wasil
06.02.2002, 09:05 |
Gogos verkaufen oder verschenken oder wie????Thread gesperrt |
Hallo Freunde
1. Oldi darf die Gogos nicht verschenken weil, er sonst zusätzliche Geldmenge erzeugt und dadurch Inflation die Folge ist. ( Davon abgesehen, wer sollen die glücklichen Beschenkten sein? )
2. Oldie darf die Gogos nicht verkaufen, weil er sich sonst unrechtmässig bereichert. ( Falschgeld, Betrug, Knast ( Davon abgesehen, wenn jemand Geld hat um Gogos zu kaufen braucht er auch keine Gogos)
Dritter Weg: Ich bitte um Vorschläge
Gruss Wasil
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Campo
06.02.2002, 11:28
@ wasil
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Re: Gogos verkaufen oder verschenken oder wie???? |
>Hallo Freunde
>1. Oldi darf die Gogos nicht verschenken weil, er sonst zusätzliche Geldmenge erzeugt und dadurch Inflation die Folge ist. ( Davon abgesehen, wer sollen die glücklichen Beschenkten sein? )
>2. Oldie darf die Gogos nicht verkaufen, weil er sich sonst unrechtmässig bereichert. ( Falschgeld, Betrug, Knast ( Davon abgesehen, wenn jemand Geld hat um Gogos zu kaufen braucht er auch keine Gogos)
>Dritter Weg: Ich bitte um Vorschläge
Hallo wasil,
aber soweit sollte doch Oldys Gogo-Konzeption hier durchgedrungen sein, dass man weiß, dass Oldy seine Gogos weder verschenkt, noch verkauft. Seine Kaufleute-Allianz-Mitglieder tauschen Dollars in Gogos um. Die jeweiligen Eigner der Gogos sind somit Eigner der hinterlegten Dollars und können sie jederzeit in Dollars tauschen, allerdings mit einem Abschlag von 5 %). Ob Oldy (als - legitimierter - Vewalter der Allianz) diese Dollars dann festverzinslich anlegt (oder sonstwie verleiht - vieleicht in der Region investiert), weiß ich auch nicht. Ist womöglich auch noch gar nicht entschieden.
Wenn Oldy die Dollars im Tresor beläßt, kann von Inflation ja nicht die Rede sein; die Geldmenge erhöht sich ja nicht. Im gleichen Maße wie Dollars stillgelegt werden, werden Gogos aktiviert.
Sollte Oldy die Dollars in der Region investieren, erhöht sich in der Tat die Geldmenge. Ob diese erhöhte Geldmenge dann überhaupt einen meßbaren Inflationsimpuls auslöst, wage ich doch anzuzweifeln. Es kann auch sein, dass genau in dem Rahmen, wie Gogos benutzt werden (Erhöhung der ULG) Dollars weniger genutzt werden (Senkung der ULG). Es dauert noch eine Weile, bis die Gogos den kanadischen Warenkorb aushebeln ;-).
Und ob nun die erhöhte Umlaufsgeschwindigkeit der Gogos einen Inflationsimpuls auslöst, glaube ich auch nicht. Solche"Schumi-Gogos", wie Oldy hofft, werden es wohl nicht: Etwas weniger rasant wird es schon ablaufen ;-).
Also: Verschenken der Gogos entfällt! Wenn auch Oldy tatsächlich mal im Eifer der Diskussion getextet hat:"...man kann sie auch verschenken" - Jedenfalls wies dottore ihn auf diese Passage hin. Was Oldy wohl eher dabei im Hinterkopf hatte, ist, dass man die Gogos auch so konzipieren kann, dass ein Umtausch in Dollars nicht nötig ist. Man könnte es folgendermaßen gestalten: Solvente Kaufleute oder Dienstleister erhalten Gogos gegen Quittung, vereinbaren gleichzeitig vertragsrechtlich jederzeit Leistungen zum vereinbarten Wert zu liefern(durch ein Schild"Ich nehme Gogos an"). Ein Ausstieg aus der Chose ist jederzeit möglich, indem man die Annahme der Gogos verweigert und das Schild abhängt. Dann greift der Vertrag und man muß die Gogos - wie quittiert - wieder rausrücken. Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit. Wer wieviel bekommt, ist nicht so erheblich; dazu sind die Summen zu gering. Schließlich handelt es sich nicht um eine Schenkung, sondern nur um einen zinslosen Kredit; und das auch nur für den, der in seiner Gogobarkasse deutlich weniger Gogos hält, als an ihm"emittiert" worden ist.
Unter Umständen ist eine solche Konzeption vielleicht sinnvoller. Die Hemmschwelle bei der Gogoausgabe - knallharte Dollars für Gogos hinzulegen ist nicht ganz ohne... Versprechen kann man viel, aber wenns drauf ankommt, Butter bei die Fische zu tun (wi de Norddeutsche secht) siehts oft schon anders aus.
Und zum Thema: Gogos"verkaufen" - Dies ist in der Tat absurd! Der Kauf ist ein Vertrag; nach Bezahlung ist Vertragsschluss: Ware gekauft wie besehen. Ohne weitere Rücknahmeverplichtung! Sowas wäre wirklich ein fantastischer Clou - wenn das jemand gelänge, Gogozettel gegen Dollars zu verkaufen, so könnte er auch gleich in der Versicherungsbranche anheuern - da gäbs mit einem solchen Talent noch mehr zu verdienen.
