Baldur der Ketzer
23.08.2001, 23:40 |
Eine Fundsache vom Zensur-Forum zum Thema Logik, Gesetz und Politik Thread gesperrt |
Sinn und Unsinn deutscher Vorschriften
Nachdem Bodo hier gestern seine Kritik
geäußert hat, habe ich über die Problematik
nochmal nachgedacht.
Ich vermag jedoch immer noch nicht einen Sinn
darin zur erkennen, dass unser Staat (übrigens erst seit September 1976 -dank der RAF)
ausgebildeten Naturwissenschaftlern und
z.B. Max Planck-Instituten die Verwendung so
harmloser Salze wie Ammoniumperchlorat
so massiv auf allerhöchstens Mengen kleiner 100 Gramm beschränkt, während jeder Laie sich
einen Gewerbeschein besorgen kann und
dann Säckeweise damit ganz legal hantieren darf.
Mir will es auch nicht einleuchten, wieso
solche ziemlich harmlosen schwer missbrauchbaren Stoffe wie Ammoniumperchlorat, Nitromethan oder
Ammoniumdichromat vom Sprengstoffgesetz voll oder teilweise erfasst werden, während hochexplosive
und hochempfindliche Stoffe mit einer z.T. erheblichen Sprengkraft wie Stickstofftrijodid, Acetonperoxid
oder Silberacetylid, Kupferacetylid oder Silberoxalat, für die z.T. sogar Patente in
Deutschland als (Initial-)Sprengstoffe erteilt
wurden, überhaupt nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen.
Wieso braucht ein Ingenieur, der Modellraketentreibsätze importieren will, eine
Herstellererlaubnis (nach zu absolvierendem Herstellerlehrgang usw.) zur Herstellung von
Feuerwerkskörpern und wieso darf er diese
Treibsätze dann trotzdem nicht zur eigenen Verwendung in Deutschland benutzen, sondern muss sie
entweder erst für ca. DM 20000 zulassen lassen als wolle er damit Handel betreiben oder aber zusätzlich
(unter jahrelangem Zeitaufwand) einen Grossfeuerwerkerschein machen und jeden Abschuss als
Grossfeuerwerk
14 Tage vorher anmelden?
Und wieso darf ein Ausländer ohne jede Ausbildung etc., der exakt die gleichen Treibsätze mitbringt,
diese ohne jede Erlaubnis nicht nur Einführen sondern sogar in Deutschland nach belieben ohne
Einschränkung benutzen und diese (bis Ende 1998) sogar anderen Leuten zur Nutzung überlassen?
Macht das irgendeinen Sinn?
Und schließlich ein letzter Punkt, den Bodo
bedenken sollte: Fast jeder klitzekleine Verstoss gegen diese Bestimmungen und seien es noch
so unwichtige Bagatellen, werden nach den Vorschriften als Straftat verfolgt. Das ist ganz anders als in
der Strassenverkehrsordnung, die solche Verstösse in der Regel nur als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und
mit ganz niedrigen Bussgeldern belegt.
So ermittelte man schon gegen Kinder,
die nur den Vulkanversuch
(vgl. xxxxx://www.chem.leeds.ac.uk/delights/animations/volcano.html)
durchführten, wegen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz, da die Verwendung von
Ammoniumdichromat zur Herstellung von
pyrotechnischen Gegenständen erlaubnispflichtig
ist und das Salz bei dem Versuch zur Zersetzung
kurz aufglimmt. In der Schule durfte er hingegen
als Schülerversuch durchgeführt werden.
Ergibt das alles einen Sinn?
Bringt das mehr Sicherheit?
Wieso ging es bis 1976 in Deutschland auch anders und wieso geht es in fast allen Nachbarländern wie
Ã-sterreich und Frankreich
usw. auch heute noch ganz anders?
<ul> ~ hier stehts, bis es gelöscht wird</ul>
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Baldur der Ketzer
24.08.2001, 00:02
@ Baldur der Ketzer
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Re: einen hab ich noch |
Um mal ein weiteres kurioses Beispiel zu geben:
Ein Wissenschaftler (Dipl. Chemiker oder Physiker) darf höchstens im nicht-gewerblichem Bereich ohne
Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz mit bis zu 100 Gramm Ammoniumperchlorat experimentieren. Das
gesteht man gnädigerweise noch aufgrund der Verfassung ausgebildeten Wissenschaftlern gerade eben
zu.
Bei grösseren Mengen (so kleine Packungen
gibt es kaum) wird eine Erlaubnis fällig.
