Verehrte Corona,
zur Klärung (und möglicherweise Scheidung) der Geister darf ich die von mir vertretene Darstellung und Analyse des heute aktuellen Kredit- bzw. Kreditgeldsystems noch ein Mal zusammen fassen, mit Waren- und Tauschgeldsystemen kurz vergleichen und zur Diskussion stellen (falls überhaupt noch jemand Lust hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen):
1. Die heute real existierende Wirtschaft ist nicht Tauschen, sondern das Erfüllen von Kontrakten. Dies versteht sich ohnehin von selbst, da Tauschen ebenso Schuldrecht ist wie Kaufen.
2. Diese Kontrakte können auf Leistungen, Waren oder wiederum auf Kredite lauten. In historisch früheren Phasen gab es auch Kontrakte über Warengeld.
3. Es können jederzeit Waren gegen Waren getauscht werden. Geld kann bei solchen Vorgängen eine Rolle spielen, vorausgesetzt es ist selbst eine Ware bzw. „warenwerthaltig“. Dies ist heute weder bei ZB-Geld noch bei ZB-Guthaben der Fall.
4. In der Geschichte galt: Kredit/Schuld vor Ware, Warengeld, Schrift, usw. Kredite sind auch in einfachster numerischer Form vergeben und nachgewiesen. Das heutige Kredit- bzw. Kreditgeldsystem ist der Endpunkt einer langen historischen Entwicklung. Es ist ein Kredit-auf-Kreditsystem, das sich qualitativ nicht mehr steigern, sondern nur noch über einen möglichst maximal andauernden Zeitraum aufrecht erhalten lässt.
5. In der Geschichte wurde gemünztes oder in kleinere Einheiten zu zerbrechendes Warengeld nicht zur Erleichterung von Tauschvorgängen „erfunden“. Dieses Warengeld war ein Tauschgegenstand, kein Tauschmittel.
6. Der Weg Tausch Ware gegen Ware würde durch das Zwischenschieben eines Tauschmittels, das wiederum eine Ware ist (Warengeld) immer verlängert, nicht verkürzt.
7. Das Tauschen von Ware gegen Ware (mhd. „stechen“) ist nur in dem Sinne Kontrakterfüllung, indem sich beide verpflichten, das Vereinbarte zu leisten.
8. Das mhd. „tauschen“ hatte die Bedeutung von „täuschen“, daher heute noch der „Rosstäuscher“.
9. Das heutige Geld ist eine zessionsfähig gemachte Schuld. Und zwar geht es um Gläubigerzession, nicht Schuldnerzession (die nur mit Zustimmung des Gläubigers möglich wäre).
10. Seine Zessionsfähigkeit erhält das heutige stoffwertlose Geld ausschließlich durch die Legaldefinition „gesetzliches Zahlungsmittel“.
11. Das „gesetzlich“ bezieht sich darauf, das mit Hilfe dieses Geld „gesetzliche Verpflichtungen“ (Steuern u.ä.) abgelöst werden können.
12. Geld in der Form vom Kredtitgeld ist entstanden, indem Schuldkontrakte zwischen A und B durch Sicherheitsleistung (Verpfändung) seitens eines C zedierfähig gemacht wurden.
13. Ein A/B-Kontrakt allein könnte ebenfalls Geld werden, wenn der Schuldner B seinerseits Eigentum als Sicherheit anbietet.
14. Da ein Schuldner durch seine Kreditnachfrage bereits in einer schlechteren Situation ist, setzt sich jenes Geld durch, das durch unbelastetes Eigentum eines Nichtschuldners C besichert ist.
15. Der Zins ergibt sich aus Zeitablauf. Das Herbeiholen eines Gegenstandes in die Gegenwart wird dabei individuell bewertet.
16. Die Vorstellung eines „Zinsniveaus“ ist eine Verallgemeinerung, die der Tatsache, dass es bei jedem Kredit gesonderte Risiken bzw. Vorstellungen und/oder Zwänge von Kreditoren und Debitoren gibt, nicht gerecht wird.
17. Die Vorstellung eines „Erst“- oder „Urzinses“ ist aus eben diesem Grund weder operational noch nachvollziehbar.
18. Auf den Zins kann seitens des Gläubigers verzichtet werden.
19. Bestrafungen, die sich aus der nicht termingerechten Erfüllung eines Kontraktes ergeben, können zwar, müssen aber nicht vereinbart werden (Zinseszins- bzw. „riba“-Phänomene und sich dagegen richtende Maßnahmen).
