Caspar
05.11.2001, 11:20 |
Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung Thread gesperrt |
War das hier schon allgemein bekannt? Hessen will wohl im Zuge einer Verwaltungsreform auf kaufmännische (doppelte) Buchführung umstellen. Das hier schreibt Finanzminister Weimar in der FAZ (vor fast einem Jahr schon):
Kaufmännische Buchführung
Unerlässlich für die Entwicklung von Kostenbewusstsein ist zudem ein konsequent transparentes Haushaltssystem. Das kamerale Haushaltssystem kann dieser Anforderung nicht genügen, da die Kostensteuerung hier lediglich über Ausgaben und Einnahmen bestimmter Haushaltstitel erfolgt. Die doppelte Buchführung ermöglicht hingegen eine differenzierte Erfassung von Aufwendungen, Erträgen und Vermögenswerten,die für die wirtschaftliche Haushaltsführung unerlässlich ist. Hessen nimmt unter den 16 Bundesländern eine Vorreiterfunktion ein, indem wir als erstes Bundesland unsere gesamte Landesverwaltung auf die kaufmännische Buchführung umstellen.
Hier der ganze Text
Das ganze läuft unter dem Stichwort"Neue Verwaltungssteuerung" und soll bis 2008 abgeschlossen sein. Hier mehr auf der Site des FM.
Gruss,
-caspar
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Diogenes
05.11.2001, 14:03
@ Caspar
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Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung |
Hi caspar,
An sich eine lobenswerte Idee, nur etwas spät. Vielleicht nach der Währungsreform.
Wenn die öffentliche Hand wirklich nach kaufmännischen Kriterien bilanzieren will, kann sie nach der Eröffnungsbilanz gleich zum Konkursrichter marschieren.
Schulden zur Genüge, wo ist die Aktiva? (NB. Wie wird diese bewertet, wenn es keinen Markt dafür gibt?)
Was ist mit Rückstellungen? (Renten, Abfertigungen, Kreditgarantien)
Eigenkapital???
Das ganze noch garniert mit Imparitätsprinzip. (Ok, gilt nicht mehr für alle, siehe Versicherungen und ihre Aktienbestände, laßt uns nachsichtig sein ;-))
Eine doppelte Buchführung im doppelten Sinn würde erforderlich sein. Womit man auf Umwegen wieder bei der alten Einnahmen-Ausgabenrechnung alias Budget landet, das sich momentan gerade noch so ausgeht.
Naja, sehen wir es positiv: solange die Schreiberlinge daran tischeln, können sie sonst nichts anstellen.
Gruß
Diognes
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Euklid
05.11.2001, 15:02
@ Diogenes
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Re: Verwaltungsreform Hessen: doppelte Buchführung |
>Hi caspar,
>An sich eine lobenswerte Idee, nur etwas spät. Vielleicht nach der Währungsreform.
>Wenn die öffentliche Hand wirklich nach kaufmännischen Kriterien bilanzieren will, kann sie nach der Eröffnungsbilanz gleich zum Konkursrichter marschieren.
>Schulden zur Genüge, wo ist die Aktiva? (NB. Wie wird diese bewertet, wenn es keinen Markt dafür gibt?)
>Was ist mit Rückstellungen? (Renten, Abfertigungen, Kreditgarantien)
>Eigenkapital???
>Das ganze noch garniert mit Imparitätsprinzip. (Ok, gilt nicht mehr für alle, siehe Versicherungen und ihre Aktienbestände, laßt uns nachsichtig sein ;-))
>Eine doppelte Buchführung im doppelten Sinn würde erforderlich sein. Womit man auf Umwegen wieder bei der alten Einnahmen-Ausgabenrechnung alias Budget landet, das sich momentan gerade noch so ausgeht.
>Naja, sehen wir es positiv: solange die Schreiberlinge daran tischeln, können sie sonst nichts anstellen.
>Gruß
>Diognes
Die müssen doch so zeitig anfangen damit sie wenigstens bis zur Währungsreform dann eine Anfangsbilanz erstellen können oder???Das braucht ja Zeiiiiiiiiiiiit oder??
Gruß EUKLID
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