Guten Morgen Dottore,
der Witz meiner gestrigen Frage war eigentlich der:
im GSt dient ein eventueller Negativzins dazu, um die Deckung bei Überdeckung wieder ins Lot zu bringen.
Man kann bei Überdeckung entweder das Schuldgeld ausweiten, oder Gold abfließen lassen. Die Deckungsproportion muß nur erreicht werden.
Negativzins würde nicht lange dauern.
Im KSt kann man durch Negativzins eh nichts ins Lot bringen, weil ja die Zielgröße fehlt. Im Goldstandard ist ein Negativzins eine Stellgröße, die einen Sollwert anfahren soll. Ich hatte ja einmal alles durch die Waage beschrieben. Imgrunde ist es ein geschlossener Regelkreis. Ein PC könnte die Zinsen steuern. Einen Greenspan bräuchte es nicht.
Der KSt ist kein geschlossener Regelkreis. Er braucht ständiges Wachstum. Gleichgewicht gibt es nicht. Man schafft erst Geld durch imgrunde unerfüllbare Forderungen, trotz beachtlicher Produktivitätszuwächse werden die Schulden nie getilgt. Das bedeutet, daß die Amis trotz ihrer 10 Tage Ferien und doppelter beruflicher Tätigkeit, immer noch zu wenig arbeiten.
Daher können in diesem System nur Zinserhöhungen ein Kriseninstrument sein, aber nicht Zinssenkungen.
In einem Goldstandard mit Teildeckung, aber festen und bekannten Deckungsgrenzen, können Zinsen nicht nur durch schuldgedecktes Zentralbankgeld beglichen werden, sondern auch durch Zahlungen in Gold und Silber. Es gibt also nicht diesen Rückkopplungseffekt, wie im KSt:
Schuldderivat Geld wird verliehen - Rückzahlung nur in Zentralbankgeld durch auffinden eines Nachschuldners - Zinszahlung in ZBG, daß auch nur ein Schuldderivat ist. Ergebnis -> Stetige Ausweitung der Schuldmenge.
Der KSt kennt also nur ein Instrument gegen die Inflation, aber kein Mittel gegen die Deflation. Sinkende Zinsen führen nur zum Tsaziki-Effekt.
Noch eine weitere Frage zu den Deckungsgrenzen. Es wurde gesagt, daß es prinzipiell egal sei, wie hoch diese ausfallen. Entscheidend sei, sie werden eingehalten. Führen zu niedrige Deckungsgrenzen nicht zu hoher Volatilität der Zinsen?
Ist das insoweit richtig?
Gruß,
Theo
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Hi Theo,
Dimi hatte schon einiges geantwortet. Ich darf noch etwas"andersrum" auf die fragen eingehen.
>Guten Morgen Dottore,
>der Witz meiner gestrigen Frage war eigentlich der:
>im GSt dient ein eventueller Negativzins dazu, um die Deckung bei Überdeckung wieder ins Lot zu bringen.
Im GS hat die ZB ein bestimmtes Quantum Gold, das - da in Parität gebracht (z.B. so und so viel = 1 Mark) - bei ihr auf der Aktivseite steht und bewerte wird.
Also ZB aktiv 1000 Gold. Gegen dieses Gold sind Banknoten in Summa 1000 ausgegeben. Die können jederzeit in Gold abgefordert werden.
Die Deckungsgrenze wird nun bei 25 % festgelegt. Also kann die ZB weitere 3000 in Noten"ausgeben". Wie macht sie das?
Sie nimmt Handelswechsel herein, gegen die sie Banknoten ausgibt (nach 3 Monaten müssen die Noten natürlich zurück oder neue Wechsel rein, usw.).
Diese Banknoten (lautend auf Mark) sind gesetzliche Zahlungsmittel, was Wechsel (auch lautend auf Mark) nicht sind, auch wenn sie unter Geschäftsleuten, die sich kennen,"an Zahlungs Statt" angenommen werden (können). Für das GZ-Monopol (= Monopol der Verwandlung von Wechseln in kurante Mark) verlangt die ZB nun einen"Satz" (früher eben"Diskontsatz", inzwischen als"Leitzins" bezeichnet, obwohl er mit einem Zinssatz nichts zu tun hat, da die ZB nicht"Geld" verleiht - die bei ihr liegenden Banknoten sind wertloses Papier und nicht etwa ihr zugeflossene"Geld-Ersparnisse" -, sondern für einen bestimmten Zeitraum GZ zur Verfügung stellt und für dieses Procedere kassiert).
