Talleyrand
14.06.2001, 14:16 |
Frage zum Bilanzrecht: Thread gesperrt |
wie muss eine AG eigene im Eigentum befindliche Aktien verbuchen?
Niederstwert ist klar, aber zu welchem Zeitpunkt? Immer erst zum Jahres-Bilanzierungsstichtag? Was passiert, wenn z.Bsp. im Jahr der Marktkurs unter den Emissionskurs gerät, sofern die Aktien zum Em.kurs bilanziert wurden?
Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
Danke für freundliche Aufklärung, an der naiven Fragestellung seht Ihr, daß dies nicht meine Spezialität ist. Daher bin ich für Ausführlichkeit besonders dankbar! Gruss! T.
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BossCube
14.06.2001, 15:12
@ Talleyrand
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Re: Frage zum Bilanzrecht: |
>wie muss eine AG eigene im Eigentum befindliche Aktien verbuchen?
>Niederstwert ist klar, aber zu welchem Zeitpunkt? Immer erst zum Jahres-Bilanzierungsstichtag? Was passiert, wenn z.Bsp. im Jahr der Marktkurs unter den Emissionskurs gerät, sofern die Aktien zum Em.kurs bilanziert wurden?
>Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
>Danke für freundliche Aufklärung, an der naiven Fragestellung seht Ihr, daß dies nicht meine Spezialität ist. Daher bin ich für Ausführlichkeit besonders dankbar! Gruss! T.
Hallo Talley,
Controlling ist nicht mein Fach, doch stelle ich es mir so vor: Im Besitz des Unternehmens befindliche eigene Aktien werden vernichtet, d.h. durch den Rückkauf wird die Bilanz entsprechend verkürzt (Cash weg, Aktien weg). Dieser Rückkauf ist bekanntlich auf 10% des GK beschränkt. Fragt sich jetzt, was die Firma macht, wenn sie eben die zurückgekauften Aktien für eine Übernahme einsetzen will. Entweder wird dann das durch den Rückkauf verminderte GK wieder erhöht (man kann sich ja auf der HV ein genehmigtes Kap. einräumen lassen) oder es ist in der Zwischenzeit wirklich erlaubt, eigene Aktien im Bestand zu halten, ohne das GK zu kürzen (die Aktien quasi nicht zu vernichten). Ich werde morgen, wenn Du dann noch Interesse hast, einen Freund von mir fragen, der Controlling und Bilanzierung macht.
Ciao!
Jan
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Sascha
14.06.2001, 15:19
@ Talleyrand
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Frage zum Bilanzrecht / Wertpapiere |
Hi Talleyrand!
Ich versuche mal eine Antwort...
> wie muss eine AG eigene im Eigentum befindliche Aktien verbuchen? > Niederstwert ist klar, aber zu welchem Zeitpunkt? Immer erst zum > Jahres-Bilanzierungsstichtag?
Ich meine JA, also i.d.R. am 31.12. eines Jahres.
> Was passiert, wenn z.Bsp. im Jahr der Marktkurs unter den Emissionskurs > gerät, sofern die Aktien zum Em.kurs bilanziert wurden?
Also soweit ich weiß muß man zuerst unterscheiden zwischen Wertpapieren des Umlaufvermögens und Wertpapieren des Anlagevermögens.
[b] <font color="#0000FF">Anlagevermögen: </font>Aktien die mit der Absicht erworben werden, auf ein anderes Unternehmen Einfluß zu gewinnen, sind im Anlagevermögen als Beteiligung (im Zweifel bei mindestens 20% des Aktienkapitals) auszuweisen (siehe § 271 HGB). Ist der Erwerb von Aktien lediglich als langfristige Vermögensanlage gedacht, so rechnet man diese ebenfalls dem Anlagevermögen zu.
<font color="#0000FF">Umlaufvermögen: </font>Werden Wertpapiere zur vorübergehenden Anlage (als Liquiditätsreserve zum Beispiel) erworben, handelt es sich um Wertpapiere des Umlaufvermögens.
Die Wertpapiere werden in der Bilanz ausgewiesen (im GKR):
~ bei Beteiligungsabsicht unter <font color="FF0000">0540 Beteiligungen </font>
~ bei langfristiger Anlage unter <font color="FF0000">0550 Wertpapiere des Anlagevermögens</font>
~ bei kurzfristiger Anlage unter <font color="FF0000">1300 Wertpapiere des Umlaufvermögens</font>
Zum Jahresabschluß bzw. Bilanzstichtag muß der noch vorhandene Wertpapierbestand durch die Inventur erfaßt und zum <font color="FF0000">Niederstwert</font> gebucht werden laut § 253 [2,3] HGB.
