Hi,
kurz noch dieses, was aus dem Systemfehler-Forum stammt. Darin erklärt ein Mr. XXX etwas zum Geld und führt aus:
Angenommen, A-Bauer hat 100 A-Mark an B-Bauern als Kredit vergeben. Die 100 A-Mark sind mit 100 qm A-Land besichert. A-Bauer will aber 110 A-Mark zurĂĽckgezahlt bekommen (10% Zinsen).
Soweit erscheint alles klar. Allerdings geht's gleich um die Frage: Womit sind denn wohl die 10 Mark Zinsen besichert? Wie deutlich zu erkennen durch nichts.
B-Bauer zahlt zunächst (in Raten) 30 A-Mark zurück (es sind noch 70 A-Mark in Umlauf).
Jetzt die Frage: Mit wie viel sind wohl die 70 noch umlaufenden Mark besichert? Logischerweise nur noch mit 70 qm Land.
Denn die Besicherung der 30 qm (das Pfand!) wird bei Rückgabe des Geldes Zug und Zug zurückgegeben, bzw. im A-Bauer-Fall als Pfandeintrag gelöscht. (Die Bundesbank gibt, i.e. bucht, heute die Pfänder, die bei ihr gegen von ihr ausgegebenes ZB-Geld liegen, bei jeder Rückzahlung von ZB-Geld an die Banken zurück. Im Pfandpool der Bundesbank liegen zwar mehr Pfänder als gleichzeitig zur Deckung des ZB-Geldes dienen müssen, aber es sind keine Pfänder, über die die Bundesbank verfügen kann; es sind potenzielle, aber niemals aktuelle Pfänder und gehören als Eigentum bzw. Forderung, da es verzinsliche Titel sind, ausschließlich den Banken!)
A-Bauer gibt von diesen 30 A-Mark 10 A-Mark aus, um sich ein kaltes BĂĽfett zu leisten.
Die 30 Mark sind nur leider komplett verschwunden, da B-Bauer sie ja zurĂĽckgezahlt hat und jeder Schuldschein, der an die ausgebende Stelle zurĂĽck geht, kein Schuldschein mehr ist, da es ja keine Schuld mehr gibt.
Entsprechend entfällt auch die Verpfändung des Schuldscheins. Jede Banknote, die an die Bundesbank zurückkehrt, ist nur noch Papier, aber keine Banknote im Sinne eines"Geldes", mit dem die Bundesbank jetzt damit fröhlich ein kaltes Büffet kaufen könnte. ZB-Geld in die Bundesbank rein = Pfand aus ihr heraus.
Diese 10 A-Mark sind, wie alle anderen A-Mark, immer noch (und ganz selbstverständlich) mit A-Land besichert.
Da die 10 Mark eine zurückgezahlte und damit nicht mehr existente Schuld sind, gibt es selbstverständlich auch kein Pfand mehr, das diese Schuld besichert.
Und B-Bauer ist immer noch willens, Leistung zu erbringen, um seinen Kredit zurĂĽckzuzahlen.
Die Leistung, die er noch erbringen muss: 70 Mark (besichert). Und 10 Mark Zinsen (unbesichert).
Jetzt sind wieder 80 A-Mark in Umlauf, die B-Bauer durch Leistungserbringung einwerben und an A-Bauern zurĂĽckzahlen kann.
Es sind nur noch 70 Mark in Umlauf, von wegen"wieder" 80 Mark. B-Bauer ist 80 Mark schuldig, 70 davon durch 70 qm Land besichert, 10 Mark unbesichert.
Ergebnis:
- B-Bauer konnte seinen Kredit zurĂĽckzahlen.
- Die Verschuldung ist nicht gestiegen. (0 am Anfang, 0 am Ende)
- Es war nie unbesichertes, ungedecktes Geld in Umlauf.
- Es war nie mehr als 100 A-Mark gleichzeitig in der Wirtschaft in Umlauf.
Und woher kommen die 10 Mark Zinsen? B-Bauer konnte seinen Kredit in Höhe von 100 zurückzahlen, egal wie er sich die 100 wieder beschaffte. Denn mehr als 100 Mark haben nirgends existiert. Hat A-Bauer die 100 Mark zurück, ist auch das verpfändete Land wieder komplett unbelastet. Keine Schuld mehr, kein Kredit mehr, keine Sicherheit für den Kredit mehr, kein Pfand mehr.
Was jetzt offen geblieben ist, sind die 10 Mark Zinsen, die B-Bauer schuldet.
Und die 10 Mark können wiederum nur entstehen, indem ein Bauer, welcher ist egal, an B-Bauer einen neuen oder weiteren Kredit gibt, in Höhe von 10 Mark, besichert mit 10 qm Land im Wert von 10 Mark.
Tja, wie sich der kleine Moritz das mit dem Geld und der zu dessen Entstehung notwendigen Verpfändung von Sicherheiten so vorstellt...
GruĂź (muss dringend weg)
d.
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