Caspar
10.11.2001, 15:15 |
@ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! Thread gesperrt |
hi,
ich habe gerade bei der Initiative zur Einführung der Direkten Demokratie"Menschen für Volksabstimmung" unterschrieben. Das wäre doch mal ein Anfang! Im Internet sind die hier zu finden: www.volksabstimmung.org.
Man kann auch hier per Internet unterschreiben!
Das hier ist die Regelung, die vorgeschlagen wird, von der Website:
<font color="#000044">
"Menschen für Volksabstimmung"
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern den Deutschen Bundestag auf, die bundesweite Volksabstimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Die Regelung soll so aussehen:
1. Dreistufiges Verfahren
Die Volksgesetzgebung wird dreistufig geregelt. Die Stufen sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
Volksinitiative: 100.000 Stimmberechtigte können dem Bundestag einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative werden im Bundestag angehört.
Volksbegehren: Lehnen Bundestag oder Bundesrat den Gesetzentwurf der Volksinitiative ab, so kann durch ein Volksbegehren ein Volkentscheid herbeigeführt werden. Ein Volksbegehren muß innerhalb von 6 Monaten von mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden.
Volksentscheid: Wie bei einer Wahl entscheidet auch beim Volksentscheid die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
[Das ist ein sehr wichtiger Punkt, wie ein Beispiel aus Italien zeigt. Dort ist ein Begehren gescheitert, bei dem 91% dafür gestimmt haben, die Beteiligung aber bei 49,6% lag. Gegner hatten zum Boykott aufgerufen, und weil die Mindestbeteiligung bei 50% liegt hat es nicht geklappt. Offensichtlich nicht sinnvoll!]
2. Gegenstände der Volksgesetzgebung
Das Volk entscheidet im Rahmen dessen, was auch der Bundestag an Gesetzen beschliessen kann. Bei Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes müssen beim Volksbegehren mindestens 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger unterschreiben.
3. Alternativvorschlag des Parlaments
Das Parlament hat bei einem Volksentscheid das Recht, dem Volk einen eigenen Vorschlag vorzulegen.
4. Abstimmungsbuch
Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält frühzeitig ein Abstimmungsbuch. Das Abstimmungsbuch enthält den Gesetzentwurf und zu gleichen Teilen die Stellungnahmen der Initiatoren und des Bundestags.
5. Zeit für öffentliche Diskussion
Das gesamte Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid dauert mindestens eineinhalb Jahre.
6. Volksbegehren gegen Parlamentsbeschlüsse
Richtet sich ein Volksbegehren gegen ein aktuell beschlossenes Gesetz, so können 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von 3 Monaten einen Volksentscheid verlangen. Die Volksinitiative entfällt.
7. Obligatorisches Referendum
Grundgesetzänderungen sowie die Abgabe grundlegender Souveränitätsrechte bedürfen notwendig der Zustimmung in einem Volksentscheid.
</font>
ALLE (die das überzeugt) MITMACHEN!!
Gruss,
-caspar
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Hörbi
10.11.2001, 15:19
@ Caspar
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! |
>hi,
>ich habe gerade bei der Initiative zur Einführung der Direkten Demokratie"Menschen für Volksabstimmung" unterschrieben. Das wäre doch mal ein Anfang! Im Internet sind die hier zu finden: www.volksabstimmung.org.
>Man kann auch hier per Internet unterschreiben!
>Das hier ist die Regelung, die vorgeschlagen wird, von der Website:
><font color="#000044">
>"Menschen für Volksabstimmung"
>Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern den Deutschen Bundestag auf, die bundesweite Volksabstimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Die Regelung soll so aussehen:
>1. Dreistufiges Verfahren
>Die Volksgesetzgebung wird dreistufig geregelt. Die Stufen sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
>Volksinitiative: 100.000 Stimmberechtigte können dem Bundestag einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative werden im Bundestag angehört.
>Volksbegehren: Lehnen Bundestag oder Bundesrat den Gesetzentwurf der Volksinitiative ab, so kann durch ein Volksbegehren ein Volkentscheid herbeigeführt werden. Ein Volksbegehren muß innerhalb von 6 Monaten von mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden.
>Volksentscheid: Wie bei einer Wahl entscheidet auch beim Volksentscheid die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
>[Das ist ein sehr wichtiger Punkt, wie ein Beispiel aus Italien zeigt. Dort ist ein Begehren gescheitert, bei dem 91% dafür gestimmt haben, die Beteiligung aber bei 49,6% lag. Gegner hatten zum Boykott aufgerufen, und weil die Mindestbeteiligung bei 50% liegt hat es nicht geklappt. Offensichtlich nicht sinnvoll!]