Begründung lt. Kommentar zum Sprengstoffgesetz: Der Stoff sei zwar harmlos, könne aber bei
Initialzündung als Sprengstoff eingesetzt werden
und sei daher aus Gründen der"inneren Sicherheit" erlaubnispflichtig. Dank der RAF.
(Zum Glück für Modellbauer ist man z.B. bei Nitromethan in Modellkraftstoff mit ähnlichen Eigenschaften
noch nicht auf diese Idee gekommen.)
Ein Schüler, der sich einen Gewerbeschein
beschafft, kann aber ohne jede Erlaubnis, Kontrolle und Ausbildung problemlos 200 kg davon erwerben
und lagern. Denn die obige Beschränkung gilt nur im nicht-gewerblichen Bereich.
Dito im Bereich radioaktiver Stoffe nach Trittin's
neuer Strahlenschutzverordnung. Danach braucht ein physikalisches Institut für Mengen über
ca. 0.8 Gramm Uran jetzt eine Erlaubnis (vorher
lag die Grenze bei ca. 450 Gramm bzw. 4.5 kg).
Ein Schüler mit Gewerbeschein hingegen kann jetzt mit einer ganzen LKW-Ladung herumplanschen,
solange der Stoff nur zu chemischen Zwecken verwendet wird.
Ich denke, das zeigt, wie unsinnig all diese
Beschränkungen sind und wie sehr Grundrechte
in Deutschland ohne wirklich sinnvolle Abwägung immer stärker beschränkt werden.
Es wäre höchste Zeit, dass sowas mal entrümpelt
wird, anstatt immer stärkere Beschränkungen zu
erfinden, die nur alle sinnvolle Tätigkeiten extrem behindern.
<ul> ~ bis zur Löschung stehts kurz hier</ul>
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Baldur der Ketzer
24.08.2001, 00:05
@ Baldur der Ketzer
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Re: noch mehr Schwachsinn? gerne, hier: |
Re:Neues Waffg = Schmierenkomödie
>Ich glaube nicht, daß eine derartige Regelung
>statthaft ist. Im Entwurf steht auch nur"kann" zum
>Widerruf der WBK führen. Wenn es
>möglich wäre, daß dies unter Garantie zum
>Verlust führen würde, würde drin stehen,"es
>führt immer zum Verlust der WBK". Das heisst die
>Autoren dieser Schmierenkomödie wissen ganz
>genau, daß sie eigentlich in diesem Punkt nichts
>machen können und deuten es nur an. Mein
>verfassungsmäßiges Recht auf Eigentum
>garantiert mir, daß ich das was mir gehört
>(zumindest auf meinem Privatbesitz, solange
>niemand anders gefährdet wird) an jede
>beliebige Stelle meines Grund und Boden
>mitnehmen kann wo ich will. Da kann mir ein
>neues WaffG gar nichts in diesem Punkt.
Darauf sollte man sich nicht verlassen. Tatsache
ist, dass unser Obrigkeitsstaat vielfach die Rechte am Eigentum abspricht und
vorschreibt, was man auf dem eigenen Grund und Boden damit
machen darf und was nicht, obwohl dadurch
niemand gefährdet wird.
Selbst wenn das verfassungswidrig ist, sind unsere Behörden Feuer und
Flamme, sowas sofort bis zum leztzten Komma zu verfolgen. Solange,
bis jemand vor das Bundesverfassungsgericht zieht und die Vorschrift
verworfen wird.
Oft geht man dabei sogar über die Vorschriften weit hinaus (Beispiel
Auslegung: Abschleppen ohne Liegenbleiben=erlaubnispfl. Schleppen =>
Schlepperlaubnis Führerschein Kl. II erforderlich), bis jemand vor
Gericht ggf. bis zum BGH zieht, der das erst vor 1-2 Jahren verworfen hat.
Vorher wurden deshalb jahrzehntelang Leute wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
und Schleppen ohne Schlepperlaubnis verfolgt und dies wurde früher sogar
vom BGH gedeckt (Beispiel Schleppen zum Schrottplatz)!
Oder man denke an Spielzeugpistolen in NRW als angeblich erlaubnispflichtige
Schusswaffen...
Es ist insofern aufschlussreich, was auf anderen
Gebieten Vorschrift ist. Und das lässt nichts gutes
ahnen.
Auf Trittins Verordnung zur unverzüglichen Entsorgung von alten Gartenzäunen hatte
ich schon hingewiesen.
