Daß das deutsche Recht nicht besonders modern ist, steht außer Zweifel.
Vor kurzem habe im Taschengesetzbuch meines verstorbenen Opas mal den §130 StGB gesucht, und er fand sich tatsächlich in einem Wortlaut, der dem heutigen sehr ähnlich ist.
Da gibt es eine ganze Reihe von Gesetze die zu Zeiten des dritten Reiches erlassen wurden, die gelten bis heute noch.
Die Ausgabe ist übrigens aus den Zwanziger Jahren. Demnach war alles, was Streicher, Goebbels und Co. von sich gaben, damals ebenfalls strafbar.
Die Auslegung der Gesetze sind die Gesetze, und nicht die Gesetze selbst.
Die Bundesrepublik leidet auch extrem darunter, denn selten werde Gesetze aufgehoben, sondern höchstens erweitert und durch weitere Unterpunkte
auch erweitert, bzw. zum Teil auch aufgehoben.
Die Gesetze die eine Hausdurchsuchunganordnung regeln sind derart weich,
daß praktisch, eine gehörige Portion Willkür vorausgesetzt.
Woran hat sich den der Richter nun zu halten:
§102 lautet:
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung, oder Hehlerei verdächtig ist, kann
eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der
ihm gehörenden Sachen, sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen würde.
Wie man merkt, ist bereits hier der Ermessensspielraum dem Richter,
früher auch Staatsanwälten (Gefahr in Verzug) in breiten Sinne selbst überlassen.
Es kommt aber auf wirkliche Kleinigkeiten an. Denn es besteht ein Unterschied,
zwischen Täter, Tatverdächtigen, Beschuldigten, oder eben unbeteiligten Dritten.
Die Auslegung (nur Kennziffer 1):
Eine Einschränkung der Grundrechte nach Art 2, 13 GG gestatten die §§102ff. Sie gelten von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ab bis zur Urteilsrechtskraft. Dabei muß der Verdächtige die Durchsuchung im weiteren Maß
dulden als der Unverdächtige (§103). [b]Voraussetzung jeder Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine bestimmte Straftat bereits begangen, nicht nur straflos vorbereitet worden ist, hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (regelt BVerG). Bei Durchsuchung nach § 102, genügt es anders als nach §103 daß aufgrund kriminalistischer Erfahrung die Vermutung besteht, daß der Zweck der Durchsuchung erreicht werden kann.
Zur bloßen Ausforschung darf die Maßnahme nicht benutzt werden.
Das alles denken sich Menschen aus, die wirklich nicht mehr bei der Sache sind.
Und was noch schlimmer ist, ist jedes einzelne Unterpunkt - also tatsächliche zureichende Anhaltspunkte, kriminalistische Erfahrung, etc.;
jeweils weiterausgelegt - und die Auslegungen erst durch Beschlüsse des BGH
und Bverfg präzisiert.
Zureichende Anhaltspunkte dafür, daß eine Straftat begangen wurde, wären dann
wohl blutiger Messer in der Hand, plötzlich hoher Geldbetrag auf dem Konto, Anzeige und Anschuldigung etc. Wenn aber kriminalistische Erfahrung vorliegt,
so kannst Du auch personenfremde Überlegungen reinziehen zum Beispiel:
um es konkret zu bezeichnen: kann es als gegenwärtige Problematik - wenn es denn alle machen und das häufig, ebenfalls in Erwägung gezogen werden.
Somit ist aber doch für uns klar belegt, daß es keinerlei Sicherheit geben kann, daß Beschlüsse sehr wohl durch Willkür, Übermüdung, Momenten der geistiger Schwäche des Richters erlassen werden können.
Wann werden diese denn aber letztendlich beiseite geschoben, spo daß Rechtssicherheit herrscht? Wenn sie konkret sind und keine Handlungsspielräume
für den Richter erlauben - doch genau diese hat er. Das deutsche Recht ist somit
klar und deutlich Auslegungssache, bei derer Begründung der Richter zwischen etlichen Bestimmungen pendeln kann.
Und da das Recht auch alt, bzw., auch veraltet sein kann, weil sich das Weltgeschehen in aller Regel schneller dreht als alles andere, ist es
leider unumgänglich, daß in der Vielzahl von Fällen auch falsch entschieden werden kann.