>2. Gegenstände der Volksgesetzgebung
>Das Volk entscheidet im Rahmen dessen, was auch der Bundestag an Gesetzen beschliessen kann. Bei Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes müssen beim Volksbegehren mindestens 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger unterschreiben. >
>3. Alternativvorschlag des Parlaments
>Das Parlament hat bei einem Volksentscheid das Recht, dem Volk einen eigenen Vorschlag vorzulegen.
>4. Abstimmungsbuch
>Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält frühzeitig ein Abstimmungsbuch. Das Abstimmungsbuch enthält den Gesetzentwurf und zu gleichen Teilen die Stellungnahmen der Initiatoren und des Bundestags.
>5. Zeit für öffentliche Diskussion
>Das gesamte Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid dauert mindestens eineinhalb Jahre.
>6. Volksbegehren gegen Parlamentsbeschlüsse
>Richtet sich ein Volksbegehren gegen ein aktuell beschlossenes Gesetz, so können 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von 3 Monaten einen Volksentscheid verlangen. Die Volksinitiative entfällt.
>7. Obligatorisches Referendum
>Grundgesetzänderungen sowie die Abgabe grundlegender Souveränitätsrechte bedürfen notwendig der Zustimmung in einem Volksentscheid.
></font>
>ALLE (die das überzeugt) MITMACHEN!!
>Gruss,
>-caspar
Danke, es ist den Versuch absolut wert, zumal ich schon seit drei Jahren absoluter Nichtwähler bin. Habe das Gefühl man könnte genauso mit Dartpfeilen die Wahl auswerfen.
Hörbi
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Caspar
10.11.2001, 15:42
@ Hörbi
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
Die meisten Leute werfen einem dann ja vor, dass man sich dann auch nicht beschweren könnte. Aber das ist ja nicht sehr einleuchtend, weil Wahlen nur Sinne machen, wenn man 1) einigermassen alternative Programme angeboten bekommt, und b) wenigstens Teile dieser Programme auch umgesetzt werden. Beides ist eigentlich nicht der Fall.
Gruss,
-caspar
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Brigitte
10.11.2001, 15:49
@ Caspar
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
>Die meisten Leute werfen einem dann ja vor, dass man sich dann auch nicht beschweren könnte. Aber das ist ja nicht sehr einleuchtend, weil Wahlen nur Sinne machen, wenn man 1) einigermassen alternative Programme angeboten bekommt, und b) wenigstens Teile dieser Programme auch umgesetzt werden. Beides ist eigentlich nicht der Fall.
>Gruss,
>-caspar
Was hältst Du von der Möglichkeit kleine Parteien zu wählen die noch nicht so machtversessen sind.
Beispiel: Ã-DP - die nehmen als einzige Partei keine Firmenspenden an (wer zahlt schafft an! )
Brigitte
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PuppetMaster
10.11.2001, 15:56
@ Caspar
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! |
hallo
gute idee. als schweizer möchte ich gleich ein paar kommentare anbringen.
>"Menschen für Volksabstimmung"
>Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern den Deutschen Bundestag auf, die bundesweite Volksabstimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Die Regelung soll so aussehen:
>1. Dreistufiges Verfahren
>Die Volksgesetzgebung wird dreistufig geregelt. Die Stufen sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
referendum? das recht, gesetzesbeschlüsse des parlaments noch mal vor das volk zu bringen
>Volksinitiative: 100.000 Stimmberechtigte können dem Bundestag einen mit Gründen versehenen Gesetzentwurf zur Befassung vorlegen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative werden im Bundestag angehört.
100.000 sind etwas wenig. in der schweiz (ca. 7mio) sind 50.000 für ein referendum gegen ein gesetz und 100.000 für eine initiative aufzubringen
>Volksbegehren: Lehnen Bundestag oder Bundesrat den Gesetzentwurf der Volksinitiative ab, so kann durch ein Volksbegehren ein Volkentscheid herbeigeführt werden. Ein Volksbegehren muß innerhalb von 6 Monaten von mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden.
in der schweiz bringt die regierung bei unpassenden initiativ-vorlagen einen gegenentwurf. meist in etwa in dieselbe richtung zielend, aber breiter abgestützt. dann wird über initiative und gegenbvorscvhlag abgestimmt. die initiativen kommen auf jeden fall vors volk, ausser die initianten ziehen rechtzeitig zurück.
ein problem bei den initiativen ist, dass hier auch wieder die 'grossen' entsprechend bessere möglichkeiten haben. eine unterschriftensammlung kann eigentlich nur von grösseren organisationen (wirtschaftverbände, parteien) finanziert werden.
