Rab
28.06.2001, 20:37 |
Da Dottore bestreitet, daß eine Mindestreservepolitik betrieben wird, dies hier Thread gesperrt |
§ 16 Mindestreserve-Politik
(1) Zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung kann die Deutsche Bundesbank verlangen, dass die Kreditinstitute in Höhe eines Vom-Hundert-Satzes ihrer Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen, befristeten Einlagen und Spareinlagen sowie aus aufgenommenen kurz- und mittelfristigen Geldern mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber anderen mindestreservepflichtigen Kreditinstituten Guthaben auf Girokonto bei ihr unterhalten (Mindestreserve). Die Bank darf den Vom-Hundert-Satz für Sichtverbindlichkeiten nicht über dreissig, für befristete Verbindlichkeiten nicht über zwanzig und für Spareinlagen nicht über zehn festsetzen; für Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 des Aussenwirtschaftsgesetzes) darf sie jedoch den Vom-Hundert-Satz bis zu Hundert festsetzen. Innerhalb dieser Grenzen kann sie die Vom-Hundert-Sätze nach allgemeinen Gesichtspunkten, insbesondere für einzelne Gruppen von Instituten, verschieden bemessen sowie bestimmte Verbindlichkeiten bei der Berechnung ausnehmen. Als eine Verbindlichkeit aus Sichteinlagen im Sinne des Satzes 1 gilt bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 53 des Gesetzes über das Kreditwesen auch ein passiver Verrechnungssaldo.
(2) Das monatliche Durchschnittsguthaben eines Kreditinstituts bei der Deutschen Bundesbank (Ist-Reserve) muss mindestens die nach Absatz 1 festgesetzten Vom-Hundert-Sätze des Monatsdurchschnitts seiner reservepflichtigen Verbindlichkeiten (Reserve-Soll) erreichen. Die Bank erlässt nähere Bestimmungen über die Berechnung und Feststellung der Ist-Reserve und des Reserve-Solls.
(3) Die Deutsche Bundesbank kann für den Betrag, um den die Ist-Reserve das Reserve-Soll unterschreitet, einen Sonderzins bis zu drei vom Hundert über dem jeweiligen Lombardsatz erheben. Der Sonderzins soll nicht erhoben werden, wenn die Unterschreitung aus nicht vorhersehbaren Gründen unvermeidlich war oder das Kreditinstitut in Abwicklung getreten ist. Die Deutsche Bundesbank hat eine erhebliche oder wiederholte Unterschreitung der Bankaufsichtsbehörde mitzuteilen.
(4) Ländliche Kreditgenossenschaften, die einer Zentralkasse angeschlossen sind und kein Girokonto bei der Deutschen Bundesbank unterhalten, können die Mindestreserven bei ihrer Zentralkasse unterhalten; die Zentralkasse hat gleich hohe Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zu unterhalten.
(5) Die nach diesem Gesetz zu unterhaltenden Mindestreserven sind auf die nach anderen Gesetzen zu unterhaltenden Liquiditätsreserven anzurechnen.
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André
28.06.2001, 21:46
@ Rab
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Re: Grundsätzlich alles richtig, stammt jedoch aus überholtem Lehrbuch, weil |
mit Einführung der EZB die Mindestreserveverpflichtung der Banken eingeschränkt und m.W. zumindest teilweise aufgehoben wurde. Bitte bei der BB mal nachfragen über aktuelle Situation.
Das Ergebnis ist jedoch: - und deshalb hat dottore zumindest in der deutschen Realität recht - die Mindestreservepolitik ist heute ohne jede Bedeutung.
Übrigens schon die Antwort unten auf die gestellte Frage (Nachfrage) gesehen?
MfG
A.
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Rab
28.06.2001, 21:55
@ André
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Re:Kein Lehrbuch sondern ein noch gültiges Gesetz! |
>mit Einführung der EZB die Mindestreserveverpflichtung der Banken eingeschränkt und m.W. zumindest teilweise aufgehoben wurde. Bitte bei der BB mal nachfragen über aktuelle Situation.