20. Auf einen Zins wird der bei einem A/B-Kontrakt Sicherheit leistende Nicht-Kontraktteilnehmer C allerdings kaum verzichten, da er sonst keinen Gegenwert für die Zurverfügungstellung seines unbelasteten Eigentums als Pfand erhielte.
21. Die Vereinbarung des Zinssatzes ist frei. Der Zinssatz ist nach oben offen - unbeschadet etwaiger „Wuchergesetze“.
22. Der Zins selbst kann nur realisiert (nicht hochgebucht!) werden, indem zusätzliches BIP erscheint.
23. Das Erscheinen von zusätzlichem BIP resultiert aus dem Zwang zu zusätzlicher Produktion, der sich aus den vorangegangenen Kontrakten ergibt.
24. Wird der Zins nicht durch Mehrprodukt erwirtschaft, kann er hochgebucht werden (Prolongation), sofern der/die Gläubiger einverstanden sind.
25. Schulden, die sich aus Kontrakten ergeben, können nur verschwinden, wenn die vereinbarte Leistung als endgültig angesehen wird. Normalfall: Konsum.
26. Wird die Leistung in Form von Warengeld oder eines neuen, vom Gläubiger akzeptierten Schuldtitels erbracht, ist die Schuld nicht erloschen. Sie wird in ein (weiter verwendbares) Gut bzw. zedierbares Guthaben des Gläubigers verwandelt.
27. Warengeld kann durch die Wandlung (Demonetisierung) desselben in eine Ware, z.B. Schmuck verschwinden. Und vice versa (Remonetisierung).
28. Kreditgeld kann beliebig oft zediert werden.
29. Kreditgeld, das mit Hilfe von Notenbanken zessionsfähig gemacht wurde, muss nach der Ablauf der Zeit seiner Zurverfügungstellung an die Notenbank zurückkehren.
30. Notenbanken vergeben niemals Kredite.
31. Notenbanken verleihen niemals Geld.
32. Notenbanken vermieten niemals Geld.
33. Ihre „Sätze“ (Rediskont, Lombard, Tendersatz) sind Prämien für die Umwandlung von bereits existenten Schuldtiteln in „gesetzliches Zahlungsmittel“, ein Geschäft, das sie aufgrund ihres gesetzlich verbrieften Monopols betreiben können.
34. Die Notenbankprämien können nur realisiert werden, wenn in Höhe der Monopolprämie zusätzliche „gesetzliche Zahlungsmittel“ geschaffen werden.
35. Die Schaffung zusätzlicher GZ ist nur durch zusätzliche Kredittitel möglich. In einem Kreditgeldsystem kann die Monopolprämie der Notenbank nur durch zusätzliche Kreditgeldschaffung bedient werden.
36. Es gibt keine Geldmengen, auch kein Geldvolumina, sondern nur Geldsummen.
37. Das von den Notenbanken geschaffene GZ selbst beeinflusst niemals das Preisniveau.
38. Das Preisniveau wird durch die Kredit- bzw. Schuldtitel verändert, die der Ausgabe von GZ zu Grund liegen.
39. Ein Kreditgeldsystem erzwingt eine andauernde Nettoneuverschuldung in mindestens der Höhe der Notenbank-Monopolprämie, siehe auch Nr. 35.
40. ZB-Geld kann niemals „umlaufen“. Jeder „Lauf“ suggeriert eine falsche, da sachenrechtliche Vorstellung. ZB-Geld wird immer nur zediert; es ist ein eindeutig schuldrechtlicher Vorgang.
41. In einem Mix von Warengeld und Kreditgeld wie unter dem klassischen Goldstandard ist der Zinsfuss wie historisch belegt, niedriger (bzw. zeigt eine langfristig fallenden Tendenz) als in einem reinen Kreditgeldsystem - wie bei einer reinen Tauschwirtschaft ohne Vorfinanzierungskosten der jeweiligen Tauschgüter der Zins bei Null liegen muss.
42. Die Häufigkeit der Zessionsvorgänge können die Marktteilnehmer durch Variationen ihrer Angebotspreise beeinflussen. Das gesamte Preisniveau (realisierte Preise!) beeinflussen Zessionsvorgänge nicht.
43. Mit einem unter einem Kreditgeldsystem geschaffenen GZ kann mit der Summe des jeweilig aus Schuldtitel in GZ gewandelten Geldes immer nur eine gleich hohe Schuld getilgt werden.