Gruß
Campo
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dottore
06.02.2002, 13:24
@ Campo
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Re: Versuch's mit ganz simpler Buchhaltung, Danke! |
Hi,
>Man könnte es folgendermaßen gestalten: Solvente Kaufleute oder Dienstleister erhalten Gogos gegen Quittung,
Was steht auf der Quittung?"Habe 100 Gogos erhalten"? Die Quittung hat der Emittent. Die Gogos der Kaufmann.
Wie verbucht er jetzt die Gogos? Offenbar nicht. Denn er könnte auch 100 Tannenzapfen als"erhalten" quittieren und sie hinters Haus legen.
>vereinbaren gleichzeitig vertragsrechtlich jederzeit Leistungen zum vereinbarten Wert zu liefern(durch ein Schild"Ich nehme Gogos an").
Der mit dem Schild hat die 100 Gogos. Jetzt nimmt er weitere 100 Gogos an. Diesmal nicht gegen Quittung, sondern gegen die Abgabe von Leistungen (Waren).
Er bucht nun aktiv 100 Waren ab? Wie bucht er die 100 Gogos, der er zusätzlich zu den ersten 100 Gogos erhalten hat?
Wenn mit 100 - warum verbucht er die ersten 100 nicht auch mit 100? Wenn mit Null, hat er Waren im Wert von 100 abgegeben und ergo einen Verlust.
Was macht er mit den 200 Gogos, die er hat und von denen er entweder alle verbucht, dann hat er Waren minus 100 und 200 Gogos (die ersten gegen Quittung plus 100 und die zweiten als Ersatz der 100 Waren, die bei ihm abgegangen sind).
Also hat er einen Gewinn von 100 (die ersten 100 Gogos werden"aktiviert").
Bucht er die 200 Gogos als 200 aktiv, dann kann er mit 200 Gogos beim nächsten Kaufmann einkaufen.
Bei dem verschwinden 200 Waren. Entweder er verbucht statt der aktiv 200 verschwundenen Waren jetzt 200 Gogos, seine Bilanz bleibt gleich. Oder er verbucht die 200 Gogos nicht. Dann hat er 200 Waren weniger aktiv (= Verlust).
Also entweder alle Gogos (gegen Quittung an diverse Kaufleute vergeben) werden sofort aktiv verbucht, dann haben alle Kaufleute die je 100 Gogos erhalten haben, um 100 längere Aktivseite = Gewinn von je 100.
Oder die Gogos werden sämtlich nicht verbucht. Dann hat jeder Kaufmann, der 100 Ware gegen 100 Gogos abgegeben hat, einen Verlust. Egal, ob er noch weitere"quittierte" Gogos hat.
Ich hatte dies schon gestern dargestellt.
>Ein Ausstieg aus der Chose ist jederzeit möglich, indem man die Annahme der Gogos verweigert und das Schild abhängt.
Wenn jemand die Annahme von Gogos verweigert, kann es sich nur um die Annahme zusätzlicher Gogos handeln. Da er per Schildraushängen Waren gegen Gogos abgegeben hat, hat er einen Verlust in Höhe der Gogos, die bei ihm liegen, denn er hat Waren an einen anderen gegen Gogos abgegeben.
Erstbestand lassen wir aus, denn mit Gogos, die sowieso schon bei mir liegen, muss ich nicht bei mir selbst einkaufen, da ich jederzeit Waren zum Selbstverbrauch aus dem Lager nehmen kann, was automatisch zur Minderung des Warenbestandes und ergo zum Verlust führt.
>Dann greift der Vertrag und man muß die Gogos - wie quittiert - wieder rausrücken.
Warum hat er sie sich dann überhaupt gegen Quittung aushändigen lassen?
Entweder er gibt die 100 Gogos zurück, die er bei Erstzuteilung bekommen hat. Oder er gibt 200 Gogos zurück, 100 gegen die er Waren abgegeben hat und 100 aus der Erstzuteilung. Die 200 kann er aber nicht zurückgeben, da er nur 100 zurückgeben darf (Quittung).
Also bleibt er beim Schildabnehmen auf 100 Gogos sitzen, die identisch seinem Warenabgang sind.
Das Problem liegt immer in der Verbuchung der Gogos.
Entweder sie werden sofort zusätzlich verbucht (Kassa), dann sind sie zusätzliches Geld. Oder sie werden von vorneherein nicht verbucht, dann können sie auch niemals im Nachhinein verbucht werden.
Dann bleiben immer einer oder mehrere Kaufleute übrig, deren Warenlager sich vermindert hat. Es ist unmöglich, dass alle Kaufleute gleichzeitig Warenabgang und Warenzugang haben.
So etwas soll zwar mit Hilfe der ULG erzwungen werden. Aber zur Erzielung der optimalen = maximalen ULG müssten sich alle Kaufleute im Kreis herum aufstellen und auf Kommando alle gleichzeitig Waren abgeben und Waren entgegen nehmen. Sonst hätte einer von ihnen oder mehrere einen Verlust (Ware abgegangen, aber noch nicht - in anderer Form zum genau gleichen Wert - zurückgekehrt).
Wenn man das konstruieren könnte, würde man ohnehin keine Gogos brauchen. Wozu denn? Alles fände sowieso gleichzeitig Statt und zwar als Warenrundumblitztausch.
