Sascha
15.11.2001, 22:00 |
Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig Thread gesperrt |
Donnerstag 15. November 2001, 17:56 Uhr
<font size=5>Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig</font>
München (dpa) - <font color="#FF0000">Die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters «Mehmet» 1998 in die Türkei war nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtswidrig</font>. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, könnte der heute 17 Jahre alte Türke nach München zurückkehren.
<font color="#FF0000">Nach der Entscheidung des Gerichtshofes vom Donnerstag muss «Mehmet» eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden</font>. Entgegenstehende Bescheide der Stadt München hob das Gericht auf. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und die Landeshauptstadt kündigten Rechtsmittel an. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, der Kläger habe einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ergebe sich aus einer Vereinbarung der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahr 1980.
«Mehmet» war am 14. November 1998 als damals 14-Jähriger aus München in die Türkei abgeschoben worden. Er hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten begangen, <font color="#FF0000">darunter Raub und Körperverletzung</font>. Der Fall hatte international Aufsehen erregt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Zu seinem Schutz erhielt der Jugendliche seinerzeit das Pseudonym «Mehmet».
In dem Verfahren ging es wesentlich um die Frage, ob «Mehmet» in der Türkei so weit gereift ist, dass von ihm keine konkrete Gefahr neuer Straftaten ausgeht. Dazu hatte das VGH ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Prof. Norbert Nedopil angefordert. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt «Mehmet» die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach den EU-Bestimmungen, das auch nicht durch seine Inhaftierung erloschen sei.
<font color="#FF0000">Beckstein kündigte an, die Landesanwaltschaft werde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, da der VGH keine Revision zugelassen habe</font>. «Mehmet» könne nicht vor Rechtskraft des Urteils nach Deutschland einreisen. <font color="#FF0000">Die Straftaten des türkischen Jugendlichen seien Ausdruck extremer Verrohung und Gewaltbereitschaft, argumentierte Beckstein. «Das Urteil ist vor diesem Hintergrund zu bedauern</font>. <font color="#FF0000">Es wird den Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gerecht</font>.»
Zwar habe ein Gutachter «Mehmet» einen Reifeprozess seit seiner Ausweisung in die Türkei bescheinigt. Dennoch sei nicht eindeutig zu beantworten, ob noch eine konkrete Gefahr neuer Straftaten von «Mehmet» ausgehe. <font color="#FF0000">«Ein derartiges Risiko möchte ich nicht eingehen», sagte der Minister</font>.
Eigener Kommentar: Da hat er Recht! Warum solche Risiken eingehen?
<font color="#FF0000">Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle sagte, die Stadt lehne eine Wiedereinreise von «Mehmet» strikt ab</font>. Er stelle weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung dar. Nach Blume-Beyerles Einschätzung wird mindestens ein halbes Jahr bis zur Klärung des Falles vergehen. Solange sei die Rückkehr des Jugendlichen ausgeschlossen. Immerhin habe sich gezeigt, dass «Mehmets» Aufenthalt in der Türkei einen positiven Einfluss auf den Jugendlichen hat. In Deutschland ist noch eine Haftstrafe gegen «Mehmet» offen.
Eigener Kommentar: Man sollte die Gesetze endlich ändern. Wer das Gastrecht mißbraucht hat es m.E. verwirkt und muß das Land verlassen. Das ist nämlich <font color="#FF0000">EIGEN</font>verschulden.
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Euklid
15.11.2001, 22:24
@ Sascha
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
>Donnerstag 15. November 2001, 17:56 Uhr
><font size=5>Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig</font>
>München (dpa) - <font color="#FF0000">Die Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters «Mehmet» 1998 in die Türkei war nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtswidrig</font>. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, könnte der heute 17 Jahre alte Türke nach München zurückkehren. >
><font color="#FF0000">Nach der Entscheidung des Gerichtshofes vom Donnerstag muss «Mehmet» eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden</font>. Entgegenstehende Bescheide der Stadt München hob das Gericht auf. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und die Landeshauptstadt kündigten Rechtsmittel an. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, der Kläger habe einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Dies ergebe sich aus einer Vereinbarung der damaligen Europäischen Wirtschaftgemeinschaft mit der Türkei aus dem Jahr 1980.