44. Eine Mehrfachverwendung von GZ in dem Sinne, dass zunächst mit dem Schuldtitel selbst und dann ein weiteres Mal (oder sogar viele weitere Male) mit dem als GZ fungierendem, auf diesem Schuldtitel basierendem ZB-Geld „bezahlt“ werden kann (sog."Geldumlauf") ist nicht möglich.
45. Da in einem Kreditsytem alle Produktion vorfinanziert werden muss, können nur die jeweils bei der Produktion anfallenden Kosten zu Einkommen werden und diese wiederum die Produktion vom Markt nehmen, vorausgesetzt Punkt 49 ist erfüllt.
46. Angebotspreise sind niemals realisierte Preise.
47. Die Kosten, die bei der Erstellung des Angebots entstehen („Vorfinanzierung“, „Faktorkostensumme“) reichen niemals aus, um das Angebot zu den Angebotspreisen vom Markt zu nehmen.
48. Es gibt also niemals ein „gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“.
49. Es fehlt immer Nachfrage in Höhe der nicht als Faktorkosten (zur Erstellung der Produktion) ausgekehrten Gewinn- bzw. Zinsforderungen. Diese Nachfrage kann nicht durch Mehrfachverwendung von ZB-Geld dargestellt werden.
50. Angebotspreise können nur zu realisierten Preisen werden, wenn in Höhe des Gewinn- und/oder Gewinnaufschlages zusätzliche Nettoneuverschuldungen statt finden.
51. Banken „verleihen“ das ihnen eingezahlte Geld, indem sie die darin enthaltene Forderung zedieren. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie eine positive Zinsmarge erzielen.
52. Banken können niemals Geld, aber jederzeit Kredit schaffen.
53. Schaffen sie Kredit, müssen sie diesen refinanzieren (Goldene Bankregel).
54. Geld, das jemand verleihen könnte, gibt es in einem Kreditgeldsystem nicht. Niemals. Einen Kredit kann man nicht verleihen. Er kann nur dazu dienen, auf diesen Kredit, der dann als Sicherheit dient, weitere Kredite zu türmen.
55. Ein Kredit- bzw. Kreditgeldsystem scheitert unausweichlich, sobald die immer neue und immer zusätzliche Kreditvergabe und Kreditnahme stockt bzw. gar abnimmt.
56. Wie hoch sich Kredite/Schulden bereits aufgetürmt haben, ist als solches zunächst unerheblich.
57. Entscheidend bleibt immer, ob diese Kredite/Schulden durch zusätzliche Kredite/Schulden am Leben erhalten werden.
58. Kommt es wegen der bereits existenten Höhe der Kredit- bzw. Schuldensummen zu einer Stockung bzw. einem Rückgang bei der Schaffung neuer Kredit- bzw. Schuldverhältnisse, ist der kritische Punkt des gesamten Systems erreicht (sog. „Überschuldung“).
59. Wird die Überschuldung allgemein, stürzen sämtliche bereits existenten Kredit- bzw. Schuldverhältnisse in sich zusammen.
Falls einzelne Punkte missvertändlich oder gar unverständlich ausgedrückt wurden, bitte ich im Nachsicht und Korrektur.
Gruß
d.
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>>Verehrte Corona,
>Ein Corona antwortet:
>Bin, lieber dottore, an Theorie nicht sosehr interessiert,
"Theorein" = griech. = schauen. Vielleicht sollte man mehr um sich blicken, um zu verstehen, was um einen herum wirklich vor sich geht. ;-)
>dennoch fällt mir z.B. Punkt 30 sehr auf.
>Das"niemals" kannst Du doch m.W. historisch bestens widerlegen. Im 3. Reich wurden doch Staatstitel (sogar schon absehbar wertlose) aufgenommen, d.h. Kredite an den Staat gewährt, ohne dass diese zuvor über einen Markt liefen.
Die Titel müssen nicht über den Markt laufen, siehe tier-2-Debatte hier. Es geht darum, dass erst der (ein!!!) Titel da sein muss, sonst kann es zu keiner Wandlung in ZB-Geld kommen (egal, wie werthaltig der Titel selbst ist).
>Was ist mit Kassenkrediten? Und die Übernahme von Bundesneuemissionen zu 10-50% zur angeblichen oder tatsächlichen"Kurspflege" ist das nicht auch ein Kredit?
