FlyingCondor
19.11.2001, 19:06 |
Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten Thread gesperrt |
Hi!
Ich hätte da mal ne Frage zur steuerlichen Behandlung von Spekulationsgewinnen(ebenso Verrechnung mit Verlusten) mit Optionsscheinen:
Ich gehe mal davon aus dass der Kauf und Verkauf von Optionsscheinen vor Ende der Laufzeit ganz normal spekulationssteuerfällig ist wie jedes andere Wertpapier innerhalb der 12 Monate Frist.
Was ist aber jetzt, wenn ich ein Optionsrecht, also die Ausübung des Optionsscheins, nicht wahrnehme und der Optionsschein damit verfällt, was sich ja z.B. anbietet wenn der OS so gut wie nichts mehr wert ist? Dann wird nach zwei Wochen der OS bei meiner Bank(DB) ausgebucht ohne einen Beleg.
Ich hätte also Probleme etwas nachzuweisen, wenn ich den Verlust geltend machen wollte und mit Spek. Gewinnen verrechnen wollte.
Kann es denn sein dass die OS-Ausübung generell Spekulationssteuer-befreit sogar sein könnte?
Cya
Condor
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JüKü
19.11.2001, 20:22
@ FlyingCondor
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Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten |
>Hi!
>Ich hätte da mal ne Frage zur steuerlichen Behandlung von Spekulationsgewinnen(ebenso Verrechnung mit Verlusten) mit Optionsscheinen:
>Ich gehe mal davon aus dass der Kauf und Verkauf von Optionsscheinen vor Ende der Laufzeit ganz normal spekulationssteuerfällig ist wie jedes andere Wertpapier innerhalb der 12 Monate Frist.
>Was ist aber jetzt, wenn ich ein Optionsrecht, also die Ausübung des Optionsscheins, nicht wahrnehme und der Optionsschein damit verfällt, was sich ja z.B. anbietet wenn der OS so gut wie nichts mehr wert ist? Dann wird nach zwei Wochen der OS bei meiner Bank(DB) ausgebucht ohne einen Beleg.
>Ich hätte also Probleme etwas nachzuweisen, wenn ich den Verlust geltend machen wollte und mit Spek. Gewinnen verrechnen wollte.
>Kann es denn sein dass die OS-Ausübung generell Spekulationssteuer-befreit sogar sein könnte?
>Cya
>Condor
Das ist so. Ein wertlos verfallener OS kann nicht als Verlust gegen Gewinne gerechnet werden (stand hier mal so). Ohne Verkaufsbeleg kein Verlustansatz.
Obwohl ich das eigentlich nicht verstehe; ein Ausbuchungsbeleg müsste doch auch reichen.
Jedenfalls war das vor Kurzem die Aussage hier.
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JLenz
19.11.2001, 20:39
@ JüKü
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Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten |
... Ein wertlos verfallener OS kann nicht als Verlust gegen Gewinne gerechnet werden (stand hier mal so). Ohne Verkaufsbeleg kein Verlustansatz.
>Obwohl ich das eigentlich nicht verstehe; ein Ausbuchungsbeleg müsste doch auch reichen.
>Jedenfalls war das vor Kurzem die Aussage hier. [/b]
Soll wohl so sein, sicherheitshalber unbedingt verkaufen, nicht umsonst kaufen die"Citi-Gangster" wertlose Scheine zu 0,01 cent (o.ä.) auf.
So in 2003 wird auch der letzte Finanzbeamte danach suchen, in 1998 haben se es bei mir nicht angemeckert (hatte ich gepennt), wobei die Dame eh von überhaupt nix ne Ahnung hatte.
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FlyingCondor
19.11.2001, 21:43
@ JüKü
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Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten |
>>Was ist aber jetzt, wenn ich ein Optionsrecht, also die Ausübung des Optionsscheins, nicht wahrnehme und der Optionsschein damit verfällt, was sich ja z.B. anbietet wenn der OS so gut wie nichts mehr wert ist? Dann wird nach zwei Wochen der OS bei meiner Bank(DB) ausgebucht ohne einen Beleg.
