| boso 
 04.06.2001, 16:12
   | STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÜNZEN- geht wohl doch nicht: hier warum! Thread gesperrt | 
    
     | http://www.bankenverband.de/html/01...b_03_bnews/04-01/presse_0168.aspOriginaltext
 
 Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950
 müssen auf"Pfennig" lautende Münzen nur bis
 zum Betrag von maximal fünf DM, auf"Deutsche
 Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 DM
 angenommen werden. Will beispielsweise ein
 Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs
 Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im
 Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen.
 Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe
 gesetzliche Zahlungsmittel.
 
 Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit
 Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum
 Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und
 Cent-Münzen allein in Deutschland als
 Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel
 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet,
 bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu
 akzeptieren.
 
 Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark-
 wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in
 unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der
 Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht
 werden.
 
 Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den
 Euro zu beantworten, hat der Bundesverband
 deutscher Banken eine neue
 Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder
 kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder
 bestellt werden.
 
 
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     | JüKü 
 04.06.2001, 16:20
 
 @ boso
 | Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÜNZEN- geht wohl doch nicht: hier warum!  | 
    
     | >http://www.bankenverband.de/html/01_presse/sub_03_bnews/04-01/presse_0168.asp>Originaltext
 >Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950
 > müssen auf"Pfennig" lautende Münzen nur bis
 > zum Betrag von maximal fünf DM, auf"Deutsche
 > Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 DM
 > angenommen werden. Will beispielsweise ein
 > Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs
 > Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im
 > Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen.
 > Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe
 > gesetzliche Zahlungsmittel.
 > Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit
 > Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum
 > Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und
 > Cent-Münzen allein in Deutschland als
 > Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel
 > 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet,
 > bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu
 > akzeptieren.
 > Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark-
 > wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in
 > unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der
 > Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht
 > werden.
 > Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den
 > Euro zu beantworten, hat der Bundesverband
 > deutscher Banken eine neue
 > Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder
 > kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder
 > bestellt werden.
 
 Das ist aber nichts Neues, hatten wir hier schon. Und das widerspricht nicht der These. Es geht nicht darum, die Münzen abzuholen und damit zu bezahlen - obwohl man dem Finanzamt unbegrenzt Münzen geben könnte. Nein, dottore hat geschrieben, wie der Ablauf ist. Münzen bestellen, zeigen lassen, dann wieder einzahlen bzw. als Sicherheit für einen Kredit dort belassen.
 
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     | boso 
 04.06.2001, 16:20
 
 @ boso
 | Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÜNZEN- GEHT DOCH -Sorry zu schnell gelesen!  | 
    
     | >http://www.bankenverband.de/html/01_presse/sub_03_bnews/04-01/presse_0168.asp>Originaltext
 > Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit
 > Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum
 > Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und
 > Cent-Münzen allein in Deutschland als
 > Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel
 > 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet,
 > bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu
 > akzeptieren.
 > Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark-
 > wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in
 > unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der
 > Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht
 > werden.
 > Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den
 > Euro zu beantworten, hat der Bundesverband
 > deutscher Banken eine neue
 > Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder
 > kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder
 > bestellt werden.
 
 <ul> ~ Presseerklärung Bundesverband deutscher banken</ul>
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     | dottore 
 04.06.2001, 16:58
 
 @ boso
 | Re: STAATSSCHULDENSANIERUNG mit MÜNZEN- geht doch: hier warum!  | 
    
     | >http://www.bankenverband.de/html/01_presse/sub_03_bnews/04-01/presse_0168.asp>Originaltext
 >Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950
 > müssen auf"Pfennig" lautende Münzen nur bis
 > zum Betrag von maximal fünf DM, auf"Deutsche
 > Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 DM
 > angenommen werden. Will beispielsweise ein
 > Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs
 > Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im
 > Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen.
 > Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe
 > gesetzliche Zahlungsmittel.
 
 Jawoll, im privaten Verkehr.
 
 > Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit
 > Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum
 > Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und
 > Cent-Münzen allein in Deutschland als
 > Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel
 > 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet,
 > bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu
 > akzeptieren.
 
 
 <font color="FF0000">FALSCH! Die öffentliche Hand ist verpflichtet, Scheidemünzen in unbegrenzter Höhe anzunehmen, z.B. zur Bezahlung von Steuerschulden. Das mit dem"niemand" ist ein alter Trick und wurde hier oft genug richtig gestellt.</font>
 
 > Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark-
 > wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in
 > unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der
 > Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht
 > werden.
 
 Aha, da kömmt's schon...
 
 > Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den
 > Euro zu beantworten, hat der Bundesverband
 > deutscher Banken eine neue
 > Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder
 > kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder
 > bestellt werden.
 
 
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