Tofir
20.05.2001, 00:25 |
Silberanlagen in den USA??? Thread gesperrt |
Herr Weigl's Silberanlagen hätten mich sehr interessiert, vor allem der Lagerort Schweiz war sehr interessant. Da dies ja jetzt anscheinend nicht mehr geht, kommt als Lagerort nur noch USA in Frage. Und da gibt es ein Problem: Sollte der Silberpreis in Folge extremer Silberknappheit tatsächlich explodieren, hätte ich mein Silber gar nicht gerne in den USA. Dort bestehen nämlich im Gegensatz zur Schweiz sehr weitgehende Notstandsgesetze, welche die USA in einem solchen Fall möglicherweise anwenden könnten, da Silber in der Industrie, Medizin etc. dann dort dringend gebraucht würde. Also würde man da sicher ohne Hemmungen auf die bestehenden Silberlager zurückgreifen. Und wie eine Entschädigung, wenn überhaupt, ausfallen würde, lehrt leider die Erfahrung! Ich habe da wirklich Bedenken.
Gruss
tofir
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Baldur der Ketzer
20.05.2001, 00:28
@ Tofir
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Re: Silberanlagen in den USA?? wieso denn, in CH-FL ist das doch null-problemo |
>Herr Weigl's Silberanlagen hätten mich sehr interessiert, vor allem der Lagerort Schweiz war sehr interessant. Da dies ja jetzt anscheinend nicht mehr geht, kommt als Lagerort nur noch USA in Frage. Und da gibt es ein Problem: Sollte der Silberpreis in Folge extremer Silberknappheit tatsächlich explodieren, hätte ich mein Silber gar nicht gerne in den USA. Dort bestehen nämlich im Gegensatz zur Schweiz sehr weitgehende Notstandsgesetze, welche die USA in einem solchen Fall möglicherweise anwenden könnten, da Silber in der Industrie, Medizin etc. dann dort dringend gebraucht würde. Also würde man da sicher ohne Hemmungen auf die bestehenden Silberlager zurückgreifen. Und wie eine Entschädigung, wenn überhaupt, ausfallen würde, lehrt leider die Erfahrung! Ich habe da wirklich Bedenken.
>Gruss
>tofir
Hallo, tofir,
es ist doch wohl echt kein Problem, Silber oder wasweißichwaserlaubtes in CH oder FL zu lagern.
Zu 7,6 % MWSt., die man evtl. über eine Firmenkonstruktion noch eliminieren kann.
mfG vom Baldur dem Steuermuffel
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Tofir
20.05.2001, 00:41
@ Baldur der Ketzer
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Re: Silberanlagen in den USA?? wieso denn, in CH-FL ist das doch null-problemo |
>Hallo, tofir,
>es ist doch wohl echt kein Problem, Silber oder wasweißichwaserlaubtes in CH oder FL zu lagern.
>Zu 7,6 % MWSt., die man evtl. über eine Firmenkonstruktion noch eliminieren kann.
>mfG vom Baldur dem Steuermuffel
Hallo Baldur
Aber Weigl hatte eine Möglichkeit, das Silber in einem Zollfreilager in Basel Mehrwertsteuerfrei gegen, auf den Inhaber ausgestellte Lagerscheine einer US Bank, zu lagern. Dies geht jetzt anscheinend aus steuerlichen Gründen leider nicht mehr. Und wenn Du das Silber auf eine Firma nimmst, fällt doch eine Kapitalgewinnsteuer an, die man als Privatanleger ja nicht hat. Wäre einfach interessant zu wissen, ob das mit dem Zollfreilager nicht doch noch irgendwie geht.