Nun zum eigentliche Punkt. Die ZB im GS kann selbstverständlich den"Satz" (vulgo Zins) für die Hergabe der 3000 zusätzlichen Noten, die sie ausgeben"darf", völlig frei festlegen, wenn sie nur dafür sorgen müsste, dass die 3000 endlich bei ihr abgeholt werden.
Dabei muss sie allerdings dies beachten:
- Die bei ihr eingereichten Wechsel müssen erste Sahne sein. Platzt der Wechsel, wird er also nicht gegen Noten bei ihr wieder abgeholt, trägt sie den vollen Verlust. Dieses Problem ließ sich aus der Welt schaffen, indem die ZB die Wechsel nicht direkt vom Publikum entgegennahm, sondern nur über Banken, die querschreiben mussten, so dass außer Wechselschuldner und Wechselgläubiger, die beim Wechsel haften (plus alle, die ihn zwischendurch mit ihrer Unterschrift versehen hatten) auch noch die Banken in die Haftung kamen. Außerdem mussten die Wechsel in dieser Spielart des Systems (Deutsches Reich) mindestens einen Tag vor Fälligkeit wieder zurückgenommen werden. In Frankreich war das anders. Dort konnten Privatleute im GS ihre Wechsel direkt an die ZB verkaufen, was in der französischen Besatzungszone in Deutschland auch noch bis 1957 möglich war.
- Die Wechsel kann die ZB nur zum Tageskurs - also mit Diskont, gerechnet nach noch offenen Zinstagen - annehmen (heute genau so). Der Diskont ergab sich immer außerhalb der ZB (sog. Privatdiskontsatz) und er war logischerweise schon deshalb immer positiv, weil sonst der Wechselschuldner weniger Geld hätte zurückzahlen müssen (bei Fälligkeit des Wechsels) als er überhaupt schuldig war. Der niedrigste Privatdiskontsatz im Deutschen Reich lag unter dem GS 1884 bei 1,74 Prozent. Der RB-Diskontsatz lag damals bei 3,12 %.
Doch selbst der (immer positive - alles andere undenkbar!) Privatdiskontsatz hätte die ZB nicht beeindrucken müssen, wenn sie nur das Ziel gehabt hätte, die 3000 unbedingt los zu werden.
Die Reichsbank war aber eine normale AG, die auf Gewinnerzielung aus war. Daher setzte sie ihren Diskontsatz immer entlang des Privatdiskontsatzes fest und natürlich darüber, da sie gegenüber dem privaten Geldmarkt den Vorteil hatte, GZ ausgeben zu können.
Hätte sie nicht das Recht zur Ausgabe von (ungedeckten) Banknoten gehabt, hätte sie nur das bei ihr vorhandene Gold (oder zu 100 % gedeckte Golddepotnoten) wie jede andere Geschäftsbank auch, zum Privatdiskont zur Verfügung stellen können.
Dreh- und Angelpunkt ist also das Gewinnmaximierungsprinzip, was im 19. Jh. durchgehend für alles gegolten hat (incl. Bahn & Post), während wir heute mehr auf"politische" Lösungen schielen, also auf Fragen stellen, die man sich damals nie gestellt hätte (was natürlich keine Kritik sein soll).
Nun kommt zusätzliches Gold in die ZB. Bleiben wir bei einer auf Gewinnmaximierung fixierten ZB, kann dies nur möglich sein, indem die ZB Gold am freien Markt kauft, was sie tut, wenn der Goldpreis unter die Parität gefallen ist (jeder also für 100 Mark mehr Gold kaufen kann als in den 100 Mark"stecken"), weil jeder (auch die ZB) das Gold dann mit Gewinn vermünzen lassen kann.
Der Vermünzungsgewinn kann auch durch das Halten von Goldbarren selbst in der ZB von dieser"eingesperrt" werden, da sie das Gold ja zu niedrigerem Preis (als der Paität) ein für alle Mal gekauft hat. Das wird sie genau so tun, wie jeder andere auch, nur ist sie eben ein Big Player im Markt.