Es gibt keine Kassenkredite mehr (Maastricht!). Die Kurspflege geschieht, das ist richtig, aber nicht via ZB als ZB, sondern via ZB als"Bank des Staates (Buba = des Bundes)".
>Und in Japan Plazierung öffentl. Titel direkt bei der BoJ erscheint auch als Kreditvergabe (= Forderung gegen den Staat)interpretierbar.
Aber erst müssen - wenigstens formal! - die Titel ausgestellt sein. Dass es nichts hilft, im Sinne von"mehr Geld ist jetzt da"! - erleben wir doch jeden Tag.
Der Witz ist doch: Selbst Japan kann nicht zwei Mal dasselbe Geld ausgeben, einmal als Titel, dann als BoJ-Geld.
>Der Erwerb von Forderungen (z.B. US-Staatsanleihen) durch BuBa kann doch auch als Kreditvergabe angesehen werden, es kommt doch nur auf den Blickwinkel an.
Dies ist eindeutig ein Forderungsankauf. Die Forderungen gab es freilich schon vorher.
>In diesem Fall müßte man nur korrekterweise sagen, daß die Initiative nicht von der BuBa ausging und die Titel bereits plaziert waren, aber indirekt bleibt das m.E. ein Schlüpfen in die Gläubigerrolle. Deshalb wird z.B. die BoJ auch der größte Gläubiger der USA genannt.
Der größte Gläubiger von US Government. Richtig.
>Also: Terminologie muß verbessert werden, um unerwünschte Einwände auszuschließen.
Gern, wird nachgeholt, wenn alle Kritik beisammen.
>zu 33. Nochmals, das Wort Prämien ist zu meiden!! Es sind Abgelder!!
>Prämien sind immer =Aufgelder. Falsche Wortwahl.
Hatten wir schon Mal, ich weiß. Es geht nicht um die Abgelder, sondern darum, dass das Abgeld (Dis-kont) am Ende der Laufzeit voll geleistet werden muss - in ZB-Geld, was eben den elenden Zwang zur permanenten Neuverschuldung erst erzwingt. Mir geht es nur um das realisierte, nicht das vereinbarte Abgeld! Der realisierte Diskont ist diese"Prämie".
>Damit seis genug von meiner Seite, zumal ich kein Liebhaber von Theorien bin, finde eher Ziele-, Methoden und Umsetzungen in der Finanz- und WP-Politik von Interesse, die dahingehend wirken, daß ein möglichst hohes Niveau an individueller Freiheit bei Aufrechterhaltung eines sozialen Friedens bewirkt wird.
<font color="FF0000">Da muss ich Dich brutal enttäuschen: Es gibt keine Finanz- und/oder Wirtschaftspolitik, die das jemals leisten könnte. Solche Politik kann überhaupt niemals etwas"leisten" - es sei denn, sie verschwindet ein für alle Mal aus unserem Leben!</font>
>Komme dann sicher bei Teil II, der Anwendung auf meine"Kosten".
Ich arbeite gern daran. Bisher kann ich nur meine alte Leier wiederholen. Und sie klingt so:
<font color="FF0000">Je mehr Staat, desto weniger Markt. Je weniger Markt, desto geringer die Chance die systemerhaltungsnotwendige Nettoneuverschuldung (siehe Greenspan vor dem Senat am 20. Juni 2001!!!) zu generieren. Je weniger neue Kredit, umso schneller und massiver verrecken alle alten! Je mehr alte Kredit verrecken, umso steiler der Sturz in die deflationäre Depression!</font>
>Mit besten Wünschen, daß das Werk gelingen möge
Herzlichst dankend, arbeite mit Hochdruck... ;-)
Gruß
d.
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>Verehrte Corona,
>zur Klärung (und möglicherweise Scheidung) der Geister darf ich die von mir vertretene Darstellung und Analyse des heute aktuellen Kredit- bzw. Kreditgeldsystems noch ein Mal zusammen fassen, mit Waren- und Tauschgeldsystemen kurz vergleichen und zur Diskussion stellen (falls überhaupt noch jemand Lust hat, sich mit dem Thema zu beschäftigen):
>1. Die heute real existierende Wirtschaft ist nicht Tauschen, sondern das Erfüllen von Kontrakten. Dies versteht sich ohnehin von selbst, da Tauschen ebenso Schuldrecht ist wie Kaufen.