Außerdem wäre das Ergebnis der Übung null. Denn jeder Kaufmann hätte zwar andere Waren und hätte - da alle Waren gleich bewertet wären - die gleiche Aktivseite. Dann würde aus dem bisherigen Zuckerkaufmann ein Mehlkaufmann und umgekehrt. Damit ändert sich überhaupt nichts außer der Berufsbezeichnung.
>Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit.
Du kannst ein Lager nur beim Lagerhalter aktiv verbuchen, das gilt auch für ein verpfändetes Lager. Du kannst das Pfand (in diesem Fall die Gogos als Pfandscheine) nicht beim Inhaber des Pfandscheins noch einmal aktiv verbuchen.
Selbst wenn Du das Lager, weil verpfändet, wertberichtigst und ergo die 100 Pfandschein passiv buchst, kommst Du aus der Nummer nicht heraus, da jede zusätzliche Passivbuchung immer ein Verlust ist.
Vorher:
100 Lager aktiv, 100 Kapital passiv.
Jetzt 100 Lager (verpfändet) aktiv, 100 Kapital plus (!) 100 Pfandauslieferungsverpflichtung, oder Rückstellung dafür, alias Gogos, die auf Dich zukommen könnten.
Aktiv: 100
Passiv: 200
Verlust (immer aktiv verbucht!) = 100.
Die Sache scheitert also an der Buchhaltung. Und die ändert sich niemals, egal ob's Gogos gibt oder nicht.
Gruß
d.
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dottore
06.02.2002, 13:27
@ Campo
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Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke |
Hi,
>Man könnte es folgendermaßen gestalten: Solvente Kaufleute oder Dienstleister erhalten Gogos gegen Quittung,
Was steht auf der Quittung?"Habe 100 Gogos erhalten"? Die Quittung hat der Emittent. Die Gogos der Kaufmann.
Wie verbucht er jetzt die Gogos? Offenbar nicht. Denn er könnte auch 100 Tannenzapfen als"erhalten" quittieren und sie hinters Haus legen.
>vereinbaren gleichzeitig vertragsrechtlich jederzeit Leistungen zum vereinbarten Wert zu liefern(durch ein Schild"Ich nehme Gogos an").
Der mit dem Schild hat die 100 Gogos. Jetzt nimmt er weitere 100 Gogos an. Diesmal nicht gegen Quittung, sondern gegen die Abgabe von Leistungen (Waren).
Er bucht nun aktiv 100 Waren ab? Wie bucht er die 100 Gogos, der er zusätzlich zu den ersten 100 Gogos erhalten hat?
Wenn mit 100 - warum verbucht er die ersten 100 nicht auch mit 100? Wenn mit Null, hat er Waren im Wert von 100 abgegeben und ergo einen Verlust.
Was macht er mit den 200 Gogos, die er hat und von denen er entweder alle verbucht, dann hat er Waren minus 100 und 200 Gogos (die ersten gegen Quittung plus 100 und die zweiten als Ersatz der 100 Waren, die bei ihm abgegangen sind).
Also hat er einen Gewinn von 100 (die ersten 100 Gogos werden"aktiviert").
Bucht er die 200 Gogos als 200 aktiv, dann kann er mit 200 Gogos beim nächsten Kaufmann einkaufen.
Bei dem verschwinden 200 Waren. Entweder er verbucht statt der aktiv 200 verschwundenen Waren jetzt 200 Gogos, seine Bilanz bleibt gleich. Oder er verbucht die 200 Gogos nicht. Dann hat er 200 Waren weniger aktiv (= Verlust).
Also entweder alle Gogos (gegen Quittung an diverse Kaufleute vergeben) werden sofort aktiv verbucht, dann haben alle Kaufleute die je 100 Gogos erhalten haben, um 100 längere Aktivseite = Gewinn von je 100.
Oder die Gogos werden sämtlich nicht verbucht. Dann hat jeder Kaufmann, der 100 Ware gegen 100 Gogos abgegeben hat, einen Verlust. Egal, ob er noch weitere"quittierte" Gogos hat.
Ich hatte dies schon gestern dargestellt.
>Ein Ausstieg aus der Chose ist jederzeit möglich, indem man die Annahme der Gogos verweigert und das Schild abhängt.
Wenn jemand die Annahme von Gogos verweigert, kann es sich nur um die Annahme zusätzlicher Gogos handeln. Da er per Schildraushängen Waren gegen Gogos abgegeben hat, hat er einen Verlust in Höhe der Gogos, die bei ihm liegen, denn er hat Waren an einen anderen gegen Gogos abgegeben.
Erstbestand lassen wir aus, denn mit Gogos, die sowieso schon bei mir liegen, muss ich nicht bei mir selbst einkaufen, da ich jederzeit Waren zum Selbstverbrauch aus dem Lager nehmen kann, was automatisch zur Minderung des Warenbestandes und ergo zum Verlust führt.
>Dann greift der Vertrag und man muß die Gogos - wie quittiert - wieder rausrücken.
Warum hat er sie sich dann überhaupt gegen Quittung aushändigen lassen?
Entweder er gibt die 100 Gogos zurück, die er bei Erstzuteilung bekommen hat. Oder er gibt 200 Gogos zurück, 100 gegen die er Waren abgegeben hat und 100 aus der Erstzuteilung. Die 200 kann er aber nicht zurückgeben, da er nur 100 zurückgeben darf (Quittung).
