nereus 01.08.2001, 10:44 |
Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem![]() |
Hallo! |
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Bär 01.08.2001, 11:13 @ nereus |
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! es gibt ein Problem |
>Für die Beurteilung, ob grobe Fahrlässigkeit tatsächlich vorliegt, kommt es immer auf die Umstände des einzelnen Falles an. Auffallende Sorglosigkeit wird nach der Rechtsprechung z.B. dann anzunehmen sein, wenn ein gefragter auffälliger Luxuswagen in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz abgestellt wird, obwohl ein bewachter Parkplatz zur Verfügung gestanden wäre. Da hilft es nach dem Diebstahl auch nicht, auf die aktivierte Wegfahrsperre zu verweisen. Handelt es sich aber um ein 'Durchschnittsauto', das von einem unbewachten Parkplatz in Mailand gestohlen wird, hat die Kaskoversicherung zu zahlen, obwohl auch in diesem Fall die Möglichkeit bestanden hätte, einen bewachten Parkplatz aufzusuchen. Grundsätzlich aber sollte man auf sein Eigentum immer so aufpassen, als wäre es nicht versichert." |
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nereus 01.08.2001, 11:31 @ Bär |
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke für die Antwort |
Hallo Bär! |
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Bär 01.08.2001, 11:32 @ nereus |
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Danke für die Antwort |
>hallo, |
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nereus 01.08.2001, 11:39 @ Bär |
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Du bist ja schneller als der Schall! ;-) |
Danke! Ich schreibe Dir gleich was dazu. |
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futzi 01.08.2001, 11:41 @ nereus |
versicherung |
ich arbeite bei ner versicherung. schick mir mal ne mail mit dem genauen |
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Bär 01.08.2001, 12:24 @ nereus |
Antwort unterwegs.... (owT) |
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nereus 01.08.2001, 13:19 @ nereus |
Re: Versicherungsprofis Hilfe!! Vielen Dank Ihr Zwei - trotz:-(:-(:-( (owT) |
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Bär 01.08.2001, 13:20 @ Bär |
hab dir nochmal geschrieben |
der fall sieht doch nicht ganz so hoffnungslos aus.... |