Tofir
03.01.2002, 22:26 |
Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! Thread gesperrt |
Heute versandte eine Schweizer Grossbank wie jedes Jahr die Kontenjahresabschlüsse. Beigelegt war ein Faltprospekt über eine neue Dienstleistung"Security Lending" welche kurzgefasst bedeutet, dass der Kunde den Inhalt seines Depots (Aktien etc) an die Bank verleiht und dafür auch etwas bekommt.
Dazu lag ein Exemplar Allgemeine Geschäftsbedingungen bei. Und jetzt kommt der Hammer: Darin steht nämlich unter sehr vielem Anderen, dass OHNE schriftlichen Gegenbericht des Kunden die Bank jederzeit beliebige Werte aus den Depots der Kunden an Dritte ausleihen darf. Der Kunde wird also NICHT mal gefragt, ob er dies so will - es wird von Seiten der Bank einfach so gemacht!!!
Insbesondere steht dort auch, dass damit das EIGENTUMSRECHT an den Depotwerten ausdrücklich an die Bank übergeht! Der Kunde hat dann kein Eigentumsrecht mehr an den Depotwerten, sondern nur noch einen Anspruch an die Bank!!!
Bis dato gehörten die Werte in einem Depot dem Kunden und waren somit sicher vor Gläubigern der Bank im Konkursfall der Bank. Ohne schriftliche Gegenwehr des Kunden, der dies allerdings erst mal selbst erkennen muss, ist damit still und heimlich die Sicherheit seiner Depotwerten stark gesenkt worden.
Wie sich das neue Eigentum der Bank aus den Kundendepots auf die Kreditaufnahmefähigkeit der Bank auswirkt, kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise kann sich aber die Bank auf Kosten der Sicherheit des Kunden weiter und höher verschulden, was natürlich die Sicherheit des Kunden noch weiter absenkt! Gerade in Zeiten einer Rezession sehe ich hier ein recht hohes Gefahrenpotenzial.
Gruss
tofir
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JÜKÜ
03.01.2002, 22:31
@ Tofir
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Re: Schweizer Grossbank / WAAAAAAAS? Welche Bank, bitte? |
Wenn das Schule macht... Aber auch so ist das ein SKANDAL!
Aber inzwischen jagt ja ein Skandal den nächsten!
>Heute versandte eine Schweizer Grossbank wie jedes Jahr die Kontenjahresabschlüsse. Beigelegt war ein Faltprospekt über eine neue Dienstleistung"Security Lending" welche kurzgefasst bedeutet, dass der Kunde den Inhalt seines Depots (Aktien etc) an die Bank verleiht und dafür auch etwas bekommt.
>Dazu lag ein Exemplar Allgemeine Geschäftsbedingungen bei. Und jetzt kommt der Hammer: Darin steht nämlich unter sehr vielem Anderen, dass OHNE schriftlichen Gegenbericht des Kunden die Bank jederzeit beliebige Werte aus den Depots der Kunden an Dritte ausleihen darf. Der Kunde wird also NICHT mal gefragt, ob er dies so will - es wird von Seiten der Bank einfach so gemacht!!!
>Insbesondere steht dort auch, dass damit das EIGENTUMSRECHT an den Depotwerten ausdrücklich an die Bank übergeht! Der Kunde hat dann kein Eigentumsrecht mehr an den Depotwerten, sondern nur noch einen Anspruch an die Bank!!!
>Bis dato gehörten die Werte in einem Depot dem Kunden und waren somit sicher vor Gläubigern der Bank im Konkursfall der Bank. Ohne schriftliche Gegenwehr des Kunden, der dies allerdings erst mal selbst erkennen muss, ist damit still und heimlich die Sicherheit seiner Depotwerten stark gesenkt worden.
>Wie sich das neue Eigentum der Bank aus den Kundendepots auf die Kreditaufnahmefähigkeit der Bank auswirkt, kann ich nicht beurteilen. Möglicherweise kann sich aber die Bank auf Kosten der Sicherheit des Kunden weiter und höher verschulden, was natürlich die Sicherheit des Kunden noch weiter absenkt! Gerade in Zeiten einer Rezession sehe ich hier ein recht hohes Gefahrenpotenzial.