>Volksentscheid: Wie bei einer Wahl entscheidet auch beim Volksentscheid die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
was ist mit der föderalen stuktur? bei uns muss auch ein ständemehr erreicht werden. die stände sind die kantone, also bundesländer. es kann also sein dass eine abstimmung schweizweit angenommen wird, das ständemehr nicht erricht wurde, also z..b die kleinen und abgelegenen kantone gegen eine progressive politik gestimmt haben, während die städtische bevölkerung dafür war...
wichtig wäre auch, der regierung eine frist (1-2 jahre) zu setzen, bis wann die vorlage vors volk muss. bei uns lässt sich beobachten, wie gewisse vorlagen bis zum allerletzten moment herausgezögert werden und andere sehr schnell behandelt werden. der agenda-setting spielraum der bundesbehörden ist mir hier etwas zu gross.
ist einen initiative zustandegekommen, sind dennoch viele abklärungen nötig, auch juristische. zudem kostet die erarbeitung eines gegenvorschlags des parlaments/regierung auch immer zeit (kompromiss-suche).
>2. Gegenstände der Volksgesetzgebung
>Das Volk entscheidet im Rahmen dessen, was auch der Bundestag an Gesetzen beschliessen kann. Bei Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes müssen beim Volksbegehren mindestens 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger unterschreiben.
eine weitere hürde bei der unterschriftensammlung bei grundgesetzänderungen finde ich nicht nöttig. bessser eine 2/3 mehrheit bei der abschliessenden abstimmung.
>3. Alternativvorschlag des Parlaments
>Das Parlament hat bei einem Volksentscheid das Recht, dem Volk einen eigenen Vorschlag vorzulegen.
ah, der gegenvorschlag
>4. Abstimmungsbuch
>Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält frühzeitig ein Abstimmungsbuch. Das Abstimmungsbuch enthält den Gesetzentwurf und zu gleichen Teilen die Stellungnahmen der Initiatoren und des Bundestags.
auch das schweizer modell. um das abstimmungsbüchlein gibt es z.t. kontroversen, da dieses von den behörden ediert wird. die position des bundesrates wird i.d.R prominenter dargestellt.
>5. Zeit für öffentliche Diskussion
>Das gesamte Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid dauert mindestens eineinhalb Jahre.
ah, die frist
>6. Volksbegehren gegen Parlamentsbeschlüsse
>Richtet sich ein Volksbegehren gegen ein aktuell beschlossenes Gesetz, so können 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von 3 Monaten einen Volksentscheid verlangen. Die Volksinitiative entfällt.
ah, das referendum
>7. Obligatorisches Referendum
>Grundgesetzänderungen sowie die Abgabe grundlegender Souveränitätsrechte bedürfen notwendig der Zustimmung in einem Volksentscheid.
gute idee!
passt aber nicht gut zur EU:)
>ALLE (die das überzeugt) MITMACHEN!!
JA! UNBEDINGT!
gruss & viel erfolg damit
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Caspar
10.11.2001, 15:56
@ Brigitte
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
>Was hältst Du von der Möglichkeit kleine Parteien zu wählen die noch nicht so machtversessen sind.
>Beispiel: Ã-DP - die nehmen als einzige Partei keine Firmenspenden an (wer zahlt schafft an! )
Wie sich die kleinen Protestparteien entrwickeln kann man sehr schön am Beispiel der Grünen nachvollziehen, mit ihrem unvermeidlichen Joschka Fischer. Die hatten ja mal alles eingebaut und vorgesehen, um zu verhindern, dass sie nicht so werden, wie sie jetzt sind: Rotation, Trennung von Amt und Mandat, etc. pp.
Strukturen bestimmen das Verhalten. Das ist es eben, und das ist auch das Problem mit dem Staat. Deshalb bin ich für Direkte Demokratie. Alle können nicht korrumpiert werden.
Gruss,
-caspar
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Caspar
10.11.2001, 16:01
@ PuppetMaster
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! |
>>ALLE (die das überzeugt) MITMACHEN!!
>JA! UNBEDINGT!
>gruss & viel erfolg damit
Danke. Da haben sie wohl etwas bei euch geklaut.
Hoffe, das geht in Ordnung... ;-)
Gruss,
-caspar
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riwe
10.11.2001, 16:02
@ Caspar
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid - et ceterum censeo.. oT (owT) |
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Cujo
10.11.2001, 16:10
@ Caspar
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
>>Was hältst Du von der Möglichkeit kleine Parteien zu wählen die noch nicht so machtversessen sind.