>Das Ergebnis ist jedoch: - und deshalb hat dottore zumindest in der deutschen Realität recht - die Mindestreservepolitik ist heute ohne jede Bedeutung.
>Übrigens schon die Antwort unten auf die gestellte Frage (Nachfrage) gesehen?
>MfG
>A.
Auf Euroebene gibt es allerdings ein ähnliches Gesetzt und in den USA ist Mindestreservepolitik ein wichtiger Bestandteil der Geldmenensteuerung.
Nur leider kennen alle nur den Greenspan und seine Zinsen:)
Man sollte sich wirklich mal genauer mit dem Theme beschäftigen und es nicht unter den Tisch kehren.
Gruß
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dottore
28.06.2001, 22:42
@ Rab
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Re: Kein Lehrbuch sondern ein noch gültiges Gesetz! |
>Auf Euroebene gibt es allerdings ein ähnliches Gesetzt und in den USA ist Mindestreservepolitik ein wichtiger Bestandteil der Geldmenensteuerung.
Könntest Du bitte zu ersterem Gesetz eine Fundstelle nennen? Fährt die EZB, die Du möglicherweise im Auge hast, eine Mindestreservepolitik?
Bei dem zweiten würde mich interessieren, wie hoch die Mindestreservesätze in den USA derzeit sind.
Daneben interessiert mich auch, in welcher Form und in welcher Höhe (Prozentsätze) es heute aktuell in der Bundesrepublik Mindestreservesätze der Bundesbank gibt (möglichst gestaffelt nach den üblichen"Fristigkeiten").
Schließlich würde mich auch interessieren, was Deiner Meinung nach eine"Mindestreservepolitik" bezwecken sollte. Falls sie die"Geldmenge" steuern sollte (sozusagen ex post, denn Mindestreserven können nur in ZB-Geld Statt finden), dann ist doch die Frage aktuell, warum die"Geldmenge" (ZB-Geld) nicht ex ante"richtig" gesteuert wird.
Also warum"Mindestreservepolitik"? Vor allem: Was ist das"Politische" daran?
>Nur leider kennen alle nur den Greenspan und seine Zinsen:)
>Man sollte sich wirklich mal genauer mit dem Theme beschäftigen und es nicht unter den Tisch kehren.
Wir beschäftigen uns dauernd"genauer" mit unseren Themen, und sind deshalb für Hilfestellungen, die uns noch genauer werden lassen, jederzeit sehr dankbar.
Gruß
d.
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André
28.06.2001, 23:02
@ Rab
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Re:Kein Lehrbuch sondern ein noch gültiges Gesetz! |
>>mit Einführung der EZB die Mindestreserveverpflichtung der Banken eingeschränkt und m.W. zumindest teilweise aufgehoben wurde. Bitte bei der BB mal nachfragen über aktuelle Situation.
>>Das Ergebnis ist jedoch: - und deshalb hat dottore zumindest in der deutschen Realität recht - die Mindestreservepolitik ist heute ohne jede Bedeutung.
>>Übrigens schon die Antwort unten auf die gestellte Frage (Nachfrage) gesehen?
>>MfG
>>A.
>
>Auf Euroebene gibt es allerdings ein ähnliches Gesetzt und in den USA ist Mindestreservepolitik ein wichtiger Bestandteil der Geldmenensteuerung.
>Nur leider kennen alle nur den Greenspan und seine Zinsen:)
>Man sollte sich wirklich mal genauer mit dem Theme beschäftigen und es nicht unter den Tisch kehren.
>Gruß
>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Schön und gut, mag ja noch als Gesetz bestehen,
aber die EZB hat die Mindestreservepolitik m.W. nicht mehr in ihrem Instrumentariumkästchen. D.h. wird nicht angewandt. Es gab darüber eine lange Diskussion, BB wollte dieses Instrument nämlich erhalten wissen.
Frag doch mal in Ffm (EZB) nach und stelle die genaue Lage hier rein.