>Gruss
>tofir
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Tofir
03.01.2002, 22:34
@ JÜKÜ
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Re: Schweizer Grossbank / WAAAAAAAS? Welche Bank, bitte? s. ABO Forum! |
>Wenn das Schule macht... Aber auch so ist das ein SKANDAL!
>Aber inzwischen jagt ja ein Skandal den nächsten!
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Jacques
03.01.2002, 22:51
@ Tofir
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
Hi tofir
hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
8. Ausserordentliche Verhältnisse
Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
Kündigungsfristen verlängern...
Fast niemand liest die AGB's
(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
gruss
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Euklid
03.01.2002, 23:07
@ Jacques
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
>Hi tofir
>hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
>Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
>8. Ausserordentliche Verhältnisse
>Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
>bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
>Kündigungsfristen verlängern...
>
>Fast niemand liest die AGB's
>(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
>gruss
Das betrifft meines Erachtens nur die Entgegennahme nicht die Auszahlungen.
Rechnen die Jungs vielleicht mit einer Inflation weil ich die Rückzahlung (in Verbindung mit dem Wort Entgegennahme) nicht als Auszahlung sondern als Rückzahlung im Sinne einer Hypothek verstehe.Auf deutsch sie wollen dann die Rückzahlung von Hypotheken verunmöglichen.Oh Nachtigall ick hör dir trapsen.
Gruß EUKLID
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Fontvieille
03.01.2002, 23:16
@ Euklid
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
>>Hi tofir
>>hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
>>Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
>>8. Ausserordentliche Verhältnisse
>>Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
>>bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
>>Kündigungsfristen verlängern...
>>
>>Fast niemand liest die AGB's
>>(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
>>gruss
>Das betrifft meines Erachtens nur die Entgegennahme nicht die Auszahlungen.
>Rechnen die Jungs vielleicht mit einer Inflation weil ich die Rückzahlung (in Verbindung mit dem Wort Entgegennahme) nicht als Auszahlung sondern als Rückzahlung im Sinne einer Hypothek verstehe.Auf deutsch sie wollen dann die Rückzahlung von Hypotheken verunmöglichen.Oh Nachtigall ick hör dir trapsen.
>Gruß EUKLID
Doch, es betrifft auch die Auszahlung, was in dem Wort"Rückzahlung" steckt."Rückzahlung" bedeutet dasselbe wie im allgemeinen Sprachgebrauch"Auszahlung". Gruß,F.
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Jacques
03.01.2002, 23:19
@ Euklid
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
>>Hi tofir
>>hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
>>Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
>>8. Ausserordentliche Verhältnisse
>>Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
>>bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
>>Kündigungsfristen verlängern...
>>
>>Fast niemand liest die AGB's
>>(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
>>gruss
>Das betrifft meines Erachtens nur die Entgegennahme nicht die Auszahlungen.
Nein. Es betrifft die Entgegennahme und die Rückzahlung(aus Banksicht vom bzw. an den Kunden) vrgl. obigen Orginaltext.
>Rechnen die Jungs vielleicht mit einer Inflation weil ich die Rückzahlung (in Verbindung mit dem Wort Entgegennahme) nicht als Auszahlung sondern als Rückzahlung im Sinne einer Hypothek verstehe.
Die AGB's beziehen sich in diesem Fall explizit auf ein Mitgliedersparkonto.
Allerdings habe ich ein gewisses Mass an Verständnis für eine solchen Passus.
Im Notfall (Argentenien lässt grüssen) will jeder an sein bares.
Bares wird so leicht nicht immer verfügbar sein.
Auf deutsch sie wollen dann die Rückzahlung von Hypotheken verunmöglichen.Oh Nachtigall ick hör dir trapsen.
>Gruß EUKLID
Trapsen tutse sicherlich.
Gruss zurück
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Euklid
03.01.2002, 23:27
@ Fontvieille
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
>>>Hi tofir
>>>hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
>>>Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
>>>8. Ausserordentliche Verhältnisse
>>>Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
>>>bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
>>>Kündigungsfristen verlängern...
