiger mit eigenem Einkommen darf nur DEM 1500,-/Monat für sich behalten. Bei
den Preisen heutzutage reicht das hinten und vorne nicht? Die Frau haut nach dem zweiten Kind
schon bald ab, was schon lange geplant ist(!) und nimmt die beiden Kinder mit. Jetzt lebt sie von
Sozialhilfe und liegt schiebt eine ruhige Kugel. Die Kinder leiden darunter, das Jugendamt P E N N T
und der Ex- Mann ist der angeschissene! Warum bekommen solche Frauen das Sorgerecht?
In welchem Staat leben wir denn????
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Zitat Ende
Gruß von Baldur
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Ecki1
07.05.2001, 08:42
@ Baldur der Ketzer
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Re: Fundsache ohne Wertung zum Unterhaltsrecht |
aus dem CDU-Forum
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UNTERHALTSPFLICHT Kinder: 1500 DM Selbstbehalt! Und wovon leben???
Ein Unterhaltsplichtiger mit eigenem Einkommen darf nur DEM 1500,-/Monat für sich behalten. Bei
den Preisen heutzutage reicht das hinten und vorne nicht? Die Frau haut nach dem zweiten Kind
schon bald ab, was schon lange geplant ist(!) und nimmt die beiden Kinder mit. Jetzt lebt sie von
Sozialhilfe und liegt schiebt eine ruhige Kugel. Die Kinder leiden darunter, das Jugendamt P E N N T
und der Ex- Mann ist der angeschissene! Warum bekommen solche Frauen das Sorgerecht?
In welchem Staat leben wir denn????
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Zitat Ende
Gruß von Baldur
Das funktioniert bei den Eidgenossen ganz ähnlich. Ein Bekannter von mir ist Jurist, kinderlos, zweimal geschieden. Um seinen wirklich wenig aufwendigen Lebensunterhalt finanzieren zu können, muss er auch über 5 Jahre nach der letzten Scheidung juristische Schriftsätze gegen Barzahlung auf Honorarbasis verfassen. Offizielle Einkünfte würde sofort von den Exfrauen abgeklemmt.
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