>>Ich hätte also Probleme etwas nachzuweisen, wenn ich den Verlust geltend machen wollte und mit Spek. Gewinnen verrechnen wollte.
>>Kann es denn sein dass die OS-Ausübung generell Spekulationssteuer-befreit sogar sein könnte?
>Das ist so. Ein wertlos verfallener OS kann nicht als Verlust gegen Gewinne gerechnet werden (stand hier mal so). Ohne Verkaufsbeleg kein Verlustansatz.
>Obwohl ich das eigentlich nicht verstehe; ein Ausbuchungsbeleg müsste doch auch reichen.
>Jedenfalls war das vor Kurzem die Aussage hier.
Ja, dann ist es halt dumm gelaufen bei mir, aber danke für die Info. So bekomme ich durch die festen Gebühren beim Verkauf sogar mit 1-2 Cent sogar noch einen Minusbetrag hin.:-)
Gelobet sei dass Setzen auf beide Seiten!
Aber lass mich raten: sobald ich dann einen Optionsscheine zwar nicht verkaufe, aber ausübe mit Gewinn sind die Steuerschröpfer natürlich gleich mit der offenen Hand da, oder?
Cya
Condor
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JüKü
19.11.2001, 22:11
@ FlyingCondor
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Re: Steuerliche Behandlung der Gewinne bei Ausübung von OS-Rechten |
>>>Was ist aber jetzt, wenn ich ein Optionsrecht, also die Ausübung des Optionsscheins, nicht wahrnehme und der Optionsschein damit verfällt, was sich ja z.B. anbietet wenn der OS so gut wie nichts mehr wert ist? Dann wird nach zwei Wochen der OS bei meiner Bank(DB) ausgebucht ohne einen Beleg.
>>>Ich hätte also Probleme etwas nachzuweisen, wenn ich den Verlust geltend machen wollte und mit Spek. Gewinnen verrechnen wollte.
>>>Kann es denn sein dass die OS-Ausübung generell Spekulationssteuer-befreit sogar sein könnte?
>>Das ist so. Ein wertlos verfallener OS kann nicht als Verlust gegen Gewinne gerechnet werden (stand hier mal so). Ohne Verkaufsbeleg kein Verlustansatz.
>>Obwohl ich das eigentlich nicht verstehe; ein Ausbuchungsbeleg müsste doch auch reichen.
>>Jedenfalls war das vor Kurzem die Aussage hier.
>Ja, dann ist es halt dumm gelaufen bei mir, aber danke für die Info. So bekomme ich durch die festen Gebühren beim Verkauf sogar mit 1-2 Cent sogar noch einen Minusbetrag hin.:-)
>Gelobet sei dass Setzen auf beide Seiten!
>Aber lass mich raten: sobald ich dann einen Optionsscheine zwar nicht verkaufe, aber ausübe mit Gewinn sind die Steuerschröpfer natürlich gleich mit der offenen Hand da, oder?
>Cya
>Condor
Den Punkt habe ich bewusst offen gelassen, weil ich es nicht weiß. Aber ich kann mir denken, was Eichel dazu zu sagen hätte ;-)
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d.o.c.
19.11.2001, 23:49
@ FlyingCondor
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Da streiten sich die Gelehrten (Link zu Wallstreet-online) |
Hallo,
lies Dir den Disput zwrecht vs. Nataly mal durch, vielleicht hilft es Dir.
Grüße
d.o.c
<ul> ~ Link zu Wallstreet-online</ul>
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FlyingCondor
20.11.2001, 00:27
@ d.o.c.
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Re: Vielen Dank! Hat geholfen: am besten Verlust realisieren durch Verkauf.(owT) |
>Hallo,
>lies Dir den Disput zwrecht vs. Nataly mal durch, vielleicht hilft es Dir.
>Grüße
>d.o.c
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