>>Beispiel: Ã-DP - die nehmen als einzige Partei keine Firmenspenden an (wer zahlt schafft an! )
>Wie sich die kleinen Protestparteien entrwickeln kann man sehr schön am Beispiel der Grünen nachvollziehen, mit ihrem unvermeidlichen Joschka Fischer. Die hatten ja mal alles eingebaut und vorgesehen, um zu verhindern, dass sie nicht so werden, wie sie jetzt sind: Rotation, Trennung von Amt und Mandat, etc. pp.
>Strukturen bestimmen das Verhalten. Das ist es eben, und das ist auch das Problem mit dem Staat. Deshalb bin ich für Direkte Demokratie. Alle können nicht korrumpiert werden.
>Gruss,
>-caspar
in einer demokratie (*g*) muß es das vitale recht auf"nichtwählen" geben...
gruß
cujo
...habe noch nie gewählt...
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Brigitte
10.11.2001, 16:14
@ Caspar
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
>>Was hältst Du von der Möglichkeit kleine Parteien zu wählen die noch nicht so machtversessen sind.
>>Beispiel: Ã-DP - die nehmen als einzige Partei keine Firmenspenden an (wer zahlt schafft an! )
>Wie sich die kleinen Protestparteien entrwickeln kann man sehr schön am Beispiel der Grünen nachvollziehen, mit ihrem unvermeidlichen Joschka Fischer. Die hatten ja mal alles eingebaut und vorgesehen, um zu verhindern, dass sie nicht so werden, wie sie jetzt sind: Rotation, Trennung von Amt und Mandat, etc. pp.
>Strukturen bestimmen das Verhalten. Das ist es eben, und das ist auch das Problem mit dem Staat. Deshalb bin ich für Direkte Demokratie. Alle können nicht korrumpiert werden.
>Gruss,
>-caspar
Die Mehrzahl der Bürger kann leider indirekt korrumpiert werde, da die meisten nicht die Zeit haben (bzw. sich nehmen wollen) sich über mehrere unabhängige Quellen über bestimmte Sachverhalte zu informieren und deswegen von der Mainstreampresse abhängig sind. Diese Medien können wiederum beeinflusst werden (Konzentration).
Ich bin auch für mehr Volksbeteiligung, nur denke ich daß wir hier im Moment zweigleisig fahren sollten und auch noch möglichst integere kleine Parteien wählen sollten - aber nur solange wie diese integer bleiben!
Damit hätten wir die Vorteile beider Systeme gebündelt.
Brigitte
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Toni
10.11.2001, 16:15
@ PuppetMaster
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! |
Ein Beispiel, was demnächst in CH ansteht, um Euch das Wasser im Munde zusammenlaufen zu lassen:
Volksabstimmung vom 2. Dezember
Grüsse von Toni
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Caspar
10.11.2001, 16:34
@ Brigitte
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler |
Aber"kleinere Parteien" haben eben in einem Parlament nix zu sagen, das ist ja das Problem. Ausserdem sind die ja oft genug auch ein bisschen esoterisch, was dann viele Leute abschreckt. Anders siehts schon bei konkreten Sachentschedungen aus. Da muss man sich nicht auch noch mit den Leuten identifizieren, die das Ding unterstützen oder angestossen haben.
Ausserdem schliessen sich die beiden Systeme ja gerade aus. Entweder schaltet man ein Parlament dazwischen, das die Bürger vor ihrer angeblich eigenen Blödheit schützt (Arroganz der Macht), oder man LÄSST ES BELEIBEN. Ich bin Befürworter von Letzerem.
Gruss,
-caspar
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nereus
10.11.2001, 16:39
@ Caspar
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler - Deshalb bin ich für direkte.. |
.. Demokratie. Alle können nicht korrumpiert werden.
schreibst Du.
Alle müssen ja auch nicht, es reicht ja schon die große Masse.
Ich bin Deinem Aufruf gefolgt. Danke für den Link!
Direkte Abstimmungen habe ich bisher immer für Nonsens gehalten da ich einst leichtsinnig davon ausging, daß die da oben (zumindest in der Bundesrepublik) in etwa wissen was sie tun.
Da unterlag ich wohl einer geistigen Täuschung, das wurde mir nach und nach schmerzlich bewußt.
Nur ganz kurz noch dies.
Ich wäre dafür das Parteien vor der Wahl ihre möglichen Koalitionspartner dem Wähler mitteilen sollten.
Sollte es dann nicht reichen, muß man eben in die Opposition oder wenn überhaupt nichts zusammengehen sollte, gibt es eben Neuwahlen.