>>>
>>>Fast niemand liest die AGB's
>>>(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
>>>gruss
>>Das betrifft meines Erachtens nur die Entgegennahme nicht die Auszahlungen.
>>Rechnen die Jungs vielleicht mit einer Inflation weil ich die Rückzahlung (in Verbindung mit dem Wort Entgegennahme) nicht als Auszahlung sondern als Rückzahlung im Sinne einer Hypothek verstehe.Auf deutsch sie wollen dann die Rückzahlung von Hypotheken verunmöglichen.Oh Nachtigall ick hör dir trapsen.
>>Gruß EUKLID
>Doch, es betrifft auch die Auszahlung, was in dem Wort"Rückzahlung" steckt."Rückzahlung" bedeutet dasselbe wie im allgemeinen Sprachgebrauch"Auszahlung". Gruß,F.
Aber ich kann doch als Bank nicht eine Auszahlung als Entgegennahme einer Rückzahlung definieren.Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt aber für mich spielt das Wort Entgegennahme die Hauptrolle und Einzahlung und Rückzahlung beziehen sich auf das übergeordnete Substantiv Entgegennahme.
Aber vielleicht hast Du recht und es ist extra so blöd geschrieben um dumme Kunden wie mich an den Haken zu bringen.Also ich hätte das glatt beim Lesen durchgehen lassen und nichts wäre mir aufgefallen weil ich es anders verstanden und ausgelegt hätte.
Mir wird auch heiß weil ich glaube in den neuen Bedingungen von comdirect stand auch so ein Killer was anstandslos meine Iso-Norm passiert hat.Da muß ich noch einmal nachschauen.
Gruß EUKLID
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JüKü
03.01.2002, 23:32
@ Euklid
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Re: Schweizer Grossbank / comdirect |
>Mir wird auch heiß weil ich glaube in den neuen Bedingungen von comdirect stand auch so ein Killer was anstandslos meine Iso-Norm passiert hat.Da muß ich noch einmal nachschauen.
>Gruß EUKLID
Bei der comdirect heißt es:
"Hinweise zu Provisionen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
nachfolgend möchten wir Ihnen gern Hinweise zu Provisionen geben, die Banken
durch Dritte bei der Durchführung von Kundenaufträgen gewährt werden können:
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Kundenaufträgen kann es zu
Geldzahlungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen durch Dritte an
die Bank kommen.
Ein Beispiel hierfür sind Vergütungen von Fondsgesellschaften an die
Vermittler von Anlagen in Investmentfonds, zum Beispiel Kreditinstitute, die
in bestimmten Fällen für deren Vermittlungstätigkeit oder die Bestandspflege
gewährt werden. Hierzu wird vielfach ein von der Fondsgesellschaft
vereinnahmter Ausgabeaufschlag teilweise oder ganz an den Vermittler gezahlt
oder von diesem vereinnahmt und gemäß den Vereinbarungen mit der
Fondsgesellschaft nicht abgeführt.
Alternativ oder auch in Ergänzung zu solchen Vermittlungsprovisionen werden
wiederkehrend - meist jährlich - Vermittlungsentgelte als so genannte
"Bestandsprovisionen" gezahlt. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel
in Abhängigkeit vom vermittelten Fondsvolumen bemessen. Werden die
Investmentanteile unmittelbar bei der Fondsgesellschaft verwahrt, leiten die
Gesellschaften mitunter einen Teil an den Vermittler weiter.
Bei bestimmten Vertragstypen der Vermögensverwaltung verzichtet die Bank auf
die Erhebung von Ausgabeaufschlägen und behält die von den
Fondsgesellschaften gezahlten Bestandsprovisionen ein.
Auch Vergütungen durch Broker, die von der Bank bei der Ausführung der
Aufträge im Ausland eingeschaltet werden, sowie durch Börsen und
Clearingorganisationen sind international nicht unüblich. Ebenso gewähren
Emittenten für den Vertrieb ihrer Emissionen mitunter Vertriebsprovisionen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre comdirect bank AG"
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Fontvieille
04.01.2002, 02:17
@ Euklid
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
>>>>Hi tofir
>>>>hier noch ein Auszug der Raiffeisenbank
>>>>Reglement für Spargelder (ausgabe März 2000)
>>>>8. Ausserordentliche Verhältnisse
>>>>Die Bank kann die Entgegennahme von Einzahlungen und Rückzahlungen
>>>>bei ausserordentlichen Verhältnissen vörübergehend einschränken und die
>>>>Kündigungsfristen verlängern...