Wenn Dau mer Deine versprochene Porsche net giffst, kinn eich zum Gerecht unn zeigen Deich oan. Dann griste n dick straf uffgebrummt, unn eich han mein geld.
>2. Diese Kontrakte können auf Leistungen,
"mach de aff"
Waren
"De Porsch"
oder wiederum auf Kredite lauten.
"Eich ginn dir uch mein sparbuch!"
In historisch früheren Phasen gab es auch Kontrakte über Warengeld.
Joa, früher han mir uch schwein gegen sau getauscht.
>3. Es können jederzeit Waren gegen Waren getauscht werden.
Hon eich ja grad gesacht.
Geld kann bei solchen Vorgängen eine Rolle spielen, vorausgesetzt es ist selbst eine Ware bzw. „warenwerthaltig“. Dies ist heute weder bei ZB-Geld noch bei ZB-Guthaben der Fall.
Jou, Getreidemark, oder Gold.
>4. In der Geschichte galt: Kredit/Schuld vor Ware,
Eich konn joa neist maachen ohne kredit. Unn eich kann uch nix ham, wat net en aneren friher gemocht hot. Doaher muss den ja uch Kredit gehan ham. Also muss der Kredet fiar der Wore kumm.
Warengeld,
Dat is ja wohl kloar, ohne Ware kann et ja keen Warengeld gewen, dat wär wie Krumpernsupp ohne Krumpern oder Krumperschnittscha ohne Schnittscha oder Fraaleit ohne Fraa. Nee, nee, dat kann et nit gewen.
Schrift,
Dat wääs ich awa nit, ob et net schon n Kredet ohne Schrefft gäw. Eich kan uch ohne Papär Schulden han, män eich.
usw. Kredite sind auch in einfachster numerischer Form vergeben und nachgewiesen.
Ei, wo dann sunst? In alphabä....,alphätää, abc oder wat. Welch Bank macht dann"Dau hoss AKDBEDIS Schulden? Oder (/)&%$&) Gut? Kloar sein dat nummern.
Das heutige Kredit- bzw. Kreditgeldsystem ist der Endpunkt einer langen historischen Entwicklung.
Es ist ein Kredit-auf-Kreditsystem, das sich qualitativ nicht mehr steigern, sondern nur noch über einen möglichst maximal andauernden Zeitraum aufrecht erhalten lässt.
Joa, dat kimmt vom Rheinischen Kapitalismus:"et hät noch ewwer jotjange". De längst Kirmes der Welt.
>5. In der Geschichte wurde gemünztes oder in kleinere Einheiten zu zerbrechendes Warengeld nicht zur Erleichterung von Tauschvorgängen „erfunden“. Dieses Warengeld war ein Tauschgegenstand, kein Tauschmittel.
Jeder tauscht gegen Geld und nicht mit Geld. Eich gien doch net met meiner Awweitskraft in de Supermarkt un han dort mein eigen Geld. Könnt Eich awwa han. Son Zettel, da stäht drupp:"Hei gegen schaffen eich 2 Stunnen". Also muss dat net unwedingt su sänn.
>6. Der Weg Tausch Ware gegen Ware würde durch das Zwischenschieben eines Tauschmittels, das wiederum eine Ware ist (Warengeld) immer verlängert, nicht verkürzt.
Joa, soon eich immer, de banken müssen ja uch lewen. Unn wie sullen se dat net machen, wenn se uns net zwenge.
>7. Das Tauschen von Ware gegen Ware (mhd. „stechen“) ist nur in dem Sinne Kontrakterfüllung, indem sich beide verpflichten, das Vereinbarte zu leisten.
>8. Das mhd. „tauschen“ hatte die Bedeutung von „täuschen“, daher heute noch der „Rosstäuscher“.
>9. Das heutige Geld ist eine zessionsfähig gemachte Schuld.
Weil heit joa heit jeder nur nuch nach seiner eigen Nas guckt. Dat soan eich ja schon ewwer. Awa eich kring' joa neist, wenn eich net uffpass.
Und zwar geht es um Gläubigerzession, nicht Schuldnerzession (die nur mit Zustimmung des Gläubigers möglich wäre).
Intelektuelle Herausforderung. Denk, denk, rauch, gehirnschmalz: Joa, de Zentralbank kan, ewwer wenn se will, gegen Schulden vom Staat (Bundesschatzbriefe) Geld rausgewwe.