Also bleibt er beim Schildabnehmen auf 100 Gogos sitzen, die identisch seinem Warenabgang sind.
Das Problem liegt immer in der Verbuchung der Gogos.
Entweder sie werden sofort zusätzlich verbucht (Kassa), dann sind sie zusätzliches Geld. Oder sie werden von vorneherein nicht verbucht, dann können sie auch niemals im Nachhinein verbucht werden.
Dann bleiben immer einer oder mehrere Kaufleute übrig, deren Warenlager sich vermindert hat. Es ist unmöglich, dass alle Kaufleute gleichzeitig Warenabgang und Warenzugang haben.
So etwas soll zwar mit Hilfe der ULG erzwungen werden. Aber zur Erzielung der optimalen = maximalen ULG müssten sich alle Kaufleute im Kreis herum aufstellen und auf Kommando alle gleichzeitig Waren abgeben und Waren entgegen nehmen. Sonst hätte einer von ihnen oder mehrere einen Verlust (Ware abgegangen, aber noch nicht - in anderer Form zum genau gleichen Wert - zurückgekehrt).
Wenn man das konstruieren könnte, würde man ohnehin keine Gogos brauchen. Wozu denn? Alles fände sowieso gleichzeitig Statt und zwar als Warenrundumblitztausch.
Außerdem wäre das Ergebnis der Übung null. Denn jeder Kaufmann hätte zwar andere Waren und hätte - da alle Waren gleich bewertet wären - die gleiche Aktivseite. Dann würde aus dem bisherigen Zuckerkaufmann ein Mehlkaufmann und umgekehrt. Damit ändert sich überhaupt nichts außer der Berufsbezeichnung.
>Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit.
Du kannst ein Lager nur beim Lagerhalter aktiv verbuchen, das gilt auch für ein verpfändetes Lager. Du kannst das Pfand (in diesem Fall die Gogos als Pfandscheine) nicht beim Inhaber des Pfandscheins noch einmal aktiv verbuchen.
Selbst wenn Du das Lager, weil verpfändet, wertberichtigst und ergo die 100 Pfandschein passiv buchst, kommst Du aus der Nummer nicht heraus, da jede zusätzliche Passivbuchung immer ein Verlust ist.
Vorher:
100 Lager aktiv, 100 Kapital passiv.
Jetzt 100 Lager (verpfändet) aktiv, 100 Kapital plus (!) 100 Pfandauslieferungsverpflichtung, oder Rückstellung dafür, alias Gogos, die auf Dich zukommen könnten.
Aktiv: 100
Passiv: 200
Verlust (immer aktiv verbucht!) = 100.
Die Sache scheitert also an der Buchhaltung. Und die ändert sich niemals, egal ob's Gogos gibt oder nicht.
Gruß
d.
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Campo
06.02.2002, 17:26
@ dottore
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Re: Gogos scheitern an der Buchhaltung, Danke |
Hi,
>>Man könnte es folgendermaßen gestalten: Solvente Kaufleute oder Dienstleister erhalten Gogos gegen Quittung,
>Was steht auf der Quittung?"Habe 100 Gogos erhalten"? Die Quittung hat der Emittent. Die Gogos der Kaufmann.
€€€Ja! Näheres (im Vertragstext) könnte sein:"Der Unterzeichner bestätigt den Empfang von 100 Gogos und erklärt, dass er jedem Überbringer von Gogos Leistungen zu liefern bereit ist. Ein Gogos entspricht dabei 2,20 $. Der Unterzeichner hat das Recht, die Leistungslieferung gegen Gogos dann zu verweigern, wenn er im Eigentum von Gogos ist, und zwar mindestens in Höhe der empfangenen und quittierten Gogos. Sollte er nicht in der Lage sein, Leistungen zu liefern und auch keine Gogos haben, so hat er eine Schuld in Dollar gemäß des Kurses"
Wo siehst Du da ein Problem?
>Wie verbucht er jetzt die Gogos? Offenbar nicht. Denn er könnte auch 100 Tannenzapfen als"erhalten" quittieren und sie hinters Haus legen.
€€€Natürlich bucht ein Kaufmann da nix. Warum sollte er? Ã-konomisch ist doch nix passiert! Genausogut könnte er in den Wald gehen, Tannenzapfen sammeln, diese ins Ladenregal stellen und mit 5 Dollar etikettieren. Bis hierhin gibt es nix zu buchen. Erst wenn jemand die Tannenzapfen kauft, gibt es was zu buchen: Rohwareneinsatz = 0; Benzinkosten für die Fahrt in den Wald, Kasseneinnahme gegen Warenverkauf, Differenz ist Gewinn. Ist doch ganz einfach.
>>vereinbaren gleichzeitig vertragsrechtlich jederzeit Leistungen zum vereinbarten Wert zu liefern(durch ein Schild"Ich nehme Gogos an").
>Der mit dem Schild hat die 100 Gogos. Jetzt nimmt er weitere 100 Gogos an. Diesmal nicht gegen Quittung, sondern gegen die Abgabe von Leistungen (Waren).
>Er bucht nun aktiv 100 Waren ab? Wie bucht er die 100 Gogos, der er zusätzlich zu den ersten 100 Gogos erhalten hat?