Die Fed hatte (zumindest früher) auch noch ein Instrument, das hier in Europa unbekannt war, nämlich die Festsetzung der Mindest-Beleihungsquoten bei Brokerkrediten. Führte zu tollen Resultaten!
Also, bitte nachforschen.
A.
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dottore
28.06.2001, 23:03
@ Rab
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Re:"Mindestreservepolitik" der EZB |
>Auf Euroebene gibt es allerdings ein ähnliches Gesetzt
Hi Rab,
ich darf Dir bei der Suche zur Hilfe kommen, denn Du bist ja sicher noch mit der Suche nach den"Verbindlichkeiten der Geschäftsbanken gegenüber der Zentralbank" beschäftigt, die einen deutschen Ã-konomie-Professor so sehr umgetrieben haben, dass er sie im Board hier aufgetischt hat, wenn auch in der Form von"Notenbankkredit an die Geschäftsbanken".
Diese hier ist vermutlich, was Du meinst:
<font color=FF0000">
"Die Europäische Zentralbank hat am 8. 7. 1998 in Frankfurt ihre erste geldpolitische Grundsatzentscheidung getroffen. Der EZB-Rat beschloß,
zur besseren Kontrolle des Geldmarktes ein Mindestreservesystem einzuführen. 15 % der Währungsreserven sollen in Gold und 85 % in
Devisen gehalten werden, gab EZB-Präsident Wim Duisenberg bekannt. Insgesamt 50 Milliarden Euro, die verzinst werden, müssen die
nationalen Zentralbanken am 1. 1. 1999, dem Beginn der Währungsunion, bei der EZB hinterlegen. Auf die allgemeinen Goldbestände der
Zentralbanken werde es keine Auswirkungen geben."</font>
Du wirst vermutlich schnell erkennen, dass es sich nicht um ein"Gesetz" handelt, wie Du vermutet hattest.
Außerdem ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um"Mindestreserven" von Geschäftsbanken handelt, sondern von den nationalen Notenbanken.
Wie ist in diesem Zusammenhang die in der EZB-Entscheidung angeführte "bessere Kontrolle des Geldmarktes" zu verstehen?
Die nationalen ZBs müsssen also bei der EZB (einer von 16 oder so anderen Notenbanken im €-Raum) Gold und Devisen als"Mindestreserven" hinterlegen.
Dies beeinflusst - wie ebenfalls unschwer zu erkennen - nicht die bei den nationalen Notenbanken bis dahin und anhin bei der EZB befindlichen Gegenposten ("Banknoten","ZB-Geld") auf den Passivseiten - oder wurden die Passivposten im Juli 1998 irgendwie zum Verschwinden gebracht? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Bei nationalen Mindestresvere"politiken" bedeutet das Halten einer Mindestreserve der Geschäftsbanken bei der ZB unbezweifelbar, dass die Geschäftsbanken nicht über das als Mindestreserve hinterlegte ZB-Geld verfügen können. Sie wirken also wie eine a priori-Minderung der"Geldmenge" - richtig?
WIE wirkt also jetzt die hier dargestellte"Mindestreservepolitik" der EZB? Korrigiert sie die von den ZBs ausgegebene"Geldmenge" - wenn ja, in welcher Form.
Wenn nein: Warum gibt es diese MRP der EZB überhaupt?
Gruß
d.
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JüKü
29.06.2001, 00:27
@ Rab
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Re:@Rab |
Du schriebst:
>Darüber sollte man eigentlich diskutieren.
dottore antwortete:
Und genau das tun wir hier seit Jahr und Tag. Bitte etwas in den Beiträgen dazu stöbern.
Ich kann dir wirklich nur empfehlen, im Forumarchiv oder der Bibliothek (hatte heute den Link genannt) alle diese Themen nachzulesen. Es ist alles da und hin und her diskutiert und erklärt.
Nachfragen ist richtig und wichtig, die Wiederholungen bringen (auch mir!) immer wieder etwas, aber die Grundlagen stehen wirklich alle schon im Forum, und zwar vielfach, dank dottores unermüdlicher Gabe. Oder im Buch UMBRUCH.