Gruss
tofir
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Baldur der Ketzer
20.05.2001, 01:00
@ Tofir
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Re: Silberanlagen in den USA?? wieso denn, in CH-FL ist das doch null-problemo |
>Hallo Baldur
>Aber Weigl hatte eine Möglichkeit, das Silber in einem Zollfreilager in Basel Mehrwertsteuerfrei gegen, auf den Inhaber ausgestellte Lagerscheine einer US Bank, zu lagern. Dies geht jetzt anscheinend aus steuerlichen Gründen leider nicht mehr. Und wenn Du das Silber auf eine Firma nimmst, fällt doch eine Kapitalgewinnsteuer an, die man als Privatanleger ja nicht hat. Wäre einfach interessant zu wissen, ob das mit dem Zollfreilager nicht doch noch irgendwie geht.
>Gruss
>tofir
Hallo, Tofir,
in einem Zollfreilager kannst Du immer und überall (Dubai-Jebel Ali Free Zone)
Sachen lagern, ohne MWSt. und ohne Gewinnsteuer.
In der Schweit gibt es aber Gewinnsteuer aus Spekulationsverkäufen, sofern der Inhaber dort steuerpflichtig ist.
Eine offshore-Firma aus der Karibik oder der commonwealth-Zone kann durchaus eine schweizerischen Mehrwertsteuernummer bekommen, dies setzt einen einmaligen Inlandsumsatz voraus in namhafter Höhe von ca. 100.000 CHF., und dann fällt aufgrund des offshore-status´ die Ertragssteuerpflicht der Gewinne im Lagerland weg, und Mehrwertsteuer auf die Transaktion fällt höchstens, wenn überhaupt, auf den Gewinn an.
mfG vom Baldur
Alles lösbar. Müßte halt genauer durchdacht werden.
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R.Deutsch
20.05.2001, 09:24
@ Baldur der Ketzer
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Re: e-gold |
ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass e-gold und e-dinar oder auch gold-money die praktischste und billigste Form ist, Gold und Silber zu halten. Das Gold wird in Dubai gelagert. Ich denke, dass das Konzept wirklich eine große Zukunft hat. Bei den Amerikanern habe ich auch bedenken - die haben schon zu oft bewiesen, dass sie sich einen Dreck um privates Eigentum scheren, anders als die Schweiz!
Gruß
R.Deutsch
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Peter der Große
20.05.2001, 16:53
@ R.Deutsch
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Re: e-gold |
Hallo,
wie komme ich zu e-Gold (Homepage?...)
Danke Peter
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R.Deutsch
20.05.2001, 17:00
@ Peter der Große
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Re: e-gold |
>Hallo,
>wie komme ich zu e-Gold (Homepage?...)
>Danke Peter
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S.Weigl
24.05.2001, 13:52
@ Tofir
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Silberanlagen in den USA??? Keine Sorge, die sind sicher! |
Lieber Tofir,
Ihre Sorgen teile ich nicht. Die amerikanischen Warenbörsen in New York und Chicago, etc. sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des Finanzplatzes USA. Verfügungen von hoher Hand über die Bestände dieser Warenbörsen würden unweigerlich zu einem Kollaps des Warenbörsengeschäfts und zu einem unmittelbaren Verlust von zigtausenden Arbeitsplätzen führen. Zusätzlich würde das weltweite Vertrauen in den Finanzplatz USA (Aktienbörsen und Anleihemärkte) erschüttert werden.
Aus wirtschaftlichen und politischen Gründen ist ein solcher Eingriff nicht durchführbar. Die heutige Situation ist nicht vergleichbar mit der Lage im 2. Weltkrieg.
Viele Grüsse
Siegfried Weigl
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Bodo
24.05.2001, 14:21
@ S.Weigl
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Re: Silberanlagen in den USA??? Keine Sorge, die sind sicher! |
Sage niemals NIE!
Was war den 1929 und die Folgejahre. Gab es da keine Erschütterungen an den Finanzmärkten?
Was ist mit dem US-Goldverbot?
1920 hätte man es für unverstellbar gehalten, genauso wie heute, wenn man jemanden erzählt, das bis 1970 in den USA privater Goldbesitz unter Strafe stand.
Und dann gibt es noch ein amerikanisches Spezialgesetz´, dem Trading with the Enemy Act´, welches heute noch - wie seinerzeit gilt.
