dottore
10.08.2000, 10:36 |
Staatsquote, Steuern, Halbteilungsgrundsatz Thread gesperrt |
Ein paar Nachträge noch zu der erfrischenden Steuerdiskussion von heute Nacht, die ich mit einem Dankeschön an die Disputanten verbinden darf:
Die Staatsquote ist auf mittlere Sicht gesehen immer nur gestiegen. Zum Beispiel BRD: 1960 = 32,9, heute zwischen 48 und 49 %.
Staatsquote international ("Ungefähr"-Angaben der OECD): Schweden 60, Frankreich 54, Dänemark 53, Finnland 52, Belgien 52, Italien 51, Ã-sterreich 50, Deutschland siehe oben, Norwegen 45,... USA 33, Schweiz 30 %.
Zu den vielen schönen Steuern noch das: Frankreich führte mal eine Fenstersteuer ein. Daraufhin haben die Hausbesitzer aus den Fenstern im Erdgeschoss Türen gemacht. Deshalb sehen wir diese schönen Häuserfronten dort. Die Steuerpolitik als Beitrag zur Architekturgeschichte.
Der Halbteilungsgrundsatz (= niemand darf mehr als die Hälfte seines Einkommens an den Staat abführen) ist durch ein BVG-Urteil verankert. Aber da der Promoter dieses Urteil, Verfassungsrichter Paul Kirchhoff, inzwischen ausgeschieden ist, und neue Verfahren anhängig sind, dürfte auch dieses letzte Bollwerk des freien Bürgers auch bald fallen.
d.
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non olet
10.08.2000, 13:05
@ dottore
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halbteilungsgrundsatz usw. |
Lieber dottore,
Sie schreiben u.a.:
>Der Halbteilungsgrundsatz (= niemand darf mehr als die Hälfte seines Einkommens an den Staat abführen) ist durch ein BVG-Urteil verankert. Aber da der Promoter dieses Urteil, Verfassungsrichter Paul Kirchhoff, inzwischen ausgeschieden ist, und neue Verfahren anhängig sind, dürfte auch dieses letzte Bollwerk des freien Bürgers auch bald fallen.
>d.
Sie meinen sicherlich, daß das letzte Bollwerk des freien Bürgers auch
*de jure* bald fallen werde - de facto ist dieses Urteil das Papier nicht wert, auf dem es steht: selbst der Schwarzarbeiter ist beim Tanken mit weit über 50% Steuern auf sein Einkommen dabei!!! Der Durchschnittsverdiener darf tanken, *nachdem* ihm die Hälfte seines Einkommens bereits weggenommen wurde.
Und dann bleibt die definitorische Trikserei zwischen Steuern, Beiträgen und Abgaben: worin liegt aber heutzutage für einen jüngeren Menschen der ökonomische Unterschied zwischen einer Rentensteuer und einem Rentenbeitrag? Ich vermag angesichts der demogrphischen Vorgaben und angesichts der Tatsache, daß bereits heute der steuerfinanzierte Anteil der Rentenzahlungen stetig steigt, keinen zu erkennen.
Grüße
pecunia non olet
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dottore
10.08.2000, 13:19
@ non olet
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Re: halbteilungsgrundsatz usw. |
>Sie meinen sicherlich, daß das letzte Bollwerk des freien Bürgers auch
>*de jure* bald fallen werde - de facto ist dieses Urteil das Papier nicht wert, auf dem es steht: selbst der Schwarzarbeiter ist beim Tanken mit weit über 50% Steuern auf sein Einkommen dabei!!!
Ja, de jure. Es ging auch nicht um die Verbrauch-, sondern nur um die Ertragsteuern. Man kann es auch so sehen: Wer nichts konsumiert, außer Baumrinde, wilde Beeren und frisches Wasser aus der Quelle, zu Fuß geht (ohne Schuwerk), unter freime Himmel nächtigt, usw. ist ein Steuerflüchtling.
>Der Durchschnittsverdiener darf tanken, *nachdem* ihm die Hälfte seines Einkommens bereits weggenommen wurde.
Jawohl, ein Liter = 1,36 DM Steueranteil.
>Und dann bleibt die definitorische Trikserei zwischen Steuern, Beiträgen und Abgaben: worin liegt aber heutzutage für einen jüngeren Menschen der ökonomische Unterschied zwischen einer Rentensteuer und einem Rentenbeitrag?
Leider sehe ich da keinen. Diese Trickserei ist das altbekannte Brainwash, das der Staat so drauf hat. Schon die Worte!"Steuern", wie der weise, sturmerprobte Steuermann;"Beiträge" - fast christlich: jeder trage das Seine dazu bei..."Abgaben" - denn Geben ist seliger als Nehmen, usw.
>Ich vermag angesichts der demogrphischen Vorgaben und angesichts der Tatsache, daß bereits heute der steuerfinanzierte Anteil der Rentenzahlungen stetig steigt, keinen zu erkennen.
Dass die Renten auch noch über Steuergelder subventioniert werden, kommt on top, völlig richtig.
>Grüße
>pecunia non olet
Tja, pecunia non olet, jetzt stinkt's Dir aber doch!
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Hardy
11.08.2000, 09:36
@ dottore
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Re: Steuern: Wohnsteuer |
>Zu den vielen schönen Steuern noch das: Frankreich führte mal eine Fenstersteuer ein. Daraufhin haben die Hausbesitzer aus den Fenstern im Erdgeschoss Türen gemacht. Deshalb sehen wir diese schönen Häuserfronten dort. Die Steuerpolitik als Beitrag zur Architekturgeschichte.
>d.
Soviel ich weiß, gibts in Frankreich eine Wohnsteuer, die nach der Anzahl der Zimmer im Haus bemessen wird (vielleicht wurde deshalb der clochard erfunden)
Hardy
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