>«Mehmet» war am 14. November 1998 als damals 14-Jähriger aus München in die Türkei abgeschoben worden. Er hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten begangen, <font color="#FF0000">darunter Raub und Körperverletzung</font>. Der Fall hatte international Aufsehen erregt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. Zu seinem Schutz erhielt der Jugendliche seinerzeit das Pseudonym «Mehmet».
>In dem Verfahren ging es wesentlich um die Frage, ob «Mehmet» in der Türkei so weit gereift ist, dass von ihm keine konkrete Gefahr neuer Straftaten ausgeht. Dazu hatte das VGH ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Prof. Norbert Nedopil angefordert. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt «Mehmet» die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nach den EU-Bestimmungen, das auch nicht durch seine Inhaftierung erloschen sei.
><font color="#FF0000">Beckstein kündigte an, die Landesanwaltschaft werde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, da der VGH keine Revision zugelassen habe</font>. «Mehmet» könne nicht vor Rechtskraft des Urteils nach Deutschland einreisen. <font color="#FF0000">Die Straftaten des türkischen Jugendlichen seien Ausdruck extremer Verrohung und Gewaltbereitschaft, argumentierte Beckstein. «Das Urteil ist vor diesem Hintergrund zu bedauern</font>. <font color="#FF0000">Es wird den Sicherheitsinteressen unseres Landes nicht gerecht</font>.»
>Zwar habe ein Gutachter «Mehmet» einen Reifeprozess seit seiner Ausweisung in die Türkei bescheinigt. Dennoch sei nicht eindeutig zu beantworten, ob noch eine konkrete Gefahr neuer Straftaten von «Mehmet» ausgehe. <font color="#FF0000">«Ein derartiges Risiko möchte ich nicht eingehen», sagte der Minister</font>.
> Eigener Kommentar: Da hat er Recht! Warum solche Risiken eingehen?
><font color="#FF0000">Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle sagte, die Stadt lehne eine Wiedereinreise von «Mehmet» strikt ab</font>. Er stelle weiterhin eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung dar. Nach Blume-Beyerles Einschätzung wird mindestens ein halbes Jahr bis zur Klärung des Falles vergehen. Solange sei die Rückkehr des Jugendlichen ausgeschlossen. Immerhin habe sich gezeigt, dass «Mehmets» Aufenthalt in der Türkei einen positiven Einfluss auf den Jugendlichen hat. In Deutschland ist noch eine Haftstrafe gegen «Mehmet» offen.
> Eigener Kommentar: Man sollte die Gesetze endlich ändern. Wer das Gastrecht mißbraucht hat es m.E. verwirkt und muß das Land verlassen. Das ist nämlich <font color="#FF0000">EIGEN</font>verschulden.
Ich kann mich an den Fall noch gut erinnern.Der Kerl hat alles ausgefressen was überhaupt möglich ist.Das Urteil kann nicht im Namen des Volkes sein,aber zumindest wird es so verkündet.Eine üble Posse.Auch hier sieht man daß Bandulet recht hat denn sollte tatsächlich das EU-Recht über unser eigenes Recht triumphieren wissen wir doch was demnächst kommt:DIE DIKTATUR AUS BRÜSSEL!
Gruß EUKLID
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JLL
15.11.2001, 22:32
@ Euklid
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So richtig vermißt habe ich ihn eigentlich nicht (owT). |
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XERXES
15.11.2001, 22:51
@ Euklid
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
1. Wo liegt das nationale Interesse der BR-Deutschland, dass er wieder einreisst?
2. Wer traegt die Gutachterkosten?
3. Inwieweit werden seine Eltern haftbar gemacht (Aufsichtspflicht, warum wurden sie aufgrund dieser Haftungsfrage nicht mitabgeschoben, bzw., warum haben sie ihr Kind nicht in ihre"Heimat" begleitet)?
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Sascha
15.11.2001, 22:57
@ XERXES
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
Hallo Xerxes!
> 1. Wo liegt das nationale Interesse der BR-Deutschland, dass er wieder > einreisst? > 2. Wer traegt die Gutachterkosten? > 3. Inwieweit werden seine Eltern haftbar gemacht (Aufsichtspflicht, warum > wurden sie aufgrund dieser Haftungsfrage nicht mitabgeschoben, bzw., warum > haben sie ihr Kind nicht in ihre"Heimat" begleitet)?