€€€Logo! Die zweiten 100 Gogos müssen gebucht werden! Was meinst Du denn, wie Kaufleute, die Mitglied in einem Tauschring sind, ihre eingenommenen Verrechnungseinheiten buchen? Gebucht und versteuert wird in Euro oder Dollar! Eine Einnahme von 100 Gogos wird daher zu einer Einnahme von 220 Dollar in der Buchführung. Das ist die gleiche Buchung, wie wenn ein Freund von Dir, dem Du etwas schuldig bist (wegen einer Gefäligkeit), sich in Deinem Laden etwas aussuchen darf. Da fließt auch kein Geld, trotzdem mußt Du in Euro buchen!
>Wenn mit 100 - warum verbucht er die ersten 100 nicht auch mit 100? Wenn mit Null, hat er Waren im Wert von 100 abgegeben und ergo einen Verlust.
>Was macht er mit den 200 Gogos, die er hat und von denen er entweder alle verbucht, dann hat er Waren minus 100 und 200 Gogos (die ersten gegen Quittung plus 100 und die zweiten als Ersatz der 100 Waren, die bei ihm abgegangen sind).
>Also hat er einen Gewinn von 100 (die ersten 100 Gogos werden"aktiviert").
>Bucht er die 200 Gogos als 200 aktiv, dann kann er mit 200 Gogos beim nächsten Kaufmann einkaufen.
€€€die ersten 100 Gogos sind buchungsmäßig bei Erhalt gegen Quittung völlig irrelevant. Kauft er selbst mit diesen ein, so hatte ich da eher an einen Privateinkauf gedacht, der nicht gebucht wird. Aber es geht auch geschäftsmäßig: Rohware erhalten für 220 Dollar, aber bezahlt mit 100 Gogos. Gebucht wird aber Bezahlung mit 220 Dollar. Diese Dollar sind jetzt zuviel in der Kasse und können daher rausgenommen werden ohne Buchung. Dies ist nichts weiter als wie eine private Kreditnahme für kurze Zeit - bis der nächste mit Gogos ankommt und man wieder Leistung liefern muß.
>Bei dem verschwinden 200 Waren. Entweder er verbucht statt der aktiv 200 verschwundenen Waren jetzt 200 Gogos, seine Bilanz bleibt gleich. Oder er verbucht die 200 Gogos nicht. Dann hat er 200 Waren weniger aktiv (= Verlust).
>Also entweder alle Gogos (gegen Quittung an diverse Kaufleute vergeben) werden sofort aktiv verbucht, dann haben alle Kaufleute die je 100 Gogos erhalten haben, um 100 längere Aktivseite = Gewinn von je 100.
>Oder die Gogos werden sämtlich nicht verbucht. Dann hat jeder Kaufmann, der 100 Ware gegen 100 Gogos abgegeben hat, einen Verlust. Egal, ob er noch weitere"quittierte" Gogos hat.
>Ich hatte dies schon gestern dargestellt.
€€€ Das müßte so weit geklärt sein. So ganz verstehe ich die völlig unnötige Verkomplizierung dieser Angelegenheit nicht.
>>Ein Ausstieg aus der Chose ist jederzeit möglich, indem man die Annahme der Gogos verweigert und das Schild abhängt.
>Wenn jemand die Annahme von Gogos verweigert, kann es sich nur um die Annahme zusätzlicher Gogos handeln. Da er per Schildraushängen Waren gegen Gogos abgegeben hat, hat er einen Verlust in Höhe der Gogos, die bei ihm liegen, denn er hat Waren an einen anderen gegen Gogos abgegeben.
€€€ Richtig!
>Erstbestand lassen wir aus, denn mit Gogos, die sowieso schon bei mir liegen, muss ich nicht bei mir selbst einkaufen, da ich jederzeit Waren zum Selbstverbrauch aus dem Lager nehmen kann, was automatisch zur Minderung des Warenbestandes und ergo zum Verlust führt.
>>Dann greift der Vertrag und man muß die Gogos - wie quittiert - wieder rausrücken.
>Warum hat er sie sich dann überhaupt gegen Quittung aushändigen lassen?
>Entweder er gibt die 100 Gogos zurück, die er bei Erstzuteilung bekommen hat. Oder er gibt 200 Gogos zurück, 100 gegen die er Waren abgegeben hat und 100 aus der Erstzuteilung. Die 200 kann er aber nicht zurückgeben, da er nur 100 zurückgeben darf (Quittung).
>Also bleibt er beim Schildabnehmen auf 100 Gogos sitzen, die identisch seinem Warenabgang sind.
€€€Nein. Er bleibt auf den Gogos nicht sitzen. Er hat mit diesen zusätzlichen Gogos (nach Ablieferung der 100 Gogos Erstausstattung) eine Forderung an alle die Kaufleute, die logischerweise aus dem Vertrag nicht rauskommen, weil sie zuwenig Gogos haben.
viele Grüße
Campo
>Das Problem liegt immer in der Verbuchung der Gogos.
>Entweder sie werden sofort zusätzlich verbucht (Kassa), dann sind sie zusätzliches Geld. Oder sie werden von vorneherein nicht verbucht, dann können sie auch niemals im Nachhinein verbucht werden.
>Dann bleiben immer einer oder mehrere Kaufleute übrig, deren Warenlager sich vermindert hat. Es ist unmöglich, dass alle Kaufleute gleichzeitig Warenabgang und Warenzugang haben.