>>>>
>>>>Fast niemand liest die AGB's
>>>>(bis auf die Juristen welche diese verfassen:-)
>>>>gruss
>>>Das betrifft meines Erachtens nur die Entgegennahme nicht die Auszahlungen.
>>>Rechnen die Jungs vielleicht mit einer Inflation weil ich die Rückzahlung (in Verbindung mit dem Wort Entgegennahme) nicht als Auszahlung sondern als Rückzahlung im Sinne einer Hypothek verstehe.Auf deutsch sie wollen dann die Rückzahlung von Hypotheken verunmöglichen.Oh Nachtigall ick hör dir trapsen.
>>>Gruß EUKLID
>>Doch, es betrifft auch die Auszahlung, was in dem Wort"Rückzahlung" steckt."Rückzahlung" bedeutet dasselbe wie im allgemeinen Sprachgebrauch"Auszahlung". Gruß,F.
>Aber ich kann doch als Bank nicht eine Auszahlung als Entgegennahme einer Rückzahlung definieren.Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt aber für mich spielt das Wort Entgegennahme die Hauptrolle und Einzahlung und Rückzahlung beziehen sich auf das übergeordnete Substantiv Entgegennahme.
Das ist aber nicht zwingend,"Entgegennahme von Einzahlungen" und"Rückzahlungen" können hier durchaus zweierlei unterschiedliche Dinge sein - auch wenn sie so im Satz gestellt sind, daß sie sich beide auf"Entgegennahme" beziehen könnten. Müssen sie aber nicht, und das ist im Fall der Fälle dann entscheidend.
Gruß, F.
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Emerald
04.01.2002, 10:53
@ Tofir
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Re: Schweizer Grossbank / WAAAAAAAS? Welche Bank, bitte? s. ABO Forum! |
credit suisse gruppe und bank.
m.w. handelt es sich um die cs. denn ich erhalte anrufe von kunden die
bei der cs gruppe ihre depots unterhalten und urplötzlich sog.
security-lending-erträge gutgeschrieben erhielten im monat dezember 2001.
bei einem fall war die summe sage und schreibe chf. 00.05 für die kundin
für das gesamt-jahr. soll einer denken was er will, aber da hört doch der
spass auf.
seit die bank den sehr"müden" donaldson-lufkin-jenrette - laden zu horrenden
preisen angekauft hat, erfinden diese super manager scheinbar immer neue
ertragsquellen à l'americaine. ich denke hier muss sofort abhilfe geschaffen
werden, denn wo kommen wir denn hin, wenn wir bei den steuerformalitäten solche
super - einkünfte anzumelden haben. abgesehen davon ist es bei einer haftungs-
übereignung an den kunden/kundin schlichtweg ein missgriff der sonderklasse,
wenn hier die bank z.l. des depot-inhaber(s) extra-einkünfte verschafft.
die transparenz bleibt sowieso wie immer ausser vorn.
oder ist dies vielleicht der neue"efficient way to do banking with the swiss"
ich bin ehrlich gesagt schockiert.
emerald.
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Diogenes
04.01.2002, 14:45
@ Tofir
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Re: Schweizer Grossbank unterminiert Sicherheit von Kundendepots!!! L E S E N!!! |
Hi tofir,
Das kann ich kaum glauben. Das Depot steht im Eigentum des Kunden. einen Falter zu verschicken und dann aus dem Ausbleiben einer gegenteiligen Erklärung des Kunden auf einen Übergang des Eigentums am Depot an die Bank zu schließen halte ich für rechtlich nicht haltber. Aber hinterher,.... werde sicherheitshalber bei meiner nochmal nachfragen.
Wenn diese Herrschaften meine Aktien verschustern, dann lasse ich sie grillen, gaanz, gaaaanz langsam, auf kleiner Flamme, scheibchenweise.
Gruß
Diognes
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