Ausländische Vermögen in den USA und Guthaben bei US-Banken selbst bei deren Filialen im Ausland, sind durch zwei Gesetze bedroht, dem TRADING WITH THE ENEMY ACT von 1917 und dem INTERNATIONAL EMERGENCY ECONOMIC POWERS ACT von 1978. Diese amerikanische Feindstaaten-Gesetzgebung besagt, daß der amerikanische Präsident in Krisen- und Kriegszeiten die in den USA befindlichen Vermögen von Personen und Gesellschaften aus Ländern, die man als Feindgebiete ansieht, einfrieren und enteignen kann. Es wird stets sehr weit ausgelegt.
Während des 2.WK wurden beispielsweise die Vermögen aus allen Ländern, die von den Deutschen, Italienern und Japanern besetzt waren, eingefroren. Nur wer als Bewohner der besetzten Länder noch rechtzeitig ein freies Land erreichte, hatte Chancen, seine Vermögenswerte frei zu bekommen. Aber auch dies war meistens langwierig, denn die Behörden verlangten viele Nachweise, die oft kaum zu erbringen waren. Nach dem Krieg wurden die beschlagnahmten Vermögen zwar wieder freigegeben, wobei oft lediglich ein völlig unzureichender finanzieller Ersatz herauskam. Die Vermögen von Deutschen, Italienern und Japanern blieben eingezogen und enteignet....
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Fischli
24.05.2001, 17:04
@ Bodo
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Re: Silberanlagen in den USA??? Keine Sorge, die sind sicher! |
>Sage niemals NIE!
>Was war den 1929 und die Folgejahre. Gab es da keine Erschütterungen an den Finanzmärkten?
>Was ist mit dem US-Goldverbot?
>1920 hätte man es für unverstellbar gehalten, genauso wie heute, wenn man jemanden erzählt, das bis 1970 in den USA privater Goldbesitz unter Strafe stand.
>Und dann gibt es noch ein amerikanisches Spezialgesetz´, dem Trading with the Enemy Act´, welches heute noch - wie seinerzeit gilt.
>Ausländische Vermögen in den USA und Guthaben bei US-Banken selbst bei deren Filialen im Ausland, sind durch zwei Gesetze bedroht, dem TRADING WITH THE ENEMY ACT von 1917 und dem INTERNATIONAL EMERGENCY ECONOMIC POWERS ACT von 1978. Diese amerikanische Feindstaaten-Gesetzgebung besagt, daß der amerikanische Präsident in Krisen- und Kriegszeiten die in den USA befindlichen Vermögen von Personen und Gesellschaften aus Ländern, die man als Feindgebiete ansieht, einfrieren und enteignen kann. Es wird stets sehr weit ausgelegt.
>Während des 2.WK wurden beispielsweise die Vermögen aus allen Ländern, die von den Deutschen, Italienern und Japanern besetzt waren, eingefroren. Nur wer als Bewohner der besetzten Länder noch rechtzeitig ein freies Land erreichte, hatte Chancen, seine Vermögenswerte frei zu bekommen. Aber auch dies war meistens langwierig, denn die Behörden verlangten viele Nachweise, die oft kaum zu erbringen waren. Nach dem Krieg wurden die beschlagnahmten Vermögen zwar wieder freigegeben, wobei oft lediglich ein völlig unzureichender finanzieller Ersatz herauskam. Die Vermögen von Deutschen, Italienern und Japanern blieben eingezogen und enteignet....
Einfach unglaublich!
Und kein Land hat eine aehnliche Regelung....? Komisch, dass immer unsere amerikanischen Freunde einen solchen Sonderweg (noch 1978 abgesegnet) allein begehen koennen. gruebel, gruebel
Danke fuer den Hinweis - vielleicht sollte man nicht so viel Geld bei der Citibank belassen.....?
gruss
fischli, der keine einzige (Gold-)aktie aus den US besitzt (hehehehehe)
Allerdings, wie siehts denn mit den ADR's aus?
Da liegen doch auch die meisten von bei US Banken, oder?
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