Das trifft aber auch bei anderen Dingen zu:
Z.B. ist Umgang mit kleinen Mengen Chlorkohlenwasserstoffen
wie Tetrachlormethan, Chloroform etc. im
privaten Bereich in den eigenen vier Wänden seit Jahren verboten, seit
1998 sogar jede Verwendung außerhalb geschlossener Anlagen.
Ein Verstoss stellt sogar eine Straftat dar!
Umgang mit Kleinstmengen von wenigen Milligramm DDT etwa als Standard in der
Spurenanalytik ist erlaubnispflichtig.
Z.B. bedarf gewerbliche Forschung mit eigentlich
relativ harmlosen Pentachlorphenol, das man bereits besitzt,
zur Herstellung anderer, noch harmloserer Stoffe, ebenfalls der Erlaubnis.
Und in Hinblick auf den Erwerb von Chemikalien
masst sich unser Staat sogar an, dem Verkäufer
unter hohen Strafandrohungen (Mindesbussgeld DM 3000!)
vorzuschreiben, dass dieser den Verkauf sogar zu verweigern
hat, wenn nur der leiseste Verdacht auf irgendwelche Verwendung besteht,
die gegen irgendeine der zahllosen Vorschriften verstossen könnte.
Daneben verbietet er den Verkauf zahlreicher früher in Chemiekästen
enthaltener Stoffe an Privatleute komplett
(Straftat!).
In der Praxis führt das zu, dass Privatleute in der
Regel fast gar keine Chemikalien mehr bekommen und selbst Firmen und
Universitätsinstitute regelmässig erhebliche Schwierigkeiten haben.
Du müsstest Dir mal den Kommentar zur Chemikalien-Verbotsverordnung durchlesen.
Da wird z.B. eine auf Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit von Forschung und Lehre)
basierende vom Bundesrat mit diesem Argument durchgesetzte Ausnahmeregelung
für die Forschung und Ausbildung von den Bearbeitern der ChemVerbotsV
als grenzenlose Gesetzeslücke bezeichnet, die
unverantwortlich sei, da auch kleine Mengen von Stoffen (es geht um Stoffe wie
Chloroform) gefährlich sein könnten, u.a. da dann auch nicht-staatliche Stellen
damit umgehen dürfen.
So als ob 100 Gramm Chloroform verwendet in einem Institut unter strengen
Sicherheitsmassnahmen jemanden in mehreren Kilometern Entfernung noch gefährden
würden...
Man wollte diese Ausnahme ursprünglich nur u.a."Laboratorien der
Überwachungsbehörden" zugestehen, was nochmal zeigt, dass
wir wohl im schlimmsten Obrigkeitsstaat der Welt leben.
So sieht es in anderen Bereichen aus.
>Und wie soll das funktionieren? In Notwehr
>handle ich nicht rechtswidrig. In wie fern soll
>dann meine WBK angreifbar sein, wenn ich
>nichts rechtswidriges tue? Im Gegenteil, man
>keinen sogar eher dran kriegen, wenn er keine
>Hilfe leistet.
Trotzdem verstösst man dann gegen Brenneckes
neue Vorschriften und das kann dann evtl. genügen.
Mit den alten Regelungen würden sich solche
Unsicherheiten gar nicht erst ergeben.
<ul> ~ ganz kurz hier zu lesen</ul>
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Peter Pan
24.08.2001, 08:21
@ Baldur der Ketzer
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Re: Eine Fundsache vom Zensur-Forum zum Thema Logik, Gesetz und Politik |
Hallo Baldur,
was die RAF und den Sprengstoff angeht, empfehle ich Dir"Das RAF-Phantom". Nach der Lektüre wird klarer, was hier im Staate so gespielt wird.
http://ourworld.compuserve.com/Homepages/Gerhard_Wisnewski_3/raf.htm
Dann könntest Du auch mal was über die eindeutige Krankheit AIDS lesen:
http://www.rethinkingaids.de/
http://aids-kritik.de/
Leute, wir werden von hinten bis vorne belogen, das sich die Balken biegen! Es gibt noch viel mehr Beispiele. Aktuell ist gerade Mazedonien, da werden wir von den Amis? gerade in eine superfaule Sache mit rein gezogen.
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Baldur der Ketzer
24.08.2001, 11:18
@ Peter Pan
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Re: Lug und Trug |
Hallo, Peter Pan,
das, was zum Thema Ex-Jugoslawien läuft, ist nicht zu fassen.
Ich hab einen ganz interessanten Link gefunden, was jeder davon halten will, ist Ansichtssache. Ich hab meine Meinung dazu schon gebildet.
Beste Grüße vom Baldur
<ul> ~ hier</ul>
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