Das Niederstwertprinzip besagt, daß von den beiden Werten, nämlich Anschaffungskosten der Wertpapiere und dem Tageswert zum 31.12. (!), jeweils der niedrigere als Schlußbestand einzusetzen ist. <font color="FF0000">Die Anschaffungskosten dürfen somit nie überschritten werden</font>. Damit wird aus Gründen der Vorsicht zum Schutz der Gläubiger sichergestellt, daß keine Gewinne (Buchgewinne) ausgewiesen werden, <font color="FF0000">die noch nicht durch den Verkauf entstanden (realisiert) sind</font>.
Verluste mußt Du dagegen nach dem GKR (bei IKR und eigenen Kontenrahmen kann das natürlich abweichen) auf Konto <font color="FF0000">"2000 Betriebsfremde Aufwendunugen"</font> erfassen.
Die <font color="FF0000">Anschaffungsnebenkosten wie z.B. Bankprovision, Maklergebühr (Courtage) usw. </font> sind bei der Ermittlung des Schlußbestandes zum Niederstwert <font color="FF0000">anteilig</font> zu berücksichtigen.
Man unterscheidet zwischen <font color="FF0000">strengem und gemildertem</font> Niederstwertprinzip:
~ Wertpapiere des Umlaufvermögens sind immer nach dem <font color="FF0000">strengen Niederstwertprinzip</font> zu bewerten. Das bedeutet, daß die zur kurzfristigen Anlage erworbenen Wertpapiere in der Jahresbilanz immer zum niedrigsten Wert auszuweisen sind (§ 253 [3] HGB)
~ Für Wertpapiere des Anlagevermögens (Finanzanlagen) gilt das <font color="FF0000">gemilderte Niederstwertprinzip</font>, d.h. sie <font color="FF0000">dürfen</font> bei nur <font color="FF0000">vorübergehender</font> Kursminderung mit dem niedrigeren Wert angesetzt werden. <font color="FF0000">Ist jedoch die Kursminderung von Dauer (§ 253 [2] HGB], so gilt auch hier dann das strenge Niederstwertprinzip</font>.
[/b]
> Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich > unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als > Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
Die Fragen muß ich weiterleiten
Viele Grüße
<font color="#FF3300">S</font><font color="#0000FF">a</font><font color="#FF9900">s</font><font color="#9900CC">c</font><font color="#33CC33">h</font><font color="#FF66FF">a</font>
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Talleyrand
14.06.2001, 15:31
@ BossCube
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Klar interessiert mich das morgen noch, Danke! oT |
>>wie muss eine AG eigene im Eigentum befindliche Aktien verbuchen?
>>Niederstwert ist klar, aber zu welchem Zeitpunkt? Immer erst zum Jahres-Bilanzierungsstichtag? Was passiert, wenn z.Bsp. im Jahr der Marktkurs unter den Emissionskurs gerät, sofern die Aktien zum Em.kurs bilanziert wurden?
>>Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
>>Danke für freundliche Aufklärung, an der naiven Fragestellung seht Ihr, daß dies nicht meine Spezialität ist. Daher bin ich für Ausführlichkeit besonders dankbar! Gruss! T.
>Hallo Talley,
>Controlling ist nicht mein Fach, doch stelle ich es mir so vor: Im Besitz des Unternehmens befindliche eigene Aktien werden vernichtet, d.h. durch den Rückkauf wird die Bilanz entsprechend verkürzt (Cash weg, Aktien weg). Dieser Rückkauf ist bekanntlich auf 10% des GK beschränkt. Fragt sich jetzt, was die Firma macht, wenn sie eben die zurückgekauften Aktien für eine Übernahme einsetzen will. Entweder wird dann das durch den Rückkauf verminderte GK wieder erhöht (man kann sich ja auf der HV ein genehmigtes Kap. einräumen lassen) oder es ist in der Zwischenzeit wirklich erlaubt, eigene Aktien im Bestand zu halten, ohne das GK zu kürzen (die Aktien quasi nicht zu vernichten). Ich werde morgen, wenn Du dann noch Interesse hast, einen Freund von mir fragen, der Controlling und Bilanzierung macht.
>Ciao!
>Jan
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Talleyrand
14.06.2001, 15:39
@ Sascha
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Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort und die Mühe! Auch... |
> > Was geschieht in der Praxis, wenn sich so die Eigenkapitalquote plötzlich
>> unerwartet massiv reduziert? Was, wenn ein Telekom-Konzern Aktien als
>> Kredit-Sicherheit hinterlegt hat?
> Die Fragen muß ich weiterleiten
> Viele Grüße
... die Antwort würde mich noch interessieren, wenns nicht zu unverschämt ist.
(Können es denn partout nicht die eigenen sein? Sicher wird Jans weitere Antwort da auch noch weiterhelfen)
Gruss! T.
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