>10. Seine Zessionsfähigkeit erhält das heutige stoffwertlose Geld ausschließlich durch die Legaldefinition „gesetzliches Zahlungsmittel“.
Unn durch et Bundesbankgesetz, dat der Bunnesbank erlauwt, gegen Zahlungsmittel Geld auszugewwe unn dat ganze drummeherum (Staat unn Gesätz unn so).
>11. Das „gesetzlich“ bezieht sich darauf,
Da hammat ja
das mit Hilfe dieses Geld „gesetzliche Verpflichtungen“ (Steuern u.ä.) abgelöst werden können.
Et Gesetz bezieht sich uft Gesetz. Su iss dat.
>12. Geld in der Form vom Kredtitgeld ist entstanden, indem Schuldkontrakte zwischen A und B durch Sicherheitsleistung (Verpfändung) seitens eines C zedierfähig gemacht wurden.
Dat hatte ma uch schon. sunst künnt eich jou im Sppamakt met meine Schaffzetteln bezaalen.
>13. Ein A/B-Kontrakt allein könnte ebenfalls Geld werden, wenn der Schuldner B seinerseits Eigentum als Sicherheit anbietet.
Awa eich honn joa neist.
>14. Da ein Schuldner durch seine Kreditnachfrage bereits in einer schlechteren Situation ist, setzt sich jenes Geld durch, das durch unbelastetes Eigentum eines Nichtschuldners C besichert ist.
Eich saan doch, eich hon neist.
>15. Der Zins ergibt sich aus Zeitablauf. Das Herbeiholen eines Gegenstandes in die Gegenwart wird dabei individuell bewertet.
Eich gehn uff den Bank unn soan:"Eich will eppes und ginn Euch apeder mehr zureck." Dann soan die"Joa". Wenn Eich eppes hon. Awwa nua dann.
>16. Die Vorstellung eines „Zinsniveaus“ ist eine Verallgemeinerung, die der Tatsache, dass es bei jedem Kredit gesonderte Risiken bzw. Vorstellungen und/oder Zwänge von Kreditoren und Debitoren gibt, nicht gerecht wird.
Joa, awwa ma kinnt de Duaschschnitt ausrechen.
>17. Die Vorstellung eines „Erst“- oder „Urzinses“ ist aus eben diesem Grund weder operational noch nachvollziehbar.
Urzins wär dann de erste Zins und de Duaschschnitt vom ersten unn vum zweiten Zins unn vom Duaschschnitt......
>18. Auf den Zins kann seitens des Gläubigers verzichtet werden.
Jou, leider. Aussa, eich sann de Staat (grins).
>19. Bestrafungen, die sich aus der nicht termingerechten Erfüllung eines Kontraktes ergeben, können zwar, müssen aber nicht vereinbart werden (Zinseszins- bzw. „riba“-Phänomene und sich dagegen richtende Maßnahmen).
Warum sullt denn de Staat ne Straaf gen sech selbst duaschsetzen? Aussa, de Gläuwiger is z.b. de USA.....
>20. Auf einen Zins wird der bei einem A/B-Kontrakt Sicherheit leistende Nicht-Kontraktteilnehmer C allerdings kaum verzichten, da er sonst keinen Gegenwert für die Zurverfügungstellung seines unbelasteten Eigentums als Pfand erhielte.
Eich krinn kei Geld ohne Zins. Aussa vum Vatter.
>21. Die Vereinbarung des Zinssatzes ist frei. Der Zinssatz ist nach oben offen - unbeschadet etwaiger „Wuchergesetze“.
>22. Der Zins selbst kann nur realisiert (nicht hochgebucht!) werden, indem zusätzliches BIP erscheint.
Eich kan nua bezahlen, wenn eich Geld hon. Unn Geld krinn eich ersten duasch schaffen und zweitens duasch.........
>23. Das Erscheinen von zusätzlichem BIP resultiert aus dem Zwang zu zusätzlicher Produktion, der sich aus den vorangegangenen Kontrakten ergibt.
>24. Wird der Zins nicht durch Mehrprodukt erwirtschaft, kann er hochgebucht werden (Prolongation), sofern der/die Gläubiger einverstanden sind.
....nei Schulden.
>25. Schulden, die sich aus Kontrakten ergeben, können nur verschwinden, wenn die vereinbarte Leistung als endgültig angesehen wird. Normalfall: Konsum.
Eich hon bezahlt, wenn eich bezahlt hon. Iss so wie met dem Gesetz.
