JeFra
03.10.2001, 22:05 |
@dottore&Theo Stuss: Kodex Hammurabi Thread gesperrt |
Ich hatte mich auf folgende Stelle bezogen (D.O. Edzard in Fischer Weltgeschichte, Bd. 2, S. 201):
Man mag bezweifeln, ob in der Praxis jemand, der"Silber, Gold, Sklaven, Sklavin, Stier, Schaf, Esel oder sonst irgend etwas ohne Zeugen und ohne Vertrag aus der Hand eine Angehörigen der awilum-Schicht oder eines Sklave kaufte oder als Depositum in Empfang nahm", stets als Dieb betrachtet und getötet worden ist, wie es Paragraph 7 des KH verlangt. Aber die hier geschilderten Neuerungen sind nicht auf den KH beschränkt. Schon ein Jahrhundert vor Hammurabi finden wir Verträge, in denen eine besondere Klausel für den Fall des Vertragsbruches körperliche Strafen androht. Blutige Strafklauseln und Talion sind ein Zug des Rechtes der altbabylonischen Zeit, der es grundsätzlich von der Rechtspraxis unterscheidet, die wir bei den Sumerern und in der sumerisch bestimmten Tradition des Kodex Lipitestar antreffen.
MfG, JeFra
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dottore
03.10.2001, 23:20
@ JeFra
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Re: Kodex Hammurabi - Fragen, für die Antwort dankend! |
>Ich hatte mich auf folgende Stelle bezogen (D.O. Edzard in Fischer Weltgeschichte, Bd. 2, S. 201):
>Man mag bezweifeln, ob in der Praxis jemand, der"Silber, Gold, Sklaven, Sklavin, Stier, Schaf, Esel oder sonst irgend etwas ohne Zeugen und ohne Vertrag aus der Hand eine Angehörigen der awilum-Schicht oder eines Sklave kaufte oder als Depositum in Empfang nahm", stets als Dieb betrachtet und getötet worden ist, wie es Paragraph 7 des KH verlangt.
Das erklärt Müller ausführlichst. Tötung bei Deposita-Etngegennehmern ist mir nicht begegnet, aber sehr wohl doppelte Strafe usw. Gibt es Belege? habe den gesamten KH vor mir.
Woher soll im übrigen der rechtmäßige Eigentümer wissen, dass nicht betrogen wurde? Zu jedem Eigentumswechsel gehören nun mal Zeugen (heute: Grundbuch usw.).
>Aber die hier geschilderten Neuerungen sind nicht auf den KH beschränkt. Schon ein Jahrhundert vor Hammurabi finden wir Verträge, in denen eine besondere Klausel für den Fall des Vertragsbruches körperliche Strafen androht.
Die kenne ich nicht. Welche sind es, bitte?
Gruß
d.
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JeFra
05.10.2001, 01:00
@ dottore
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Re: Kodex Hammurabi - Fragen, für die Antwort dankend! |
Gibt es Belege? habe den gesamten KH vor mir.
Wohl nicht. Prof. Edzard beruft sich eben auf den Paragraph 7 des KH (den ich nicht vor mir habe) und bezweifelt, vielleicht auf Grund mangelnder Belege in den Gerichtsurkunden, ob diese Bestimmung durchgehend angewendet wurde.
Die kenne ich nicht. Welche sind es, bitte?
Dazu wird nichts Näheres geschrieben. Es ist eben doch ein Buch, das sich an ein breiteres Publikum wendet. Da es aber von renommierten Experten geschrieben ist, sehe ich keinen Grund, die Professionalität der Übersetzung oder des Zitierens aus Urkunden anzuzweifeln. Vermutlich werden professionelle Babylonien-Experten (oder die Chaldäisten, die sich Sumerologen nennen) die Details dazu ziemlich leicht aus dem Ärmel schütteln können. Natürlich könnte die Datierung der betreffenden Urkunden von den gängigen Theorien zur Chronologie abhängen und eventuell falsch sein.
MfG
JeFra
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dottore
05.10.2001, 01:20
@ JeFra
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Re: Kodex Hammurabi - die §§ 6-8 |
behandeln Tempel- und Hofdiebstahl.
In § 6 Todesstrafe, in § 8 hohe Geldstrafe, Widerspruch vermutlich wg. Nicht-Wiederbeschaffungsmöglichkeit von Tempelgütern (auch wg."Schändung" oder so; daher auch hohe Strafe heute bei Geldfälschung, bei Gelddiebstahl viel geringer).
§ 7 behandelt die Hehlerei von solchen Gütern ("Wenn ein Mann Silber oder Gold oder einen Sklaven usw. ohne Zeugen kauft oder zur Aufbewahrung übernimmt... dieser Mann ist ein Dieb, er wird getötet").
Reihenfolge 6 bis 8 passt nicht ganz, altes Juristenproblem.
Bei Moses fehlen entsprechende Vorschriften. Bei Nomaden (Juden in der Wüste) ist der Eigentumsbegriff wohl noch nicht so präzis ausgeprägt (meine Erklärung).
Frage wegen Chronologie?
Moses: Kein fest stehender Tempel, sondern wandernde Bundeslade (Bundestresor).
Also: Ich halte die Kritik an Hammurabi für überzogen. Das alte Problem: Ist Eigentum wichtiger als Personen?
Bei Gelegenheit mehr.
Gruß
d.
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