>So etwas soll zwar mit Hilfe der ULG erzwungen werden. Aber zur Erzielung der optimalen = maximalen ULG müssten sich alle Kaufleute im Kreis herum aufstellen und auf Kommando alle gleichzeitig Waren abgeben und Waren entgegen nehmen. Sonst hätte einer von ihnen oder mehrere einen Verlust (Ware abgegangen, aber noch nicht - in anderer Form zum genau gleichen Wert - zurückgekehrt).
>Wenn man das konstruieren könnte, würde man ohnehin keine Gogos brauchen. Wozu denn? Alles fände sowieso gleichzeitig Statt und zwar als Warenrundumblitztausch.
>Außerdem wäre das Ergebnis der Übung null. Denn jeder Kaufmann hätte zwar andere Waren und hätte - da alle Waren gleich bewertet wären - die gleiche Aktivseite. Dann würde aus dem bisherigen Zuckerkaufmann ein Mehlkaufmann und umgekehrt. Damit ändert sich überhaupt nichts außer der Berufsbezeichnung.
>>Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit.
>Du kannst ein Lager nur beim Lagerhalter aktiv verbuchen, das gilt auch für ein verpfändetes Lager. Du kannst das Pfand (in diesem Fall die Gogos als Pfandscheine) nicht beim Inhaber des Pfandscheins noch einmal aktiv verbuchen.
>Selbst wenn Du das Lager, weil verpfändet, wertberichtigst und ergo die 100 Pfandschein passiv buchst, kommst Du aus der Nummer nicht heraus, da jede zusätzliche Passivbuchung immer ein Verlust ist.
>Vorher:
>100 Lager aktiv, 100 Kapital passiv.
>Jetzt 100 Lager (verpfändet) aktiv, 100 Kapital plus (!) 100 Pfandauslieferungsverpflichtung, oder Rückstellung dafür, alias Gogos, die auf Dich zukommen könnten.
>Aktiv: 100
>Passiv: 200
>Verlust (immer aktiv verbucht!) = 100.
>Die Sache scheitert also an der Buchhaltung. Und die ändert sich niemals, egal ob's Gogos gibt oder nicht.
>Gruß
>d.
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dottore
06.02.2002, 21:14
@ Campo
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Re: Ich mache mit beim Gogo-Schwindel! Machen wir eine Gogo-AG? |
Hi Campo,
>>Was steht auf der Quittung?"Habe 100 Gogos erhalten"? Die Quittung hat der Emittent. Die Gogos der Kaufmann.
>€€€Ja! Näheres (im Vertragstext) könnte sein:"Der Unterzeichner bestätigt den Empfang von 100 Gogos und erklärt, dass er jedem Überbringer von Gogos Leistungen zu liefern bereit ist."
Genau um diese"Leistungslieferung" geht es.
<font color="FF0000">Bereit"sein", GIBT ES NICHT!!!</font>.
Entweder es ist so wie heute nach dem Vertragsrecht ALLER Staaten auch, also: Kommt ein Kunde zur Tür herein, muss jeder Kaufmann ihm die Ware zum darauf ausgezeichneten Preis verkaufen. Er kann sich nicht verweigern, weil eine mit Preis ausgezeichnete Ware gegen GZ verkauft werden muss.
Jedes Angebot eines Kaufsmanns ist absolut rechtsverbindlich. Der andere muss nur sagen"Ja!" - und schon ist der Kaufmann zur Lieferung verpflichtet. Das ist das kleine Einmaleins der Vertragsrechts.
Notfalls helfen Polizei, Staatsanwalt, Gerichte und Gerichtsvollzieher.
ODER ich erkläre die Lieferung als"fakultativ": Ich als Kaufmann habe mich (!!!) entweder verpflichtet, jedes preislich ausgezeichnete Angebot zu erfüllen oder ich mache überhaupt kein Angebot, was logischerweise darauf hinaus liefe, dass ich gar kein Anbieter bin.
<font color"FF0000">Ein Kaufmann bietet entweder an, was beim"Ja!" des Gegenübers zur automatischen Vollstreckung in die Ware des Kaufmanns führt, oder er ist kein Kaufmann (Anbieter).</font>
>Ein Gogos entspricht dabei 2,20 $.
Das spielt keinerlei Rolle.
>Der Unterzeichner hat das Recht,
Welcher"Unterzeichner" von was? Entsweder ich quittiere = belanglos. Oder ich <font color="FF0000">verpflichte</font> mich, dann muss ich liefern.
>die Leistungslieferung gegen Gogos dann zu verweigern,
Die kann er nicht und niemals verweigern (das ist der entscheidende Denkfehler), sobald er einmal die Verpflichtung von Lieferung von Waren gegen Gogos unterschrieben hat.
>wenn er im Eigentum von Gogos ist, und zwar mindestens in Höhe der empfangenen und quittierten Gogos.
Sobald er den Empfang von Gogos quittiert hat, quittiert er entweder den Erhalt von Tannenzapfen (belanglos) oder den Erhalt von Forderungen, die in gleicher Form und Gestalt bei anderen (!) liegend bei ihm Substanz abfordern können. Was bei ihm automatisch zum Verlust führt.
