Bei der spektakulären Milliarden-Auktion vor einem
Dreivierteljahr waren die vier Buchstaben in aller Munde. Nun taucht die
Abkürzung UMTS wieder auf - mit der Bilanzsaison werden die Belastungen der
Unternehmen für die teuren Mobilfunklizenzen offenbar, und Spekulationen
schießen ins Kraut, wer mit wem und wobei zusammenarbeiten könnte, um
wenigstens die hohen Kosten für den Aufbau des neuen Systems abzufedern. Da
ist von Forderungen die Rede, die Lizenzbedingungen aufzuweichen, aber auch
von Klagen, falls dies geschehen sollte. Der Adressat, die
Regulierungsbehörde in Bonn, bleibt gelassen: Nachträgliche Veränderungen
seien unmöglich und Kooperationen in einigen Bereichen sogar gefordert.
"Da wird mit Kerzen im Nebel geworfen", beklagt Behördensprecher Harald
Dörr. Abänderung der Lizenzbedingen seien weder rechtlich möglich, noch habe
das überhaupt einer der Netzbetreiber gefordert. Es gehe derzeit vielmehr
darum, Fragen aus den Reihen der sechs Lizenznehmer, mit denen sie sich zur
Auslotung von Kooperationsmöglichkeiten sehr vertrauensvoll an die Behörde
gewendet haben, zu beantworten. In der ersten oder zweiten Juniwoche will
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mitteilen, auf
welcher Ebene Kooperationen erfolgen können.
Die UMTS-Lizenzbestimmungen sagen klipp und klar, dass jeder
Netzbetreiber seine Unabhängigkeit bewahren und die volle
Funktionsherrschaft über das Netz behalten muss. Der Spielraum für
Kooperationen ist deswegen von vorneherein eingeschränkt. Und eine von so
manchem angedachte enge Zusammenarbeit beim Aufbau des UMTS-Netzes kann es
gar nicht gehen."Es geht um kleine technische Feinheiten", fasst Catrin
Glücksmann vom drittgrößten deutschen Mobilfunkbetreiber E-Plus die
Diskussion zusammen. Und hier dürfte den Regulierer vor allem die Frage
beschäftigen, ob und wie Basisstationen gemeinsam genutzt werden können.
Denn laut Lizenzstatuten sei eine gemeinsame Nutzung von Sendestationen
sogar gefordert, sagt Behördensprecher Dörr. Klar dabei ist, dass die
sogenannten passiven Netzelemente wie zu GSM-Zeiten auch schon von mehreren
Anbietern gleichzeitig beansprucht werden können und sollen. Dazu zählen
beispielsweise Antennenstandort, -mast und -betriebsgelände. Dass die
bereits bestehenden Kooperationen in diesem Bereich fortgesetzt werden,
darüber besteht ein weitgehender Konsens unter den Anbietern. Aber:"Wir
können uns eine Kooperation nur im Rahmen einer gemeinsamen Nutzung von
Antennenstandorten vorstellen", betont Philipp Schindera von T-Mobil.
Dieses"side-sharing" beziehe sich aber lediglich auf zwei
unterschiedliche Antennen auf einem Mast. Das ist die Crux. Denn auf Grund
neuer technischer Entwicklungen ist es schon im kommenden Jahr möglich,
aktive Netzelemente wie die Basisstationen gemeinsam zu nutzen. Dies sähe
dann so aus, dass zwei Unternehmen eine Antenne gleichzeitig verwenden und
nicht wie bislang üblich zwei an einem Sendemast. Bei der technisch
denkbaren Lösung mit einer Antenne würde jedes Unternehmen dann auf einer
eigenen Frequenz funken können. Ob das die Lizenzbestimmungen unterminiert
oder zulässig ist, wird derzeit geklärt.
Denn auch bei der gemeinsamen Nutzung von aktiven Netzelementen geht es
um viel Geld. Die Einsparpotenziale sind sowohl bei passiven als auch bei
aktiven Elementen enorm. Die Analysten der Credit Suisse First Boston sehen
bei den passiven Elementen Sparmöglichkeiten der Investitionssumme von bis
zu 50 Prozent. Bei den aktiven Elementen - zu denen neben den Basisstationen
zum Beispiel auch Sende-, Empfangs- und Schaltanlagen zählen - ist den
Experten zufolge noch einmal ein Kostenreduktionspotenzial von weiteren 33
Prozent drin. Insgesamt sprechen sie in ihrer neusten UMTS-Studie von 37
Prozent, die durch technische Kooperationen eingespart werden könnten.
Bei schätzungsweise rund zehn Mrd DEM, die über die Lizenzkosten von etwa
16 Mrd DEM hinaus noch für den Aufbau der Netze hinzu kommen, sind das
alleine schon fast vier Mrd DEM, die die hochverschuldeten Unternehmen
weniger ausgeben müssten. Gerade den kleineren Netzbetreibern, die schon
jetzt nahe am kritischen Verschuldungsabgrund wandern, käme daher eine
weiter gehende Kooperation gelegen. Denn die hohen Kosten rühren auch daher,
dass die UMTS-Lizenznehmer - neben T-Mobil und E-Plus sind dies
Mannesmann/Vodafone, Viag Interkom, Mobilcom und das Konsortium Group 3 G
aus spanischer Telefonica und finnischer Sonera - 2005 mit ihren UMTS-Netzen
eine theoretische Abdeckung von 50 Prozent der Bevölkerung erreichen müssen.
Dies ist im wesentlichen zwar alleine durch die Versorgung der
Ballungsgebiete machbar, aber in einem zweiten Schritt denken die Experten
schon jetzt über das"Roaming" nach. Vor allem in ländlichen Gebieten ließe
sich mit der Kundenweiterleitung in Konkurrenznetze Geld sparen. Nationales
"Roaming" im Inland erlauben die Lizenzbestimmungen auch ausdrücklich.
Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit Diensteanbietern."Auch dazu sind
wir verpflichtet. Die Kooperationen in diesen Bereichen werden wir jedoch
erst zu gegebener Zeit bekannt geben", sagt E-Plus-Sprecherin Glücksmann.
Auf Grund der Unklarheit, die bis zum Statement der Regulierungsbehörde
im Juni herrscht, liegen die Nerven der Mobilfunkanbieter blank wie
Kupferdrähte. Bislang haben lediglich Vodafone und die debitel AG in
Stuttgart, die keine Lizenz hat, weil sie aus der Auktion ausgestiegen war,
eine gemeinsame Vermarktung von UMTS-Produkten verkündet. Bei Bekanntgabe
des Vertrags hieß es jedoch auch, dass sich debitel nicht am Aufbau der
UMTS-Infrastruktur für den multimediafähigen Mobilfunk der dritten
Generation beteiligen werde. Ansonsten herrscht neben den nebulösen
Kooperations-Vorstellungen Funkstille im Handy-Lager.
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