Danach hält sie entweder Gold in Barren oder ausgemünztes Gold und kann jetzt - siehe Deckungsgrenze - wieder entsprechend zusätzliche Banknoten zu ihrem"Satz" anbieten. Banknoten sind ihr Gewinnpotenzial, nicht das Gold. Das Potenzial wird sie ausreizen, siehe oben, wobei es aber nie zu einem negativen Satz für die Vergabe von Noten kommen kann.
Es sei denn (!), die Gewinnerzielung spielt keine Rolle (also"modernes" Notenbankdenken) und die Notenbank muss unter allen Umständen und dies möglichst schnell dafür sorgen, dass ihr zusätzliche Wechsel angeboten werden. Dann ist es möglich, den Notenbankdiskont zunächst unter den Privatdiskont zu senken, selbst eine Zeitlang Richtung oder auf null.
Auch unter null ist vorstellbar, wenn die Inhaber oder Betreiber der ZB damit einverstanden sind, dass die ZB dann entsprechende Verluste macht. Dann gibt die ZB für 1000 Banknoten her und verlangt nur 990 (oder so) zurück, womit die Deckungsgrenze sofort wieder erreicht wäre (Publikum und/oder Banken würden sich solches Geld im Windhundverfahren abholen, first come, first serve, und womit sich erneut ein positiver Notenbanksatz einstellt, der - wg. des GZ-Monopols auch schnell wieder über den Privatdiskontsatz klettern würde.
>Man kann bei Überdeckung entweder das Schuldgeld ausweiten, oder Gold abfließen lassen. Die Deckungsproportion muß nur erreicht werden.
Richtig. Schuldgeld, wie beschrieben. Goldabfluss würde sich ebenfalls automatisch ergeben, da sich die Preise schnell steigern würden, was einen passive Handelsbilanz zur Folge hätte, und diese wiederum einen Ausgleich durch erneut abfliessendes Gold.
>Negativzins würde nicht lange dauern.
Richtig. Schätze: Höchstens wenige Minuten.
>Im KSt kann man durch Negativzins eh nichts ins Lot bringen, weil ja die Zielgröße fehlt. Im Goldstandard ist ein Negativzins eine Stellgröße, die einen Sollwert anfahren soll. Ich hatte ja einmal alles durch die Waage beschrieben. Imgrunde ist es ein geschlossener Regelkreis. Ein PC könnte die Zinsen steuern. Einen Greenspan bräuchte es nicht.
Der GS kann sich völlig selbst überlassen bleiben, jawohl. Es ist genau wie gesagt: ein Regelkreis.
>Der KSt ist kein geschlossener Regelkreis. Er braucht ständiges Wachstum. Gleichgewicht gibt es nicht. Man schafft erst Geld durch imgrunde unerfüllbare Forderungen, trotz beachtlicher Produktivitätszuwächse werden die Schulden nie getilgt. Das bedeutet, daß die Amis trotz ihrer 10 Tage Ferien und doppelter beruflicher Tätigkeit, immer noch zu wenig arbeiten.
Ja. Zu wenig relativ zu dem, was sie an BIP erstellen müssten, um die Schulden mit und ohne Produktivitätszuwachs letztlich zu bedienen.
>Daher können in diesem System nur Zinserhöhungen ein Kriseninstrument sein, aber nicht Zinssenkungen.
Perfekt! Deshalb auch die große Angst der"Notenbankgewaltigen", es könne ein Zustand eintreten (siehe Japan), dem mit keinem"Zinsmittel" mehr beizukommen ist.
>In einem Goldstandard mit Teildeckung, aber festen und bekannten Deckungsgrenzen, können Zinsen nicht nur durch schuldgedecktes Zentralbankgeld beglichen werden, sondern auch durch Zahlungen in Gold und Silber. Es gibt also nicht diesen Rückkopplungseffekt, wie im KSt:
>Schuldderivat Geld wird verliehen - Rückzahlung nur in Zentralbankgeld durch auffinden eines Nachschuldners - Zinszahlung in ZBG, daß auch nur ein Schuldderivat ist. Ergebnis -> Stetige Ausweitung der Schuldmenge.