Weiter: um genau das zu verhindern, daß sich das Volk aufregt, oder tätig wird,
steht dem Richter zu einem X als Störer, von weiteren Verhandlungen, oder Beschwerde auszuschließen. Da die Willkür zuweilen unertäglich ist, haben unsere Juristen sich es erkämpft, Amtshaftung zu entgehen, das alles zahlt in aller Regel der Steuerzahler (die Landeskasse).
Und weiter: wenn Beschwerde ansteht, so entscheiden meistens Kollegen von Richter X ob Du nun Recht hast oder nicht.
Und somit ist belegt, daß die Allmacht die unsere Richter bei einer Portion der Selbstgefälligkeit auch nutzen ihnen den Status der Unangreifbarkeit verleiht.
Somit hat sich in der Bundesrepublik, seit etwa 500 Jahren nichts geändert.
Die Jungs die regieren die kommen und gehen, die eigentlichen Fürsten bleiben
aber immer die gleichen, denn diese können selbst entscheiden, wann sie die Richterrobe niederlegen. Kontrolle dieser Leute gibt es gar keine. Wenn Du eine Beschwerde gegen Richter X schreibst, kanst Du davon ausgehen, daß eben dieser Richter diese lesen wird. Im Prinzip ist es so, als würdest Du Dich bei dem König wegen ihm unter vier Augen beschwerden. [/b]
Als Dummerchen frage ich mich seither, warum jemals ein Adolf an die Macht kam, obwohl doch sein politisches Programm explizit strafbar war. *grübel und studier*. Dennoch wurde er mit seinem Programm zum Reichskanzler ernannt, seine Partei hatte 1932 Stimmenanteile in Nordbayern um 45%...............
Na ja - wer in diesem Land Kanzler werden will, muß zwei Voraussetzungen
erfüllen. Richterfreundlich sein, Rechtsanwalt muß er nicht sein. Deswegen
kommt es selten zu Verurteilungen von Politikern - es sit ein Kuhhandel.
Vielleicht war damals die Strafandrohung zu gering.......
Oder Adolf konnte aufgrund mangelnden IQs kein Gesetzbuch lesen......
oder 45% aller Einwohner waren eigentlich Knastbrüder.
Adolf konnte gar nichts, daß ist eigentlich der Witz - er war Maler mit lauter Stimme und fand bei 6 Millionen Menschen Gehör und bei nochmehr Menschen
die geführt werden wollten, ebenfalls Gehör. Die Deutschen sind in der Hinsicht
seit Jahren unveränderlich. Sie wollen geführt werden, sehen aber nur selten, daß die Leute da oben leider zum Teil wirklich auf Machtbesitz besessen sind.
Das war H.Kohl, daß war Strauß, auch Adenauer. Gehör verschaffen sich die Leute,
die mit der Faust in den Tisch hauen, und keiner es wagt solche Menschen
in Frage zu stellen. Das sind die einzigen Kriterien. Wenn Du auf den Tisch haust, und alle sind empört, dann kannst Du nicht Kanzler werden. Wenn Du aber auf den Tisch haust, und alle lieber schweigen, wo die Mehrzahl verwundert ist,
so kannst Du immerhin gleich 20% für sich verbuchen.
In Hamburg hat es doch funktioniert. Wobei der Schill absolut machtbesessen ist, daß hat er in dem Gerichtssaal mehrmals belegt.
Muß wohl so gewesen sein, denkt sich der Baldur
Nein: bedauere die 45% waren keine Knastbrüder. Erläuterung sehe oben.
Bedauerlicherweise kommt da immer noch der Dilletantismus der Leute:
wir haben die besten Politiker, wir haben die besten Autos, wir sind die größten, also ist der Filz da oben mindestens zu befürworten - dies gilt umso mehr, wenn plötzlich ein Einwanderer kommt, und behauptet da oben stimmt was nicht, bei uns wäre so etwas nicht möglich. Weißt Du wann man auf ihn hören wird? Wenn jeder Bürger dieses Landes mal die Justizsitten am eigenen Leibe
erfahren wird.
So zum Beispiel, wenn ich behaupte wir haben hier ganz besondere fette
Elemente ganz oben, die den Rechtsstaat und die Freiheit einschränken, so
sagt sich jeder - ach der spinnt doch. Ein Blick auf sein Land und man weiß
was los ist.
Ernst beiseite, ich fürchte, daß so manche Lästerei mittlerweile unter- und nicht übertreibt, und daß die wüsten Szenarien einer totalitären Zukunft wahrscheinlicher sind als wir in unseren Nächten alpträumen.....