>26. Wird die Leistung in Form von Warengeld oder eines
neuen, vom Gläubiger akzeptierten Schuldtitels erbracht, ist die Schuld nicht erloschen. Sie wird in ein (weiter verwendbares) Gut bzw. zedierbares Guthaben des Gläubigers verwandelt.
Han eich grad gesacht.
>27. Warengeld kann durch die Wandlung (Demonetisierung) desselben in eine Ware, z.B. Schmuck verschwinden. Und vice versa (Remonetisierung).
>28. Kreditgeld kann beliebig oft zediert werden.
Intellektuelle Herausforderung Nr. 2: Denk, denk, rauch: Ergibt sich einfach aus dem Gesetz. Z. B."gesetzl. Zahlungsmittel", Bundesbankgesetz....Geld wurde gestern so in Umlauf gebracht und wird es heute auch. Ist nur ne Frage des Wertes.
>29. Kreditgeld, das mit Hilfe von Notenbanken zessionsfähig gemacht wurde, muss nach der Ablauf der Zeit seiner Zurverfügungstellung an die Notenbank zurückkehren.
Jou, die müssen ja buchen. Kredet bezahlt, Kredet gebucht. Neuer Kredet.
>30. Notenbanken vergeben niemals Kredite.
Jou, da han eich meich vertan.
>31. Notenbanken verleihen niemals Geld.
Da war ja wat.
>32. Notenbanken vermieten niemals Geld.
Genau.
>33. Ihre „Sätze“ (Rediskont, Lombard, Tendersatz) sind Prämien für die Umwandlung von bereits existenten Schuldtiteln in „gesetzliches Zahlungsmittel“, ein Geschäft, das sie aufgrund ihres gesetzlich verbrieften Monopols betreiben können.
Derjenige, der Geld in Umlauf brengt, gibt Kredet, wenn er sein Eigentum verlieren kan. Derjenige, der Staat is unn sech dat Recht rausnimmt, nimmt Prämie (oder Abgeld).
>34. Die Notenbankprämien können nur realisiert werden, wenn in Höhe der Monopolprämie zusätzliche „gesetzliche Zahlungsmittel“ geschaffen werden.
Sonst kütt ja keener genuch zahlen.
>35. Die Schaffung zusätzlicher GZ ist nur durch zusätzliche Kredittitel möglich.
Wenn eich mehr Geld brauchen, als eich hawe künnt ohne neuen Kredet, muss eich n Kredet aufhole. Unn bei zwei oder zwannzech Melliuunen is dat net anners.
In einem Kreditgeldsystem kann die Monopolprämie der Notenbank nur durch zusätzliche Kreditgeldschaffung bedient werden.
Siehe owen. Gelt hei uch.
>36. Es gibt keine Geldmengen, auch kein Geldvolumina, sondern nur Geldsummen.
1+1 summe
>37. Das von den Notenbanken geschaffene GZ selbst beeinflusst niemals das Preisniveau.
Wenn et mehr Geld giwwt, wird ja net direkt alles teirer.
>38. Das Preisniveau wird durch die Kredit- bzw. Schuldtitel verändert, die der Ausgabe von GZ zu Grund liegen.
Alles teirer wird et erst, wenn et Geld nix mehr wert is. Un weil dat Geld verbreefte Staatschuld ass, ass es Geld neist mehr wert, wenn de Staatsschuld neist mer wert is. Also wenn alle denken"Scheißstaat, du tauks nix" denken alle eigentlich auch"Scheißgeld, du tauks nix". Genau deswegen is auch de Euro nix wert. Net dat eich jetzt denken:"Scheiß-Europa, Scheiß-Euro unn so", nur hon Eich uch neist, womet eich den Euro stützen künnt. Joa, eich gien schaffen unn holen uch Euro, awwa dat sein ja kein Summen. Eich däten de Euro gärn stützen.
>39. Ein Kreditgeldsystem erzwingt eine andauernde Nettoneuverschuldung in mindestens der Höhe der Notenbank-Monopolprämie, siehe auch Nr. 35.
Kreditgeldschaffung=Nettoneuverschuldung, is et gleiche.
>40. ZB-Geld kann niemals „umlaufen“. Jeder „Lauf“ suggeriert eine falsche, da sachenrechtliche Vorstellung. ZB-Geld wird immer nur zediert; es ist ein eindeutig schuldrechtlicher Vorgang.
