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09.05.2001, 17:53 |
OLG: Stiel gehört zum Lolly und braucht keinen 'grünen Punkt' Thread gesperrt |
KÃ-LN (dpa-AFX) - Zu einem Dauerlutscher gehört ein Stiel, und der braucht keinen"grünen Punkt". Der Lutscherstiel sei"ein wesensmäßiger Bestandteil" des Lollys und kein Verpackungsmüll, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das Duale System Deutschland scheiterte daher bei den OLG-Richtern mit dem Vorhaben, bei einem Süßwarenhersteller Lizenzgebühren für die Stiele im Rahmen des Sammelsystems"Grüner Punkt" zu kassieren. (Az. 1 U 6/01)
Das Duale System Deutschland (DSD) hatte von einem Lolly-Hersteller Lizenzgebühren mit dem Hinweis gefordert, der Lutscher-Stiel sei eine nach dem Genuss zu entsorgende Verpackung. Nun musste sich das DSD allerdings vom OLG eines Besseren belehren lassen: Der Stiel bleibt nach Ansicht der Richter auch nach dem Verzehr des so genannten Lutscherkopfs ein"wesensmäßiger Bestandteil des Lutschers". Ohne den Stiel würde es sich nur um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Und die Ware könne nicht zugleich Verpackung sein, urteilte das Gericht./FP/ar
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Toni
09.05.2001, 20:13
@ NEWS-SERVICE
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Re: OLG: Stiel gehört zum Lolly und braucht keinen 'grünen Punkt' |
>KÃ-LN (dpa-AFX) - Zu einem Dauerlutscher gehört ein Stiel, und der braucht keinen"grünen Punkt". Der Lutscherstiel sei"ein wesensmäßiger Bestandteil" des Lollys und kein Verpackungsmüll, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das Duale System Deutschland scheiterte daher bei den OLG-Richtern mit dem Vorhaben, bei einem Süßwarenhersteller Lizenzgebühren für die Stiele im Rahmen des Sammelsystems"Grüner Punkt" zu kassieren. (Az. 1 U 6/01)
>Das Duale System Deutschland (DSD) hatte von einem Lolly-Hersteller Lizenzgebühren mit dem Hinweis gefordert, der Lutscher-Stiel sei eine nach dem Genuss zu entsorgende Verpackung. Nun musste sich das DSD allerdings vom OLG eines Besseren belehren lassen: Der Stiel bleibt nach Ansicht der Richter auch nach dem Verzehr des so genannten Lutscherkopfs ein"wesensmäßiger Bestandteil des Lutschers". Ohne den Stiel würde es sich nur um ein gewöhnliches Bonbon handeln. Und die Ware könne nicht zugleich Verpackung sein, urteilte das Gericht./FP/ar
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Danke für diese wichtige Mitteilung. Sie beschreibt wohl den Zustand einer Nation.
Kommt ins Kuriositätenkabinett.
Liebe Grüsse
Toni
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