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Rab
29.06.2001, 14:30
@ dottore
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Warum geht keiner auf den Gesetzestext ein??? |
Das sind doch Fakten und keine Hirngespinste!
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Rab
29.06.2001, 14:33
@ André
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Und daß laut §1 die Inflationsbekämpfung an oberster Maxime steht |
ist auch ein Gesetz, das offensichtlich befolgt wird, sonst würde die EZB die Zinsen senken und nicht konstant halten.
Da sie aber dieses Gesetz befolgen müßen, können sie nicht wie Greenie in den USA, deren Inflation übrigens geringer ist, senken.
Also Leute Ihr könnt doch nicht einfach behaupten, daß die Gesetze nicht beachtet werden, und falls ja sollte Dottore oder JÜKÜ gegen die EZB klagen!
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Rab
29.06.2001, 14:36
@ dottore
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Du schreibst Zentralbank geld? |
laut deinen unteren Texten habe ich es aber so verstanden, daß es kein Zentralbankgeld gibt, da sich ja deiner Meinung nach, die G-Banken kein Geld von der ZB leihen können.
Ich blicke hinter deine Argumentation jetzt nicht mehr ganz durch.
Die Angaben über Mindestreserven werde ich liefern wenn ich die Daten komplett habe. Bin im Moment noch auf der Suche, und du weißt ja wieviel da durchzuwälzen ist.
Ein wenig Hilfe wäre vielleicht nett und wir könnten uns die Arbeit teilen.
Gruß
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Rudow
29.06.2001, 15:59
@ Rab
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Re: Warum geht keiner auf den Gesetzestext ein??? |
>Das sind doch Fakten und keine Hirngespinste!
Hier gibts noch ein paar Fakten:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398R2818.html
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Rab
29.06.2001, 16:02
@ Rudow
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Sehr gut! Danke! Ich hoffe darauf wird jetzt von Dottore eingegangen |
>>Das sind doch Fakten und keine Hirngespinste!
>Hier gibts noch ein paar Fakten:
>http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1998/de_398R2818.html
Er kann doch nicht einfach Tatsachen ignorieren, um seine Argumentation zu retten.
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dottore
29.06.2001, 17:27
@ Rab
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Re: EU-Texte - oder sind es Teile einer Büttenrede? |
>ist auch ein Gesetz, das offensichtlich befolgt wird, sonst würde die EZB die Zinsen senken und nicht konstant halten.
Jede ZB kann mit ihren"Zinsen" (gemeint sind Zinssätze, die de facto aber keine solchen sind, da die ZBs an die Geschäftsbanken keine Kredite vergeben) machen was sie will. Entscheidend für Preise ist die Nachfrage und zwar die konkret ausgeübte. Womit die Nachfrage ausgeübt wird, spielt keine Rolle, so lange der Verkäufer sie als Nachfrage akzeptiert.
>Da sie aber dieses Gesetz befolgen müßen, können sie nicht wie Greenie in den USA, deren Inflation übrigens geringer ist, senken.
Selbst wenn (!) es so wäre, dass die"Zinssätze" einer ZB über die Nachfrage nach dem"Geld" der ZB entscheiden, darf doch die Frage erlaubt sein, warum sich dann nicht alle Geschäftsbanken bei der EZB zu 4,5 % Geld holen, das sie jederzeit am Kapitalmarkt zu 6 % anlegen könnten, bei Hypotheken nicht minder und bei der"Weitergabe" dieses Geldes an die Privatkundschaft, die ihrerseits für Dispo- und Ratenkredite 10 bis 13 % bezahlt, einen noch viel gewaltigeren Schnitt machen könnten.
Kannst Du das erklären? Oder sind die Banken zu blöd, Zinsdifferenzen einzustreichen?
>Also Leute Ihr könnt doch nicht einfach behaupten, daß die Gesetze nicht beachtet werden, und falls ja sollte Dottore oder JÜKÜ gegen die EZB klagen!