[b]<font color="FF0000">Es sei denn ein anderer kommt mit 100 Gogos und Du, ebenfalls 100 Gogos HALTEND gibst ihm Deine 100 Gogos dafür. Dann können alle Gogos gegen Gogos"tauschen", bis sie schwarz sind.</font>
>Sollte er nicht in der Lage sein, Leistungen zu liefern und auch keine Gogos haben, so hat er eine Schuld in Dollar gemäß des Kurses.
Abgesehen davon, dass Du ausgewichen bist (es wird wieder der Dollar eingeführt), mache ich auch da gerne mit.
Wenn es Dollar gegen Gogos gibt und vice versa. Dann brauche ich keine Gogos. Denn ich kann dann genauso gut Dollar selbst nehmen. Von denen knipse ich jeden Monat 0,5 % oder so ab (am Papier, physisch). Und irgendwann ist der Dollar komplett abgeknipst und verschwunden.
>>Wie verbucht er jetzt die Gogos? Offenbar nicht. Denn er könnte auch 100 Tannenzapfen als"erhalten" quittieren und sie hinters Haus legen.
>€€€Natürlich bucht ein Kaufmann da nix. Warum sollte er? Ã-konomisch ist doch nix passiert! Genausogut könnte er in den Wald gehen, Tannenzapfen sammeln, diese ins Ladenregal stellen und mit 5 Dollar etikettieren. Bis hierhin gibt es nix zu buchen. Erst wenn jemand die Tannenzapfen kauft, gibt es was zu buchen: Rohwareneinsatz = 0; Benzinkosten für die Fahrt in den Wald, Kasseneinnahme gegen Warenverkauf, Differenz ist Gewinn. Ist doch ganz einfach.
Ja, das ist ganz einfach. Bei Tannenzapfen kann ich deren Kosten aktivieren.
Aber was soll ich bei Gogos aktivieren? Die Kosten des Weges zur Umtauschstelle? Dann wären die Gogos für mich genau so viel wert, wie ich aufwenden müsste, um sie (wertloses, zinsloses, schuldloses"Geld") zu erhalten.
Keinen Cent mehr! Dann hole ich mir beim Oldy Gogos und setze für die Hol-Kosten 10 Dollar an. Da ich 1000 Dollar damit abholen kann - ziemlich gutes Geschäft. Jedenfalls produktiver und friedvoller als ein Bankraub.
Sollten die Gogos ohnehin nichts wert sein (da die nicht verbucht werden, irgendwo unter Aktiva) erübrigt sich der Weg.
>>Er bucht nun aktiv 100 Waren ab? Wie bucht er die 100 Gogos, der er zusätzlich zu den ersten 100 Gogos erhalten hat?
>€€€Logo! Die zweiten 100 Gogos müssen gebucht werden!
Gestatte, aber das ist ein Witz.
Wenn ich nur eingehende Gogos verbuchen kann, vorhandene aber nicht, dann haben wir nicht nur bloß ein Gogo = Gogo-Problem. Denn die ersten Gogos, die beim ersten Gogo-Halter nicht verbucht werden konnten, können auch bei weiteren Gogohaltern niemals verbucht werden, wie denn auch?
Sondern wir haben das Problem, das wir überhaupt niemals Gogos aktiv verbuchen können.
Was dazu führt, dass jeder die Waren, die er gegen Gogos liefert, verschenkt. Er kann sie dann auch in Müll werfen, der Effekt (= Passivseitenminderung = Verlust) bleibt der gleiche.
Aber vermutlich werden die Waren nicht in Müll gehen, sondern an Bedürftige verschenkt, wenn sie ohnehin via Gogos verschenkt werden sollten/müssen.
Dann ist die ganze Sache ein durchaus akzeptabler (!) Aufruf zur Hilfe gegenüber Armen. Das sollte mann dann aber nicht"Freigeld-System" nennen, sondern als herzliche Aufforderung deklarieren, endlich was von seinem Reichtum an die Armen (egal wo, ob im notleidenden Shangri-La oder weltweit) abzugeben.
>€€€die ersten 100 Gogos sind buchungsmäßig bei Erhalt gegen Quittung völlig irrelevant. Kauft er selbst mit diesen ein, so hatte ich da eher an einen Privateinkauf gedacht, der nicht gebucht wird.
Also, das möchte nicht weiter diskutieren. Irrelevante, also nicht gebuchte Aktiva!!! Und nicht verbuchte Entnahmen aus eigenem Warenlager!!! Ich empfehle, das besser niemandem mitzuteilen, weder den WPs noch gar einem Betriebsprüfer.
>Aber es geht auch geschäftsmäßig: Rohware erhalten für 220 Dollar, aber bezahlt mit 100 Gogos. Gebucht wird aber Bezahlung mit 220 Dollar. Diese Dollar sind jetzt zuviel in der Kasse und können daher rausgenommen werden ohne Buchung.
Auch eine Kassenentnahme <font color="FF0000">"ohne Buchung"</font> bitte ich mit äußerster Diskretion zu behandeln. Bei so was sind die Staatsanwälte überaus ekelhaft.
>Dies ist nichts weiter als wie eine private Kreditnahme für kurze Zeit - bis der nächste mit Gogos ankommt und man wieder Leistung liefern muß.
Private Kreditnahme via Geschäftskonto ist schon delikat genug.
Aber sei's drum. Wenn der nächste mit Gogos ankommt, wie sollten die verbucht werden, wenn er mit z. B. seinen ersten Gogos ankommt, die logischerweise keine Wert haben können.