Na ja - davon muß man ausgehen, wenn man sich solche Politiker wählt und ihnen derartige Spielräume erlaubt, daß sie die Kontrolle der Gesetzesgebung
vernachlässigen und bei eventuellen Verstößen, einfach neue Regelungen basteln.
...vielleicht ist jemand hier, der mal in Bautzen saß, er könnte uns ein paar Tips geben, damit wir uns darauf einstellen können, was uns bevorsteht.
Das kann man schon in Geschichtsbüchern nachlesen. Damit will ich nicht unterstellen, daß wir zu Hitlerszeiten zurückkommen. Denn der Zorn des Volkes
der gegen alte Weimarer erwacht ist ist nicht etwa das erste Mal, daß
gegen alle moralische Sitten verstoßen wurde. Dies gab es schon in den Jahren
so um die 1400. Wenn ein Gefangener nicht reden wollte, oder ein Haßobjekt war,
so hat man ihm fertig gemacht.
Das wird der Staat so oder so einleiten, denn es liegt in der Natur, im Notfall
zur Beugung zu zwingen. Mit allen Mitteln. Das kennen alle Völker.
SchlauFuchs, Du kannst nicht mehr ändern, daß es stattfand, aber Du kannst daraus lernen und Deinen Lebensweg so ändern, daß Euch so ein Übergriff nie mehr betreffen wird. Irgendwann mal wirst Du dann zurückblicken und den Beamten dankbar sein, daß Sie Dir den nötigen Kick ins Gekröse gegeben haben, um über Deine Schlapphut-Schatten zu springen und ein Leben in Freiheit gefunden zu haben, wenn auch fern des Staates, der zur Zeit in unserer Heimat herrscht.......
Ja - also mir hat es auch einen Kick gegeben, aber ich folge dann doch lieber meinem Freiheitsdenken für alle. Da erkennt man auch irgendwann, daß manche Dinge in einem Menschen nie sterben und ich denke, eben das Freiheitbestreben das sollte den Deutschen, aber in Ihrer Heimat viel wichtiger sein. Abhauen kann man immer, doch damit hat sich leider nichts getan.
[i]Macht die Leute die Euch umgeben, auf diese zwei Durchsuchungen aufmerksam.
Beide sind absurd, und beide verstoßen gegen primiäre Rechte der Menschen. Bei Schlaufuchs gegen Meinungsfreiheit, bei mir - wegen Kontaktfreudigkeit.
Früher waren wie frei, dann verdächtigt, und seit Schilys Ermittlungsverfahrens
ohne Anfangsverdacht - sind wir alle beschuldigt.
Das nächste was noch kommt: Wir sind verurteilte Täter von Geburt an, müssen uns selbst Rechtsanwälte sein, und unseres Ziel wird dann, die Verbrechen, für die wir verurteilt sind gerade zustehen und durch besondere Taten sauberen Register zu haben.
Und das schreibe ich, während auf der Euromünze bereits auch steht:
Einigkeit und Recht und Freiheit. Hoffentlich sind es eben nicht die Werte, an denen, wie so manche Politiker meinen, Europa genesen soll.
Bei uns sollte es ersetzt werden:
Gerechtigkeit und Zurechnungsfähigkeit und Freiheit ;)
Gruß.
Gruß
<center>
<HR>
</center> |
Hallo, Turon,
das war Dein wichtigster Satz.
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man mit Dir Schlitten fährt, wenn Du Dich nicht im Moment der Auseinandersetzung auskennst.
Ist mir zwar nicht strafrechtlich, nur steuerrechtlich passiert, aber wenn Du nicht selber die Tragweite jeder Fangfrage ermessen kannst, hast Du ein Problem.
Insofern müssen wir demnächst wohl alle den Kommentar zu den Polizeiaufgabengesetzen und der Strafprozeßordnung auswendig kennen.
Es hilft uns zwar nicht gegen die Willkür, aber bremst die Eiferer etwas in ihrem Überschwang der Machtausübung.
Jemand, der seine paar jämmerlichen Rechte wenigstens kennt, kann auch auf Verfahrensfehler etc. achten, usw., was dazu führt, etwas mehr am Teppich zu bleiben, als bei ausglieferten Sachunkundigen.
Wenn man gegen jemanden was inszenieren will, ist das doch total einfach, man schmeißt ein Papierchen mit Stoff drin in die Ecke und behauptet, es sei deins..........
beweise mal, daß es den Pumuckl nicht gibt.
