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>T-Online: Mahnbriefe für P2P-Nutzer
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>Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich
>zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P-Börsen
>copyrightgeschütztes Material tauschen - und das unter konkretem
>Hinweis auf getauschte Dateien.
>
>
>Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im
>Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands
>größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum
>Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer
>hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der
>scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
>
>Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das
>Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so
>anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden
>feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann
>jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor
>schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen
>nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse
>fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar
>protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.
>
>Wer hier"Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der
>letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal,
>sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das
>Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern
>im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.
>
>Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die
>abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich
>bei T-Online gedacht haben:"PC Welt Online" berichtet von einer
>drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon
>verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen
>Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
>
>"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief,"wurde mehrfach
>durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen
>Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme.
>Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte
>dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen
>Bescheid, soll das wohl heißen. Und:"Es liegen noch andere Fälle zu
>anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall
>schließen".
>
>Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot
>copyrightgeschützter Software werde"Folgen nach sich ziehen".
>
>T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines
>Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im
>Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von
>sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online"nicht
>gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch
>werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das
>verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.
>
>Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem
>"berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt:
>Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur
>Enthaltsamkeit zu verstehen.
>
>Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von
>identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu
>nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig
>werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang
>sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem
>Serviceprovider.
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