Außerdem muss niemand gegen Gogos liefern, da nicht vollstreckbar, siehe oben, wo Du es selbst bestätigt hast:
<font color="FF0000">"Zu lieferen B E R E I T ist." Was logo nicht zu liefern G E Z W U N G E N sein kann. </font>
>€€€ Das müßte so weit geklärt sein. So ganz verstehe ich die völlig unnötige Verkomplizierung dieser Angelegenheit nicht.
Sie wurde nicht verkompliziert, sondern vereinfacht.
Versuche mir zu erklären, Dank im Voraus, was an meinen ganz simplen Buchungen falsch ist.
>>Also bleibt er beim Schildabnehmen auf 100 Gogos sitzen, die identisch seinem Warenabgang sind.
>€€€Nein. Er bleibt auf den Gogos nicht sitzen. Er hat mit diesen zusätzlichen Gogos (nach Ablieferung der 100 Gogos Erstausstattung) eine Forderung an alle
Ach geh! Gogos sind doch keine Forderungen, weil sie sonst aktiv verbucht würden.
>die Kaufleute, die logischerweise aus dem Vertrag nicht rauskommen, weil sie zuwenig Gogos haben.
Wieso zu wenig? Jeder der Gogos - außer Erstausstattung - ist doch für den Kaufmann zu viel!
Denn gegen diese (nicht bilanzierbaren!) Gogos sind doch seine Waren verschwunden und er hat Verlust.
Also es wird so, mein Bester: Die anderen, <font color="FF0000">also alle jene, die sich mit Hilfe von wertlosen Gogos Waren beschaffen konnten,</font> hängen anschließend das Schild"Gogos akzeptiert" ab.
Und sagen: DANKE! Denn sie müssen nix mehr gegen Gogos liefern. Beweis: Sie konnten doch das Schild"Gogos welcome" abhängen.
Das Schild lassen nur noch die wenigen Blöden im Fenster, die ihre Aktivseite noch nich hatten auffüllen können. Und dies mit Hilfe auf sie zukommender Gogos erhoffen.
Diese Hoffnung geht aber ins Leere, <font color="FF0000">weil alle anderen (die KLUGEN) ihre Schilder länsgt abgehängt haben.</font>.
Also ich mache mit bei dem Gogo-Schwindel. Mehr Geld kann man in so kurzer Zeit nicht verdienen.
Gruß
d.
>viele Grüße
>Campo
>
>>Das Problem liegt immer in der Verbuchung der Gogos.
>>Entweder sie werden sofort zusätzlich verbucht (Kassa), dann sind sie zusätzliches Geld. Oder sie werden von vorneherein nicht verbucht, dann können sie auch niemals im Nachhinein verbucht werden.
>>Dann bleiben immer einer oder mehrere Kaufleute übrig, deren Warenlager sich vermindert hat. Es ist unmöglich, dass alle Kaufleute gleichzeitig Warenabgang und Warenzugang haben.
>>So etwas soll zwar mit Hilfe der ULG erzwungen werden. Aber zur Erzielung der optimalen = maximalen ULG müssten sich alle Kaufleute im Kreis herum aufstellen und auf Kommando alle gleichzeitig Waren abgeben und Waren entgegen nehmen. Sonst hätte einer von ihnen oder mehrere einen Verlust (Ware abgegangen, aber noch nicht - in anderer Form zum genau gleichen Wert - zurückgekehrt).
>>Wenn man das konstruieren könnte, würde man ohnehin keine Gogos brauchen. Wozu denn? Alles fände sowieso gleichzeitig Statt und zwar als Warenrundumblitztausch.
>>Außerdem wäre das Ergebnis der Übung null. Denn jeder Kaufmann hätte zwar andere Waren und hätte - da alle Waren gleich bewertet wären - die gleiche Aktivseite. Dann würde aus dem bisherigen Zuckerkaufmann ein Mehlkaufmann und umgekehrt. Damit ändert sich überhaupt nichts außer der Berufsbezeichnung.
>>>Dies ist nichts weiter als dass Kaufleute einen Teil ihres Lagerbestandes verpfänden, bzw. Dienstleister ein Teil ihrer zukünftigen Arbeit.
>>Du kannst ein Lager nur beim Lagerhalter aktiv verbuchen, das gilt auch für ein verpfändetes Lager. Du kannst das Pfand (in diesem Fall die Gogos als Pfandscheine) nicht beim Inhaber des Pfandscheins noch einmal aktiv verbuchen.
>>Selbst wenn Du das Lager, weil verpfändet, wertberichtigst und ergo die 100 Pfandschein passiv buchst, kommst Du aus der Nummer nicht heraus, da jede zusätzliche Passivbuchung immer ein Verlust ist.
>>Vorher:
>>100 Lager aktiv, 100 Kapital passiv.
>>Jetzt 100 Lager (verpfändet) aktiv, 100 Kapital plus (!) 100 Pfandauslieferungsverpflichtung, oder Rückstellung dafür, alias Gogos, die auf Dich zukommen könnten.
>>Aktiv: 100
>>Passiv: 200
>>Verlust (immer aktiv verbucht!) = 100.
>>Die Sache scheitert also an der Buchhaltung. Und die ändert sich niemals, egal ob's Gogos gibt oder nicht.
>>Gruß
>>d.
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