Da man die Beweislasten de facto umgekehrt hat, haben wir DDR-Zustände, jeder ist verdächtig, der nicht aus gewissen Gründen als unverdächtig zu gelten hat.
Ich habe mal versucht, meine angeblichen Rechte gegen die Bundeswehr-Einziehung zu wahren, und was herauskam, was so ein Kasperltheater von Hohn und Verarsche, daß ich damals schon den Entschluß gefaßt habe, dem Irrsinn den Rücken zu kehren, sobald möglich.
Es kamen noch etliche Erfahrungen dazu, auch ein paar Verhandlungen, denen ich beiwohnen durfte.
Wenn Theo Stuss einen zweiten Loius de Funes gefunden hat, engagiere ich den sofort auch für meine Verfilmungen. Nur, glauben würde es eh keiner, da ist Semmeling ein Klacks.
Beste Grüße vom Baldur
<center>
<HR>
</center> |
>Hallo, Turon,
>das war Dein wichtigster Satz.
Hi Baldur: nun diesen Satz sehe ich nicht als den wichtigsten Satz ein.
80 Millionen Anwälte, sind 80 Millionen Menschen, die es verstehen sowohl anzugreifen wie auch Straftaten zu verüben und diese zu vertuschen.
Schau mal genau nach - nach oben! Über die Hälfte der Politiker sind Anwälte.
Sie machen die Gesetze - nicht wir! Zu denen muß man solange latschen, bis sie am Tage nichts anderes machen als unzufriedene Bürger anzuhören.
Wenn Ihr den Staat als Feind versteht und Angst habt aufzumucken, so verkennt
Ihr eigene Kraft - das gibt dem Besatzer erst so richtig das Gefühl straflos zu sein. Mit dem heutigen Tag ist das doch bewiesen.
Wir müssen nicht Anwälte sein, wir als Volk müssen das Recht machen, denn letztendlich heißt es: im Namen des Volkes. Nicht anders.
>Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man mit Dir Schlitten fährt, wenn Du Dich nicht im Moment der Auseinandersetzung auskennst.
Das ist richtig, denn Anwälte verstehen sich prima mit Richtern wie auch mit Staatsanwälten. Wenn jedoch Jemand davon ausgeht, er habe Recht und dafür reicht einfach nur ein Anwalt - tja - vielleicht war das mal so.
>Ist mir zwar nicht strafrechtlich, nur steuerrechtlich passiert, aber wenn Du nicht selber die Tragweite jeder Fangfrage ermessen kannst, hast Du ein Problem.
Korrekt - Du weißt nicht eben wann der Staatsanwalt und der Richter Fangfragen stellt.
>Insofern müssen wir demnächst wohl alle den Kommentar zu den Polizeiaufgabengesetzen und der Strafprozeßordnung auswendig kennen.
Polizeiaufgaben zu kennen nützt Dir nichts, wenn die Jungs alleine da sind
und Faxen machen. Du stehst immer mit den Rücken zur Wand.
>Es hilft uns zwar nicht gegen die Willkür, aber bremst die Eiferer etwas in ihrem Überschwang der Machtausübung.
Gegen die Willkür muß die Masse ankämpfen, nicht ein Einzelner.
Bei heutigen Sitten - ist es besser, wenn das Volk anfängt die da zu verspotten, Humor und Witz ist noch erlaubt.
>Jemand, der seine paar jämmerlichen Rechte wenigstens kennt, kann auch auf Verfahrensfehler etc. achten, usw., was dazu führt, etwas mehr am Teppich zu bleiben, als bei ausglieferten Sachunkundigen.
Doch leider ist es auch so, daß mittlerweile man davon ausgeht, daß
Du Deine Rechte kennst. Wenn Du ausgelieferten Sachunkundigen als Vetreter hast,
so unterhält sich der Richter mit Dir nicht,ist der Unkundige nicht da -
so ist man schuldig.
>Wenn man gegen jemanden was inszenieren will, ist das doch total einfach, man schmeißt ein Papierchen mit Stoff drin in die Ecke und behauptet, es sei deins..........
Könnte bei mir so gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hat nicht mal die Authentität der Mail geprüft. Also kannst Du auch von der Telefonzelle bei Drogenhändler anrufen - und einen beliebigen Namen nennen.