Ja wo laufen Se denn? Seht Ihr irgendwo Geld umlaufen? Saacht Bescheid!!!!
>41. In einem Mix von Warengeld und Kreditgeld wie unter dem klassischen Goldstandard ist der Zinsfuss wie historisch belegt, niedriger (bzw. zeigt eine langfristig fallenden Tendenz) als in einem reinen Kreditgeldsystem - wie bei einer reinen Tauschwirtschaft ohne Vorfinanzierungskosten der jeweiligen Tauschgüter der Zins bei Null liegen muss.
Zu historisch belegt sach ich nichts, ich musste mal Popper lernen. Langfristig fallende Tendenz dasselbe. Später mehr Muss jetzt schlafen.
>42. Die Häufigkeit der Zessionsvorgänge können die Marktteilnehmer durch Variationen ihrer Angebotspreise beeinflussen. Das gesamte Preisniveau (realisierte Preise!) beeinflussen Zessionsvorgänge nicht.
>43. Mit einem unter einem Kreditgeldsystem geschaffenen GZ kann mit der Summe des jeweilig aus Schuldtitel in GZ gewandelten Geldes immer nur eine gleich hohe Schuld getilgt werden.
>44. Eine Mehrfachverwendung von GZ in dem Sinne, dass zunächst mit dem Schuldtitel selbst und dann ein weiteres Mal (oder sogar viele weitere Male) mit dem als GZ fungierendem, auf diesem Schuldtitel basierendem ZB-Geld „bezahlt“ werden kann (sog."Geldumlauf") ist nicht möglich.
>45. Da in einem Kreditsytem alle Produktion vorfinanziert werden muss, können nur die jeweils bei der Produktion anfallenden Kosten zu Einkommen werden und diese wiederum die Produktion vom Markt nehmen, vorausgesetzt Punkt 49 ist erfüllt.
>46. Angebotspreise sind niemals realisierte Preise.
>47. Die Kosten, die bei der Erstellung des Angebots entstehen („Vorfinanzierung“, „Faktorkostensumme“) reichen niemals aus, um das Angebot zu den Angebotspreisen vom Markt zu nehmen.
>48. Es gibt also niemals ein „gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“.
>49. Es fehlt immer Nachfrage in Höhe der nicht als Faktorkosten (zur Erstellung der Produktion) ausgekehrten Gewinn- bzw. Zinsforderungen. Diese Nachfrage kann nicht durch Mehrfachverwendung von ZB-Geld dargestellt werden.
>50. Angebotspreise können nur zu realisierten Preisen werden, wenn in Höhe des Gewinn- und/oder Gewinnaufschlages zusätzliche Nettoneuverschuldungen statt finden.
>51. Banken „verleihen“ das ihnen eingezahlte Geld, indem sie die darin enthaltene Forderung zedieren. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie eine positive Zinsmarge erzielen.
>52. Banken können niemals Geld, aber jederzeit Kredit schaffen.
>53. Schaffen sie Kredit, müssen sie diesen refinanzieren (Goldene Bankregel).
>54. Geld, das jemand verleihen könnte, gibt es in einem Kreditgeldsystem nicht. Niemals. Einen Kredit kann man nicht verleihen. Er kann nur dazu dienen, auf diesen Kredit, der dann als Sicherheit dient, weitere Kredite zu türmen.
>55. Ein Kredit- bzw. Kreditgeldsystem scheitert unausweichlich, sobald die immer neue und immer zusätzliche Kreditvergabe und Kreditnahme stockt bzw. gar abnimmt.
>56. Wie hoch sich Kredite/Schulden bereits aufgetürmt haben, ist als solches zunächst unerheblich.
>57. Entscheidend bleibt immer, ob diese Kredite/Schulden durch zusätzliche Kredite/Schulden am Leben erhalten werden.
>58. Kommt es wegen der bereits existenten Höhe der Kredit- bzw. Schuldensummen zu einer Stockung bzw. einem Rückgang bei der Schaffung neuer Kredit- bzw. Schuldverhältnisse, ist der kritische Punkt des gesamten Systems erreicht (sog. „Überschuldung“).
>59. Wird die Überschuldung allgemein, stürzen sämtliche bereits existenten Kredit- bzw. Schuldverhältnisse in sich zusammen.
>Falls einzelne Punkte missvertändlich oder gar unverständlich ausgedrückt wurden, bitte ich im Nachsicht und Korrektur.
>Gruß
>d.
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