Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. März mündlich über die von einigen Bundesländern geforderte Beteiligung an den Versteigerungserlös der UMTS-Mobilfunk-Lizenzen in Höhe von knapp 100 Milliarden Mark verhandeln. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit.
Baden-Württemberg, Hessen und Bayern hatten den Bund vor dem Verfassungsgericht verklagt, weil die Länder an dem Auktionserlös von 99,4 Milliarden Mark nicht beteiligt worden waren. Die Länder stützten sich bei ihrer Klage auf das Gutachten eines Verfassungsrechtlers, der ihnen einen Anspruch auf die Hälfte der Einnahmen bescheinigte. Die Vereinnahmung der Gelder durch den Bundeshaushalt widerspreche der föderalen Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern, argumentierte der Verfassungsrechtler. (Az.: 2 BvG 2/01 u.a.)
Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums stehen die Erlöse nach dem Telekommunikationsgesetz ausschließlich dem Bund zu. Die Bundesregierung hat die Einnahmen zum Schuldenabbau eingesetzt. Aus den eingesparten Zinsaufwendungen von jährlich etwa fünf Milliarden Mark werden Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur etwa bei der Bahn finanziert.
Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
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