>beweise mal, daß es den Pumuckl nicht gibt.
Die Mailadresse existiert nicht, oder nicht mehr, in der man meine Adresse
fand. So einfach ist das. Es wurde nicht mal geprüft.
>Da man die Beweislasten de facto umgekehrt hat, haben wir DDR-Zustände, jeder ist verdächtig, der nicht aus gewissen Gründen als unverdächtig zu gelten hat.
Das bringst auf den Punkt. Ich verstehe auch nicht so ganz warum die Bundesrepublik die DDR eingleiderte. Eigentlich ist es umgekehrt.
>Ich habe mal versucht, meine angeblichen Rechte gegen die Bundeswehr-Einziehung zu wahren, und was herauskam, was so ein Kasperltheater von Hohn und Verarsche, daß ich damals schon den Entschluß gefaßt habe, dem Irrsinn den Rücken zu kehren, sobald möglich.
Kann ich verstehen.
Es kamen noch etliche Erfahrungen dazu, auch ein paar Verhandlungen, denen ich beiwohnen durfte. Wenn Theo Stuss einen zweiten Loius de Funes gefunden hat, engagiere ich den sofort auch für meine Verfilmungen. Nur, glauben würde es eh keiner, da ist Semmeling ein Klacks.
O doch - glauben tun es viele, doch es wird lediglich zur Kenntnis genommen.
>Beste Grüße vom Baldur
Auch von mir.
P.S.: daß mit Strafrecht ist in übrigen so eine Sache. Es ist einer der umfangreichsten Gebiete schlechthin. Doch es nützt nichts:
einer der groben Vorschriften des Strafrechts lautet:"genügt ein gerichtlicher Beschluß den mindestens Kriterien der Rechtsstaatlichkeitsprinzips (oder wie sich das nennt), so lautet die Devise - dann ist er auf Beschwerde hin aufzuheben.
1) Durchsuchungsbeschluß muß richtig aufgefaßt sein. Ein Objekt zu Beschlagnahme anzuordnen der unpräzise dargestellt wird - zum Beispiel lapidar -
Dinge, Werkzeuge oder auch sonstiges - ist zu wenig und verstößt gegen das
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So eine Bezeichnung stellt einen anfechtbaren
fundamentalen Mangel dar.
2) Zeitpunkt der Strafhandlung ist zu benennen.
3) Eine"Heilung" der Mängel im Beschwerdeverfahren darf es nicht geben.
4) Insofern die Richter das anwendbare Recht verkennen (sowas solls tatsächlich geben), auf hauchdünner Basis Verstöße gegen das Grundgesetz anordnen, sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen, oder gar 30 Jahre alte Strafsachen
aufrollen, sollen nach BGH der Willkürskontrolle unterzogen werden.
Das wichtigste ist: stehen die Indizien klar dafür, daß der Richter
selbst gegen eine Gesetz verstoßen hat - so eröffnet es dem Rechtsweg auch.
Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung - an den Oberstaatsanwalt abschicken, insofern schwerwiegende Verstöße vorliegen, die dringenden Tatverdacht begründen Suspendierung von Dienst beauftragen. Am besten -
wenn der Richter in sagen wir Frankfurt sitzt, die Sache dem Oberstaatsanwalt nach Würzburg schicken. Der Grund: auch wenn die Fakten ausreichen um zu ermitteln, so ist es auszugehen, daß gar kein Verfahren eröffnet wird.
In 9 von 10 Fällen ist das so. Und in 9 von 10 Fällen bei Ermittlungen kommt es
derzeit zur Anklage und in 9 von 10 Fällen wird der Richter verurteilt.
Rechtsbeugung ist aber eine sehr schwerwiegende Straftat. Der Richter
der natürlich gesetzeskündig ist, kann zu einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren verurteilt werden.
Da wir ja alle verdächtigen sind Strafanzeigen kostenlos auch anonym möglich,
doch wenn man sicher gehen will, das ermittelt wird, soll man sich die Nummer der Akte aushändigen lassen.
Ermittelt der Staatsanwalt nicht, so ist davon auszugehen, daß Strafvereitelung vorliegt.
Für alle die wollen. In übrigen: man kann auch irgendwann, wen die Akte voll wird, die Strafanzeige zurückziehen - so ist man nicht der Kläger - das Verfahren läuft dann sowieso weiter, der Kläger ist dann aber der Staat.
Gruß.
<center>
<HR>
</center> |