Das könnte man dem Wähler schon zumuten und ich sehe auch nicht das man dann jeden Sonntag wieder ins Wahllokal latschen müßte.
Das würde vielleicht ein- oder zweimal passieren, dann würde so gewählt das es eben nicht mehr passiert. Der Wähler ist so doof nun auch wieder nicht.
mfG
nereus
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André
10.11.2001, 16:54
@ Caspar
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Re: Bin ebenfalls überzeugter Nichtwähler - Leider! |
>Die meisten Leute werfen einem dann ja vor, dass man sich dann auch nicht beschweren könnte. Aber das ist ja nicht sehr einleuchtend, weil Wahlen nur Sinne machen, wenn man 1) einigermassen alternative Programme angeboten bekommt, und b) wenigstens Teile dieser Programme auch umgesetzt werden. Beides ist eigentlich nicht der Fall.
>Gruss,
>-caspar
Immer die kleinsten der"Schweinchen" wählen, damit die großen fetten weg von der Krippe sind und u.U. doch mal was für´s Volk rauskommt.
Und mehr direkte Demokratie.
Direkte Demokratie stets auf der kleinstmöglichen Einheit!
Bezirk
Gemeinde
Kreis
Land
Bund
Mindestquorum 35%, Mehrheit zählt.
Bedingung: Alle Entscheidungen sind nur gültig, wenn in der Entscheidung auch die Regelung der durch diese Entscheidung verursachten Kosten (Finanzierung) geregelt wird.
MfG
A.
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Caspar
10.11.2001, 17:07
@ Toni
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Re: @ALLE: Initiative für Volksentscheid, Unterschriftensammlung!! |
>Ein Beispiel, was demnächst in CH ansteht, um Euch das Wasser im Munde zusammenlaufen zu lassen:
>Volksabstimmung vom 2. Dezember
Ja, genau, Toni, so sollte es auch bei uns laufen. Immerhin ist die Schweiz ja auch eine kleine Mini-EU -- Deutsch-Sprecher, Französisch-Spsrecher und Italienenisch-Sprecher, Rätoromanisch-Sprecher (und habt ihr auch noch Leute, die diese kleine deutsch-iatlienische Mischsprache sprechen, die es in Ã-sterreich gibt (Name gerade entfallen...)). Trotzdem keine Megabürokratie. Gefällt mir immer ganz gut.
Gruss,
-caspar
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Caspar
10.11.2001, 17:20
@ André
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Re: Quorum: Vorsicht, hier die Gefahr dabei |
Hallo André!
>Immer die kleinsten der"Schweinchen" wählen, damit die großen fetten weg von der Krippe sind und u.U. doch mal was für´s Volk rauskommt.
Glaube das reciht nicht. Zu wenig konstruktiv und zielsicher. Aber bei Wahlen vielleicht das beste.
>Und mehr direkte Demokratie.
>Direkte Demokratie stets auf der kleinstmöglichen Einheit!
>Bezirk
>Gemeinde
>Kreis
>Land
>Bund
Volle Unterstützung!
>Mindestquorum 35%, Mehrheit zählt.
Quorum ist ne gefährliche Sache. Bei der Initative habe sie ein Beispiel aus Italien, ich zitiere mal:
Die Folgen der von der SPD vorgeschlagenen Hürden zeigen sich in Italien. Dort ist eine Mindestbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten vorgeschrieben. 1999 scheitert eine Volksabstimmung zum Wahlrecht, weil die Gegner den Boykott ausriefen. 91% stimmten für die Reform. Doch das Quorum wurde mit einer Beteiligung von 49,6% knapp verfehlt. 25 Millionen Stimmen landeten im Papierkorb. Obwohl nur wenige"Nein"stimmen, setzten sich die Gegner durch. Eine absurde Situation: Wären einige tausend Nein-Stimmen mehr in der Urne gelandet, hätte die Ja-Seite gewonnen. Fazit: Boykotteure dürfen in einer Demokratie nicht das Sagen haben!
Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Meistens sind die kleinen schlauen Verbesserungen eben doch keine Verbesserungen. Mehrheit entscheidet, und wer nicht hingeht braucht sich hiterher nicht zu beschweren, finde ich. Warum nicht simpel und solide?
>Bedingung: Alle Entscheidungen sind nur gültig, wenn in der Entscheidung auch die Regelung der durch diese Entscheidung verursachten Kosten (Finanzierung) geregelt wird.
Das hört sich vernünftig an, aber sollte eher durch die Diskussion der verschiedenen Alternative (und Veränderung derselben) geschehen.
Gruss und schönes Wochenende,
-caspar
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