Warum sollte ich? Ich fühle mich in einer Inflation sauwohl. ;-)
Aber wie lautet denn Dein Kommentar zu diesem geltenden (!) Gesetz:
Entschliessung des Europaeischen Rates ueber den Stabilitaets- und Wachstumspakt Amsterdam, 17. Juni 1997
Amtsblatt nr. C 236 vom 02/08/1997 S. 0001 - 0002
Text:
ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN RATES über den Stabilitäts- und Wachstumspakt Amsterdam, 17. Juni 1997 (97/C 236/01)
[b]<font color="FF0000">"Pakt klingt immer gut, nicht wahr?</font>
I. Auf seiner Tagung in Madrid im Dezember 1995 hat der Europäische Rat bekräftigt, daß die Wahrung der Haushaltsdisziplin in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von entscheidender Bedeutung ist.
<font color="FF0000">"Entscheidende Bedeutung" klingt sogar noch besser.</font>
In der dritten Stufe der WWU müssen die Mitgliedstaaten übermässige öffentliche Defizite vermeiden: Dies ist eine eindeutige Verpflichtung nach dem Vertrag (1).
<font color="FF0000">"Übermässig" klingt auch nicht schlecht und"eindeutig" nicht minder.</font>
Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung gesunder Staatsfinanzen als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und für ein starkes, nachhaltiges und der Schaffung von Arbeitsplätzen förderliches Wachstum.
<font color="FF0000">"Gesund","stark","nachhaltig","förderlich" - was fehlt noch an tollen Worten?</font>
(...)Das Festhalten an dem Ziel eines soliden, nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden Haushalts wird es allen Mitgliedstaaten ermöglichen, die normalen Konjunkturschwankungen zu bewältigen und dabei das öffentliche Defizit im Rahmen des Referenzwerts von 3 % des BIP zu halten.
<font color="FF0000">Auch"solide" liest man immer wieder gern. Das"dabei" wird oft übersehen; es bezieht sich auf die Bewältigung normaler Konjunkturschwankungen (was"normal" ist, weiß ohnehin jeder - oder nicht?). Klartext: Wenn es eine Konjunkturschwankungen nach unten gibt, muss sich das Defizit im Rahmen von 3 % halten. Warum wurde es bei Konjunkturschwankungen nach oben von den meisten EU-Staaten nicht eingehalten?</font>
(...)
Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat sich auf folgende Leitlinien verständigt:
DIE MITGLIEDSTAATEN
1. verpflichten sich, das in ihren Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen festgelegte mittelfristige Haushaltsziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden Haushalts einzuhalten (...)
<font color="FF0000">"Nahezu" passt gut, zumal die"Nähe" so schön deutlich definiert ist.</font>
4. werden unverzüglich die von ihnen für erforderlich erachteten haushaltspolitischen Korrekturmaßnahmen ergreifen, sobald es Anzeichen für das Risiko eines übermässigen Defizits gibt;
<font color="FF0000">"Übermässig" ist überhaupt bestens definiert, zumal es sich nicht um die >3 % handeln kann, siehe oben.</font>
5. werden übermässige Defizite nach ihrem Auftreten so rasch wie möglich beseitigen; die Korrektur des übermässigen Defizits sollte spätestens in dem Jahr, das auf dessen Feststellung folgt, abgeschlossen werden, sofern nicht besondere Umstände vorliegen;
<font color="FF0000">"Besondere Umstände" - was mögen sie sein? Wer mag sie uns erklären? Multi-Schwangerschaften?</font>
7. verpflichten sich, sich nur dann auf Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung des Rates über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermässigen Defizit zu berufen, wenn sie sich in einer schweren Rezession befinden; die Mitgliedstaaten werden bei der Prüfung der Frage, ob der Wirtschaftsrückgang schwerwiegend ist, in der Regel als Referenzpunkt einen Rückgang des realen BIP um mindestens 0,75 % auf Jahresbasis zugrunde legen.