Gute Fragen! So sehe ich es auch! Meine Antwort:
1. Meines Erachtens gibt es kein Interesse der BR-Deutschland an der Einreise von Mehmet. Hier sollte man schleunigst(!) die Gesetze ändern. Allein schon, daß man bei einem solchen Straftäter mit dieser riesigen Anzahl von Straftaten noch große Gerichtsverfahren und Berufungsverfahren bzw. Revisionsverfahren macht ist unglaublich. OK, es ist die derzeitige Rechtslage. Aber das kann man in diesen Fällen ändern und sollte man auch. Gastrecht mißbraucht bedeutet Gastrecht verwirkt! Finito! Das ist am einfachsten vom Verwaltungsaufwand und auch von den Kosten! Außerdem hat sich das jeder dann auch selbst zuzuschreiben!
2. Würde mich auch mal interessieren? Weiß hier jemand mehr?
3. Ja die Haftung des Aufsichtspflichtigen. Wieso greift die nicht? Aber eine ganz interessante Frage ist ja die Frage nach der Begleitung der Eltern. Diese haben ihr Kind nicht mitbegleitet. Daraus schließe ich, daß sie als Erziehungsberechtigte nicht geeignet sind weil sie ihrer Pflicht zur Erziehung in erkennbarer Weise nicht nachgekommen sind. Das Jugendamt sollte hier einschreiten.
Viele Grüße
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Standing Bear
15.11.2001, 23:14
@ XERXES
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
>1. Wo liegt das nationale Interesse der BR-Deutschland, dass er wieder einreisst?
>2. Wer traegt die Gutachterkosten?
>3. Inwieweit werden seine Eltern haftbar gemacht (Aufsichtspflicht, warum wurden sie aufgrund dieser Haftungsfrage nicht mitabgeschoben, bzw., warum haben sie ihr Kind nicht in ihre"Heimat" begleitet)?
1. Es gibt keines.
2. Der dumme Michel
3. Wollten ihn wohl selber loswerden.
Hier wird schon lange nicht mehr gemacht, was DAS VOLK will! Ist Dir aufgefallen, daß das Wort"VOLK" überall gemieden wird. Statt dessen wird nur noch von"Bevölkerung" gesprochen. Kruzifix, WIR SIND DAS VOLK und das ist UNSER LAND! Das vergessen die Brüder immer öftern. Müssen wohl die die Transparente von vor 12 Jahren wieder raus.
Gruß
J.
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XERXES
16.11.2001, 06:51
@ Standing Bear
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
Womoeglich, erhaelt dieser Bengel wegen des Justizfehlers auch noch eine Entschaedigung. Offensichtlich hat sich noch keiner der Verantwortlichen die Frage gestellt, wo der Erfolg der Schill-Partei herruehrt.
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Euklid
16.11.2001, 20:44
@ Standing Bear
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Re: Urteil: Abschiebung von Serienstraftäter «Mehmet» war rechtswidrig |
>>1. Wo liegt das nationale Interesse der BR-Deutschland, dass er wieder einreisst?
>>2. Wer traegt die Gutachterkosten?
>>3. Inwieweit werden seine Eltern haftbar gemacht (Aufsichtspflicht, warum wurden sie aufgrund dieser Haftungsfrage nicht mitabgeschoben, bzw., warum haben sie ihr Kind nicht in ihre"Heimat" begleitet)?
>1. Es gibt keines.
>2. Der dumme Michel
>3. Wollten ihn wohl selber loswerden.
>Hier wird schon lange nicht mehr gemacht, was DAS VOLK will! Ist Dir aufgefallen, daß das Wort"VOLK" überall gemieden wird. Statt dessen wird nur noch von"Bevölkerung" gesprochen. Kruzifix, WIR SIND DAS VOLK und das ist UNSER LAND! Das vergessen die Brüder immer öftern. Müssen wohl die die Transparente von vor 12 Jahren wieder raus.
>Gruß
>J.
Nur noch im Gerichtsaal wird im Namen des Volkes gesprochen.Und genau diese Sippe hat doch jetzt im Namen des Volkes diesen Schwerstverbrecher wieder ermöglicht einzureisen.Man müßte den Ein und Ausgang des Gerichtes besetzen um den Richtern die Gelegenheit geben ob sie die Floskel im Namen des Volkes wirklich umgesetzt haben.Wenn sie dann das Urteil im Widerspruch zum Volke definieren könnten wir sie nach Hause entlassen.Dann hätten sie wenigstens die Wahrheit gesagt.
Gruß EUKLID
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