Ja.
>Der KSt kennt also nur ein Instrument gegen die Inflation, aber kein Mittel gegen die Deflation. Sinkende Zinsen führen nur zum Tsaziki-Effekt.
Ja. Der Effekt lässt sich bestenfalls stretchen, aber niemals aufheben.
>Noch eine weitere Frage zu den Deckungsgrenzen. Es wurde gesagt, daß es prinzipiell egal sei, wie hoch diese ausfallen. Entscheidend sei, sie werden eingehalten. Führen zu niedrige Deckungsgrenzen nicht zu hoher Volatilität der Zinsen?
Ja, das System ruckelt mehr und schneller. Schon die Dritteldeckung im Deutschen Reich brachte ein immenses Hin und Her beim Notenbankdiskont.
Beispiel 1877: 4 - 5 - 4 - 5 - 5,5 - 5 - 4,5.
Beispiel 1899: 4 - 3 - 4 - 5 - 5,5 - 6.
Beispiel 1905/6: 4 - 3,5 - 3 - 4 - 5 - 5,5 - 6 - 5 - 4,5 - 5 - 6 - 7.
Also fast alle zwei Monate im Schnitt ein anderer Notenbanksatz.
>Ist das insoweit richtig?
Es ist richtig und ich darf mir erlauben, meine Bewunderung für die präzisen und scharfsinnigen Ableitungen auszudrücken.
Besten Gruß
d.
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>Guten Morgen Dottore,
>der Witz meiner gestrigen Frage war eigentlich der:
>im GSt dient ein eventueller Negativzins dazu, um die Deckung bei Überdeckung wieder ins Lot zu bringen.
>Man kann bei Überdeckung entweder das Schuldgeld ausweiten, oder Gold abfließen lassen. Die Deckungsproportion muß nur erreicht werden.
>Negativzins würde nicht lange dauern.
>Im KSt kann man durch Negativzins eh nichts ins Lot bringen, weil ja die Zielgröße fehlt. Im Goldstandard ist ein Negativzins eine Stellgröße, die einen Sollwert anfahren soll. Ich hatte ja einmal alles durch die Waage beschrieben. Imgrunde ist es ein geschlossener Regelkreis. Ein PC könnte die Zinsen steuern. Einen Greenspan bräuchte es nicht.
>Der KSt ist kein geschlossener Regelkreis. Er braucht ständiges Wachstum. Gleichgewicht gibt es nicht. Man schafft erst Geld durch imgrunde unerfüllbare Forderungen, trotz beachtlicher Produktivitätszuwächse werden die Schulden nie getilgt. Das bedeutet, daß die Amis trotz ihrer 10 Tage Ferien und doppelter beruflicher Tätigkeit, immer noch zu wenig arbeiten.
>Daher können in diesem System nur Zinserhöhungen ein Kriseninstrument sein, aber nicht Zinssenkungen.
>In einem Goldstandard mit Teildeckung, aber festen und bekannten Deckungsgrenzen, können Zinsen nicht nur durch schuldgedecktes Zentralbankgeld beglichen werden, sondern auch durch Zahlungen in Gold und Silber. Es gibt also nicht diesen Rückkopplungseffekt, wie im KSt:
>Schuldderivat Geld wird verliehen - Rückzahlung nur in Zentralbankgeld durch auffinden eines Nachschuldners - Zinszahlung in ZBG, daß auch nur ein Schuldderivat ist. Ergebnis -> Stetige Ausweitung der Schuldmenge.
>Der KSt kennt also nur ein Instrument gegen die Inflation, aber kein Mittel gegen die Deflation. Sinkende Zinsen führen nur zum Tsaziki-Effekt.
>Noch eine weitere Frage zu den Deckungsgrenzen. Es wurde gesagt, daß es prinzipiell egal sei, wie hoch diese ausfallen. Entscheidend sei, sie werden eingehalten. Führen zu niedrige Deckungsgrenzen nicht zu hoher Volatilität der Zinsen?
>Ist das insoweit richtig?
>Gruß,
>Theo
Wir beantragen für dich ein Diplom in irgendeiner Wirtschaftssparte nein in allen Sparten.
Gruß EUKLID
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