<font color="FF0000">Da die Staatsausgaben bekanntlich ebenfalls das BIP beinflussen - was passiert also, wenn es von einem Defizit zu einem ausgeglichenen Haushalt kommt und deshalb das BIP um 0,75 % zurückgeht?</font>
Und mit einer solchen Aneinanderreihung von undurchdachten Wischi-Waschi-Versatzstücken, die zu einer Büttenrede passen könnten (bestenfalls) willst Du Dich ernsthaft auseinander setzen? Du vergeudest Deine Zeit!
Gruß
d.
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Rab
29.06.2001, 17:58
@ dottore
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Re: Warum weichst du ständig aus? Antworte doch konkret auf das Gesetzt |
>>ist auch ein Gesetz, das offensichtlich befolgt wird, sonst würde die EZB die Zinsen senken und nicht konstant halten.
>Jede ZB kann mit ihren"Zinsen" (gemeint sind Zinssätze, die de facto aber keine solchen sind, da die ZBs an die Geschäftsbanken keine Kredite vergeben)
Dann möchte ich auch gerne den Beweis dafür haben!
Was hat denn dann die ZB überhaupt mit Zinsen zu tun, bitte Erklärung.
Wenn das stimmen würde, könnte es von der ZB aus keine Zinssenkungen und Zinsanhebungen geben.
In der Realität sieht das anders aus.
machen was sie will. Entscheidend für Preise ist die Nachfrage und zwar die konkret ausgeübte. Womit die Nachfrage ausgeübt wird, spielt keine Rolle, so lange der Verkäufer sie als Nachfrage akzeptiert.
>>Da sie aber dieses Gesetz befolgen müßen, können sie nicht wie Greenie in den USA, deren Inflation übrigens geringer ist, senken.
>Selbst wenn (!) es so wäre, dass die"Zinssätze" einer ZB über die Nachfrage nach dem"Geld" der ZB entscheiden, darf doch die Frage erlaubt sein, warum sich dann nicht alle Geschäftsbanken bei der EZB zu 4,5 % Geld holen, das sie jederzeit am Kapitalmarkt zu 6 % anlegen könnten, bei Hypotheken nicht minder und bei der"Weitergabe" dieses Geldes an die Privatkundschaft, die ihrerseits für Dispo- und Ratenkredite 10 bis 13 % bezahlt, einen noch viel gewaltigeren Schnitt machen könnten.
Gratuliere, du hast es jetzt, der niedrigere Zinssatz ist der Anreiz sich Geld von der ZB zu leihen womit eben defakto die Geldmenge erhöht wird.
Sie können es nämlich dann weiter verleihen, du kommst langsam auf den richtigen Weg.
>Kannst Du das erklären? Oder sind die Banken zu blöd, Zinsdifferenzen einzustreichen?
Genau das machen sie ja!
Das passiert sogar mit deinem Geld, das du in einer Bank anlegst, es wird zu höherem Zinssatz weiterverliehen.
>>Also Leute Ihr könnt doch nicht einfach behaupten, daß die Gesetze nicht beachtet werden, und falls ja sollte Dottore oder JÜKÜ gegen die EZB klagen!
>Warum sollte ich? Ich fühle mich in einer Inflation sauwohl. ;-)
Auf einmal:)
Da habe ich seit Tagen versucht zu erklären, daß eine Inflation notwendig ist um den Lebensstandard zu steigen, immer mit Gegenwind und jetzt das:)
>[b]Aber wie lautet denn Dein Kommentar zu diesem geltenden (!) Gesetz:
>Entschliessung des Europaeischen Rates ueber den Stabilitaets- und Wachstumspakt Amsterdam, 17. Juni 1997
Falls du dir das Gesetz zur Mindestreserve durchgelesen hast, wirst du sehen, daß dieses Gesetz seit 1998 gilt, also ein wenig aktueller als dieses hier.
Ich werde mich erst zu dem Gesetz äußern, wenn du auf das Mindestreservegesetz eingegangen bist.
Du kannst nicht etwas ignorieren, was Bestandteil unserer Wirtschaftssysteme ist.
Gruß
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